naja - ich halte mich da an einen Kommentar eines bekannten Medienrechtlers (Dr.Peter Schotthöfer/München):
"Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass niemand ohne seine Einwilligung eine Aufnahme von ihm anfertigen darf, gleichgültig ob mit dem Pinsel, der Foto- oder Filmkamera."
Was aber natürlich immer nur für die gezielte Aufnahme einzelner Personen als Hauptmotiv gilt, nicht für Personen, die irgendwo mit auf dem Bild sind. Ob das tatsächlich so stimmt, weiß ich nicht.
Beruflich habe ich nur mit Fotografen zu tun, die gezielte Modellaufnahmen machen und dafür auch model releases haben.
Für die Veröffentlichung in jeglicher Form braucht man ja bekanntermaßen die schriftliche Zustimmung des Abgebildeten.
Aber was ich eben auch so gehört habe, ist, dass ein Fotografierter verlangen kann, dass schon die Aufnahme unterbleiben muss, wenn er es nicht möchte.
An einen Fall kann ich mich konkret erinnern, dass ein Presse-Fotograf auf Verlangen der Polizei den Film mit den Fotos der an einem Unfall Beteiligten sofort herausrücken musste (es waren keine entstellenden Fotos von Schwerverletzten o.ä.).
Rein rechtlich ist es wohl Auslegungssache. Der Anwalt, den er daraufhin fragte, meinte, er hätte keine Einspruchsmöglichkeit mit Aussicht auf Erfolg.
Demnächst sollen die gesetzlichen Bestimmungen wegen der Voyeuristen und Spaner mit Fotoapparaten, Fotohandys, etc. aber entsprechend klargestellt und verschärft werden, so dass sich niemand mehr ungefragt fotografieren lassen muss.