In Kurzform:
Das Forum bzw. der Betreiber haftet für jeden Dreck, den irgendein User verzapft.
Nur wenn der User mit Klarnamen und -ladungsfähiger- Anschrift bekannt ist, wäre es möglich ist, die Haftung an den Verursacher "durchzureichen". Wenn das "durchreichen" überhaupt möglich ist, Anwälte sollten das wissen.
--> Verifizierung nicht nur für den Handelsbereich, sondern für alle Bereiche!
Grüße Dirk
PS:Evtl. trägt das auch zu etwas besseren Umgangsformen einiger User bei
ich weiß ja nicht, ob Du vom Fach bist, aber Deine Aussage stimmt leider nicht, vgl. BGH NJW 2007, 2558, 2559 - "Katzenfreund".
Zitat: "Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge
entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in
ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S. von § 1004 I 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet. Ebenso
wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb
grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270
[275 ff.] = NJW 1952, 660, und BGHZ 14, 163 [174] = NJW 1954, 1682; Löffler/Steffen, PresseR, 5. Aufl., § 6
LPG Rdnrn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als „Herr der Sendung“ zur Unterlassung
verpflichtet sein (Senat, BGHZ 66, 182 [188] = NJW 1976, 1198). Diese Grundsätze gelten auch für den
Betreiber eines Internetforums, der insoweit „Herr des Angebots“ ist. Der gegen ihn gerichtete
Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den
Autor eines dort eingestellten Beitrags."
EDIT: Bei
www.mtb-news.de gab es eine ganz ähnliche Diskussion, dort muss man sich als Verkäufer mittlerweile für 5,- Euro für den Handelbereich freischalten lassen.