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Warnung: Kameraversicherungen

Naja, ich rechne da schon anders. Bei P&P zahlt man für eine Kamera-Ausrüstung bis 2500? einen Jahresbeitrag von ca. 50?.

Für mich wäre es schon ein schwerer Schlag, wenn meine Ausrüstung, die ziemlich genau diesen Wert hat zur Zeit, plötzlich "Schaden" nimmt, welcher Art auch immer.

Und wenn man die Kamera nicht nur im Studio und im Urlaub nutzt, sondern wirklich mal in freier Wildbahn, oder auf Konzerten etc., dann ist das Risiko schon nicht mehr ganz so klein. Zur Zeit würde ich etwa ein Jahr brauchen, um mir den ganzen Mist neu zu kaufen - da erscheinen 50? plötzlich sehr, sehr vernünftig, oder nicht? :confused:

Die Frage bei einer Versicherung ist ja nicht nur, wie groß ist die Gefahr/das Risiko, sondern wie sehr am *rsch ist man, wenn der Schadensfall eintritt?

In Kombination muss ich sagen, natürlich wäre das nicht Lebensbedrohend, aber 50? dafür, dass ich im Zweifel ein neues gebrauches MF 300/2.8 auf den Tisch gelegt kriege wenn mein altes von einem paarungsbereiten Iltis missbraucht wurde - das ist's mir denke ich schon wert. Allerdings habe ich bisher nix abgeschlossen, wäge immer noch ab...
 
Einen Vorteil sehe ich für mich darin, daß ich mich dank der Versicherung traue die Kamera auch moderate (!!) Risiken damit einzugehen. Beispielsweise sie mit zum Skifahren zu nehmen oder halt auf Konzerte. Also in Situationen die zumindest nicht ganz risikofrei sind.

Bevor jetzt jemand kommt und sagt daß sei dann der typische Fall für einen Ausschluß der Versicherungsleistung, dann möchte ich darauf hinweisen daß ich bewußt von moderaten Risiken spreche. Ich springe nicht kopfüber mit Kamera von der Bühne und fahre nicht mit geschlossenen Augen Schuß die Piste runter. Es geht mir eher darum den Fall auszuschließen daß mich jemand auf der Piste umfährt oder irgendein Idiot auf nem Konzert meint sein Bierglas durch die Gegend schütten zu müssen.

Das Problem mit den "moderaten" Risiken könnte werden, dass z.B. PundP nach den Bedingungen zwar eine so genannte "All Risk"-Versicherung anbieten, andererseits aber den Versicherungsschutz auf "unvorhergesehene" Gefahren beschränken. Dazu heißt es:

"Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer .... weder rechtzeitig vorhergesehen hat, noch mit dem für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen ohne grobe Fahrlässigkeit hätte vorhersehen können."

Das ist eine ziemliche Gummibestimmung, denn an sich sind die Risiken z.B. beim Skifahren, Konzerten oder bei Reisen in eher unsichere Länder ja durchaus vorhersehbar und kann es im Schadenfall schnell als grob fahrlässig angesehen werden, wenn sie eingegangen werden. Die Bedingungen bieten deshalb neben einigen anderen Einschränkungen durchaus Hintertüren, wegen denen es zu Problemen mit einer Regulierung kommen könnte. Ob sich das in der Regulierungspraxis niederschlägt, weiß ich nicht.

Rechtlich wäre die Einschränkung jedenfalls eng auszulegen, denn es soll ja eine weltweit geltende "All Risk"-Versicherung sein und in gewisser Weise werden die Gefahren von dem Versicherungsnehmer natürlich immer vorhergesehen, denn sonst würde er ja kein Schutzbedürfnis sehen und keine solche Versicherung abschließen. Versicherungsbedingungen dürfen nicht zu einer Entwertung des grundsätzlich versprochenen Schutzes führen. Zudem hätte der Versicherer die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit.

Aus der eigenen Berufspraxis kenne ich aber auch viele Fälle, in denen Versicherer jedes noch so kleine Hintertürchen suchen, um nicht einstehen zu müssen. Fairerweise muss man aber sagen, dass es sich meist um Fälle handelt, bei denen Zweifel an der Darstellung des Versicherungsnehmers nicht gerade fernliegen oder denen auffällige Vorschäden vorangegangen sind.

Die verallgemeinernde und polemisch tendenziöse "Warnung" des Threadstarters ist jedenfalls reichlich überzogen, zumal die meisten hier wohl durchaus einschätzen können, welche Versicherung sie für sich als nötig oder zumindest beruhigend ansehen und was ihnen diese wert ist. Allerdings sollte man jeweils die Bedingungen lesen und prüfen, welcher Schutz einem tatsächlich geboten wird.
 
Und deine Kamera lässt Du die ganze Zeit eingepackt, damit niemand sehen kann, was in der Tasche drin ist...

Natürlich hol ich sie zum fotografieren raus... :rolleyes: Aber wennst auf dem Weg wohin damit in der Ubahn fährst oder durch eine Menschenmasse mußt, dann ist Tarnung sicher eine gute Strategie. Diebe klauen nunmal das was ihnen wertvoll erscheint, und eine billige alte Tasche fällt nunmal kaum in diese Kategorie...
 
EIn Tipp an alle zu punp!

Einfach mal meinen beitrag weiter oben lesen und ggf. mich fragen!

lg
 
EIn Tipp an alle zu punp!

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lg

Ja, u.a. Dein Beitrag hat dazu beigetragen, dass ich trotz der "Gummibestimmung" meinen Kram für eine anstehende Reise bei PundP versichert habe. Auch, wenn es nicht so viel Zeug ist und im Falle des Falles das Schlimmste wäre, keine Bilder machen zu können, finde ich den Gedanken sehr angenehm, dann nicht auch noch einen größeren finanziellen Verlust zu haben. Dieses bisschen "peace in mind" ist mir die 60,- ? wert. Dein und andere Beiträge deuten darauf hin, dass in der Regel die Versicherungsbedingungen bei PundP wohl maßvoll entsprechend dem von mir oben dargestellten angewendet werden.
 
Bemerkenswert finde ich die Relation des Beitrags und Versicherungschutzes zwischen z.B. der P&P-Kameraversicherung und "irgendeiner" Hausratversicherung. (ich habe jetzt als Vergleich den LVM genommen, die Sache läßt sich aber auf fast jeden Hausratversicherer in Deutschland anwenden)

P&P bietet für rund 100 ? (incl. Steuer) 3.000 ? Versicherungssumme mit folgenden Leistungen:

ZITAT P&P:
während des Gebrauchs, der Reise sowie des Aufenthalts innerhalb und außerhalb der Wohnung: Alle Gefahren, insbesondere jedoch Schäden und Verluste, verursacht durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Bruch sowie Beschädigung.

Eine Hausratversicherung bietet für rund 100 ? ca. 30.000 ? Versicherungssumme incl. Fahrraddiebstahl und Überspannungsschäden, daneben mit folgenden Leistungen:

ZITAT LVM:
Versichert ist Ihr Hausrat zum Neuanschaffungswert gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Vandalismus-, Leitungswasser-, Sturm-
und Hagelschäden.

Mitversichert sind auch: Diebstahl von:
  • Gartenmöbeln und Gartengeräten
  • Wäsche auf der Leine
  • Kinderwagen und Rollstühlen ...
Kostenersatz
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Sachverständigenkosten bei einem Sachverständigenverfahren:
    80 Prozent der Kosten bei Schäden über 25.000 Euro ...
Ihr Hausrat muss nicht zu Hause sein
  • Reise
    Auf allen Reisen können Sie sich ganz entspannt auf den Schutz Ihrer LVM-Hausratversicherung verlassen - bis zu 6 Monate. Und das bis 10 Prozent Ihrer Versicherungssumme (maximal 15.000 Euro).
  • Zweitwohnung
    Beim LVM ist Ihr Hausrat jetzt auch in Ihrer beruflich genutzten Zweitwohnung mitversichert. Und das bis 10 Prozent Ihrer Versicherungssumme (maximal 15.000 Euro)
  • Bankschließfach
    Ihre Wertsachen in einem Bankschließfach sind bis 10.000 Euro mitversichert.
  • Krankenhaus-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt
    Weil Sie sich als Patient schlecht gegen Diebe schützen können, ist beim LVM Ihr Hausrat auch hier bis 1.000 Euro versichert. Und sogar Ihr Bargeld bis 100 Euro.
Aquarien, Wasserbetten und Armaturen
  • Sie sind Liebhaber von Aquarien oder Wasserbetten? Kein Problem.
    Schäden am Hausrat durch austretendes Wasser sind versichert.
  • Der Austausch von Armaturen ist versichert, sofern ein ersatzpflichtiger Leitungswasser-Versicherungsfall eingetreten und Sie als Mieter die Armaturen angeschafft haben. Die Kosten für die Armaturen tragen wir bis 200 Euro.
Versteht mich nicht falsch: dies ist keine Werbung für den LVM, soll aber lediglich verdeutlichen, wieviel Überschneidungspunkte zwischen einer reinen Kameraversicherung und einer Hausratversicherung bestehen.


Alles weitere ist natürlich Eure Entscheidung. :cool:
 
In meiner Hausratversicherung ist eine Kamera überhaupt nicht versichert....

Man muss das Kleingedruckte ganz genau lesen. Ich habe schon AGBs von Versicherungen gelesen, die so ganz beiläufig erwähnen, dass elektronische Geräte wie Notebooks und Digitalkameras sowie Camcorder von der Versicherung ausgeschlossen sind.

Im Zweifelsfall nachfragen...
 
Aus den Versicherungsbedingungen:

Wo sind Sie versichert ?

Grundsätzlich ist Ihr Hausrat in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein angegeben ist. Zur Wohnung zählen auch Räume in Nebengebäuden, die sich auf demselben Grundstück wie die Wohnung befinden, nicht aber Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Versicherungsschutz besteht auch in Ihrer privat genutzten Garage, wenn sich diese auf benachbarten und gegenüberliegenden Grundstücken befindet. Auch Ihnen gehörende Waschmaschinen oder Trockner, die sich in Gemeinschaftsräumen befinden, sind versichert.

von einem Versicherungsschutz bei einer Reise steht da nix...
 
Vorsicht, der Schutz bei einer Hausratversicherung ist in der Regel schon deshalb stark eingeschränkt, weil der so genannte Aussenschutz nur bei Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung greift.

Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass der Täter sich den Zugang zu einem Raum durch Überwindung eines Hindernisses (Aufbrechen) verschafft hat.
Raub erfordert, dass er sich die Sache mit Gewalt gegen den Willen des Besitzers verschafft hat (Wegreißen der Tasche, wenn der Besitzer sie festhält).
Räuberische Erpressung liegt vor, wenn die Herausgabe durch die Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel erzwungen wird ("Tasche her oder ich schieße").

Das bedeutet: Nicht versichert sind z.B. Trickdiebstahl, Diebstahl durch Hotelpersonal, das sich mit einem dazu bestimmten Schlüssel Zugang zu dem Zimmer verschafft hat.

Bei einer Hausratversicherung ist zudem die Beweislast des Versicherungsnehmers anders als bei einer so genannten "All Risk Versicherung".
In der Hausratversicherung muss der Versicherungsnehmer zumindest den äußeren Anschein eines versicherten Abhandenkommens nachweisen (Einbruchsspuren, Zeugen für Gewaltanwendung). Das kann schwer sein, wenn kein Zeuge dabei war oder nicht offensichtliche Einbruchsspuren mangels Interesse der örtlichen Polizei nicht dokumentiert wurden.
Bei einer "All Risk Versicherung" muss der Versicherungsnehmer in der Regel nur das Abhandenkommen oder die Beschädigung der versicherten Sache nachweisen. Tatsachen, die einen eventuellen Ausschluss des Versicherungsschutzes ergeben, muss der Versicherer beweisen.

