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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
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Guido G. schrieb:
Und kann er m.E. vergessen. Es ist doch nichts unrechtes Geschehen. Es gibt einen Verdacht, es wird ermittelt, es werden Beweise sichergestellt, alles rechtens. ..
Ehmm,

welchen Verdacht meinst Du jetzt eigentlich, das Offizialdelikt der Kinderpornographie vor 1000 Zuschauern in einer überfüllten Arena, auf Wunsch/ mit Billigung der Mutter oder das Initialdelikt der Urheberrechtsverletzung vor dem Hintergrund der Panoramafreiheit (so öffentlich ohne Hilfsmittel zugänglich und das photographieren vom Veranstalter nicht untersagt oder eingeschränkt war), für das sich bislang auch noch keine Anzeige/ ein Kläger gefunden haben soll.

Na ja, ohne die fehlenden Details ist dies alles sehr trübes Wasser.

Grüße, Rainulf.
 
Mastermind_X schrieb:
@ all:

01:24 Uhr ! Leidet ihr eigentlich alle unter Schlaflosigkeit .... ?? :D

Ja...
Wobei ich generell mehr Nachtmensch als Tagmensch bin, deswegen tragen meine Nachbarn auch schon Knoblauchketten und haben Kreuze an die Türe genagelt :D (ok, das war nun wirklich Unsinn...).
Ansonsten laufen hier mal wieder Queen Greatest Hits 1 - 3 rauf und runter...
 
Vielleicht etwas OT:

Hier wurde mehrfach geschrieben, das man Polizisten bei der Ausübung ihres Dienstes nicht fotografieren darf. Gibt es dafür eine entsprechende Quelle (Link) ?

Diese Diskussion hatte ich am Samstag mit einem Polizisten auf der Loveparde in Berlin nachdem ich an der moblien Polizeiwache an der Siegessäule mehrere Verhaftungen fotografiert habe. Der Beamte meinte nein, ich meinte doch darf ich und schliesslich habe ich noch weitere Bilder gemacht. Weder Kamera noch Speicherkarte wurden beschlagnahmt. :D

Die genaue Rechtslage wurde mich schon interessieren.

Eine Veröffentlichung der Bilder ist natürlich definitiv nicht geplant.
 
Marzipanschweinchen schrieb:
..Hier wurde mehrfach geschrieben, das man Polizisten bei der Ausübung ihres Dienstes nicht fotografieren darf. ..
Hallo,

laß dich doch nicht kirre machen - photographieren ist nicht gleich verwerten und die Jungs gehören zunächst zum Interieur, das von deinen Steuern bezahlt wird.

So lange Du nicht in eine bestimmte Ermittlung eingreifst (oder diese gefährdest) oder eine besondere Methode (ist örtlich und zeitlich begrenzt) offenbarst und eher im öffentlichen Raum interwegs bist (ebenerdiger Zugang, keine Hilfsmittel, ..) gilt auch hier eher (aber nicht immer) die Panoramafreiheit.

So Du jetzt beim CSD das Bild eines durchgeknallten Polizisten geschossen hast, der seinen Schlagstock auf dem Kopf einer "Tunte" (ist hier nicht abwertend gemeint) zertrümmert hat

- privat für dich und deine Schwiegermutter ok - man sollte halt nicht zum CSD gehen :angel:

- journalistisch ok - man sollte keine Polizisten mit Defekten zum CSD schicken oder diesen dann zumindest keine Schlagstöcke geben

- kommerziell - für Benetton, auslaufende Hirnflüssigkeit, beide Polizist wie auch Opfer oder die Zuordnung zum CSD erkennbar - hier wirst Du mehr als nur ein Problem bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rainulf Thon schrieb:
So Du jetzt beim CSD das Bild eines durchgeknallten was weiß ich was geschossen hast, des seinen Schlagstock auf dem Kopf einer Tunte zertrümmert hat

- privat für dich und deine Schwiegermutter ok - man sollte nicht zum CSD gehen

- journalistisch ok - man sollte keine Polizisten mit defekten zum CSD schicken, oder diesen zumindest keine Schlagstöcke geben

- kommerziell - für Beneton, auslaufende Hirnflüssigkeit, beide Poliyist wie auch Opfer oder die Yuordnung zum CSD erkenbar - hier wirst Du mehr als nur ein Problem bekommen.

:lol: :top:
 
moin,moin,

2. Zwingend ist da nichts. Der Beamte "soll" lediglich.

Hä? Wie bitte? "Soll" ist Auslegungssache?

Wie darf ich dann Gebote wie z.B. "Du SOLLST nicht Töten" verstehen?

Es wäre gut wenn ich niemanden töte, aber wenn ich es doch tue, ist es auch nicht so schlimm?

Was müsste/sollte denn in den Paragrafen stehen, damit Juristen und Beamte ein "zwingend" anerkennen?

Aber zum Thema:
Ich würde Stefan raten NICHT zur Polizei zu gehen und versuchen dort etwas zu regeln, sondern dem Anwalt in den Allerwertesten treten. Er hat den Auftrag angenommen, sich um die Sache zu kümmern. Er wird dafür -irgendwann- eine Rechnung stellen. Dann soll er auch etwas tun für sein Geld.

Grüße Dirk
 
wie bereits erklärt wurde, ergibt sich die Bedeutung eines Gesetzes nicht allein durch den Text des Gesetzes selbst, sondern auch durch die aktuelle Rechtssprechung, höchstrichterliche Präzedenzfälle und so weiter und so weiter.

Anhand eines zitierten Paragrafen allein - der zudem noch im Rechtsdeutsch geschrieben wurde, dazu gibts IIRC sogar eigene Vorlesungen! - ein "richtig" oder "falsch", "erlaubt" oder "verboten" oder gar eine FRIST oder deren Einhaltung abzuleiten, ist grob Fahrlässig. Das kann der eine oder andere Volljurist, der diesen Thread verfolgt und sich köstlich bei Nachmittagstee mit Keksen darüber amüsiert, vielleicht noch mal bestätigen.

Ich weiss auch nicht was "soll" hier bedeutet, aber weiter oben schrieb jemand mit mehr Material, das es wohl "muss" bedeutet.

Ich habe 6 Monate mit einem Juristen zusammen ein Software-Projekt betreut, glaube mir: nichts, was im Gesetz steht, hat alleine Gültigkeit. Das ist so wie einzelne Sätze ohne Zusammenhang aus dem Alten Testament zu zitieren ;)
 
LGW schrieb:
Ich habe 6 Monate mit einem Juristen zusammen ein Software-Projekt betreut, glaube mir: nichts, was im Gesetz steht, hat alleine Gültigkeit. Das ist so wie einzelne Sätze ohne Zusammenhang aus dem Alten Testament zu zitieren ;)

Das kann ich als Steuerberater nur bestätigen. Die deutschen Steuergesetze allein bieten schon einiges an Lesestoff. Wenn man dann noch die passenden Richtlinien und Durchführungsverordnungen dazu nimmt, wird der Haufen schon wieder etwas größer. Aber richtig "lustig" wird das Ganze erst durch den Haufen an Rechtsprechungen, der dann noch oben drauf kommt.
 
e-dirk schrieb:
Hä? Wie bitte? "Soll" ist Auslegungssache?

Das kann durchaus so sein. Im Steuerrecht nennt man das "Ermessensentscheidung". Das "Ermessen" kann sich aber auf Null reduzieren. (Was dann aus dem "soll" ein "muß" macht.)

Vermutlich wird das in den anderen Rechtsgebieten ähnlich sein. Wissen werden wir's aber erst, wenn sich dazu hier ein Voll-Jurist meldet. Oder hat's auf den letzten 31 Seiten schon einer getan .... :)

Was müsste/sollte denn in den Paragrafen stehen, damit Juristen und Beamte ein "zwingend" anerkennen?

In den Paragraphen gar nichts weiter. Das ergibt sich dann durch die Rechtsprechung.

Wie darf ich dann Gebote wie z.B. "Du SOLLST nicht Töten" verstehen?

Es wäre gut, wenn ich niemanden töte, aber wenn ich es doch tue, ist es auch nicht so schlimm?

Na, da haben wir aber mal Glück, dass wir in einem säkularen Staat leben, in dem wir nicht nach der Bibel Recht sprechen (oder anderen religiösen Schriften)..... :wall: :wall:
 
e-dirk schrieb:
Hä? Wie bitte? "Soll" ist Auslegungssache?

Wie darf ich dann Gebote wie z.B. "Du SOLLST nicht Töten" verstehen?

Es wäre gut wenn ich niemanden töte, aber wenn ich es doch tue, ist es auch nicht so schlimm?

Du wirst lachen, aber GENAU so war das ursprünglich tatsächlich mal gemeint!

Auf den Kreuzzügen war das Töten ja z.B. auch ok, da es im Namen und Auftrag der Kirche geschah.

Klingt komisch, ist aber so.

...und zwar bis Heute: wenn Du in Notwehr jemanden tötest und der Richter erkennt die Notwehrsituation an, wirst Du freigesprochen.....und das ist auch gut so!
 
da war blut an der kamera......anders kann ich mir das nicht vorstellen :eek:
 
jedenfalls ist diese 3 Tage Regel weich, hab heute aus zuverlässiger Stelle erfahren das es im Gericht schon mal länger laufen kann ( war ja auch ne soll Regel ), bleibt auch die Möglichkeit das es als Tatwerkzeug betrachtet wird, dann ist die 3 Tage Regel eh nichtig und die Cam wartet auf den Prozess.

