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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

Status
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Anwalt ist mir auch gleich eingefallen. Habe deshalb meinen Anwalt um Vertretung kontaktiert.
Hoffentlich kennt er sich mit Medienrecht & Co. aus - das ist nicht unbedingt ein Bereich, auf den man jeden Feld-, Wald- und Wiesenanwalt loslassen sollte.

Aber grundsätzlich ist damit alles gesagt. Kein WWW-Forum wird Dir besser helfen können als ein Rechtsanwalt.

Berichte bei Gelegenheit, was daraus geworden ist.
 
Ich denke, dass sie schon dafür sorgen werden, dass du das nicht kannst. Wenn du ihr Gelände betrittst, erkennst du ihre AGB an.
Nö.

AGB werden erst dann wirksam, wenn sie dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben wurden.

Anderenfalls sind sie unwirksam.

Und dann stellt sich noch die Frage, ob sie überhaupt wirksam sind, oder ganz oder teilweise unwirksam, weil sittenwidrig weil eine Seite stark benachteiligend usw. usf.
 
Dass die Rechtschutzversicherung hier nicht eintrittpflichtig ist, hat nichts mit einer Gewerblichkeit zu tun. Grund ist, dass es sich bei dem Sachverhalt um ein Vorsatzdelikt handelt, welches grundsätzlich nicht versicherbar ist.

Der Streitwert ist erstmal im grunde willkürlich - Herr Kollege will ja sein Geld in Form von "schnell" und "viel" verdienen. Der Anwalt des TOs wird im Fall, dass die Sache vor Gericht geht, ohnehin eine Streitwertbegrenzung auf 300 Euro beantragen.

Bei einer Privatperson (ich weiß nicht ob das hier der Fall ist) käme auch noch § 97a Abs. 2 des UrhG in Betracht. Dieser besagt, dass für eine erstmalige Abmahnung einer Privatperson in einem einfach gelagerten Fall mit einer unerheblichen Rechtsverletzung maximal 100,00 Euro gefordert werden können - also einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen. Festzustellen bleibt aber, dass diese Vorschrift weder dem Urheber bei der Durchsetzung seiner Rechte nutzt, noch alle private Abgemahnte vor hohen Abmahnkosten effektiv schützt. Denn es ist nicht geregelt, was gem. Abs. 2 ein "einfach gelagerter Fall" und was "eine nur unerhebliche Rechtsverletzung" ist. Diese sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe sind letztlich von den Gerichten im Detail im Einzelfall zu klären. Ggf. gibt es schon eine Rechtssprechung eines Musterprozesses. Das wird der Rechtsanwalt in seiner Rechtsrecherche schnell feststellen.
 
Die Deckelung der Abmahnkosten auf 100€ aus dem UrhG ist hier nicht anwendbar. Es geht um eine (behauptete) Persönlichkeitsrechtsverletzung.
 
Genauso sehe ich das auch. (siehe Beitrag unten)
Alle Absicherungen und vertragliche Vereinbarungen mit wem auch immer mal beiseite gelassen. Der Fotograf ist aktiv geworden, hat die Läuferin abgelichtet und das Bild veröffentlicht. Es wird von den meisten die Ansicht vertreten, dass man hier an den Fotografen mit der Bitte zum Löschen des Bildes herantreten hätte sollen. Umgekehrt wird man sich sicher die Frage stellen, warum die Frau denn nicht im Vorfeld angesprochen wurde.

Wenn man solche Bilder macht und veröffentlicht, sollte man damit rechnen, dass nicht immer alle einverstanden sind. Man kann dann auch ruhig eine Entscheidungsfindung abwarten und als Erfahrung mitnehmen, dass man entweder selbst oder die Klägerin Recht bekommt.

Dass man allerdings hingeht und eine Person, die zunächst mal ungewollt abgelichtet und veröffentlicht wurde, angeht, ihr Dinge unterstellt und sie womöglich verbal angreift, halte ich für völlig daneben.

Die ist wedr frech noch will sie sich ein Trostpflaster erstreiten, würde ich sagen.

Sie hat einmal ihr Foto im Internet entdeckt, es nach einer angemessenen e-mail gelöscht bekommen. Nun sieht sie schon wieder, dass dieser gewerbliche Fotograf anscheinend sich einen Dreck um ihr Persönlichkeitsrecht kümmert, und fröhlich reiterhin ihr Foto hochläd ;)

Seht das mal so. Hier wird auf die Frau drau gekloppt, dabei würden die meisten genauso handeln: erst eine mail schicken, beim zweiten Mal angepinkelt weitere Schritte einleiten. Vollkommen korrekte Verhaltensweise.

Ob sie nun in diesem speziellen Fall fotografiert, hochgeladen oder sonstwas werden darf, sei dahin gestellt.

Aber wenn sie Recht hat, ist ihr prinzipielles Vorgehen genau das, was hier im umgedrehten Fall bei bei per Kopie im Internet geklauten Fotos eines Fotografen lauthals empfohlen würde: Anschreiben an den Sünder, Anwalt, Rechnung.

Gleiches recht für alle ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass man allerdings hingeht und eine Person, die zunächst mal ungewollt abgelichtet und veröffentlicht wurde, angeht, ihr Dinge unterstellt und sie womöglich verbal angreift, halte ich für völlig daneben.

Ich gehe davon aus, dass die Fotografin im guten Glauben gehandelt hat, nichts Unrechtes (sowohl im juridischen als auch im menschlichen Sinn) zu tun.

Sie wurde auf die Aufforderung der abgelichteten Person hin tätig und entfernte deren Fotos. Vermutlich war sie trotzdem noch auf dem einen oder anderen Bild im gestalterischen "Hintergrundrauschen" erkennbar.
Da der gute Wille der Fotografin eindeutig vorhanden war, wären auch diese Fotos mit demselben Aufwand (ein weiteres Mail mit Nennung der Bildnummer) zu beseitigen/retouchieren gewesen.

Ein Anwalt wird für gewöhnlich dann als Waffe eingesetzt, wenn geringere Mittel nicht zum Ziel führen. Was hier m.E. hier nicht der Fall war.

Ergo wurde die Klägerin entweder schlecht beraten oder möchte halt Geld verdienen bzw. jemand anderem zu solchem verhelfen. Zumindest stellt sich die Situation für mich als juristischen Laien so dar.

Und diesbezüglich kann ich gewisse Resentiments gegenüber der klagenden Person bzw. deren Anwalt verstehen. Der weiter oben angestellte Vergleich mit Bilderdiebstahl aus dem Netz liegt völlig daneben, da dort die Vermutung, dass eine (dem Profilager angehörige, und darum geht es ja bei kommerzieller Verwertung) Person im guten Glauben, schuldfrei zu handeln, agiert, kaum zutreffen kann.

Ich würde mich dennoch nicht dazu versteigen, die Klägerin selbst anzufeinden.
Dazu habe ich es schon zu oft erlebt, dass jemandem ein Mandat auf ein kurzes "Ich mach das schnell für dich, dann hast du keine Probleme damit..." hin übertragen wurde, ohne, dass der klagenden Person die Konsequenzen für die beklagte bewusst oder bekannt gewesen wären.
 
Es sind auch Einzelaufnahmen erlaubt, sonst gäbe es keine Sportfoto-Anbieter. ...Da kann man sogar gezielt nach den Startnummern suchen, die man vorher in Ergebnislisten gefunden hat.
Der Fotodienst der beim Berlin-Marathon arbeitet erlaubt den Zugriff auf ein Bild nur wenn man die Startnummerm, Nachname und die Postleitzahl dazu angibt. So kann zumindest kein Wildfremder die Bilder eines Läufers sehen.

Wenn alle Daten bekannt sind geht es zwar schon, aber man ist auf jeden Fall nicht so zur Schau gestellt, wie auf eine Website, wo man sich durch alle Bilder klicken kann. Ausserdem ist die Quali in dieser Vorschau sehr schlecht.

Ich fürchte für deine Sache, daß die das nicht aus Jux und Dollerei so machen.


Gerd
 
Nicht unterschreiben, Bilder vorsorglich entfernen und zum RA gehen.


Vom Veranstalter liegen mir die Fotografiererlaubnis jeweils vor.

Die Erlaubnis halte ich für einen wichtigen Punkt, weil du davon ausgehen konntest die Bilder berufsmäßig zu verwenden. Auch Schadenansprüche im Falle einer Verurteilung würde ich schon jetzt dem Veranstalter und dem Prozesshansel ankündigen. Die Veranstalter sollten schon wissen wen sie einladen!
 
