Die Selbstbeteiligung gilt je Schadenfall, wenn bei einem Sturz also mehrere
Objektive zu bruch gehen ist die SB nur einmal fällig.
Aufgrund der EU-Vermittlerrichtlinie und dem VVG (Versicherungs Vertrags Gesetzt) 2008 sind wir verpflichtet jeden Kunden umfassend zu beraten,
wir müssen also jedem Kunden der eine Fotoversicherung über uns abschließt
auch über Kranken-, Kfz-, Lebens-, Renten und alle sonstigen Versicherungen beraten. Da das aber so gut wie niemand will, die meisten wollen halt nur die
Fotoversicherung über uns abschließen, haben wir im Antrag die Möglichkeit geboten dies entsprechend anzukreuzen. Die Haftungseinschränkung hat also nichts mit der Fotoversicherung zu tun sondern nur mit der Haftung des Maklers wenn der Kunde keine umfassende Beratung wünscht. Ist kompliziert
aber leider in der schönen umfassenden EU-Gesetzeswelt nötig
Wichtig ist nur, dass diese Haftungseinschränkung garantiert nichts mit der
Fotoversicherung zu tun hat !!!
Gruß
Sven