Reine Beschädigungen (z.B. durch Herunterfallen) werden von der Hausratversicherung überhaupt nicht erfasst.

Zudem ist der Schutz für Fotogeräte und andere Wertsachen in der Hausratversicherung oft weiter eingeschränkt.
 
Das Problem mit den "moderaten" Risiken könnte werden, dass z.B. PundP nach den Bedingungen zwar eine so genannte "All Risk"-Versicherung anbieten, andererseits aber den Versicherungsschutz auf "unvorhergesehene" Gefahren beschränken. Dazu heißt es:

"Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer .... weder rechtzeitig vorhergesehen hat, noch mit dem für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen ohne grobe Fahrlässigkeit hätte vorhersehen können."

Das ist eine ziemliche Gummibestimmung, denn an sich sind die Risiken z.B. beim Skifahren, Konzerten oder bei Reisen in eher unsichere Länder ja durchaus vorhersehbar und kann es im Schadenfall schnell als grob fahrlässig angesehen werden, wenn sie eingegangen werden. Die Bedingungen bieten deshalb neben einigen anderen Einschränkungen durchaus Hintertüren, wegen denen es zu Problemen mit einer Regulierung kommen könnte. Ob sich das in der Regulierungspraxis niederschlägt, weiß ich nicht.

Rechtlich wäre die Einschränkung jedenfalls eng auszulegen, denn es soll ja eine weltweit geltende "All Risk"-Versicherung sein und in gewisser Weise werden die Gefahren von dem Versicherungsnehmer natürlich immer vorhergesehen, denn sonst würde er ja kein Schutzbedürfnis sehen und keine solche Versicherung abschließen. Versicherungsbedingungen dürfen nicht zu einer Entwertung des grundsätzlich versprochenen Schutzes führen. Zudem hätte der Versicherer die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit.

Ich glaube da sind wir uns im Prinzip einig. Was ich oben als "moderate" Risiken beschrieben habe soll genau jene unvorhergesehenen/unvorhersehbaren Dinge umfassen. Sprich alle Risiken die offensichtlich mit meinem Handeln verbunden sind oder Schäden die mehr oder weniger "normal" sind, und die ich dennoch eingehe werden von einer Versicherung sicher nicht eingeschlossen. Auch wenn es eine "All-Risk"-Versicherung ist, so heißt das ja nicht daß man jetzt einfach machen kann was man will, die werden schon zahlen wenn etwas dabei zu Schaden kommt. Um bei meinen Beispielen zu bleiben: Als Ski-Anfänger betrunken den steilsten Hang herunterfahren wollen und beim Fahren ein Selbstportrait knipsen.... nein ich will keiner Versicherung angehören die so ein Verhalten abdeckt. Das ist eben "grob fahrlässig". Hingegen würde ich mir wünschen daß ein geübter Skifahrer der seine Kamera gut verpackt im Rucksack trägt, und bei dem es zu einer Fehlauslösung einer defekten Bindung kommt, hinterher den Schaden der Kamera bezahlt bekommt. ich denke das fällt nicht unter "fahrlässig" (Das ist alles rein hypothetisch, ist mir noch nicht passiert und ich habe keine Ahnung wie eine Versicherung das handhaben würde, aber so würde ich das gerne auslegen. Jura hab ich auch nicht studiert. Wie gesagt: In diesem konkreten Beispiel).

Natürlich ist alles was ich tue immer mit irgendwelchen Risiken verbunden. Überfallen/Ausgeraubt werden kann ich fast immer und überall, es ist nur an einigen Orten/Zeiten viel wahrscheinlicher als an anderen. Auf jedem Weg von A nach B kann mir ein Unfall passieren. Millarden von Menschen passiert täglich nix, aber ein paar tausend haben an dem Tag halt Pech.... Es ist also unmöglich jedes Risiko auszuschließen. Die Unterscheidung welches Risiko nun normal und meist zu vernachlässigen ist, und was im konkreten Fall mit einfachem Überlegen und Handeln vermieden werden kann, das ist natürlich eine knifflige Frage. Hier kann man sich nur wünschen daß sowohl auf Seiten der Versicherer als auch der Versicheten fair miteinander umgangen wird.
 
... Hausratversicherung ist in der Regel schon deshalb stark eingeschränkt, weil der so genannte Aussenschutz ...
...
Reine Beschädigungen (z.B. durch Herunterfallen) werden von der Hausratversicherung überhaupt nicht erfasst.

Zudem ist der Schutz für Fotogeräte und andere Wertsachen in der Hausratversicherung oft weiter eingeschränkt.

Keine Frage: es bestehen Unterschiede zwischen einer Fotogeräte-Versicherung und einer Hausratversicherung. Mir ging es nur darum zu zeigen, welche Punkte bei beiden Produkten versichert sind, und: wieviel eine Kameraversicherung bei relativ geringer Versicherungssumme und relativ wenig Mehrleistung zur Hausratversicherung kostet.

Und: Kameraausrüstungen sind zwar wertvoll ("kostspielig"), zählen aber nicht nach den Versicherungsbedingungen zu den Wertsachen.
 
relativ wenig Mehrleistung

Das wäre eben diskussionswürdig. Ist Beispielsweise der Ersatz einer Kamera nach einem Sturz (Stativschelle gebrochen) eine "geringe Mehrleistung", oder genau die Mehrleistung, die ich von der zusätzlichen Versicherung erwarte, und für die ich auch bereit bin den Preis zu zahlen?

Man muss ja die Risiken sehen; wie oft wird eine Hausratsversicherung beansprucht, verglichen mit der Kamera-Versicherung?

Der vergleichsweise Höhere Versicherungsbetrag kommt ja nicht von ungefähr, und da es auf dem Sektor durchaus Konkurrenz gibt, muss man schon davon ausgehen, dass er nicht beliebig angesetzt, sondern nach Versicherungsüblichen Maßstäben kalkuliert wurde. Sprich: die verdienen sich da nicht über Gebühr eine goldene Nase dran.

Immerhin versichern sehr viele Leute ihren Hausrat, aber nur wenigen passiert etwas; hingegen versichern eher wenige ihre Kamera, aber dann eben die Leute, die auch mit größeren Risiken *rechnen* (weil viel Unterwegs etc.pp.). Somit natürlich auch die relativ viel höheren Versicherungsanteile für den Versicherten.
 
Hier kann man sich nur wünschen daß sowohl
1.) auf Seiten der Versicherer als auch
2.) der Versicheten fair miteinander umgangen wird.

und 1 bezweifle ich nach 35 Jahren massiv

Fall , Messgerät im Kofferraum, Heckaufprall, Kofferraum ist Matsch
Versicherung schreibt, sie zahlt nicht, es hätte ja auch beim scharfen bremsen kaputt gehen können, bitte, scharfes Bremsen = zerknautschter Kofferraum ? merken die noch was

Fall , 1000 DM Radio, nach 3 Monaten geklaut, Leistung der Teilkasko 200 DM
weil, aus dem Laden raus 50% Wertverlust, - 300 DM Selbstbeteiligung = 200

ich könnte Abende Vorträge über Zahlungsmoral von Versicherungen halten :grumble:
 
Man muss ja die Risiken sehen; wie oft wird eine Hausratsversicherung beansprucht, verglichen mit der Kamera-Versicherung?
...
Immerhin versichern sehr viele Leute ihren Hausrat, aber nur wenigen passiert etwas;

Ähm, nur soviel: ich will jetzt hier nicht die Statistik meiner Agentur hier online stellen, aber sei Dir sicher: es werden jede Menge Hausratschäden (u.a. Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Einbrüche, Wohnungsbrände, Leitungswasserschäden etc.) gemeldet.

Die Wahrscheinlichkeit eines versicherten Hausratschadens ist wesentlich größer als ein Kameraschaden, der nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
 
Ähm, nur soviel: ich will jetzt hier nicht die Statistik meiner Agentur hier online stellen, aber sei Dir sicher: es werden jede Menge Hausratschäden (u.a. Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Einbrüche, Wohnungsbrände, Leitungswasserschäden etc.) gemeldet.

Die Wahrscheinlichkeit eines versicherten Hausratschadens ist wesentlich größer als ein Kameraschaden, der nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist.

Die von Dir genannten Schäden erscheinen aber auch logisch, weil nicht jeder in Besitz einer höherwertigen Kamera ist. Die 99 Euro Aldi-Knipse wird kaum jemand als 'versicherungswert' sehen.
 
Und: Kameraausrüstungen sind zwar wertvoll ("kostspielig"), zählen aber nicht nach den Versicherungsbedingungen zu den Wertsachen.

Stimmt, da habe ich mich aus Sicht des Fachmanns ungenau ausgedrückt ("andere Wertsachen"). Wertsachen im bedingungsrechtlichen Sinn mit der Folge bestimmter Einschränkungen oder Verwahrungsregeln sind Fotoausrüstungen nicht.

Ob die Beiträge bei einer Fotoversicherung für die Versicherer lukrativer berechnet sind als etwa in der Hausratversicherung, ist von außen schwer zu beurteilen. Allerdings sind die Versicherer in der Berechnung ihrer Beiträge nun mal weitestgehend frei und bestimmen da auch Angebot und Nachfrage sowie der Wettbewerb die Preise und Gewinnmöglichkeiten.

Bei der Hausratsversicherung ist die Zahl der Schäden sicherlich hoch und fallen oft viel höhere Schadensummen an als bei einer Kameraversicherung. Andererseits handelt es sich meist um langfristige Versicherungsverhältnisse und ist die Missbrauchsgefahr bei einer kurzfristig abgeschlossenen All Risk Versicherung vermutlich noch höher.

Der immer wieder erhobene Vorwurf, dass Versicherer sich mit teilweise trickreichen oder gar absurden Argumenten versuchen der Einstandspflicht zu entziehen oder regelrechte Prozesskampagnen starten, um verfestigte Rechtsprechung zum Nachteil von Versicherungsnehmern und Geschädigten zu ändern, ist gewiss nicht von der Hand zu weisen. Andererseits muss man aber auch bedenken, dass der Missbrauch von Versicherungen sehr verbreitet ist und jede Auszahlung die Höhe der Beiträge beeinflusst. Das Verlangen der Verbraucher nach möglichst niedrigen Beiträgen und der immer mehr allein über den Preis ausgetragene Wettbewerb erzwingen deshalb oft eine strengere Regulierungspraxis. So übermäßig hoch ist die Kapitalrendite bei den Schadenversicherungen nicht.
 
Fall , 1000 DM Radio, nach 3 Monaten geklaut, Leistung der Teilkasko 200 DM
weil, aus dem Laden raus 50% Wertverlust, - 300 DM Selbstbeteiligung = 200

ich könnte Abende Vorträge über Zahlungsmoral von Versicherungen halten :grumble:

Das können sicher alle hier, denn die Jungs sind ja eher nicht fair. Mein Vater beispielsweise musste seine Krankenversicherung verklagen, weil die ihm bestimmte Unterlagen einfach nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt haben, so das er einen Reha-Aufenthalt nach OP einfach nicht rechtzeitig beginnen KONNTE... hat er auch gewonnen... aber nur weil er die Reha einfach ohne Bestätigung angefangen hat, damit die Frist nicht verfällt :mad:

Aber zum Radio und zum Restwert wollte ich anmerken, dass genau da Beispielsweise P&P anders versichert, nämlich nicht den "Zeitwert", sondern die tatsächlichen Kosten für den Ersatz, d.h. wahlweise besorgen die ein entsprechendes Ersatz-Gerät, oder zahlen die tatsächliche Rechnung, für den Ersatz. Das ist natürlich besser als nur den Zeitwert zu kriegen, und dann verzweifelt/sinnlos nach einem entsprechenden Gebrauchtgerät suchen zu müssen, wenn man keinen Verlust machen will.

Wenn sie denn zahlen :evil:
 
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