Da muß aber auch erstmal der Betreffende im zumeist fremdsprachigen Ausland das Foto finden und dann die Mühe auf sich nehmen, einen Anwalt in Deutschland mit der Sache zu beschäftigen. Das Risiko ist entsprechend gering.Hat die Publikation so eines Bildes irgendwann für irgendwen Konsequenzen gehabt?
Kann mich aber zukünftig jeder Horst in Deutschland verklagen, weil ich seine deutsche Gartenlaube abgelichtet habe, ist das Risiko weitaus größer. Schlimmer noch, man könnte überhaupt keine Fotos mehr anfertigen, auf denen Gebäude abgelichtet werden. Einfach durch die Straßen einer Stadt/Dorf laufen und u.a. Häuser fotografieren und diese Fotos veröffentlichen ist dann u.U. finanzielles russisch Roulette, wenn die Fotos von den Falschen entdeckt werden.
Reiseführer, Postkarten usw., wären dann teilweise Geschichte, weil der Aufwand der Rechteeinholung und vielleicht auch der Lizenzgebühren unwirtschaftlich wäre.
Ich weiß nicht, wie das in so problematischen Ländern wie Frankreich oder Italien genau geregelt ist, aber sagen die Gesetze dort explizit, daß jede kommerzielle Verwertung der Abbildung von Gebäuden zu vergüten ist, wie es dieses EU-Gesetz nach aktuellem Entwurf würde oder fehlt es dort einfach vollständig an klaren Gesetzen zu diesen Fragen. Denn es ist doich eine Sache, ob etwas explizit erlaubt ist und eine Klage deshalb aussichtslos ist, oder etwas per Gesetz vergütet werden muß oder gar keine Gesetzgebung dazu existiert, auf die man sich berufen kann.
Sicher nicht, aber bestimmt überwiegend.Das Forum hier besteht nicht nur aus deutschen Usern, die in Deutschland leben.
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