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Model Release bei TFP?

matze79

Themenersteller
Hi,

leider konnte ich die Antwort auf meine Fragen, in den Beiträgen, die ich bisher zu dem Thema gelesen hab noch nicht finden.

Also folgende Situation:
- Shooting auf TFP-Basis
- Model kennt Fotograf (noch) nicht persönlich und umgekehrt
- Die Bilder sollen auf der Webseite des Fotografen veröffentlicht werden dürfen
- Die Bilder dürfen vom Modell ebenfalls auf bestimmten Webseiten (SetCard) veröffentlicht werden dürfen

Frage:
Sollte man in dieser Situation einen Vertrag abschließen?

Falls ja, kann man folgenden Vertrag für TFP benutzen?
http://www.sascha-droemer.de/Model_Realease.pdf
Und dann §3 einschränken auf die Webseite des Fotografen und bei §4 als Honorar sowas wie "Fotos auf CD + 2-3 Abzüge in Größe..." eintragen?
 
Nie ohne! Selbst bei Bekannten. Verträge braucht man nur, wenn es mal Stress gibt aber dann ist es gut, wenn man sie hat.

Gruss

Sven
 
caprinz schrieb:
Ich würde immer,auch bei tfp einen Vertrag machen.

Dazu nutze ich den vorgefertigten Vertrag von RA Dr. Stephan Ackermann.

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf

danke, der vertrag gefällt mir besser.
 
Grundsätzlich auch bei Freundin, Freundin und Familienangehörigen, wie Ehefrau, Mann, ....
So mancher hat schon nachträglich ordentlich zahlen müssen, weil er die Bilder seiner Freundin/Frau veröffentlicht/verkauft hat, er kein schriftliches model release hatte und die Freundin/Frau nach der Trennung im Streit per Anwalt dagegen vorgegangen ist ..............

Andreas
 
Jetzt fällt mir noch ne Frage dazu ein. Im Vertrag heißt es ja immer etwa so: "Die an dem und dem Tag aufgenommen Fotos dürfen bla bla bla....". Mal angenommen man kommt tatsächlich mal in die Situation, dass man seine Rechte an den Bildern beweisen muss. Wie soll man denn schlüssig beweisen (,wenn man nur die digitalen Aufnahmen und keine Zeugen hat) , dass es sich bei den Bildern tatsächlich um die Bilder handelt, für die das Model Release gilt.

Ha, ich glaube mir ist die Antwort gerad selbst eingefallen. Jetzt hab ich aber diesen langen Text schon geschrieben. Mal schauen, welche Lösung Ihr habt. :rolleyes:
 
matze79 schrieb:
Jetzt fällt mir noch ne Frage dazu ein. Im Vertrag heißt es ja immer etwa so: "Die an dem und dem Tag aufgenommen Fotos dürfen bla bla bla....". Mal angenommen man kommt tatsächlich mal in die Situation, dass man seine Rechte an den Bildern beweisen muss. Wie soll man denn schlüssig beweisen (,wenn man nur die digitalen Aufnahmen und keine Zeugen hat) , dass es sich bei den Bildern tatsächlich um die Bilder handelt, für die das Model Release gilt.

Ha, ich glaube mir ist die Antwort gerad selbst eingefallen. Jetzt hab ich aber diesen langen Text schon geschrieben. Mal schauen, welche Lösung Ihr habt. :rolleyes:


hmm Exifs vom RAW-Format ? hab mal irgendwo gelesen dass man überprüfen kann ob irgendwas an RAW-Files manipuliert wurde, weis allerdings nicht ob das allgemein möglich ist oder nur bei der 1er Serie von Canon
 
matze79 schrieb:
Jetzt fällt mir noch ne Frage dazu ein. Im Vertrag heißt es ja immer etwa so: "Die an dem und dem Tag aufgenommen Fotos dürfen bla bla bla....". Mal angenommen man kommt tatsächlich mal in die Situation, dass man seine Rechte an den Bildern beweisen muss. Wie soll man denn schlüssig beweisen (,wenn man nur die digitalen Aufnahmen und keine Zeugen hat) , dass es sich bei den Bildern tatsächlich um die Bilder handelt, für die das Model Release gilt.

Ha, ich glaube mir ist die Antwort gerad selbst eingefallen. Jetzt hab ich aber diesen langen Text schon geschrieben. Mal schauen, welche Lösung Ihr habt. :rolleyes:

Ich würde die Frage eher umdrehen:
Das Modell müsste im Streitfall eher beweisen, dass die Bilder nicht von dem Shooting des model release stammen.
An sich muss der Kläger erst mal Beweise bringen ........
Ansonsten könntest Du auch noch nachträglich Bilder von dem Shooting vom Modell abzeichnen lassen und an das rease anheften.
Davon habe ich aber eigentlich in der Praxis noch nichts gehört, dass sowas strittig war ..........

Andreas
 
matze79 schrieb:
Und wie hälst Du das bei guten Freunden?


Fallunterscheidung:

Fall 1: Ich mache von guten Freunden Bilder, die (wo auch immer) veröffentlicht werden sollen (z.B. Zwillingsschwester meiner Freundin). Logisch, dass Sie unterschreibt, wofür sie auch vollstes Verständnis hat.

Fall 2:
Ich mache Bilder von z.B. dem 40. Geburtstag eines Bekannten. Alles privat. Logo, dass da ein Vertrag "unverhältnismässig" wäre. Das geschieht in sog. "gegenseitigen Einvernehmen", zumal die Bilder nur an Interessierte gegeben werde. Würde mal sagen "Fetenknipsbilder" etc. Wenn sowas Eingang auf private HPs findet kann man sich immer noch einigen (oder auch nicht,man muss da nicht immer einen Riesenfass aufmachen). Hat aber auch noch nie Stress gegeben. Meist sind die Leute doch glücklich wenn Sie sowas "dokumentarisches" bekommen.

Fazit:
Wenn mit Vorsatz für ggf. Veröffentlichung gearbeitet wird Vertrag auch bei (guten)Freunden und Bekannten.

Wenns "private" Knipsereien sind "Ereignisdokumentation" lassen wir es beim gesunden Menschenverstand und angemessenem "erwachsen" Verhalten.

Gibt natürlich Tabus. Ich fotografiere bei sowas grundsätzlich keine Menschen beim Essen oder "Knutschen" oder Peinlichkeiten wie Karaoke. Es sei denn, man besteht darauf. Bisher bin ich damit immer prima gefahren. Und wenn jemand aufs Display schaut und sagt: Äähhh, das Bild bitte nicht", lösche ich es einfach schon in der Kamera. why not? Alle sollen sich dabei wohlfühlen.

Mit dieser Haltung habe ich noch nie Probleme bekommen.

Gruss

Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
CREAPICS schrieb:
Fallunterscheidung:

Fall 1: Ich mache von guten Freunden Bilder, die (wo auch immer) veröffentlicht werden sollen (z.B. Zwillingsschwester meiner Freundin). Logisch, dass Sie unterschreibt, wofür sie auch vollstes Verständnis hat.

Fall 2:
Ich mache Bilder von Z.B. dem 40. Geburtstag eines Bekannten. Alles privat Logo, das da ein Vertrag "unverhältnismässig" wäre. Das geschieht in sog. "gegenseitigen Einvernehmen", zumal die Bilder nur an interessierte gegeben werde. Würde mal sagen "Fetenknipsbilder" etc. Wenn sowas Eingang auf private HPs findet kann man sich immer noch einigen (oder auch nicht,man muss da nicht immer einen Riesenfassa aufmachen). Hat aber auch noch nie Stress gegeben. Meist sind die Leute doch glücklich wenn Sie sowas "dokumentarisches" bekommen.

Fazit:
Wenn mit Vorsatz für ggf. Veröffentlichung gearbeitet wird Vertrag auch bei (guten)Freunden und Bekannten.

Wenns "private" Knipsereien sind "Ereignisdokumentation" lassen wir es beim gesunden Menschenverstand und angemessenem "erwachsen" Verhalten.

Gibt natürlich Tabus. Ich fotografiere bei sowas grundsätzlich keine Menschen beim Essen oder "Knutschen" oder Peinlichkeiten wie Karaoke. Es sei denn, man besteht darauf. Bisher bin ich damit immer prima gefahren. Und wenn jemand aufs Display schaut und sagt: Äähhh, das Bild bitte nicht", lösche ich es einfach schon in der Kamera. why not? Alle sollen sich dabei wohlfühlen.

Mit dieser Haltung habe ich noch nie Probleme bekommen.

Gruss

Sven

Perfekt! :top:

Andreas
 
Danke für Eure bisherigen Antworten. Die Unterteilung von CREAPICS hab ich mir so ähnlich auch vorgestellt. Klar, ich würd nie auf die Idee kommen auf ner Geburtstagefete etc. Model Releases an alle Anwesenden zu verteilen. "So Leute, unterschreibt den Wisch, sonst mach ich keine Bilder von Euch! :D "

Allerdings find ich es schon "ungewohnt", wenn ich ein Shooting mit nem guten Freund mache und nach ner Unterschrift frage. Aber Ihr habt schon Recht. Mach's mit! :top:
 
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