fab.i.am schrieb:willst du damit sagen, dass die geschichte frei erfunden ist?
Naja, in jeder Geschichte steckt immer ein Kern Wahrheit

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fab.i.am schrieb:willst du damit sagen, dass die geschichte frei erfunden ist?
LGW schrieb:Nein, aber es gibt Verwandte, Kredite (jaaa auch dann), und Angespartes. Daraus kann man jetzt nix schliessen.
OT:winter schrieb:Phreed schrieb:Wenn du Sozialhilfe beziehst, hast du auch Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsfällen.
stefan_hsgk schrieb:Ich habe in den sauren Apfel gebissen und mir das 70-200mm L-Objektiv ohne IS geholt. Kostet zwar rund 1.100 Euronen, aber selbst als Anfänger macht man fantastische Bilder. Den Aufpreis von rund 500 - 600 Euro für den IS war es mir dann aber nicht wert.
Bevor man sich am Ende ärgert und mit seiner Fotoausrüstung unzufrieden ist, gibt man lieber ein paar Euro mehr aus, vor allem, wenn man irgendwann damit Geld verdienen möchte.
Sozialleistungen + Hobby Fotografieren = Sozialschmarotzer (unterstell ich jetzt einfach mal dem user winter, das er darauf hinaus wollte)
schau bitte im oben angetackerten thread zum fotorecht nach.DanielB schrieb:Mal ein Frage dazu:
Wenn ich Fotos von Veranstaltungen mache, wie beider IDM oder Rallye Deutschland und diese auf meiner Homepage veröffentliche, muss ich da mit Problemen rechnen?
DanielB schrieb:Wenn ich Fotos von Veranstaltungen mache, wie beider IDM oder Rallye Deutschland und diese auf meiner Homepage veröffentliche, muss ich da mit Problemen rechnen?
commendatore schrieb:bei nichtöffentlichen veranstaltungen hat ausschliesslich der veranstalter das "hausrecht" und kann z.b. darüber entscheiden, ob du überhaupt fotografieren darfst oder nicht.
selbst ein stillschweigendes dulden des fotografierens (z.b. für private und nicht öffentliche zwecke) ist keine stillschweigende duldung einer veröffentlichung.
also im härtefall kannst du probleme kriegen, wenn du dir vorher keine genehmigung für die veröffentlichung einholst.
ciao
-commendatore-
Shamani schrieb:Sechs Polizisten holen Dich wegen Erstellen von Fotos auf einer öffentlichen kostenlosen Veranstaltung ohne ausgezeichnetes Fotografierverbot aus der Menge, weil eine Frau behauptet haben soll, Du würdest von in Fußballklamotten vollbewandeten Kindern Pornofotos machen?
Und fünf Absätze später waren es dann schon 13 Polizisten, hatten die soviel Angst vor Dir, dass Du sie mit dem Tele abknallst? Was für ein Aufgebot. Warum hast Du denen nicht die Mailadresse der Mutter des Jungen gegeben, ihnen die Fotos auf dem Display gezeigt, und dass diese völlig unverfänglich sind?
Sei mir nicht böse, als Bildjournalistin hab ich schon die eine oder andere Schote mit Ordnungshütern erlebt, aber sorry, die Geschichte hat was vom Sommerloch bei BILD...
Brummel schrieb:In der Regel wird Beweismittel sichergestellt. Dazu ist der Polizist/Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft befugt. Erhebst du ausdrücklich (!) Einspruch gegen diese Sicherstellung, werden die Gegenstände beschlagnahmt.
Der gravierende Unterschied dabei ist, dass bei der Beschlagnahme umgehend eine Bestätigung eines Richters eingeholt werden muss, der die Rechtmässigkeit/Notwendigkeit der Beschlagnahme bestätigen muss.
Wenn du also deine Ausrüstung schnell wiederhaben willst, geh zur zuständigen Polizeidienststelle, erhebe Widerspruch gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung (die muss innerhalb 3 Tage eingeholt werden (§98 StPO).
winter schrieb:Also,
..... ich fahre jetzt nach Köln und fotografiere auf dem CSD.
Damit mir nichts passiert hab ich mir schon mal 250.-? für einen RA eingesteckt. Dann nehme ich nur meine Kompaktkamera mit, wenn die beschlagnahmt wird, haben die Polizisten ein Problem ... wie geben die mir das Objektiv zurück ??? Speicherkarte bleibt daheim. Den internen Speicher/Ordner nenne ich Weltjugendtag und da kommen die ganzen Fotos mit dem Schweinkram rein, da kommt keiner drauf. Da soll mal einer ankommen und mich anzeigen und so !!!
In diesem Sinne zur Vertiefung des Sommerlochs.
Gruß winter
jürgenAC schrieb:Da hier Kinderpornographie im Raum steht, ist die Polizei keinesfalls über das Ziel hinausgeschossen.
jürgenAC schrieb:Deshalb wunderte es mich, daß dir noch keine richterliche Entscheidung zugeggangen ist.