• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

150 000 Auslösung in 16 Monaten

Was hat das denn mit deiner erwähnten Metalität zu tun? :confused:

Woher weißt du eigentlich, wie pfleglich/nachlässig mit der Kamera umgegangen wurde? :rolleyes:

Was du gerade machst ist - Achtung Vorurteil - auch "typisch Deutsch", nämlich: Hauptsache meckern! ;)


Danke schön AlexxTillmann,
man muß das Negative haben um das Positive zu schätzen,
ich bin Meinung dieses Thema eher sachlich zu behandeln und den Gemüdzusatnd nicht hoch zu schrauben...

so ... jetzt bin ich aber wirklich weg.... :-)
 
150k ist verdammt viel!
Ich lichte auch Partys und Events ab, doch bei ca. 120 - 160 Veranstaltungen im Jahr komme ich gerade mal auf ca. 25.000 Fotos.
 
Rechtlich ist da gar nichts zu machen. Gewährleistung schützt dich nicht gegen Produkte, die nicht lange haltbar sind, sondern nur gegen welche, die zum Kaufzeitpunkt einen Mangel haben.

Welche Begründung sollte irgend ein Gericht davon überzeugen, dass ein Defekt bei einer Kamera mit einer Auslösezahl, die 4-5x über der üblicherweise angenommenen liegt, schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war?

Gruß,
Jens


Vielleicht weil "üblicher Weise" und "vielleicht" und so weiter eben keine haltbaren Aussagen sind.


Und weil ein Richter der Ansicht sein könnte, dass ein Normalo eine
nicht angegebene Anzahl nicht überschritten hat. Und daher eben schon
die Gewährleistung greifen muss.



Immer und überall wird einem erklärt und vorgehalten dass man alles wichtige
in einem Vertrag festhalten muss und das alles was nicht eindeutig geregelt
ist nicht gilt. Warum hier nicht ???????????


Mit so was würde eine Autohersteller nicht durchkommen !!!



Gruss Börnie



.
 
Und das Auto ist ja angeführt worden : Was wäre wenn ein Autohersteller die
gleichen Wischiwaschiangaben machen würde und dann sagt : " 40.000 km
pro Jahr ist aber zu viel, das ist ein Profieinsatz. "
.

Autohersteller mit einer längeren Garantiedauer (also kein deutschen Hersteller) haben immer eine Zeitbegrenzung plus einer Km-Begrenzung in diesem Zeitraum, z.B. 3 Jahre bis maximal 100.000 km.

Und es scheint immer noch Verwirrung zu herrschen, was Garantie und was Gewährleistung bedeutet. Das sind zwei paar völlig verschiedene Schuhe.

Jürgen
 
150k ist verdammt viel!
Ich lichte auch Partys und Events ab, doch bei ca. 120 - 160 Veranstaltungen im Jahr komme ich gerade mal auf ca. 25.000 Fotos.


Ja, das ist viel.


Aber was ist VIEL ?


150.000 ja

130.000 auch .... oder ?

100.000 auch noch ..... oder vielleciht doch nicht ?


80.000 nein sicher nicht .... oder doch ??


Und bei 500.000 Auslösungen würde Canon die Kamera vermutlich zurück haben
wollen und eine kostenlose dafür springen lassen. :angel:




Gruss Börnie


.
 
Autohersteller mit einer längeren Garantiedauer (also kein deutschen Hersteller) haben immer eine Zeitbegrenzung plus einer Km-Begrenzung in diesem Zeitraum, z.B. 3 Jahre bis maximal 100.000 km.

Und es scheint immer noch Verwirrung zu herrschen, was Garantie und was Gewährleistung bedeutet. Das sind zwei paar völlig verschiedene Schuhe.

Jürgen



G E N A U !!!!!!!


Die haben definitive und haltbare Angaben !!!!!



Warum die Kamerahersteller nicht ????????



Komisch, oder ????

Ach nein, die brauchen nicht ..... die haben vermutlich die dümmeren User ! :D



Gruss Börnie


.
 
Hi!

Börnie schrieb:
...Die Serienbildaufnahme macht 9 Bilder bei der 400D. Wenn jetzt jemand anfängt und Knipsen geht und sich denkt " ...
Ähm...wer sacht das? Die "9" heißt doch nicht dass nicht mehr Serienbilder gemacht werden können...sondern heißt (auch iVm der Geschwindigkeit der Speicherkarte und der Dateigröße(n)) 9 und mehr.
Vom Grundsatz hast du aber recht. Ich hoffe aber nicht, dass jemand immer so fotografiert...außerdem macht der Blitz das auch nicht sooo lange mit.
Und genau DAS würde mich auch mal interessieren.

Wie wurde hier fotografiert? Serienblitzaufnahmen?
Blitz als Hauptlichtquelle oder nur als Aufhellblitz?


Stoecky schrieb:
Zudem würde ihm eine alte 1er gut stehen, die hat nur 4MP und die Bilddurchsicht geht viel flotter

Aber auch die 400d könnte man "runterdrehen". Aber ich gebe dir Recht. DAS wäre zumindest mal kein Grund eine alte 1er zu verschmähen.

Börnie schrieb:
Und das Auto ist ja angeführt worden : Was wäre wenn ein Autohersteller die
gleichen Wischiwaschiangaben machen würde und dann sagt : " 40.000 km
pro Jahr ist aber zu viel, das ist ein Profieinsatz. "

Aber genau (bzw. ähnlich) machen das doch die Hersteller. Zumindest wird die Service Intervalle im "harten und staubigen" Einsatz heruntergesetzt!!

Börnie schrieb:
Wer spricht denn von "verheizen" ?????
Naja...verheizen klingt so negativ.
Aber es sind schon verdammt viele Auslösungen.
Besonders wenn Canon ja bei den Profimodellen(!) eine ähnliche Verschlusszahl angibt!


Rechtlich ist Canon (glaube ich) auf der sicheren Seite.
...und wie schon geschrieben, die Anzahl der Auslösungen musste man selbst am Besten schätzen können.

Gruß Mr.Brokkoli
 
Hi!
.....................


Rechtlich ist Canon (glaube ich) auf der sicheren Seite.
...und wie schon geschrieben, die Anzahl der Auslösungen musste man selbst am Besten schätzen können.

Gruß Mr.Brokkoli




Schätzt Du auch wann Dein Auto in die Werkstatt musst um die Serviceintervalle
einzuhalten ?

DAS würde sicher lustig werden bei einem Schadensfall innerhalb
der Garantie-/ Gewährleistungszeit.

####################################################


" Ich fahre dann jetzt mal über die Strasse .... ich schätze mal das keiner kommt " :evil: :evil: :evil:




;) Schöne Grüsse, Börnie ;)
 
Schätzt Du auch wann Dein Auto in die Werkstatt musst um die Serviceintervalle
einzuhalten ?

Nö, aber die Werkstatt kann mir auch nicht wirklich nachweisen, dass ich das Auto "härter" rannehme...dennoch ist da ein verweis/hinweis es so zu machen.

Es ging mir nur um den Vergleich, dass Autohersteller schon unterscheiden, dass normaler Einsatz ist und eben darüber hinaus geht.

Mr.Brokkoli
 
Wenn ich versuche mit einem Mofa um die Welt zu fahren, müss ich mich nicht wundern, dass die Kiste in Russland verreckt..

Sorry - musste sein!
 
Nö, aber die Werkstatt kann mir auch nicht wirklich nachweisen, dass ich das Auto "härter" rannehme...dennoch ist da ein verweis/hinweis es so zu machen.

Es ging mir nur um den Vergleich, dass Autohersteller schon unterscheiden, dass normaler Einsatz ist und eben darüber hinaus geht.

Mr.Brokkoli


Ja, und darum geht es.

Da werden Fakten geschaffen und Regeln aufgestellt. Ich bin im Aussendienst
und fahre recht viel. Und bei meiner Fahrleisung bin ich eben ein "Vielfahrer",
und das Fahrzeug muss entsprechend "behandelt" werden.


Aber ich wehre mich eben dagegen aus "keinen Regeln" dann nach
gutdünken Regeln zu machen !




Gruss Börnie


.
 
Die haben definitive und haltbare Angaben !!!!!

Warum die Kamerahersteller nicht ????????

Hat Canon auch, denn die Garantie ist eben nur ein Jahr, die Kamera aber 16Monate alt. Damit ist eigentlich alles gesagt.

Da es hier wohl keinen bekannten fall gibt, in dem Canon die Garantieleistung innerhalb der Garantiezeit wegen zuvielen auslösungen abgelehnt hat, muss man auch nicht drüber spekulieren, ob sie dies tun würden. Bringt ja nix.

Das hab ich aber schon in meinem vorherigen beitrag geschrieben, aber den hast du wohl überlesen.



Übrigens würden etwas weniger leerzeilen im text und signatur deine beiträge um einiges lesbarer machen.
 
Wenn ich versuche mit einem Mofa um die Welt zu fahren, müss ich mich nicht wundern, dass die Kiste in Russland verreckt..

Sorry - musste sein!


Warum ????


Steht in der Bedienungsanleitung "Fahrzeug ist für Russland nicht geeignet ?"

Oder steht drin " nicht zu viel in Richtung komischer Länder fahren ?"


Und wenn die Kiste dann wirklich nach 10.000 km verrekt und der Hersteller
sagt : "Ja - das ist zu viel und auf der Strasse war die Beanspruchung zu
gross" ... dann wäre das in Ordnung ????????


Seltsame Einstellung !


Oder noch besser - Motorschaden nach 15 km .... und die Aussage : " Oh,
leider übermässige Benutzung .... Sie wiegen ja 90 Kilo ...... mehr als weniger Kilo geht nicht!"
Antwort : Oh ja ... klar. ENTSCHULDIGUNG - MEIN FEHLER !


:ugly: :ugly: :ugly: :ugly: :ugly: :ugly: :ugly:



Gruss Börnie


.
 
Aber ich wehre mich eben dagegen aus "keinen Regeln" dann nach
gutdünken Regeln zu machen !
Gruss Börnie
.


verstehe ich nicht, besonders in diesem Zusammenhang

Regel 1 , ges. Gewährleistung , 6 Monate , + 18 Monate Beweislastumkehr
der genannte Mangel war 6 Monate nicht erkennbar oder unreklamiert im Monat 7-24 wird der Beweis schwierig

Regel 2 , Canon Garantie 12 Monate, auch überschritten, also was möchtest du mitteilen ? hier zum Thema ?

OK der Blitzschuh ist lose, aber was interessieren die 150k Auslösungen dabei ?

Canon oder die Vertretung halten sich an die Regeln wie es aussieht.
 
verstehe ich nicht, besonders in diesem Zusammenhang

Regel 1 , ges. Gewährleistung , 6 Monate , + 18 Monate Beweislastumkehr
der genannte Mangel war 6 Monate nicht erkennbar oder unreklamiert im Monat 7-24 wird der Beweis schwierig

Regel 2 , Canon Garantie 12 Monate, auch überschritten, also was möchtest du mitteilen ? hier zum Thema ?

OK der Blitzschuh ist lose, aber was interessieren die 150k Auslösungen dabei ?

Canon oder die Vertretung halten sich an die Regeln wie es aussieht.


Richtig ! Ich hatte die Überschrift gelesen UND die Texte. Und die Problematik war und sind die Auslösungen. So habe ich es zumindest verstanden. Schöne Grüsse, Börnie
 

Geräte wären immer für einen Zielgruppe konzipiert und man sollte sich vor dem Kauf informieren, ob man nicht dann doch das Profigerät kauft... Jeder wählt die Qualität die er braucht.

Wenn man sich das Billigste von einem Anbieter kauft, muss man sich nicht wundern. Genau deswegen habe ich mir damals die 20D gekauft und nicht die 350D...
 
von der garantie ausgenommen sind - bei fast allen produkten - schäden durch normale abnutzung/verschleiss. eine billig-dslr dürfte nach 150k auslösungen total verschlissen sein...:ugly:
 
Hi,
jar schrieb:
OK der Blitzschuh ist lose, aber was interessieren die 150k Auslösungen dabei ?

Ich denke, mal bei recht wenigen Auslösungen. Also wenig Benutzung würde sich Canon evtl. auf eine kulante Regelung einlassen.
Die Anzahl wurde nur als weitere Begründung angeben.

Gruß Mr.B.
 
Man kann sich in solchen Diskussionen ewig im Kreis drehen.

Es gibt zig Erläuterungen im Verbraucherrecht wie z.B. die Einschränkung von Gewährleistungen bei Verschleißteilen, die Regelung, dass Gewährleistung lediglich für eine bestimmungsgemäße Verwendung gegeben werden muss usw.

Wie solche Fakten dann letztendlich bewertet werden, weiß nur der Richter im Falle eines Prozesses, doch ich vermute Stark, dass bei dem beschriebenen jeder Anwalt von einem solchen Abraten würde.

Fast 10.000 Bilder pro Monat über längere Zeiträume sind IMO keine bestimmungsgemäße Verwendung für einen Amateur-Fotoaperat, auch glaube ich kaum, dass ein Gericht einem Hersteller bei solchen Geräten eine zu erwartende Lebensdauer von mehr als 100.000 Auslösungen abfordern wird.

150.000 Bilder in 16 Monaten ist doch keine Fotografie, das geht eher in Richtung Filmen :D
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten