Der Agentur zeigen, das darf sie sie *vermutlich* schon. Vor Gericht muss man halt auch noch RECHT zugesprochen bekommen, und das wäre hier etwas "Grau"... weil da eben "Bewerbung" steht, und das wäre das meines erachtens nach, wenn sie nur die Bilder der Agentur herzeigt.
Die ganze vertragsklausel ist sowieso so wischi waschi, wer weiß da schon er letztenendes recht bekäme:
"Das Modell kann seinerseits die Aufnahmen für den Privaten Bereich nutzen (z.B. für Geschenke, Bewerbung, Poster, HP etc), eine Veröffentlichung ist jedoch ebenfalls nur in Absprache mit den
Fotografen gestattet."
einerseits privat erlaubt, auch bewerbungen, aber ab wann ist eine bewerbung komerziell? Sind nicht alle bewerbungen dafür da, am ende geld zu bekommen?
Und dann ist die veröffentlichung nur nach absprache erlaubt, aber auf der eigenen HP ist's OK?
"Z.b. etc." ist wohl auch ne formulierung, die man so da nicht reinpacken sollte. Ich denke mal lieber gar nichts anführen, oder alle fälle konkret nennen, was erlaubt ist.
Ich bin kein jurist, vielleicht liegts auch daran, aber als laie erscheint mir dieser vertrag doch ziemlich suboptimal.
Ansonsten kann ich mich Stoecky nur anschließen. Ich bin heilfroh, dass ich nur zum spaß fotografiere, deswegen kann ich auch den rest meiner zeit mit anderen angenehmen dingen verbringen, und muss nicht versuchen in jeder freien minute nach den bösen urheberrechtsverletzern ausschau zu halten.