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Unerfreulich: EU will Panoramafreiheit einschränken

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
okayokay: und was wäre ohne die unterstützung von verschieden gruppen passiert. einverstanden?
 
Sodala, ich hab mal an meine zuständige Europaparlamentsabgeordnete Monika Hohlmeier geschrieben und meine Bedenken geäußert.

Hier ihre Antwort:



"Panoramafreiheit

Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Juni zur Abschaffung der Panoramafreiheit auf welches ich Ihnen gerne antworten darf.

Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen, dass während der Plenarabstimmung am 9. Juli keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Bericht zur Implementierung der bestehenden Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament vorab Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden und bei der Umsetzung der bereits geltenden Richtlinie nachgeholfen werden könnte. Die Ausformulierung eines tatsächlichen Gesetzesvorschlags zum Europäischen Urheberrecht wird derzeit in der Kommission bearbeitet und frühestens in einem halben Jahr veröffentlicht. Anschließend wird der fertige Entwurf in den zuständigen Fachausschüssen des Europäischen Parlaments und im Rat beraten und bei gegebenem Anlass geändert. Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens müssen das Europäische Parlament und der Rat dem fertigen Entwurfstext zum Europäischen Urheberrecht zustimmen, bevor er angenommen wird.

Der aktuelle Initiativbericht, über den am 9. Juli abgestimmt wird, beinhaltet vor allem einen Kernstreitpunkt, nämlich die Frage um die Einschränkung oder Beibehaltung der Panoramafreiheit. Die Meinungen der Abgeordneten drifteten hier bereits während der Abstimmung im zuständigen JURI-Ausschuss des Europäischen Parlamentes am 16. Juni weit auseinander, wobei die Position der Abgeordneten in vielen Fällen der Rechtslage ihrer Heimatländer entsprach. So gilt das Prinzip der Panoramafreiheit, die es erlaubt, Gebäude und Kunstwerke, die sich an öffentlichen Plätzen befinden, zu fotografieren, filmen oder zeichnen beispielsweise in Deutschland − unter anderem in Frankreich und Belgien jedoch bereits heute nicht. Deutschland hat insofern eine privilegierte Rechtssituation für die Panoramafreiheit gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Indem sie in einem Artikel des Berichts auf die nationalen Unterschiede in den Regelungen zur Panoramafreiheit Bezug nimmt, hat die Berichterstatterin Julia Reda von den Grünen schlafende Hunde geweckt. Ihr Faden wurde vom französischen ALDE-Abgeordneten Jean-Marie Cavada aufgenommen, der nun fordert, dass die gewerbliche Nutzung von Fotos, Videos oder anderen Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, die "dauerhaft an einem physisch öffentlichen Ort platziert sind", immer an die vorherige Einwilligung des Rechtinhabers geknüpft sein soll. Damit wurde de facto der Versuch unternommen, entsprechend des geltenden französischen Rechts die Panoramafreiheit zumindest im gewerblichen Kontext europaweit einheitlich abzuschaffen.

Die EVP hat hierauf in Form eines eigenen Änderungsantrages reagiert und den Vorschlag eingebracht, dass Nutzer und Hobbyfotografen zwar über die bestehenden nationalrechtlichen Unterschiede und geltenden Nutzungsregeln von Internetplattformen und sozialen Netzwerken informiert werden, aber nicht einer europaweiten Einschränkung der Panoramafreiheit unterliegen sollten. Leider fand unser Änderungsantrag im Ausschuss keine Mehrheit.

Im Plenum haben wir nun aber erneut die Möglichkeit unsere Position darzulegen und die Streichung des Vorschlags von Herrn Cavada zu erwirken. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist sich einig, dass das Erfordernis der vorherigen Einwilligung eines jeden Rechteinhabers in der Praxis nicht umsetzbar ist und die faktische Abschaffung der Panoramafreiheit bedeuten würde. Das wäre nicht nur ein schwerer Schlag für Fotografen, Filmemacher, Verlage, Bildagenturen, Fotografen oder alle Menschen, die in der Branche der Bilderverarbeitung arbeiten, sondern würde auch für viele Privatpersonen und Nutzer sozialer Websites bedeuten, dass sie sich ganz plötzlich im Konflikt mit dem Urheberrecht befinden könnten. So enthalten die AGB sozialer Netzwerke in der Regel eine Klausel zum Haftungsausschluss, wonach der Nutzer über alle nötigen Rechte an den von ihm online gestellten Bildern verfügt und dem Netzwerk die Rechte zur kommerziellen Nutzung einräumt.

Diesbezüglich kann ich Sie jedoch in zweierlei Hinsicht beruhigen: Selbst wenn der Änderungsantrag von Herrn Cavada angenommen werden sollte, wäre die private Nutzung eines eigenen Fotos, selbst wenn es im Hintergrund ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude oder ein Werk zeigt nach wie vor unproblematisch. Auch das Hochladen eines Fotos ohne gewerblichen Zweck ist eine private und keine kommerzielle Nutzung des Fotos. Sie benötigen hierfür keine Einwilligung, da Sie ja kein gewerbliches Ziel verfolgen. Sollte das soziale Netzwerk hingegen diese Bilder zu kommerziellen Zwecken nutzen wollen, so ist es Angelegenheit des sozialen Netzwerk sich um die entsprechende Einwilligung des Rechteinhabers bemühen. Diese kann ihm der Nutzer, der ja nicht Inhaber der Rechte zur kommerziellen Verwendung ist, ohnehin nicht abtreten. Der entsprechende Absatz in den AGB ist damit hinfällig.

Leider befinden wir uns mit dieser juristischen Auslegung in einer rechtlichen Grauzone. Nicht nur deshalb halte ich den Änderungsvorschlag von Herrn Cavada weder für zumutbar noch für ausreichend differenziert und setze mich für eine Streichung des entsprechenden Absatzes im Bericht ein. Der Antrag des Kollegen Cavada öffnet ein weites Feld der Rechtsunsicherheiten, das wir im Prozess einer Harmonisierung des europäischen Urheberrechts nicht gebrauchen können. Zwar ist es der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter, in Bezug auf die Panoramafreiheit geht das Vorhaben der Linken jedoch definitiv zu weit und ist außerdem in der Praxis nicht durchführbar. Daher hat die EVP die Streichung des Antrags im Plenum beantragt. Das Einsehen der anderen Fraktionen und eine Abstimmung gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit sind nach dem derzeitigen Verhandlungsstand erfolgsversprechend. Die Abgeordneten der CDU/CSU werden sich jedenfalls bis zur Abstimmung dafür einsetzen, dass sich unsere Position im Plenum durchsetzt. Auch in der Folgezeit werden wir den für die zweite Jahreshälfte 2015 geplanten Gesetzesvorschlag zur europäischen Urheberrechtsreform genauestens verfolgen, sodass Der Kommissionsvorschlag eine Regelung entsprechend der deutschen Rechtslage (Panoramafreiheit) vorsieht oder die Kommission sich der Meinung anschließt, dass ein Verbot in der Frage, wie und wo die eigenen öffentlichen Gebäude bildlich dargestellt werden können, von der Kompetenz der Mitgliedstaaten im Kulturbereichen abhängt und damit auf nationaler Ebene zu regeln ist.



Ich danke Ihnen vielmals für die Befassung mit diesem wichtigen Anliegen und Ihren Einsatz!



Mit freundlichen Grüßen



Monika Hohlmeier"
 
... Wichtiger war aber wohl die Initiative von freelans ...

hat ein wenig gedauert, bis ich mit freelans was anfangen konnte:

https://www.freelens.com/ueber-uns/

https://www.freelens.com/news/panoramafreiheit-in-gefahr/
 
Evtl. auch interessant in dem Zusammenhang :

https://www.facebook.com/thomas.mann.europa/posts/787943457987481

Thomas Mann ist Hessischer Europaabgeordneter der CDU / EVP

Ich hatte ihn am vergangenen Sontag um 20:44 über facebook angemailt
um 22:25 war die Nachricht als gelesen/gesehen markiert ...
Spricht nicht für die Theorie das unsere Europaabgeordneten nur ihre Praktikanten die Mails lesen lassen.
Gut Antworten müssen oft mit der Fraktion abgestimmt sein das sind
natürlich oft Standarttexte.

Mit freundlichen Grüßen
christian
 
Die war nettes Beiwerk und Unterstützung...
Wichtiger war aber wohl die Initiative von freelans
mit Pressefotografen sollte man es sich als Politiker nicht verscherzen.

Alle Aktivitäten sind und waren wichtig -- keiner steht da weiter vorn oder hinten, denn auch freelens wirkt nur auf einige wenige (deutsche) Abgeordnete ein. Je mehr und je breiter "eingewirkt" wird, desto eher beginnt das Thema eine größere Wichtigkeit beim einzelnen Stimmberechtigten darzustellen und darum geht es.
 
Gerade unterschrieben und so begründet :

Ich denke es würde einen großen Dokumentationsverlust für künftige Generationen
bedeuten wenn man es den Fotografen erschwert ihre eingefangenen Lichtreflexionen
( Fotos ) zu veröffentlichen .
Es sollte keine Rolle spielen ob das Licht von einem Gebäude oder einem Baum
zurückgeworfen wird wenn von öffentlichen Boden aus fotografiert wird !
Ich mag mir gar nicht vorstellen welche bedeutenden Fotografien uns heute fehlen
würden , hätte es schon früher eine solche Regel gegeben .
Sie wären zu einem großen Teil wohl nicht entstanden und würden einen enormen
Kulturverlust bedeuten wie man es heute schon bei der sogenannten “Sreetfotografie”
beobachten kann , da es auch dort sehr schwer geworden ist ungestellte authentische
Fotos zu machen .
Wir sollten an unsere Nachkommen denken bevor so etwas beschlossen wird !
LG. Thomas :)
 
hätte es schon früher eine solche Regel gegeben .
Sie wären zu einem großen Teil wohl nicht entstanden und würden einen enormen
Kulturverlust bedeuten wie man es heute schon bei der sogenannten “Sreetfotografie”
beobachten kann , da es auch dort sehr schwer geworden ist ungestellte authentische

Vor allem die ganzen französischen und italienischen Fotografen, allen voran HCB, die zeitlebens ihre Werke grossteils in Ländern erstellt haben, in denen KEINE Panoramafreiheit herrscht.
 
Gerade unterschrieben und so begründet :

Ich denke es würde einen großen Dokumentationsverlust für künftige Generationen
bedeuten wenn man es den Fotografen erschwert ihre eingefangenen Lichtreflexionen
( Fotos ) zu veröffentlichen .

Von früheren Jahrzehnten oder Jahrhunderten haben wir auch nur wenige Fotos meist offizieller Fotografen. Theoretisch könnte eine Dokumentation natürlich wieder so stattfinden - es gibt eine offizielle Erlaubnis für bestimmte Berufsfotografen, bestimmte Gebäude zu fotografieren.

Praktisch hätte das Gesetzt aber wie erwähnt mMn massive Auswirkungen auf die touristische Attraktivität bestimmter Orte.

LG
Frederica
 
Was hat dieses Gesetz z.B. für Auswirkungen auf die touristische Attraktivität von Paris, Rom, Venedig oder Florenz?
Darf ich anschließend keines meiner dort entstandenen Fotos veröffentlichen, ist die Stadt für mich im Vorfeld bereits genauso gestorben wie bspw. heutzutage schon jeder Tierpark, in dem ich um eine Veröffentlichungserlaubnis betteln muß.
 
Darf ich anschließend keines meiner dort entstandenen Fotos veröffentlichen, ist die Stadt für mich im Vorfeld bereits genauso gestorben wie bspw. heutzutage schon jeder Tierpark, in dem ich um eine Veröffentlichungserlaubnis betteln muß.

In Frankreich und Italien gab es noch nie Panoramafreiheit. Und? Hat das irgendwelche Auswirkungen gehabt? Wirf mal die Suchfunktion an und schau mal, wie viele Fotos vom beleuchteten Eiffelturm im Internet herumgeistern. Angeblich ist das ja sooo streng verboten. Nenne mir einen konkreten Fall, in dem es hier zu Problemen kam...
 
In Frankreich und Italien gab es noch nie Panoramafreiheit. Und? Hat das irgendwelche Auswirkungen gehabt?
Bislang gab es aber auch keinen so klaren Gesetzestext. Und nur weil es die Panoramafreiheit in FR und IT nicht gibt muß das nicht zwangsläufig bedeuten, daß Ansprüche von Gebäudeinhabern, Architekten oder sonstwem bestehen. Genaue Angaben konnte bislang niemand beisteuern ab wenn man tatsächlich zu Zahlungen verpflichtet wäre.
Wirf mal die Suchfunktion an und schau mal, wie viele Fotos vom beleuchteten Eiffelturm im Internet herumgeistern. Angeblich ist das ja sooo streng verboten. Nenne mir einen konkreten Fall, in dem es hier zu Problemen kam...
Wo bitte soll ich Infos finden, daß jemand abgemahnt und zu Schadensersatzleistungen verdonnert wurde, weil er unbetrittenes geltendes Recht gebrochen hat. Das sind keine Dinge die man laut in die Gegend posaunt. Und bei großen Bildagenturen wirst Du solche Fotos vermutlich nicht finden, weil die sicher schneller Post vom Anwalt bekommen als irgendsoein anonymer Blogger, von dem niemand brauchbare Kontaktdaten finden kann. Da wird man sich der Einfachheit halber in manchen Fällen darauf beschränken, den Provider anzuschreiben und das Foto löschen zu lassen. Und dann gibts auch Internetseiten mit exotischen TLDs, wo den Abmahnwütigen schon vorher klar ist, daß sich der Aufwand nicht rechnet.
 
In Frankreich und Italien gab es noch nie Panoramafreiheit. Und? Hat das irgendwelche Auswirkungen gehabt? ...

Das Problem ist auch das durch diese ganze Sache ganz sicher schlafende Hunde
“ Abmahnanwälte “ geweckt werden und ev. auch schon geweckt wurden und
dann haben wir den Salat und es geht irgendwann richtig los mit der Abmahnerei .
Man hat in der Vergangenheit schon gesehen auf welche Ideen die Anwälte kommen
und das zum Teil ohne eine Handfeste gesetzliche Grundlage .
Darum heißt es jetzt reagieren und nicht den Zeitpunkt verschlafen und denken
“ das wird schon nicht so schlimm werden “
Dann ist es vielleicht zu spät und das Kind liegt auf dem Boden des Brunnens .
Noch haben wir die Möglichkeit diesen Unsinn zu verhindern .
LG. Thomas :)
 
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