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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
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fab.i.am schrieb:
willst du damit sagen, dass die geschichte frei erfunden ist?

Naja, in jeder Geschichte steckt immer ein Kern Wahrheit ;) Aber die 6-13 Polizisten bei einer privaten Veranstaltung, die einen einzelnen Fotografen umkreisen und wegführen, führen mich schon zu der Annahme, dass bei der Schilderung zumindest einigermaßen übertrieben wurde...
 
die Geschichte ist .... naja .. sagen wir etwas wirr. Und eine Frage an die, die "den Verstoß gegen das Urheberrecht" dann noch breittreten: wisst ihr überhaupt was das ist ?
Eigentlich solllte ichs mir ja verkneifen aber die Frage drängt sich schon auf: Gibts ne 20d oder "L" Objektive als soziale Transferleistung ?

anTon
 
Nein, aber es gibt Verwandte, Kredite (jaaa auch dann), und Angespartes. Daraus kann man jetzt nix schliessen.
 
LGW schrieb:
Nein, aber es gibt Verwandte, Kredite (jaaa auch dann), und Angespartes. Daraus kann man jetzt nix schliessen.

ich will auch nichts schliessen, mich wundert nur der Hinweis.

anTon
 
winter schrieb:
Phreed schrieb:
Wenn du Sozialhilfe beziehst, hast du auch Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsfällen.

stefan_hsgk schrieb:
Ich habe in den sauren Apfel gebissen und mir das 70-200mm L-Objektiv ohne IS geholt. Kostet zwar rund 1.100 Euronen, aber selbst als Anfänger macht man fantastische Bilder. Den Aufpreis von rund 500 - 600 Euro für den IS war es mir dann aber nicht wert.

Bevor man sich am Ende ärgert und mit seiner Fotoausrüstung unzufrieden ist, gibt man lieber ein paar Euro mehr aus, vor allem, wenn man irgendwann damit Geld verdienen möchte.
OT:
Schonvermögen beim ALG2 200,00? (bald 150,00?) je Lebensjahr. Damit kann man machen was man will. Du möchtest sicher das jemand der das Geld rechtmäßig hat, es lieber nicht in eine sinnvolle Beschäftigung stecken darf :stupid:

Zum Polizeithema:
Erschreckend aber abzusehen. Ich sach mal, das ist aber erst der Anfang in Deutschland. :wall:

Alles was irgendeinem nicht passt, wird heutzutage in irgendeine Schublade
gesteckt.
Sozialleistungen + Hobby Fotografieren = Sozialschmarotzer (unterstell ich jetzt einfach mal dem user winter, das er darauf hinaus wollte)
mit Mutter einen Kuchen backen = Schwarzarbeit
Computer + Internet = Raubkopierer
Kinder + Fotos = Kinderpornographie
andere Meinung haben = Terrorist

Das ist meine Sicht, auf die Entwicklung in D. Wird leider fast täglich bestätigt.
 
Hi,

mein Beileid bei Deinem Problem und ich wünsche Dir eine schnelle und unkomplizierte Lösung.

Mal ein Frage dazu:

Wenn ich Fotos von Veranstaltungen mache, wie beider IDM oder Rallye Deutschland und diese auf meiner Homepage veröffentliche, muss ich da mit Problemen rechnen?
 
Sozialleistungen + Hobby Fotografieren = Sozialschmarotzer (unterstell ich jetzt einfach mal dem user winter, das er darauf hinaus wollte)

Hallo,

ich unterstelle garnichts.

Wir leben in einem funktionierenden Rechts- und Sozialstaat.

Ich habe ganz erhebliche Zweifel an der Geschichte, da hier keinerlei Fakten (§) genannt werden, warum die Kamera angeblich beschlagnahmt wurde. Die Polizei beschlagnahmt nicht mal eben eine Kamera aufgrund eines mündlichen Hinweises. Schon vor Ort hätte das Betrachten der Bilder für Aufklärung gesorgt.

Gruß winter
 
DanielB schrieb:
Mal ein Frage dazu:

Wenn ich Fotos von Veranstaltungen mache, wie beider IDM oder Rallye Deutschland und diese auf meiner Homepage veröffentliche, muss ich da mit Problemen rechnen?
schau bitte im oben angetackerten thread zum fotorecht nach.
 
DanielB schrieb:
Wenn ich Fotos von Veranstaltungen mache, wie beider IDM oder Rallye Deutschland und diese auf meiner Homepage veröffentliche, muss ich da mit Problemen rechnen?

bei nichtöffentlichen veranstaltungen hat ausschliesslich der veranstalter das "hausrecht" und kann z.b. darüber entscheiden, ob du überhaupt fotografieren darfst oder nicht.

selbst ein stillschweigendes dulden des fotografierens (z.b. für private und nicht öffentliche zwecke) ist keine stillschweigende duldung einer veröffentlichung.

also im härtefall kannst du probleme kriegen, wenn du dir vorher keine genehmigung für die veröffentlichung einholst.

ciao
-commendatore-
 
ich würde erstmal gnaz ruhig bleiben

Es ist sogar deine bürgerliche pflicht "möglich" straftaten der polizei zu melden. Bei so einem Haufen leuten fällt es außerdem nicht auf, wenn eienr von der Polizei abgeführt wird. Außedem haben die dann ja keine Leutereklame auf dem Helm, wo drauf steht, dass weswegen du abgeführt wirst. Besonders wenn es um Kinder und Frauen geht, setzt bei den meisten Polizisten was aus. Habe da meine eigenen Erfahrungen gemacht.

Ich würde diese Frau nicht anzeigen, sie hat nur ihre Pflicht erfüllt.
ICh würde zu der Mutter kontakt aufnehmen, ihr die Sache erklären und Sie bitten kurz !schriftlich! festzuhalten wie sie die sache sieht.
Mit der Polizei oder anderen Behörden würde ich nur schriftlich reden. So hast du immer in der Hand, was du gesagt hast bzw. was nciht.
Das die Polizei die Bilder nicht vor Ort angesehen hat, kann ich auch nach vollziehen, wenn dort derartige Menschenmassen sind, ahbe sie andere Aufgabe als "fotos gucken" . Und Hinzu kommt, dass die sich sicherlich nciht mit dem Geärt auskennen. Sie nicht wissen, ob irgendwo noch Bilder versteckt sind etc. und wenn es einer macht der Ahnung hat, können sie a) alle bilder auf den Karten sehen und b) kann man ihnen nichts ankreiden, dass die Kamera vll. durch falsche benutzung nicht mehr zu bedienen ist.
Sie werden auch die cam einbehalten haben, weil die Kompakten ja auch einen internen Speicher haben, die DSLRs zwar nicht, aber sowas wird ein Polizist auch nciht ohne weiteres wissen.

Hast du überhaupt schon Post vom Staatsanwalt/Polizei bekommen, dass eine Anzeige gegen dich anhänglich ist??

Und bleibe immer höflich, wenn du denen blöd kommst, kommen sie dir auch blöde. Selbst wenn du im Recht bist, können die damit noch immer die ganze Sache verdammt in die länge ziehen. Also immer schön freundlcih bleiben. Die wollen dir auch nichts, sondern machen nur ihren Job. Für die gibt es bestimmt auch bessere Sachen, als jemandem die Sachen wegzunehmen, nur weil er angeblich "böse" Bilder macht. Besonders wenn es , wie gesagt, um Kinder geht hört bei denen der Spaß auf.

Und für's nächste mal, wenn die auf dich zukommen, immer höflich und bestimmt bleiben, vorher über die Rechtslage informieren, denn wenn man etwas Ahnung hat, werden die auf einmal sehr zutraulich.
 
commendatore schrieb:
bei nichtöffentlichen veranstaltungen hat ausschliesslich der veranstalter das "hausrecht" und kann z.b. darüber entscheiden, ob du überhaupt fotografieren darfst oder nicht.

selbst ein stillschweigendes dulden des fotografierens (z.b. für private und nicht öffentliche zwecke) ist keine stillschweigende duldung einer veröffentlichung.

also im härtefall kannst du probleme kriegen, wenn du dir vorher keine genehmigung für die veröffentlichung einholst.

ciao
-commendatore-

OT: selbst eine Fotogenehmigung vor Ort heißt noch lange nicht das man die Bilder auch veröffentlichen darf (wie ich aus eigener leidiger Erfahrung weiß...)

Gruß
Wolfgang
 
Shamani schrieb:
Sechs Polizisten holen Dich wegen Erstellen von Fotos auf einer öffentlichen kostenlosen Veranstaltung ohne ausgezeichnetes Fotografierverbot aus der Menge, weil eine Frau behauptet haben soll, Du würdest von in Fußballklamotten vollbewandeten Kindern Pornofotos machen?

Und fünf Absätze später waren es dann schon 13 Polizisten, hatten die soviel Angst vor Dir, dass Du sie mit dem Tele abknallst? Was für ein Aufgebot. Warum hast Du denen nicht die Mailadresse der Mutter des Jungen gegeben, ihnen die Fotos auf dem Display gezeigt, und dass diese völlig unverfänglich sind?

Sei mir nicht böse, als Bildjournalistin hab ich schon die eine oder andere Schote mit Ordnungshütern erlebt, aber sorry, die Geschichte hat was vom Sommerloch bei BILD...

Kann dem nur zustimmen,.... kommt für mich sehr merkwürding vor,... und mir wurden wirklich schon Filme von der Polizei bei massiven Einsätzen gegen Demonstranten beschlagnahmt,...

Gibt es den einen offiziellen Polizeibericht, der von der Lokalzeitung abgedruckt wurde, wenn die so eine Meldung bekommen, gehen die doch 100% auf sowas ein,...

LG
Boris
 
Der ganzen Geschichte fehlt ein bissl der rechtliche Hintergrund mit Angaben von Paragraphen, was dir vorgeworfen wird.
Insofern sind Ratschläge und Tips schwer möglich.

Aber zur 'Beschlagnahme' deiner Kamera und Karten...

Sofern sie dir gemäß §94 StPO als Beweismittel weggenommen wurden (steht auf der Sicherstellungs- / Beschlagnahmeanzeige) gibt es da zwei Unterscheidungen.

In der Regel wird Beweismittel sichergestellt. Dazu ist der Polizist/Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft befugt. Erhebst du ausdrücklich (!) Einspruch gegen diese Sicherstellung, werden die Gegenstände beschlagnahmt.

Der gravierende Unterschied dabei ist, dass bei der Beschlagnahme umgehend eine Bestätigung eines Richters eingeholt werden muss, der die Rechtmässigkeit/Notwendigkeit der Beschlagnahme bestätigen muss.

Wenn du also deine Ausrüstung schnell wiederhaben willst, geh zur zuständigen Polizeidienststelle, erhebe Widerspruch gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung (die muss innerhalb 3 Tage eingeholt werden (§98 StPO).

Eine Wertung des Geschehns erspare ich mir, dazu sind mir die Infos zu dürftig.

Gruß
Brummel
 
Nachdem hier einige Kritik laut wurde, muss ich mich noch einmal zu Wort melden.

Diese "Geschichte" ist definitiv wahr, sobald der Fall erledigt ist, kann ich ja gerne die beiden Formulare der Beschlagnahmung einscannen und hier posten. Auf dem Formular ist erst einmal eindeutig ersichtlich, was beschlagnahmt wurde und der genaue Wortlaut "Verdacht Verstoss Urhebergesetz" steht auch gleich auf der ersten Seite.
Im Moment liegt das Formular beim Anwalt.

Wieso sollte ich so etwas frei erfinden? Das wäre schon etwas sehr weit hergeholt...

die 13 Polizisten sind auch wahr.
Im Stadion standen 6 Mann um mich herum und an den Eingängen usw. standen weitere Polizisten, es kann auch sein, dass die aufgrund der Veranstaltung, welche nach Ende des Spieles quasi beendet war, zu Sicherheitszwecken dort standen und der Rest meine Paranoia war, aber die 6 Mann IM Stadion kamen direkt auf mich zu, die sind definitiv erwiesen.

Ich wurde ja auch nicht verhaftet, sondern "freundlich" darauf hingewiesen, dass ich ihnen zu folgen habe.

Ich beziehe auch keine Sozialleistungen, sondern Hartz IV. Die Kamera hatte ich noch vor meiner kompletten staatlichen Abhängigkeit gekauft (angemeldet hatte ich mich hier im März und zu der Zeit bezog ich noch Arbeitslosengeld) und das Objektiv habe ich mir vom sauer ersparten Geld gekauft, eben auch mit dem Hintergrund, neben meiner privaten Hobbyfotografie vielleicht auch ein paar Euros dazuzuverdienen, immerhin habe ich bereits ehrenamtlich bei zwei Sportveranstaltungen fotografiert, um ins Gespräch zu kommen.

BTW:
Die Kamera sowie das Objektiv sind keine Tatwerkzeuge in diesem Sinne, es reicht im Ernstfall zur Feststellung die Hinterlegung der Speicherkarten, denn es geht ja darum, dass ich angeblich gegen das Urhebergesetz verstossen haben soll, und dazu reichen nunmal die Speichermedien.
Somit glaube ich, dass die Polizei ganz genau wusste, dass sie über das Ziel hinausgeschossen sind und daher wenigstens meine Objektive wieder rausgerückt haben.
Die Bilder sollten auch ursprünglich vor Ort gesichtet werden, aber das war dem Polizisten dann zu kompliziert und überhaupt, wenn ich an meiner Kamera "herumspiele", wer sagt denn, dass die Bilder dann nicht plötzlich gelöscht wären - bei ner 20D mache ich das mit 4 schnellen Tastenberührungen...
 
Brummel schrieb:
In der Regel wird Beweismittel sichergestellt. Dazu ist der Polizist/Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft befugt. Erhebst du ausdrücklich (!) Einspruch gegen diese Sicherstellung, werden die Gegenstände beschlagnahmt.

Der gravierende Unterschied dabei ist, dass bei der Beschlagnahme umgehend eine Bestätigung eines Richters eingeholt werden muss, der die Rechtmässigkeit/Notwendigkeit der Beschlagnahme bestätigen muss.

Wenn du also deine Ausrüstung schnell wiederhaben willst, geh zur zuständigen Polizeidienststelle, erhebe Widerspruch gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung (die muss innerhalb 3 Tage eingeholt werden (§98 StPO).

Genau das ist längst geschehen - und zwar direkt vor Ort.
Bereits bei der "Sicherstellung" habe ich angegeben, dass diese nicht freiwillig erfolgte und dass ich Widerspruch einlege, ist auch auf dem Formular direkt ankreuzbar.
Das mit der richterlichen Entscheidung entspricht auch der Tatsache, nur dass hier im Forum bereits gesagt wurde, dass das pro Forma meist abgelehnt wird, bisher habe ich auch noch keine Informationen darüber, ist ja auch noch nicht lange genug her.
Einen Tag nach der Beschlagnahmung war ich schließlich sofort bei einem Anwalt, über das Vorgehen des Anwaltes kann/darf/möchte ich mich im Moment noch nicht äußern, da ich nicht weiß, inwieweit diese Informationen Internas sind und inwieweit ich mich durch Veröffentlichung damit selbst schädigen könnte.

Eine Anzeige liegt mir im Übrigen bisher nicht vor.

Und noch einmal (weil immer noch einige auf dieser Basis argumentieren):
Die Bilder sind niemals für eine Veröffentlichung gedacht gewesen...
 
Da hier Kinderpornographie im Raum steht, ist die Polizei keinesfalls über das Ziel hinausgeschossen. Es steht eine Straftat im Raum, über die die Beamten in Kenntnis gesetzt wurden und somit handeln mussten. Und der Gesetzestext gibt vor, wie zu verfahren ist. Da die Kamera beschlagnahmt und nicht sichergestellt wurde, liegt die Akte bereits dem zuständigen Richter vor. Dieser mußte innerhalb 3 Tagen eine Entscheidung herbeiführen. Deshalb wunderte es mich, daß dir noch keine richterliche Entscheidung zugeggangen ist.
Tatsächlich ist es schlimm, wenn man aufgrund falscher Verdächtigungen angeprangert wird, aber ich kann nur dringend empfehlen einige Antworten hier zu ignorieren. "Zoff machen" oder sich "an die öffentliche Presse wenden" geht fast immer nach hinten los. Den richtigen Weg über einen Anwalt hast du bereits beschritten.
Ich wünsche dir, daß die Sache schnell ausgestanden ist.
Jürgen
 
winter schrieb:
Also,

..... ich fahre jetzt nach Köln und fotografiere auf dem CSD.
Damit mir nichts passiert hab ich mir schon mal 250.-? für einen RA eingesteckt. Dann nehme ich nur meine Kompaktkamera mit, wenn die beschlagnahmt wird, haben die Polizisten ein Problem ... wie geben die mir das Objektiv zurück ??? Speicherkarte bleibt daheim. Den internen Speicher/Ordner nenne ich Weltjugendtag und da kommen die ganzen Fotos mit dem Schweinkram rein, da kommt keiner drauf. Da soll mal einer ankommen und mich anzeigen und so !!!

In diesem Sinne zur Vertiefung des Sommerlochs.

Gruß winter

1. Würde man in diesem Fall natürlich die Kamera beschlagnahmen, da diese Kamera einen internen Speicher zur Verfügung hat. Eine digitale Spiegelreflexkamera hat dies nicht.
2. Die 250,- Euro für den Anwalt brauchst Du nicht direkt einstecken, denn Du wirst beim Anwalt erst einmal einen Termin brauchen, der wird sicher nicht an einem Wochenende sein und der Kostenvorschuss ist ausserdem variabel.
3. Wenn Du einen Ordner Weltjugendtag erstellst und dort "Schweinkram" reinkopierst, dann wird man diesen sehr wohl bei Begutachtung der Fotos finden.
4. Auf meiner Speicherkarte gibt es einzig die von Canon angelegten Verzeichnisse inkl. der Bilder, welche alle vom selben Tag/Ereignis stammen.
5. Bei einer digitalen Spiegelreflex kann man das Objektiv abnehmen, bei einer Kompakten ist dies schwer möglich. Und wozu benötigt die Polizei die Objektive? Mangels Speicher wird dort kaum etwas zu finden sein und dass die Kamera nicht herausgegeben werden muss, darüber sind sich die meisten hier im Forum eben so einig wie mein Anwalt (und ich glaube auch die Polizei).

Ansonsten hast Du Dich durch deine Postings bereits selbst disqualifiziert. Don't feed the trolls...
 
jürgenAC schrieb:
Da hier Kinderpornographie im Raum steht, ist die Polizei keinesfalls über das Ziel hinausgeschossen.

Gut, aber unter diesem Vorwand könnte ich mal eben jeden Menschen auf diesen Planeten schädigen. Man braucht ja nur zu behaupten, dass... und schon läuft die Maschinerie an?
Das kanns doch aber auch nicht sein.

Da dies ein vollbesetztes "Stadion" war und auf einem öffentlichen Gelände, müsste auch ein Polizist merken, dass dieser Vorwurf schon etwas extrem weit hergeholt gewesen wäre.
Würde man mich mit dem Kind jetzt aus irgend einem Gebüsch ziehen, ja gut, dann könnte man durch Sichten schnell feststellen, ob pornographische Aufnahmen gemacht wurden.
Aber in einem vollen Stadion zu einem Fussballspiel bei vollbekleideten Menschen?!


jürgenAC schrieb:
Deshalb wunderte es mich, daß dir noch keine richterliche Entscheidung zugeggangen ist.

Der ganze Vorgang ereignete sich zur Fußball-WM, das genaue Datum will ich hier erst einmal nicht verraten, kann ich nach Abschluß aber auch tun, bzw. steht ja auch auf dem Beschlagnahmungsprotokoll drauf.
Somit dürfte deutlich sein, dass die ganze Aktion noch sehr "frisch" ist.



Ansonsten danke erst einmal für die Antworten. Ich werde weiteres beim nächsten Anwaltstermin zur Sprache bringen, mal sehen, was der dazu sagt, immerhin vertraue ich diesem Menschen.

Und ob ihr mir den Vorfall glaubt oder nicht, dagegen kann ich nur schwerlich etwas unternehmen, außer Euch auf dem Laufenden zu halten und somit die Glaubhaftigkeit zu bestärken bzw. nach Abschluss kann ich mit Sicherheit auch einige Dokumente als Scan zur Verfügung stellen.
 
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