Ergo wurde die Klägerin entweder schlecht beraten oder möchte halt Geld verdienen bzw. jemand anderem zu solchem verhelfen. Zumindest stellt sich die Situation für mich als juristischen Laien so dar.

Wie kommt ihr denn dauernd auf dieses "Geld verdienen"? Da ist gar keine "Klägerin", es wird auch kein Schadensersatz verlangt :confused:

Da ist eine Frau, die sich gegen die per (wahrscheinlich nicht persönlich bekanntem) Anwalt gegen die neuerliche Veröffentlichung ihres Abbildes im Internet verwahrt. Das wars. Dass der Anwalt die Möglichkeit der außergerichtlichen Abmahnung nutzt, ist dabei sogar als Vorteil anzusehen. eine Unterlassungsklage vor Gericht würde wahrscheinlich teurer als die reine Kostennote in diesem Fall.

Der weiter oben angestellte Vergleich mit Bilderdiebstahl aus dem Netz liegt völlig daneben, da dort die Vermutung, dass eine (dem Profilager angehörige, und darum geht es ja bei kommerzieller Verwertung) Person im guten Glauben, schuldfrei zu handeln, agiert, kaum zutreffen kann.

Oh doch, das passt sehr wohl. Es geht dabei nämlich um die typische Reaktion des Rechtinhabers, der Fotografen.

Dort wird regelmäßig kurz vor dem Herzinfarkt gestanden, wenn ein Bild ohne eine Bezahlung verwendet wird, nachdem es z.B. vom kostenlos vom Fotografen belieferten Sportverein an die örtlichen Werbeblättchen abgegeben wurde.

Da wird für ein durchschnittliches Bild im Wertrahmen von 5.- ein Fass aufgemacht, als wäre ein Messer in die fotografische Seele gejagt worden.

Nur wenn es um die eigenen Interessen (also die Motivsuche zum Verschachern der Bilder) geht, sollen sich die Motive lieber nicht so anstellen, werden als raffgierig verleumdet etc.

Das passt nicht. Auf der einen Seite Verständnis verlangen, auf der anderen Seite jegliche rechtverletzung in klingende Münze umwandeln wollen.

Sowas nennt man übrigens Doppelmoral.
 
@ SirSani70:

Ich kann hier eigentlich keine Ratschläge geben, aber ich würde mich wenn ich in derselben Lage wäre so verhalten:
Da die Rechtslage offenbar nicht eindeutig ist, diese Art der (kommerziellen) Fotografie andererseits aber eine Einnahmequelle darstellt würde ich eine gerichtliche Klärung anstreben. Dann wüßte ich, falls die Klägerin Recht bekommt, dass ich solche Fotos praktisch eben nicht mehr machen und veröffentlichen könnte, mit allen weitreichenden Folgen auch für andere Fotografen; sollte das Gericht mir recht geben ist die Sache dann halt geklärt.
Wenn ich Unterlassungserklärungen unterschreibe, oder anderen außergerichtlichen Einigungen zustimme könnte ich nie sicher sein ob nicht schon morgen vom nächsten eine weitere Abmahnung ins Haus flattert...

Wie gesagt, ist nur meine Meinung und keine Beratung. :)
 
Sie hat mir ja im Vorfeld geschrieben, dass sie nicht veröffentlicht werden möchte und ich kenne auch die Hintergründe (die ich nicht öffentlich machen möchte). Aber selbst nach der Löschung der Bilder bzw. Rausstempelung von ihr aus den Bildern (wo mehrere Läufer zu sehen sind) hatte ich nicht mit einem anwaltlichen Schreiben gerechnet. So kann man sich irren.

Gruss
H.


Wenn sie wirklich will, dass das nicht öffentlich werden soll, dann bewirkt ihr Auftritt genau das Gegenteil. Das scheint ihr überhaupt nicht klar zu sein! Auf jeden Fall ankündigen, dass vom Veranstalter Schadensersatz gefordert wird, weil du davon ausgehen konntest mit seine Genehmigung wäre alles ok!
 
Ich finde diesen ganzen Thread höchst merkwürdig und verstehe nicht, warum hier zehn Seiten wild spekuliert wird.

Wer sich für eine Laufveranstaltung anmeldet, unterschreibt eine Erklärung, worin man bestätigt, dass man gesund ist und im Schadensfall keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend macht.

