So, mein letzter Beitrag zur Saga...
Nachdem ich meines am 30.12. zum Händler zurückschickte mit Bitte um Wandlung kam heute der Anruf des Service-Bearbeiters um sich von mir die Kontodaten für die Überweisung zu holen. Überraschenderweise jedoch ohne der 2x ilgen Rückversandkosten, die ich schon hatte! Begründung: Gehört nicht dazu, was ich nicht glauben kann....

So ist man ja doppelt gestraft....In deren AGB (s.unten) steht dazu explizit nix drin, muss es überhaupt?
Weiss das ein RA unter uns? Wie soll ich vorgehen? 15? ist auch Geld, vom Ärger ganz zu schweigen...zusätzlich meine Trauer um dieses, an sich tolle Objektiv...Wahrsch. klappere ich jetzt alle Händler hier nach einem funktionierenden ab...oder nehm doch das 17-85 IS, obwohl offiziell nicht zugelassen für die 10D...
Gruß, Tom
Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist mangelhaft, liefert die Verkäuferin nach Wahl des Kunden grundsätzlich gleichwertigen Ersatz oder bessert nach (Nacherfüllung).
Die Verkäuferin kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, solange sie dem Kunden zumutbar sind.Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Sollte der Hersteller der gelieferten Ware einen längeren Gewährleistungszeitraum anbieten, gilt der längere Gewährleistungszeitraum, wenn von der Verkäuferin keine anderweitigen Erklärungen abgegeben werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Lieferschäden und sonstige Sachmängel innerhalb einer Woche der Verkäuferin gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet zu belassen und zur Besichtigung durch die Verkäuferin bereit zu halten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht der Verkäuferin, es sei denn, es liegt ein Sachmangel vor, der bei Untersuchung der gelieferten Ware nicht erkennbar gewesen ist.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen, vom Vertrag zurücktreten, oder soweit er Verbraucher ist, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen.