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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

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Wenn man sich auf den entsprechenden Internetseiten die AGB´s bzw. Parkregeln durchliest findet man bei allen einen Punkt der dieses Regelt.

Upsala! :) So einfach geht das nicht. Korrekterweise muss man die Leute, die da mitfahren vorher darüber informieren. Einfach "irgendwo mal so'n paar Regeln auf die Internetseite klatschen" zieht nämlich nicht.

Das muss theoretisch öffentlich ausgehangen werden an der Bahn selbst. Das Gesetz hat hier schon mehrfach Leute in Schutz genommen, die sagten, dass es nicht sein kann, dass man sich bei der Benutzung einer Wildwasserbahn auf der Internetseite hätte informieren müssen, das da irgendwo an irgendeiner Stelle eine Kamera hängt, die ungefragt Leute fotografiert.
 
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/vizr302_03.htm

Wenn man, anderns als bei obigem Urteil, nicht nur die betreffende Person sondern die gesamte Veranstaltung auf dem Bild hat, gilt vielleicht § 23 (1) 2. KUG.

Einen Anwalt zu beauftragen, kostet wahrscheinlich soviel, dass man auch den Gegenanwalt bezahlen könnte. Ich würde vielleicht die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht unterschreiben, aber die Anwaltsrechnung nicht bezahlen. Dann können die ja wegen der 600 Euronen klagen. Da viele Richter die Abmahnerei satt haben, ist die Aussicht gut, dass der Richter entweder die Abmahnung für unbegründet erachtet oder wenigsten den Streitwert so niedrig ansetzt, dass es am Ende billiger wird.
Genau das ist der Knackpunkt. Ich vereinbare vorher das Honorar, ich hab da schon böse Überraschungen erleiden müssen :D.
Will die Gegenseite Klagen, wird sie das so der so tun.
Bei einem Vergleich, gelten meines Wissens auch noch höhere Gebührensätze.
Viel Erfolg!!!
 
Upsala! :) So einfach geht das nicht. Korrekterweise muss man die Leute, die da mitfahren vorher darüber informieren. Einfach "irgendwo mal so'n paar Regeln auf die Internetseite klatschen" zieht nämlich nicht.

Zugegeben, ist grad nicht das Wetter dazu, aber wenn Du mal wieder in einen solchen Park gehst wirst Du auf der Eintrittskarte einen Satz finden das Du mit dem Betreten des Parks die AGB`s / Parkregeln anerkennst und das diese an der Kasse/Information angeschlagen sind.
Kurz um kannst Du dir sicher sein das die Parks ganz genau über die gültige Rechtslage informiert sind. Nicht ohne Grund unterhalten die meisten Parks ihre eigene Rechtsabteilung.


ja, was für Raffgierige, der TO wollte sogar Geld für das Bild.

Sowas böses aber auch, ich ärgere mich auch jedesmal das ich für meine Passbilder bezahlen muß :-). SCNR :-D

das heisst aber schon noch Marathon, Volkslauf etc, oder? Und nicht Knipsathon für Kleingewerbtreibende.

Ist schon komisch, über solche Veranstalltungen mag man möglichst viel in den Medien sehen, nach möglichkeit mit Bildern, aber fotografieren soll man nicht dürfen?? Passt nicht ganz oder??
 
Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit. Dürfte bekannt sein.

Ich betrachte meinen Bekanntenkreis nicht als "Öffentlichkeit". So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. Der Läuferin war offensichtlich die Verbeitung in der "maximalen Öffentlichkeit" zuwider.

Cheers
Ingo
 
Zugegeben, ist grad nicht das Wetter dazu, aber wenn Du mal wieder in einen solchen Park gehst wirst Du auf der Eintrittskarte einen Satz finden das Du mit dem Betreten des Parks die AGB`s / Parkregeln anerkennst und das diese an der Kasse/Information angeschlagen sind.

Sind die Parkregeln mit dem Hinweis auf Fotos angeschlagen, ist es ja OK! :)
 
Ich betrachte meinen Bekanntenkreis nicht als "Öffentlichkeit". So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. Der Läuferin war offensichtlich die Verbeitung in der "maximalen Öffentlichkeit" zuwider.

Die freiwillige Teilnahme an einem öffentlichen Lauf lässt das das genaue Gegenteil vermuten. Max. Öffentlichkeit war ganz offensichtlich gewünscht. Im Falle eines Sieges, mit dem entsprechenden Siegerfoto in den Lokalzeitungen , und allem Pipapo ... von den ganzen video- und fotografierenden Besuchern mal ganz abgesehen.
 
Die freiwillige Teilnahme an einem öffentlichen Lauf lässt das das genaue Gegenteil vermuten.

Stell Dir vor: ich werde heute mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Und trotzdem, und jetzt ganz genau aufgepasst, möchte ich abends kein Foto von meiner Heimfahrt im Internet wiederfinden.

Max. Öffentlichkeit war ganz offensichtlich gewünscht.

Sie hatte bestimmt nichts dagegen, von den Besuchern der Veranstaltung gesehen zu werden.

So pauschal, wie Du es formuliert hast, bedeutet es: wenn Du keine Fotos von Dir im Internet finden willst bleib zu Hause.

Grüße
Ingo
 
So pauschal, wie Du es formuliert hast, bedeutet es: wenn Du keine Fotos von Dir im Internet finden willst bleib zu Hause.

Niemand verwährt dir das Mitspracherecht bei Fotos von dir. Wenn du es entfernt haben willst - Mail sollte genügen.

Aber die juristische Keule zu zwingen ist und bleibt Doofsinn! :)

Der Satz muss also heißen: "Wenn Du keine Fotos von Dir im Internet finden willst [und es zusätzlich nicht für nötig hälst, selbst dafür zu sorgen, dass Bilder die nicht gezeigt werden sollten verschwinden] bleib zu Hause.
 
Also zusammengefasst: "Frau als zentrales Motiv" = Verboten
"Frau irgendwo im Hintergrund zu sehen" = erlaubt?

Genau. Es spielen Umstände eine Rolle wie

-> Privatveranstaltung

-> öffentliche Veranstaltung

-> öffentlich einsehbare (!) Veranstaltung

-> Veranstaltung von öffentlichem/internationalem Interesse?

-> freigestellte Einzelperson/Portrait

-> Gruppenaufnahme ohne Bezug auf Einzelpersonen

-> Ist man eine Person von öffentlichen Interesse?

-> wird die Person in einem ungünstigen/ehrverletzenden Moment abgelichtet?

-> Privatmann/Journalist/Portraitanbieter etc.?


Alle diese einzelnen Punkte müssen zu einer Gesamtsituation kombiniert werden.
 
Der Satz muss also heißen: "Wenn Du keine Fotos von Dir im Internet finden willst [und es zusätzlich nicht für nötig hälst, selbst dafür zu sorgen, dass Bilder die nicht gezeigt werden sollten verschwinden] bleib zu Hause.

Und der Überfallene muss selber dafür sorgen, dass der Räuber ihn nicht in der dunklen Ecke überfällt? ;)

Wenn eine Gestzgebung eine Tat X verbietet (Persönlichkeitsrecht), muss mitnichten der dagegen Verstoßende auf seine Tat hingwiesen werden. Das wäre ja noch schöner.
 
So pauschal, wie Du es formuliert hast, bedeutet es: wenn Du keine Fotos von Dir im Internet finden willst bleib zu Hause.

Es ging lediglich um deinen Einwand, dass ihr - möglicherweise - „max. Öffentlichkeit “zuwider sei ...

Das kann ich, wie gesagt, vor diesem speziellen Hintergrund nicht erkennen.

Meine Fragestellung war allerdings: Wenn der Gesetzgeber das automatisierte und nichtautomatische Geknipse in Vergnügungspark, Zoos etc etc und anschließende Veröffentlichen und den Verkauf nicht unterbindet, weshalb sollte er es in diesem Fall dann tun?
 
Und der Überfallene muss selber dafür sorgen, dass der Räuber ihn nicht in der dunklen Ecke überfällt? ;)

Was ein Vergleich! :rolleyes: Mal sehen, ab welchem Zeitpunkt du das Ablichten einer Person und Raubmord/Vergewaltigung auf eine Stufe stellst. Kann ja nicht mehr lange dauern.

Wenn eine Gestzgebung eine Tat X verbietet (Persönlichkeitsrecht), muss mitnichten der dagegen Verstoßende auf seine Tat hingwiesen werden. Das wäre ja noch schöner.

Bei dem Verletzen des Persönlichkeitsrechts (Hier: Ein im guten Glauben handelnder TE, der auf einer öffentlichen Veranstaltung nach vorheriger Erlaubnis des Betreibers eine der Teilnehmerinnen vor die Linse bekam) muss wohl mitnichten die gleiche Strafe zu fürchten haben, wie jemand der einen Überfall begeht. Zudem hat sich der TE dergestalt korrekt verhalten, als dass er das Bild auf Aufforderung sofort gelöscht hat. :)
 
Moin!
Ja und am schlimmsten sind jene Empfänger von staatlichen, sozialen Transferleistungen, die im Rahmen des Armenrechts klagen wollen, um sich wegen einer Nichtigkeit eine Entschädigung zu erstreiten, von der sie sich zur Ruhe setzen können!

mfg hans


Ich frage mich bei solchen Beiträgen immer, warum man grundsätzlich Menschengruppen stigmatisieren muss, um zu argumentieren. Wenn Bedürftige einen Rechtstreit gewinnen, dann haben das Richter entschieden. Notwendig ist das Ganze nicht, wenn die Gesetze von Anfang an verständlich und durchdacht eingeführt werden. 50% aller Klagen vor den Gerichten werden von Bedürftigen gewonnen - irgendwo müssen die Fehler sein, die ein Obsiegen ermöglichen.