Keine Ahnung was nun im Protokoll stand, aber einziehen der Cam war schon nicht gut und ließ Tatwerkzeug vermuten, wäre eventuell günstiger gewesen das im Vorfeld vor dem Protokoll abzubiegen, manchmal kann man ja mit den Polizisten reden, besser als hinterher der Justiz nachzulaufen
 
e-dirk schrieb:
Hä? Wie bitte? "Soll" ist Auslegungssache?
Ich weiß nicht, ob ich wirklich antworten soll, denn was der Deutschlehrer bei Dir versäumt hat, kann ich gewiss nicht nachholen. "Sollen" - ein Verb aus dem moralischen, nicht aus dem juristischen Kontext - hat nicht die Verbindlichkeit von "Müssen".
e-dirk schrieb:
Wie darf ich dann Gebote wie z.B. "Du SOLLST nicht Töten" verstehen?
Ein ungeeignetes Beispiel, wie Du vermutlich selbst ahnst. Denn dieses Gebot wird getoppt durch das Verbot, zu töten. Du darfst nicht töten. Auch dann nicht, wenn Du dadurch glaubst, der Ehre von Vater und Mutter zu dienen, was Du ja wiederum sollst.

Nicht mal Christen halten sich ans vierte Gebot: "Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist".

Das Gebot "Du sollst nicht ehebrechen" ist zwar noch gültig. Bestraft wird Ehebruch aber meines Wissens nicht. Und wie sieht es mit "Du sollst nicht lügen" aus?

e-dirk schrieb:
Was müsste/sollte denn in den Paragrafen stehen, damit Juristen und Beamte ein "zwingend" anerkennen?
Habe ich doch geschrieben: da müsste "muss" stehen statt "soll".
 
Gesetze werden aber nicht nach dem Duden interpretiert. Da herrschen eigene Regeln. :D

Im übrigen ist hier das gleiche zu erkennen, wie in dem alten Sprichwort: "3 Juristen, 3 Meinungen" :D

Jedenfalls werden Gesetze u.a. nach ihrem Wesensgehalt beurteilt, dass hat zur Folge, dass auch schonmal ein "soll" als ein "muss" angesehen wird. Und beim 98 STPO ist das so. Gründe habe ich schon in meinem letzten Post gegeben.

Da hier noch nix wieder ausgehändigt wurde, ist schlicht und ergreifend davon auszugehen, dass der Richter der Beschlagnahme zugestimmt hat und die Sachen bis zur entgültigen Klärung einbehalten werden. Und das kann dann lange dauern.

Trotzdem liebe ich diesen Thread. Jetzt werden schon die 10 Gebote analysiert. Bitte weitermachen. ;) ;)
 
Also hier noch mal zum Thema "Soll" im öffentlichen Recht (bei der zitierten Vorschrift handelt es sich um ö.R.):

Es gibt im öffentlichen Recht 3 Kategorien:
- "Ist", "hat", "muss" etc. = gebundene Entscheidung (d.h. keine andere Entscheidung ist zulässig)
- "kann" = Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen (was nicht gleichzusetzen ist mit Entscheidung nach Tageslaune, aktuellem Wetter o.ä.!)
- "soll" = gebundenes / eingeschränktes Ermessen (d.h. grundsätzlich ist so wie bei "Ist" etc. zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden (aber auch hierbei nicht nach eigenem Gutdünken sondern nach pflichtgemäßem Ermessen. D.h. es müssen hierfür schon gute Gründe vorliegen und alle öffentlichen Interessen und die Interessen des Betroffenen werden in die "Waagschale" geworfen.)

Vielleicht hat das ganze etwas Licht ins "Rechtsdunkel" gebracht.

Übrigens, bin auch kein Jurist, aber an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung bekommt man im öffentlichen Recht nicht weniger beigebracht als die Uni-Studenten.

Gruß
Marco
 
nach neuesten erkenntnissen handelt es sich beim blut auf der kamera um fliegenschissblut. die kamera bleibt bis zur gerichtsverhandlung als tatwaffe beschlagnahmt.

da auf den speicherkarten der tathergang genau dokumentiert wurde, bleiben diese als beweisstück 2 und 3 ebenfalls in verwahrung.
 
Hallo

Hab mir jetzt die etwas über 30 Seiten in einen Rutsch durch gelesen.

Aber das ganze geht irgendwie nicht auf.

Die Situation kann schon vorkommen und ich seh auch keinen Fehler bei der Polizei.

Nur die Dame die da rum gemacht hat wegen ? da macht einer Foto von Kindern ?.., hat überreagiert was aber auch vielleicht zu verstehen ist.

Du hast dir dann einen Anwalt genommen, so weit so gut.

Dann fragst du hier nach ob dein Anwalt die Post bekommt oder du selber.

Wenn ich so ne Frage habe, will ich das genau wissen und ruf in der Kanzlei an, das kann dir da auch bestimmt die Schreibfachkraft sagen.

Es ist ja nun schon einige Zeit vergangen und mich wundert es das du noch rein gar nichts von deinem Anwalt gehört hast.

Das mit den Kinderfotos ist ja scheinbar bei der Polizei durch und es geht um Urheberrechte.

Müssen die nicht von jemanden eingeklagt werden ??

Das alles verwirrt mich wirklich :ugly:

Gruß
 
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