Wenn nun ein (seriöser) Veranstalter hingeht und Dritte damit beauftragt, (kommerzielle) Fotos von den Teilnehmern zu machen, wird ein entsprechender Passus in die Erklärung aufgenommen. (Beispiel: Duisburg-Marathon)

Im vorliegenden Fall gibt es jetzt genau zwei Möglichkeiten: dem Veranstalter liegt eine derartige Erklärung der "Klägerin" vor. Dann ist alles gut und der TO kann wieder beruhigt schlafen.

Oder die Erklärung liegt nicht vor, dann hat der TO unerlaubt Bilder kommerziell genutzt und ist nach meinem Rechtsempfinden mit 900€ noch gut bedient.

Falls die Erklärung nicht vorliegt will ich jetzt niemandem böse Absicht unterstellen. Wahrscheinlich waren sich weder Veranstalter noch TO der Tragweite bewusst. Dann muss man die Kohle als Lehrgeld verbuchen.
 
Wie kommt ihr denn dauernd auf dieses "Geld verdienen"? Da ist gar keine "Klägerin", es wird auch kein Schadensersatz verlangt :confused:

Sowas nennt man übrigens Doppelmoral.

Jemand verdient Geld und es sieht für mich so aus, als ob das in diesem Fall nicht nötig gewesen wäre.
Sich als Zivilkläger an die Sache anzuhängen, wenn ein Schuldeingeständnis unterschrieben wäre, ist ein Leichtes.

Und die Doppelmoral verbitte ich mir. Wenn du einen anderen Standpunkt vertrittst, ist das dein gutes Recht. Für Untergriffe gibt es allerdings keinen Grund.
 
Und die Doppelmoral verbitte ich mir. Wenn du einen anderen Standpunkt vertrittst, ist das dein gutes Recht. Für Untergriffe gibt es allerdings keinen Grund.

Ich teile die Meinung von digitalsensor, denn was er/sie als Doppelmoral bezeichnet, ist hier im Forum weit verbreitet. Und wenn der Begriff Doppelmoral anstößig ist, nenne ich es selektives Rechtsempfinden. Die Rechte des Fotografierenden werden gerne überbetont, während die (Persönlichkeits-)rechte des Fotografierten oftmals mit einem Handstreich vom Tisch gewischt werden. ;)
 
Jemand verdient Geld und es sieht für mich so aus, als ob das in diesem Fall nicht nötig gewesen wäre.

Aber es verdient nicht die als raffgierig gescholtene Läuferin. Ist das denn so schwer?

Und doch, anscheinend war es nötig. Wer nicht hören will (oder in der Praxis wegen der vielen Bilder nicht kann), muss eben fühlen. So ist das überall. Erst die freundliche Ermahnung, dann die schmerzende Kopfnuss.

Was erwartest Du denn von der Läuferin? Dass sie jedes Mal eine freundliche Mail schreibt, wenn sie sich mal wieder in voller Schönheit im Internet entdeckt?

Und die Doppelmoral verbitte ich mir. Wenn du einen anderen Standpunkt vertrittst, ist das dein gutes Recht. Für Untergriffe gibt es allerdings keinen Grund.

Fühlst Du Dich in Deiner Handlungsweise angesprochen? Nur weil meine Schlussfolgerung einer bestimmten Handlungsweise unter Deinem Zitat steht, heißt das nicht, dass Du damit als Person gemeint bist. Es betrifft die, die wie beschrieben handeln.

Das nennt man übrigens Abstraktion ;)
 
Was erwartest Du denn von der Läuferin? Dass sie jedes Mal eine freundliche Mail schreibt, wenn sie sich mal wieder in voller Schönheit im Internet entdeckt?

Ja, denn alles andere ruiniert wohlmöglich die Existenz des Berufsfotografen, der sich nirgend mehr traut die Kamera zu ziehen, weil dieses "Weib" ja wieder irgendwo rumstehen könnte und sich neuerdings ein Hobby darauf macht, jeden zu verklagen, der sie (auch zufällig) ablichtet.

Sowas mag zwar Gesetz sein, aber es ist schlichtweg nicht praktikabel meiner Meinung nach. Wir reden nicht von jemandem, der mit nem Teleobjektiv als Spanner unterwegs ist, sondern jemand der mit seinem Beruf Geld verdient (Existenzsicherung).

