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Unstimmigkeit nach TfP-Shooting

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Da steht lediglich, dass sie die bearbeiteten Bilder in voller Auflösung bekommen hat.


Es geht um die ausgewählten und fertig bearbeiteten Bilder.
So, wie ich es eben auch schrieb.

Stimmt nicht.
Siehe Eingangsthred von TO.

Darum geht ja der Streit zwischen Modell und TO.

Modell will Fotos die ihr lt. TFP-Vertrag nicht zustehen.

Warum soll das Modell nicht die hochaufgelösten Bilder erhalten, warum hat TO diese Größenbeschränkung in den Vertrag aufgenommen, welchen Zeck hat er damit verfolgt?
 
Laut Photoshop und Irfan View sind bei mir 10x15 -> 717x1080pxl (Siehe Anhang).

Nein, ich habe und hatte kein schlechtes Gewissen.
Dann gehe ich davon aus, dass du selbst nicht genau wußtest, was du mit 15x10cm bei 72dpi herausbekommst? Deine eigenen Angaben nicht verstehst? Das ist nicht schlimm. Siehe weiter unten. Da bist du in bester Gesellschaft.
Also 15cm/2,54*72=425 Pixel. Für die lange Seite!
Das ist wirklich wenig.
Außerdem sind die Angaben auch sowieso falsch. Du gibst ihr ja nicht fertige Fotos in dieser besch..eidenen Qualität, sondern digitale Dateien. Die haben üblicherweise den Maßstab "Pixel".

Warum hast du nicht einfach direkt konkrete Angaben gemacht? Z.B. Das Model erhält digitale Abzüge mit 2Megapixeln bzw. 1600x1200. Das wäre dann rechtlich einwandfrei und auch noch praktisch brauchbar.

Eine Angabe wie 15x10cm bei 72dpi versteht max 0,1% der Menschheit ohne Taschenrechner und vielleicht 1% mit. Da könnte ein Richter auf die Idee kommen, dass du jemanden arglistig bevormunden möchtest, wenn du erst 15x10cm angibst, dann aber vollkommen unzeitgemäße 72dpi als Verschleierung dranhängst!
Ein Canon Selphy für 80,- druckt ja schon mit 300dpi!!! Dessen Drucke gelten allerdings auch als hochwertig. Aber du als Fotograf willst doch sicher auch nicht, dass deine Fotos in minderwertiger Qualität herumgezeigt werden, oder?

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich traurig, dass so etwas nicht einfach auf dem kleinen Dienstweg gelöst wird. Außerdem kannst du dir sicher sein, dass das Model auf jeden Fall auch ohne deine freiwillige Bilderspende nachgefragt hätte..

Normalerweise stelle ich mich auf den Standpunkt VERTRAG IST VERTRAG. Aber in diesem Fall würde ich auch sagen, dass die Angaben für das Model irreführend waren und eine solch unzeitgemäße Klausel im normalen Geschäftsgebaren nicht erwartet werden muss.

*kopfschüttel*

Was ich machen würde?
Mich bei dem Model für das "Versehen" entschuldigen, mich für ihre tolle Mitarbeit bedanken und ihr die Bilder in bestmöglicher Qualität geben. Also bearbeitet und möglichst groß. Wenn einige Bilder Schärfeprobleme haben, die sich mit Reduktion auf z.b. 1600x1200Pixel ausgleichen lassen, würde ich diese Bilder nach Absprache so weitergeben. Da wird auch das Model Verständnis für haben.
Und dann würde ich fluggs meinen TFP-Vertrag ändern.

Der Grundgedanke von TfP ist Time for Prints. Gegenseitig Bilder machen. Das Model bezahlt den Fotografen nicht, der Fotograf bezahlt das Model nicht. Beide sind sich einig, dass ihre Leistungen sich gegenseitig aufheben. Warum soll dann der eine die besseren Bilder (Ergebnisse) haben dürfen, und der andere die schlechteren?????????
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum soll dass Modell die Fotos nicht in voller Auflösung erhalten, welche Gründe sprechen dagegen, weshalb wurde der TFP-Vertrag so gefasst?

Das weis ich nicht ;) Den TfP Text konnte das Model aber dahingehend interpertieren, dass es sich 10x15cm Prints anfertigen kann und das kann es mit den gelieferten Bildern halt nicht.

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, es liefern beide bestimmte Leistungen,der Fotograf bekommt die Rechte vom Model und das Model bekommt eine vereinbarte Anzahl von Bildern in einer vereinbarten Qualität. Dieser Vertrag wird von beiden gelesen und unterzeichnet. Ich halte mich immer an meine Verträge und erwarte das vom Model auch. Nicht vertrauenserweckend ist es, nachträglich Nachforderungen zu stellen. Wenn nett gefragt wird, kann sich immer einigen, wenn gefordert wird nicht mehr. Ab 18 können die Mädels heiraten, komplizierte Handyverträge unterzeichnen, dürfen einen Führerschein machen, da kann ich erwarten, dass Verträge gelesen und verstanden werden.

Soweit, so richtig.
Dass du es für fair erachtest, dass das Model (das genauso an der Entstehung der Fotos beteiligt war) mit Miniaturen abgespeist wird, dann ist das deine persönlich Meinung.
Und wenn du als fair definierst, was vertraglich vereinbart wurde, weiß man, woran bei bei dir ist. Also nichts für ungut.
 
Stimmt nicht.
Siehe Eingangsthred von TO.

Wo steht denn, dass es dem Model um den Ausschuss geht, den es in voller Größe haben möchte?

Modell will Fotos die ihr lt. TFP-Vertrag nicht zustehen.
Korrekt. Laut Vertrag stehen ihr ja lediglich 15x10 (Millimeter? Zentimeter? Inch? Meter?) in 72dpi zu.

Warum soll das Modell nicht die hochaufgelösten Bilder erhalten, warum hat TO diese Größenbeschränkung in den Vertrag aufgenommen, welchen Zeck hat er damit verfolgt?
Frag mich das nicht.
Für mich ist es selbstverständlich, dass beide Seiten das gemeinsam erarbeitete Ergebnis in gleicher Qualität erhalten.
 
Dann gehe ich davon aus, dass du selbst nicht genau wußtest, was du mit 15x10cm bei 72dpi herausbekommst? Deine eigenen Angaben nicht verstehst? Das ist nicht schlimm. Siehe weiter unten. Da bist du in bester Gesellschaft.
Also 15cm/2,54*72=425 Pixel. Für die lange Seite!
Das ist wirklich wenig.
Außerdem sind die Angaben auch sowieso falsch. Du gibst ihr ja nicht fertige Fotos in dieser besch..eidenen Qualität, sondern digitale Dateien. Die haben üblicherweise den Maßstab "Pixel".

Warum hast du nicht einfach direkt konkrete Angaben gemacht? Z.B. Das Model erhält digitale Abzüge mit 2Megapixeln bzw. 1600x1200. Das wäre dann rechtlich einwandfrei und auch noch praktisch brauchbar.

Eine Angabe wie 15x10cm bei 72dpi versteht max 0,1% der Menschheit ohne Taschenrechner und vielleicht 1% mit. Da könnte ein Richter auf die Idee kommen, dass du jemanden arglistig bevormunden möchtest, wenn du erst 15x10cm angibst, dann aber vollkommen unzeitgemäße 72dpi als Verschleierung dranhängst!
Ein Canon Selphy für 80,- druckt ja schon mit 300dpi!!! Dessen Drucke gelten allerdings auch als hochwertig. Aber du als Fotograf willst doch sicher auch nicht, dass deine Fotos in minderwertiger Qualität herumgezeigt werden, oder?

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich traurig, dass so etwas nicht einfach auf dem kleinen Dienstweg gelöst wird. Außerdem kannst du dir sicher sein, dass das Model auf jeden Fall auch ohne deine freiwillige Bilderspende nachgefragt hätte..

Normalerweise stelle ich mich auf den Standpunkt VERTRAG IST VERTRAG. Aber in diesem Fall würde ich auch sagen, dass die Angaben für das Model irreführend waren und eine solch unzeitgemäße Klausel im normalen Geschäftsgebaren nicht erwartet werden muss.

*kopfschüttel*

Genau,
Leistung und Gegenleistung stimmen nicht, ist offensichtlich auch nicht gewollt. So einen Vertrag kann mann auch als von Anfang an als offensichtlich rechtlich unwirksam einordnen.
 
Der TO will doch nur wissen was ihr machen würdet und nicht was ihr denkt was richtig ist. :evil:
Ist zwar schön zu lesen was hier alles "reingelesen" wird, aber hilft im Moment keinem da doch die ein oder andere Info fehlt.
:angel:

In dem Sinne, lasse dir hier nichts einreden. Der Standart bei TfP ist 1-5 Bilder in grosser Auflösung mal mit Mitspracherecht des Models mal ohne. Alle Bilder werden nie rausgegeben wenn überhaupt als Vorschaubilder. Das hast du in diesem Fall ja letztendlich auch gemacht. Ändere fürs nächste mal dein Vertrag in dieser Richtung. Suche dir Models die schon Erfahrung haben und entsprechende Referenzen als seriöse Models haben, sonst kommt beim nächsten mal die Nachforderung nach Geld, Fahrtkostenerstattung oder sonstiges, ist alles keine Seltenheit.
Damit bin ich draussen.
 
In dem Sinne, lasse dir hier nichts einreden. Der Standart bei TfP ist 1-5 Bilder in grosser Auflösung mal mit Mitspracherecht des Models mal ohne.

Dann schreibt man aber nicht

Hier wurde in dem Vertrag ausgemacht, dass das Model die ganzen Bilder in 10x15cm mit einer Auflösung von 72 dpi erhält.

was suggeriert, dass das Model 10x15cm Prints von allen Bildern machen kann. Da retten einen auch die 72dpi nicht, weil man nicht davon ausgehen kann, dass jeder versteht, dass damit eben keine 10x15cm Prints möglich sind. Die Angabe von 10x15cm zusammen mit 72dpi ist schlicht irreführend.

Gerald
 
"Wie würdet Ihr hier handeln?"

Situation:
Vor einigen Wochen hatte ich ein TfP-Shooting (mit Vertrag). Hier wurde in dem Vertrag ausgemacht, dass das Model die ganzen Bilder in 10x15cm mit einer Auflösung von 72 dpi erhält.

Also ich würde mich schämen. Selten so etwas gesehen (aus Höflichkeit vermeide ich bestimmte Adjektive).
 
Jepp. Absolut. Wobei die Forderung nach allen Bildern in voller Auflösung ja auch überzogen ist. Ich würde mich irgendwo in der Mitte einigen. Um dem Fragesteller aber nicht Unrecht zu tun: Kann es sein dass diese 10x15 Bildchen eher als so eine Art Vorauswahl gedacht waren?
 
Jepp. Absolut. Wobei die Forderung nach allen Bildern in voller Auflösung ja auch überzogen ist. Ich würde mich irgendwo in der Mitte einigen. Um dem Fragesteller aber nicht Unrecht zu tun: Kann es sein dass diese 10x15 Bildchen eher als so eine Art Vorauswahl gedacht waren?

Warum willst Du dies schönreden?
Nix mit Vorauswahl, der Vertrag des TO war bewußt so gestrickt. Siehe Eingangsthred des TO - oder nicht gelesen?
Und, warum soll das Modell als "Gegenleistung" nicht die volle Auflösung der Bilder in der gewünschten Anzahl erhalten, was spricht dagegen, warum überzogen?
 
Und, warum soll das Modell als "Gegenleistung" nicht die volle Auflösung der Bilder in der gewünschten Anzahl erhalten, was spricht dagegen, warum überzogen?
Das läßt sich auch erklären.
Die Abgabe eines Bildes unter der vollen Auflösung ohne Wasserzeichen erschwert dem Fotografen den Beweis seiner Urheberschaft. Wer RAW fotogtafiert und nur JPG weitergibt bleibt im Vorteil, wer nur JPG shootet, könnte hier Probleme kriegen.

Eine Anzahl kann man vorab festlegen. Dies hat den Sinn, dass nicht jedes Bild eines Shootings gelingen wird. Einige werden ggf. ja auch nur gemacht, damit Model und Fotograf warmwerden, andere nur um die Belichtung einzustellen oder zu kontrollieren. Ein "echter" Fotograf veröffentlicht außerdem auch nur die allerbesten Bilder. Eine Limitierung auf 20 Bilder ist meist sinnvoll, beschneidet die Rechte des Models nicht und sollte auch flexibel gehandhabt werden. Wenn mehr Bilder spitze sind, dann gibts halt mehr. Ich sehe das eher als Hausnummer. Jedoch muss jedes (zu veröffentlichende) Bild auch noch durch die Bearbeitung. Und jedes zu bearbeiten oder die Veröffentlichung von mißlungenen Bilder kann man dem Fotografen auch nicht abverlangen.


Ich finde es nur erstaunlich, dass solche Dinge, die für mich selbstverständlich sind, erst groß diskutiert werden müssen.
 
Das läßt sich auch erklären.
Die Abgabe eines Bildes unter der vollen Auflösung ohne Wasserzeichen erschwert dem Fotografen den Beweis seiner Urheberschaft. Wer RAW fotogtafiert und nur JPG weitergibt bleibt im Vorteil, wer nur JPG shootet, könnte hier Probleme kriegen.
Wobei anzunehmen ist, dass wohl durchgehend in RAW fotografiert wird.
Davon abgesehen gibt es aber auch weitere Möglichkeiten, die Urheberschaft zu beweisen. Beispielsweise anhand weiterer Bilder, die innerhalb dieser Serie gemacht wurden.

Noch kurz etwas zur Anzahl der Bilder: Generell finde ich, dass dem Model mindestens all die Bilder zustehen, die auch der Fotograf selbst nutzt (für sein Portfolio, etc).
In diesem Fall hat der TE ja zusammen mit dem Model den Ausschuss festgelegt.
Nächster Schritt wäre, die Bilder zu bestimmen, bei denen sich die Bearbeitung lohnt / oder die das Model / der Fotograf gerne hätte. Und diese Bilder gibt's dann am Ende in voller Auflösung.
 
Wobei anzunehmen ist, dass wohl durchgehend in RAW fotografiert wird.
Grade im Studio kann man am besten auf RAW verzichten. Weißabglich kann gezielt fixiert werden, Belichtungsreserven sollten nicht nötig sein.
Davon abgesehen gibt es aber auch weitere Möglichkeiten, die Urheberschaft zu beweisen. Beispielsweise anhand weiterer Bilder, die innerhalb dieser Serie gemacht wurden.
Jups.
Noch kurz etwas zur Anzahl der Bilder: Generell finde ich, dass dem Model mindestens all die Bilder zustehen, die auch der Fotograf selbst nutzt (für sein Portfolio, etc).
In diesem Fall hat der TE ja zusammen mit dem Model den Ausschuss festgelegt.
Nächster Schritt wäre, die Bilder zu bestimmen, bei denen sich die Bearbeitung lohnt / oder die das Model / der Fotograf gerne hätte. Und diese Bilder gibt's dann am Ende in voller Auflösung.
Grundsätzlich richig. Jedoch können Fotograf und Model auch unterschiedliche Bilder verwenden wollen.
 
Grade im Studio kann man am besten auf RAW verzichten. Weißabglich kann gezielt fixiert werden, Belichtungsreserven sollten nicht nötig sein.
Im Prinzip richtig.
Aber weshalb sollte auf ein verlustbehaftetes und komprimiertes Format gesetzt werden, wenn es genauso auch ohne geht?

Grundsätzlich richig. Jedoch können Fotograf und Model auch unterschiedliche Bilder verwenden wollen.
Richtig.
Ich wollte damit nur sicher gehen, dass das Model nicht mit 3 Bildern abgespeist wird, der Fotograf aber mit 10 in seinem Portfolio wirbt.
 
Im Prinzip richtig.
Aber weshalb sollte auf ein verlustbehaftetes und komprimiertes Format gesetzt werden, wenn es genauso auch ohne geht?
Es geht ja nicht genauso gut ohne.

JPG ist schneller gespeichert, die komplette Session schneller übertragen - egal ob über Cardreader oder WLAN. Wenn man die Technik im Griff hat, kann man sich so viel Overhead ersparen. Heraus kommt eh in 99,9% JPG. Ist aber auch egal. Geht hier ja nicht um pro&contra jpg vs. raw.
 
@Metal_Head: Wenn die Klausel mit den 15*10 bei 72 dpi das Model offensichtlich gar nicht und du vermutlich auch missverstanden hast, kann man wohl davon ausgehen, dass sie nicht gültig ist bzw. in beiderseitigem Einvernehmen neu definiert werden sollte. Einen beiderseitigen Irrtum jetzt zu deinem Vorteil auszunutzen traue ich dir nicht zu, also mach es am besten wie von Mapan hier vorgeschlagen. Bei drucküblichen 300 dpi wären 15x10 cm² (entsprechend 6x4 inch²) also 1800x1200 Pixel oder kürzer: Mapans Vorschlag ist exakt das, was ihr euch vermutlich beide vorgestellt habt.
Für die Zukunft ist es - auch, um sich einen guten Ruf zu bewahren - sicherlich hilfreich, zwischen digitalen Bilddateien und gedruckten Bildern zu unterscheiden und ersteres nur in Pixel und letzteres nur in cm² anzugeben.
 
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