Noch ein kleiner Hinweis: Es gibt kein "Armenrecht" mehr - schon sehr lange nicht mehr. Es nennt sich Prozesskostenhilfe und ermöglicht es erst, dass unser Staat als rechtstaatlich bezeichnet werden kann - um mal etwas vom Bildzeitungsniveau herunterzukommen.
 
Es steht geschrieben:

a) die abgebildete Person eine "absolute Person der Zeitgeschichte" (Person, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen Interesse steht, z.B. Staatsoberhaupt, Künstler, Sportler*, Wissenschaftler etc.) ist. Diese Personen dürfen immer abgebildet werden.

"Relative Personen der Zeitgeschichte", die nur eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen**(bspw. Unfallteilnehmer, Prozessbeteiligte) dürfen nur abgebildet werden, soweit es um die Darstellung dieses konkreten Ereignisses geht. (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG)

* hiermit sind wohl nur Profisportler (Stars) gemeint.

** unter diese Kategorie könnte diese Frau drunter fallen.
 
** sehe ich auch so.
was sich aber noch nicht rausgefunden habe, ob der TO diese fotos kommerziell nutzen darf. in dem verlinkten dokument geht es ja nur um die verbreitung über das internet.
und genau da bin ich weiterhin der meinung, das er die einwilligung haben muss.
 
Was ein Vergleich!

Das Vergehen an sich ist vollkommen unerheblich für die prinzipielle Beurteilung, wer sich wogegen schützen muss. Das genau ist Dein logisches Problem, und genau deshalb habe ich diesen heftigen Vergleich gezogen.

Im Prinzip besteht ebenso kein Unterschied zwischen dem Klauen von drei Pfandbons für 1.50 Euro und dem Klauen von 1.000.- aus der Tageskasse. Gesetz ist Gesetz.

Ein im guten Glauben handelnder TE, der auf einer öffentlichen Veranstaltung nach vorheriger Erlaubnis des Betreibers eine der Teilnehmerinnen vor die Linse bekam

Das ist die typische Verhaltensweise, deren Praxisuntauglichkeit manchen Leuten eben erst mit dem Holzhammer eingetrichtert werden muss:

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht

Das gilt insbesondere für gewerblich Auftretende. Es nützt weder, dass es noch ganz andere Bösewichte gibt, die man zuerst verhaften solle, als einen armen kleinen Fotografen, der sich nicht genau erkundigt hat. Noch kann man sich auf irgendeine Art von Welpenschutz verlassen.

Zudem hat sich der TE dergestalt korrekt verhalten, als dass er das Bild auf Aufforderung sofort gelöscht hat.

... um dann wieder Bilder von ihr hoch zu laden ;) Das ist genau der Knackpunkt an der Sache. Du kannst es drehen wie Du willst: die Frau hat sich vollkommen korrekt verhalten. Es ist natürlich ihr Risiko, ob die Abmahnung vor Gericht kassiert wird, wenn der TO einfach nicht bezahlt und unterschreibt, und sie klagt.

Letztlich bleibt dem TO wie dem Betreiber dieses Forums bei dessen Abmahnung, nichts anderes übrig, als es auf eine Klage ankommen zu lassen. Bei der MASSE von Fotos, muss ihm nur einmal ein weiteres Foto von ihr dazwischen rutschen, und die meist exorbitant hohe Strafsumme in der Abmahnung wird fällig ...
 
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Sache muss man sich doch mal die Frage nach der moralischen Bewertung stellen bzw. wie wir eigentlich miteinander leben und umgehen:

Die fotografierte Läuferin sieht sich anscheinend in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil sie auf diesen Fotos beim Laufen zu sehen ist. Sie muss damit rechnen, dass sie bei einem öffentlichen Lauf fotografiert wird von privaten wie auch vielleicht von kommerziellen Fotografen. Und sie muss damit rechnen, dass diese Bilder ins Internet gelangen können, auf Flickr, auf die Homepage des veranstaltenden Vereines, auf die Webseite der lokalen Zeitung etc. Wenn sie damit nicht klar kommt und es ihr anscheinend peinlich ist, wenn sie beim Laufen zu sehen ist, dann soll sie bei so einem Lauf nicht mit machen. Der TO hat sich absolut kooperativ verhalten und ist ihrem Wunsch zur Wahrung ihres Persönlichkeitsrechtes sofort nachgekommen. Es hätte völlig gereicht, eine weitere Email zu schreiben mit: "Vielen Dank bisher, ich bin noch auf den Fotos 2, 6 und 9 im Hintergrund zu sehen, bitte auch noch wegmachen". Dann wären die Fotos auch noch verschwunden und die Sache wäre gegessen gewesen. Deswegen aber gleich zum Anwalt zu rennen und irgendwelche Unterlassungserklärungen zu verschicken, finde ich völlig daneben, zumal der "Beklagte" sich kooperativ verhalten hat. Daraus kann man schon schließen, dass es ihr möglicherweise weniger um ihre Persönlichkeitsrechte geht, sondern mehr darum, in irgendeiner Form finanziell von den Fotos zu profitieren.
Wenn mein Nachbar eine Party feiert und ich beschwere mich bei ihm über die Ruhestörung und bitte ihn, leise zu sein und er kommt dieser Aufforderung nach, dann renne ich doch auch nicht am nächsten Tag zum Anwalt und lasse meinem Nachbarn eine Unterlassungserklärung schicken, dass er nie wieder meine Ruhe stört.

Sind wir in der Gesellschaft wirklich schon so weit, dass wir wegen jeder Kleinigkeit sofort zum Anwalt rennen müssen und demjenigen, von dem wir uns ungerecht behandelt fühlen, einen möglichst großen finanziellen Schaden zufügen wollen, der in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Streitwert steht? Nur weil man im Recht ist, muss man es doch nicht mit allen Mitteln durchsetzen.
Die juristischen Mittel sollten die letzte Option sein, falls man sich nicht gütlich einigen kann, aber sie anzuwenden, obwohl man sich einigen konnte und kein Schaden entstanden ist, halte ich für verwerflich.

Aber inzwischen ist es ja schon so weit gekommen, dass irgendwelche windigen Anwälte auch schon die Privathomepages irgendwelcher Leute abmahnen, weil im Impressum irgendein Pups fehlt oder ein Markenname einer Firma genannt wird. Das hat mit Recht und Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.

Und diejenigen, die jetzt hier etwas großspurig schreiben "Der TO hat selber Schuld, Abmahnung und Strafe völlig berechtigt, hätte sich halt vorher informieren müssen" etc. möchte ich mal sehen, ob sie noch genauso locker sind, wenn sie wegen einer Lappalie abgemahnt werden und 1000€ zahlen sollen.
 
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Die fotografierte Läuferin sieht sich anscheinend in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil sie auf diesen Fotos beim Laufen zu sehen ist. Sie muss damit rechnen, dass sie bei einem öffentlichen Lauf fotografiert wird von privaten wie auch vielleicht von kommerziellen Fotografen. Und sie muss damit rechnen, dass diese Bilder ins Internet gelangen können, auf Flickr, auf die Homepage des veranstaltenden Vereines, auf die Webseite der lokalen Zeitung etc. Wenn sie damit nicht klar kommt und es ihr anscheinend peinlich ist, wenn sie beim Laufen zu sehen ist, dann soll sie bei so einem Lauf nicht mit machen. ...

Die Dame hat dem TO, laut eigener Auskunft, offensichtlich bereits ihre Gründe dafür genannt, warum sie keine Bilder von sich veröffentlicht sehen möchte.
Diese Gründe scheinen dem TO glaubwürdig und nachvollziehbar gewesen zu sein. Man sollte offen für die Möglichkeiten sein, das es durchaus viele berechtigte Gründe für eine solche Bitte geben kann.

Und diejenigen, die jetzt hier etwas großspurig schreiben "Der TO hat selber Schuld, Abmahnung und Strafe völlig berechtigt, hätte sich halt vorher informieren müssen" etc. möchte ich mal sehen, ob sie noch genauso locker sind, wenn sie wegen einer Lappalie abgemahnt werden und 1000€ zahlen sollen.

Für die besagte Dame ist das ganze offensichtlich keine "Lappalie", wie du es nennst, sonst würde sie sich nicht diese Mühe machen. Nochmal, die Abmahnung kam erst, nachdem der TO auf ihre Bitte hin bereits einige Fotos entfernt bzw. bearbeitet hatte, sie danach aber trotzdem noch weitere von sich entdeckte. Das deutet nicht darauf hin, daß es hier um "Abzocke" geht. Hätte der TO alle Bilder entfernt bzw. die Person unkenntlich gemacht, gäbe es keine Abmahnung. Und somit auch keine Möglichkeit Geld "abzuzocken".

Gruß
Christian
 
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