Gruß
laurooon
 
Ja, denn alles andere ruiniert wohlmöglich die Existenz des Berufsfotografen, der sich nirgend mehr traut die Kamera zu ziehen, weil dieses "Weib" ja wieder irgendwo rumstehen könnte und sich neuerdings ein Hobby darauf macht, jeden zu verklagen, der sie (auch zufällig) ablichtet.

Ist die Spezies des Berufsfotografen wirklich so schützenswert? ;)

Es ist wirklich unfassbar. Da wehrt sich dieses Weib doch glatt dagegen, dass andere mit ihr Geld verdienen :ugly: Wahrscheinlich würde die sich auch noch dagegen verwahren, an der Ziellinie mal kurz das Shirt zu lüpfen, weil das bringt ja nochmal richtig Kohle :evil:

Nein, so kann man Existenzen nicht verteidigen. Das betrifft auch andere Berufssparten, die gerne ihre Existenssorgen auf andere übertragen. Der rasende Taxifahrer, der LKWfahrer mit 24 Stunden Schichten, der zu 100% aus Staatsmitteln subventionierte Bergmann usw.

Wir reden nicht von jemandem, der mit nem Teleobjektiv als Spanner unterwegs ist, sondern jemand der mit seinem Beruf Geld verdient (Existenzsicherung).

Die Läuferin ist keine frei nutzbare Ware zur Existenssicherung, ganz klar. Das kann man sich abschminken. Selbst wenn sie sich nicht dagegen verwahren kann, dass sie in der Gruppe abgelichtet wird, so steht Persönlichkeitsrecht über den finanziellen Interessen eines Einzelnen.

Zumal, wenn das keine Berufssportler sind, die finanzielle Vorteile aus ihren Sport ziehen. Da sieht die ganze Sache anders aus.
 
Ja, denn alles andere ruiniert wohlmöglich die Existenz des Berufsfotografen, der sich nirgend mehr traut die Kamera zu ziehen, weil dieses "Weib" ja wieder irgendwo rumstehen könnte und sich neuerdings ein Hobby darauf macht, jeden zu verklagen, der sie (auch zufällig) ablichtet.

Sowas mag zwar Gesetz sein, aber es ist schlichtweg nicht praktikabel meiner Meinung nach. Wir reden nicht von jemandem, der mit nem Teleobjektiv als Spanner unterwegs ist, sondern jemand der mit seinem Beruf Geld verdient (Existenzsicherung).

Gruß
laurooon

Wenn ich das lese, ist Doppelmoral noch viel zu freundlich. Das ist für mich totale Unmoral.
 
Ist die Spezies des Berufsfotografen wirklich so schützenswert? ;)

Sind sie weniger schützenswert als andere Berufsgruppen? :ugly:

Es ist wirklich unfassbar. Da wehrt sich dieses Weib doch glatt dagegen, dass andere mit ihr Geld verdienen :ugly: Wahrscheinlich würde die sich ach noch dagegen verwahren, an der Ziellinie mal kurz das Shirt zu lüpfen, weil das bringt ja nochmal richtig Kohle :evil:

Naja, sorry langsam wirds lächerlich. Als ob ich hier dazu auffordere fremde Frauen zu entblößen, um sie abzulichten und am besten noch geltwert auf die Litfassäule an jeder Ecke zu pappen. :rolleyes: Die Art, auf die die Frau zu sehen war, entspricht der Art, wie sie 1000 Menschen auch gesehen haben. Da ist nichts Exklusives dran.

Die Läuferin ist keine frei nutzbare Ware zur Existenssicherung, ganz klar. Das kann man sich abschminken.

Ich würde zu der Frau sagen: "Beschneiden Sie sich in ihrer Freizeit, und laufen sie bei öffenlichen Veranstaltungen nicht mehr mit" als dass ich sage: "sorry, Fotograf, gib deinen Job auf und mach ne Lehre als Postmann!" :ugly:

so steht Persönlichkeitsrecht über den finanziellen Interessen eines Einzelnen.

Nix dagegen. Aber das Recht auf Persönlichkeitswahrung muss bei der Frau liegen. Sie muss die Bilder kontrollieren (denn das ist ihr Interesse) die Fotographen anschreiben und die Löschung fordern. Da spricht nix gegen. Aber ein generelles Verbot eine bestimmte Person aus der Masse nicht mehr ablichten zu dürfen, ist dämlich hoch 3 und unpraktikabel hoch 10.

Gruß
laurooon
 
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