• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Scheu beim Foten?!

Danke für die Klarstellung, Willi. Ab und zu kann ich mich also auf mein Erinnerungsvermögen verlassen... ;)

Na, hältst Du Deine Bemerkung von weiter oben noch aufrecht, dass die rechtliche Situation ja allen klar wäre (oder so ähnlich)? ;) ;)

Ich vermute, dass die Wenigsten handfestes Wissen über diese Problematik haben.

-rAt
 
naja - ich halte mich da an einen Kommentar eines bekannten Medienrechtlers (Dr.Peter Schotthöfer/München):
"Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass niemand ohne seine Einwilligung eine Aufnahme von ihm anfertigen darf, gleichgültig ob mit dem Pinsel, der Foto- oder Filmkamera."
Was aber natürlich immer nur für die gezielte Aufnahme einzelner Personen als Hauptmotiv gilt, nicht für Personen, die irgendwo mit auf dem Bild sind. Ob das tatsächlich so stimmt, weiß ich nicht.
Beruflich habe ich nur mit Fotografen zu tun, die gezielte Modellaufnahmen machen und dafür auch model releases haben.
Für die Veröffentlichung in jeglicher Form braucht man ja bekanntermaßen die schriftliche Zustimmung des Abgebildeten.
Aber was ich eben auch so gehört habe, ist, dass ein Fotografierter verlangen kann, dass schon die Aufnahme unterbleiben muss, wenn er es nicht möchte.
An einen Fall kann ich mich konkret erinnern, dass ein Presse-Fotograf auf Verlangen der Polizei den Film mit den Fotos der an einem Unfall Beteiligten sofort herausrücken musste (es waren keine entstellenden Fotos von Schwerverletzten o.ä.).
Rein rechtlich ist es wohl Auslegungssache. Der Anwalt, den er daraufhin fragte, meinte, er hätte keine Einspruchsmöglichkeit mit Aussicht auf Erfolg.
Demnächst sollen die gesetzlichen Bestimmungen wegen der Voyeuristen und Spaner mit Fotoapparaten, Fotohandys, etc. aber entsprechend klargestellt und verschärft werden, so dass sich niemand mehr ungefragt fotografieren lassen muss.
 
AndreasB schrieb:
...
Für die Veröffentlichung in jeglicher Form braucht man ja bekanntermaßen die schriftliche Zustimmung des Abgebildeten.
...

Ich stimme nicht mit dieser Ansicht überein, Andreas. Eine Zustimmung kann auch mündlich erfolgen. Unser Rechtssystem schreibt keine Einschränkung vor und so wird es auch in allen mir bekannten Veröffentlichungen gesehen.

Ein andere Thema ist, ob im Streitfall der Fotograf den Beweis führen kann, dass eine mündliche Zustimmung vorlag.

-rAt
 
Ich kann ratgallery da nur zustimmen.
Es gibt keine Vorschrift, wie ein Vertrag auszusehen hat, das kann also auch mündlich sein. Für evtl. auftauchende Streitfälle ist allerdings eine schriftliche Fixierung immer besser, wobei auch schon ein Gesprächsprotokoll mehr ist, als nur dass, was man im Gedächtnis behalten hat.
 
thunderblade schrieb:
Ich kann ratgallery da nur zustimmen.
Es gibt keine Vorschrift, wie ein Vertrag auszusehen hat, das kann also auch mündlich sein. Für evtl. auftauchende Streitfälle ist allerdings eine schriftliche Fixierung immer besser, wobei auch schon ein Gesprächsprotokoll mehr ist, als nur dass, was man im Gedächtnis behalten hat.

Ein eindeutiges Handeln reicht für eine solche Zustimmung bereits, eine schriftliche Erklärung ist tatsächlich nicht notwendig. Bin ich also z. B. auf einem Handwerkermarkt und versuche, einen Handwerker zu foten und der erklärt dann stolz "Moment, ich stelle mich da noch mal eben mit ... richtig in Position, dann hat er damit eindeutig die Einwilligung für eine Veröffentlichung erteilt. Schwierig wird es nur, das später zu belegen, denn die Beweispflicht für die Einwilligung liegt beim Fotografen. Gibt es für das Foto sogar Geld, sollte man sich das quittieren lassen, denn das gilt ebenfalls als Zustimmung.

@ ratgallery
Tatsächlich scheint dieses Gebiet schwieriger zu sein als ich dachte. Deshalb würde ich gerne noch einmal die Anregung aufnehmen, dazu einen eigenen Thread aufzumachen und den als WICHTIG anzutackern, damit jeder die Möglichkeit hat, seinen Informationsstand dort aufzubessern. Schließlich kann das erhebliche Folgen haben, wenn man in diesem Bereich zu forsch mit den Rechten anderer umgeht.

Die Meinung von Andreas B kann ich so nicht teilen. Allerdings kann man trotzdem jedem nur raten, den ausdrücklich geäußerten Wunsch eines Menschen, nicht fotografiert zu werden, zu respektieren. Jedes andere Verhalten würde ich persönlich nicht gutheißen.

Gruß

Willi
 
Natürlich "muss" so eine Einwilligung nicht zwingend schriftlich erfolgen.
Aber im Streitfall wird man es schwer haben ohne mind. einen zuverlässigen Zeugen, vor dem die ausdrückliche Vereinbarung mündlich erfolgte, den Sachverhalt nachweisen zu können.
Natürlich kann man auch heute noch per Handschlag einen Kaufvertrag schließen - aber würdet Ihr das machen, wenn Ihr rechtlich abgesichert sein wollt.....?
Aus fast 14 Jahren Praxis in der Bildagentur-Branche weiß ich, wie wichtig schriftliche Einverständniserklärungen sind und wie wenig ehemals mündlich getroffenen Vereinbarungen oder Genehmigungen später gelten, bzw. beweisbar sind ..............
 
AndreasB schrieb:
Natürlich "muss" so eine Einwilligung nicht zwingend schriftlich erfolgen.
Aber im Streitfall wird man es schwer haben ohne mind. einen zuverlässigen Zeugen, vor dem die ausdrückliche Vereinbarung mündlich erfolgte, den Sachverhalt nachweisen zu können.
Natürlich kann man auch heute noch per Handschlag einen Kaufvertrag schließen - aber würdet Ihr das machen, wenn Ihr rechtlich abgesichert sein wollt.....?
Aus fast 14 Jahren Praxis in der Bildagentur-Branche weiß ich, wie wichtig schriftliche Einverständniserklärungen sind und wie wenig ehemals mündlich getroffenen Vereinbarungen oder Genehmigungen später gelten, bzw. beweisbar sind ..............

Hallo Andreas,
sieh doch mal in meinen ersten Beitrag zu diesem Thema - da habe ich meine Vorgehensweise beschrieben. Es geht mir darum, dass ich KEINE Genehmigung brauche, wenn ich eine Person fotografiere. Ob ich deshalb jetzt losrenne und jeden fote ohne zu fragen ist doch etwas anderes.

Bei meinen Nachtaufnahmen ist das sowieso kein Thema, bei der Sportfotografie mache ich die Fotos ungefragt und bei gelungenen Aufnahmen spreche ich dann die betroffene Person immer an. Meist wollen die selbst auch ein Foto und der Rest ist dann kein Thema mehr.

Gruß

Willi
 
Das habe ich schon gelesen und das kann ja auch jeder so machen, wie er es will - aber die rechtliche Situation sollte er halt trotzdem kennen.
Und wenn Abbildungen von Personen eben in irgend einer Form veröffentlicht werden, muss das ausdrückliche Einverständnis der Abgebildeten vorliegen - das ist halt nun mal so und ist völlig unstrittig ........... ;)
Und im Zweifelsfall musst Du halt später in enem eventuellen Streitfall beweisen können, dass die Person Dir die ausdrückliche Genehmigung gegeben hat - wenn Dir das dann auch ohne schriftlichen Beleg gelingen würde, ist es ja gut .......
 
Ich halte Willis Anregung von einem eigenen auffindbaren Thread für sinnvoll. Das Thema ist wichtig -- und letztlich gar nicht so schwierig, wenn die zutreffenden Aussagen gepostet werde.

@AndreasB:
Ich kann Deine Argumentationswechsel nicht nachvollziehen. Auch helfen sie einem Leser nicht, der sich nicht auskennt, und in diesem Thread lernen will -- ja, sie verwirren eher. Einmal schreibst Du:

AndreasB schrieb:
Aber rein rechtlich gesehen weißt Du schon, dass Du die Leute eigentlich vorher fragen müsstest, ob sie allein schon damit einverstanden sind, dass Du sie fotografierst ........ ?

um das dann kurze Zeit später dasselbe Thema zu kommentieren mit:

AndreasB schrieb:
Ob das tatsächlich so stimmt, weiß ich nicht.

und

AndreasB schrieb:
Aber was ich eben auch so gehört habe, ist, dass ein Fotografierter verlangen kann, dass schon die Aufnahme unterbleiben muss, wenn er es nicht möchte.

Für ein sensibles Thema ist das nach meinem Eindruck zu schwammig.

Zum Thema Zustimmung gibt's dann von Dir erst diese deutliche Aussage:

AndreasB schrieb:
Für die Veröffentlichung in jeglicher Form braucht man ja bekanntermaßen die schriftliche Zustimmung des Abgebildeten.

um sie dann kurze Zeit später zu relativieren:

AndreasB schrieb:
Natürlich "muss" so eine Einwilligung nicht zwingend schriftlich erfolgen.

Gut, dass ich mich noch ein wenig an das Thema erinnere... ;)

-rAt
 
Zitate kann man immer sehr einfach aus dem Zusammenhang reissen und sie frisch fröhlich beliebig zusammenbasteln ..........
Wenn Du das alles wirklich richtig gelesen hättest, dann wüsstest Du, wie es in dem jeweiligen Zusammenhang geschrieben und gemeint war.
Nur zu den beiden letzten "Zitaten":

Es sollte wohl allgemein bekannt sein (wenn man sich mit Personenfotos halbwegs ernsthaft auseinandersetzt), dass man schriftliche Genehmigungen der Abgebildeten für eine Veröffentlichung braucht.
Das Gesetz schreibt die schriftliche Form natürlich nicht vor und lässt auch eine mündliche Form der Einwilligung zu (so wie es eben auch bei Kaufverträgen oder sonstigen rechtswirksamen Absprachen sein kann). Aber wenn man in die Beweispflicht kommt, hat man von einer mündlichen Vereinbarung herzlich wenig, die man nicht beweisen kann.
Vielleicht hast Du ja den Unterschied nicht ganz verstanden zwischen dem, was ein Gesetz vorschreibt (die ausdrückliche Einwilligung des Abgebildeten) und wie die Umsetzung eines solchen Gesetzes in der Praxis gehandhabt wird (die schriftliche Form zur Absicherung).

Ich möchte das Thema aber hier nicht mehr weiter ausbreiten. Offenbar bin ich zum einen wohl unglaubwürdig, bin auch kein Jurist und zum anderen gibt es halt doch genug Leute, die es nicht so kümmert und es halt lieber doch so handhaben wollen, wie sie es für richtig halten und schon immer gemacht haben. Was ja auch jeder so machen kann, wie er es sebstverantwortlich für richtig hält.
Wenn es jemanden wirklich interessieren sollte, gibt es ja genug fachliche Literatur darüber, die dann von Juristen eindeutiger formuliert sind, als ich das als ahnungsloser Laie kann.
Wenn ich hier Leute zu diesem Thema nur verwirrt habe, tut es mir Leid.
 
Ich fotografiere viel im Umfeld von Radrennen; gute Portraits bekommt man meistens im Fahrerlager, bei den Vorbereitungen vor dem Rennen. Vorteil ist aber sicher auch, dass die Profis dran gewöhnt sind fotografiert zu werden und sich in der Regel bereitwillig ablichten lassen. Wenn einer signalisiert nicht fotografiert werden zu wollen, akzeptiere ich das natürlich. Rechtlich darf ich die Fotos von Radprofis ohne Probleme auf meiner HP veröffentlichen.

Anders ist die Situation bei Privatpersonen: wenn die Person unbemerkt fotografiert werden kann, verwende ich mein Tele ansonsten wird immer gefragt. Mit der Veröffentlichung bin ich da aber sehr vorsichtig.
 
AndreasB schrieb:
...
Vielleicht hast Du ja den Unterschied nicht ganz verstanden zwischen dem, was ein Gesetz vorschreibt (die ausdrückliche Einwilligung des Abgebildeten) und wie die Umsetzung eines solchen Gesetzes in der Praxis gehandhabt wird (die schriftliche Form zur Absicherung).
...

So wird es sein.

-rAt
 
Interessantes Thema. Aber anscheinend ist eine wirklich rechtsgültige Aussage noch nicht getroffen worden. Da ich mich demnächst auch wohl auf das Feld People-Fotografie wagen werde, wäre da für mich auch von Interesse wie es denn nun mit so einer schriftlichen Genehmigung des Fotografierten aussient.
Gibt es da vorgefertigte Formulare, oder kann das formlos sein ?
Wenn ja (Formulare), wo kann man sich die downloaden ?
Schleppt ihr immer einen Stapel davon mit Euch rum ?

Ich denke, ein Thread der als Wichtig angetackert wird, könnte vielen von uns, die keine oder nur wenig Ahnung von dieser Seite der Fotografie haben, ein wenig weiterhelfen.

Fido
 
@Fido:
Rechtsgültige Aussagen sind hier auch kaum zu bekommen. Wer sollte die hier machen -- und dann dafür gerade stehen? Ein paar der zitierten Vorschriften lesen, ein paar Links anklicken (der hier hilft Dir sicher -- aber davon gibt's bestimmt ein Dutzend) ist sicher sinnvoll.

Unter praktischen Gesichtspunkten gesehen wird's dann erst interessant: Ich habe mir noch nie eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung geholt. Ein Gespräch hat's bisher immer getan.

Wenn sich irgend jemand im Internet oder auf einer Ausstellung wiederfindet, und dann die mündliche Zusage abstreitet, dann habe ich eben Pech gehabt. Dann darf ich das Bild natürlich auch nicht mehr veröffentlichen.

Im schlimmsten Fall kann die betroffene Person Schadenersatz geltend machen. Dabei muss aber ein Schaden vorliegen und nachgewiesen werden. Da muss schon wirklich Pech zusammen kommen, dass jemand einen tatsächlichen Schaden durch die Veröffentlichung eines meiner Bilder hat. Schliesslich fotografiere und veröffentliche ich nicht Otto M. volltrunken beim öffentlichen urinieren oder Elvira L. beim Anbaggern von Otto M. (schon wieder der?) im Rotlichtviertel. ;)

Das Risiko, dass ich mit einem Bild einer Person auf dem Spiegel-Titel oder im Museum lande, und so ein nicht erwarteter Schaden entsteht, ist gering.

Es wird keine 100 prozentige Rechtssicherheit geben -- aber damit kann ich leben.

-rAt
 
Auch wenn es keine Rechtssicherheit bietet, finde ich es sinnvoll, wenn möglich, den Menschen die ich fotografiere anzubieten, das ich ihnen ein bild maile. Wenn sie mir dann selbst ihre mail-addresse aufschreiben, können sie hinterher schwer behaupten, das sie nicht fotografiert werden wollten.
Soviel ich weiß (bin mir aber nicht sicher), gibt es auch eine Rechtsauffassung, nach der das mailen der Bilder sozusagen als Gegenleistung für das fotografieren dürfen interpretiert werden kann. Dies heißt aber nicht, das ich dann die Fotos für Werbung freigeben würde, ohne die Menschen noch einmal zu fragen.
 
fotomat schrieb:
Auch wenn es keine Rechtssicherheit bietet, finde ich es sinnvoll, wenn möglich, den Menschen die ich fotografiere anzubieten, das ich ihnen ein bild maile. Wenn sie mir dann selbst ihre mail-addresse aufschreiben, können sie hinterher schwer behaupten, das sie nicht fotografiert werden wollten.
...

Den Gedanken hatte ich noch nie! Welch ein Trick!

Na, im Ernst: Ums fotografieren alleine geht's ja nicht -- ums Veröffentlichen. Und das blosse Überlassen der eMail-Adresse ist sicher kein Indiz, dass die Person einer Veröffentlichung zugestimmt hat.

Ein respektvolles Umgehen mit Personen als Motiv setze ich voraus. Wenn jemand signalisiert, dass sie oder er nicht abgelichtet werden will, oder bei hilflosen Menschen -- da helfen in der Regel die Kinderstube (so vorhanden) und etwas Menschenkenntnis.

fotomat schrieb:
...
Soviel ich weiß (bin mir aber nicht sicher), gibt es auch eine Rechtsauffassung, nach der das mailen der Bilder sozusagen als Gegenleistung für das fotografieren dürfen interpretiert werden kann. Dies heißt aber nicht, das ich dann die Fotos für Werbung freigeben würde, ohne die Menschen noch einmal zu fragen.

Und nochmal: Veröffentlichung hat unterschiedliche Qualitäten. Der Abdruck in einer Werbung als Fa-Modell (Seifenreklame) an allen Litfasssäulen oder als "Kunstobjekt" in einer Online-Ausstellung -- da ist auch der Einzelfall zu betrachten.

-rAt
 
Hab noch nicht alle postings durchgelesen und weiss nicht ob mein Beitrag Wiederholung ist:

Täglich werden große Verlegerfirmen und Zeitschriften auf Schadensersatz verklagt, wenn ein "Zivilist" sich beispielsweise auf einem Pressebild befindet. Gerade wenn es um irgendwelche Inhalte geht, bei denen die Person sich angegriffen fühlt.

Bsp.: Jemand geht zum Fußballspiel ins Stadion und ist am nächsten Tag auf der titelseite im Publikum zu erkennen, Bericht über Hooligans oder oder..

Die Kläger kommen damit nicht oft durch, wenn ja erhalten Sie erhebliches Entschädigungsgeld. Das ist den Zaitschriften aber egal, wer für manches Bild 10.000 hinlegt kann damit leben.

Toller Film, auch großteil SLR: Paparazzi. Kam vor einiger Zeit mal wieder.

Da kommt das auch vor. Aber der Film ist etwas älter, trotzdem Tele-Objektive zum dahinschmelzen (Mehrfach Stativ für dieselben)
 
Will das nicht mehr groß ausbreiten und jeder kann ja Bilder von Personen auch ohne schriftliche Genehmigung veröffentlichen, wenn er das für sich verantworten kann.
Aber nur ein kleines Beispiel (von einigen, die ich erlebt habe) aus der beruflichen Praxis: eine Frau, deren harmloses Porträtfoto von einem Fotografen für Werbung weitergegeben wurde und sich nach seinen Aussagen das mündliche Einverständnis der Frau geholt hatte, bestritt im Nachhinein ihr Einverständnis und bekam vor Gericht (ihr Freund war Rechtsanwalt) 10.000,- Euro Schadenersatz zugesprochen (obwohl ihr eigentlich kein "Schaden" entstanden war).
Der Fotograf hatte es unklugerweise versäumt, sich das schriftliche model release geben zu lassen und konnte die mündliche Vereinbarung nicht beweisen..............
Zweimal habe ich in den letzten Jahren auch Fälle mitbekommen, in denen die jeweiligen Ex-Freundinnen von zwei Fotografen ihre Ex-Freunde auch erfolgreich auf ein paar tausend (damals noch) DM verklagt hatten, weil sie die Bilder (in einem Fall dezente Akt-Aufnahmen) veröffentlicht hatten (in einem Fall nur auf einer Internet-Homepage) und sie kein schriftliches Einverständnis iher damals noch Freundinnen hatten. Der Einwand, dass die Freundinnen ja davon gewusst hätten und einverstanden gewesen wären, zählte vor Gericht nicht, weil er nicht nachgewiesen werden konnte und die Ex-Freundinnen das bestritten .......
In wieder einem anderen Fall war es die Mutter eines Kindes, das auf einem Spielplatz an einem Klettergerüst fotografiert worden war und die das Bild dann zufällig in einer normalen Zeitschrift beim Friseur entdeckt hatte. Ach da hatte sich der Fotograf keine Unterschrift der Mutter geben lassen und musste kräftig zahlen ........
Ich habe in den letzten über 10 Jahern einige solcher Fälle mitbekommen und bin vielleicht etwas sensibel, was diesen Bereich angeht.
Aber das muss andere ja nicht überzeugen und sie sollen ruhig weiter Bilder von Personen veröffentlichen, von denen sie keine schriftliche Erlaubnis hatten.
 
CrazyC schrieb:
Das alles ermutigt ja nicht gerade dazu, mal rauszugehen und Menschen zu fotografieren :(
tja ...
aber versetze dich mal in die lage der "anderen seite". was würdest du sagen, wenn ein bild von dir, vielleicht sogar etwas unvorteilhaft oder gar unbeabsichtigt in einer nicht ganz eindeutigen situation ungefragt und nicht authorisiert weltweit veröffentlicht würde?
oder deine frau/freundin/mann/freund/tochter/sohn ... wer auch immer. deine tochter in der disco, obwohl sie dort gar nicht hätte sein dürfen? du anstatt beim kegeln in einer bar? oder anstatt auf der arbeit auf'm rummel? nach einer durchgemachten nacht mit verklärten augen nicht ganz so korrekt gekleidet beim ausruhen auf einer parkbank, die "wegzehrung" neben dir, weil der fotograf das so beeindruckend fand, dass er es in seine online-galerie zum thema "obdachlose" eingestellt hat.
oder, oder, oder ...
banale beispiele, aber trotzdem nicht ohne brisanz ;)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten