Das Gesetz sagt explizit "Bilder von Versammlungen, Demonstrationen, an denen ... teilgenommen haben" und nicht "Bilder von Personen, die an ... teilgenommen haben".
Lies den Gesetzestext nochmal, ehe Du hier sowas verbreitest! Fakt: Der von Dir zitierte § 23 KUG regelt die Ausnahmen zu § 22 KUG. Und da es in § 22 KUG um NICHT ANDERES als BILDNISSE (Bildnis = erkennbare Darstellung einer PERSON!) geht, kann § 23 KUG auch NICHTS ANDERES erlauben als die Anfertigung von Bildnissen von PERSONEN, "die an .... teilgenommen haben". Also sagt das Gesetz genau das: "Bilder von Personen, die an ... teilgenommen haben".
Du kannst also die Leute fotografieren, solange sie (auf dem Foto ersichtlich) demonstrieren, ob sie dabei selber reden oder den Redner mit Eiern bewerfen, ist egal.
Das stimmt so auch nicht. In dem von Dir zitierten KUG-Paragraphen geht es um die VERÖFFENTLICHUNG von Bildern, nicht um die ANFERTIGUNG. Das heißt: Du darfst solche Bilder VERÖFFENTLICHEN, solange Du mit der Veröffentlichung den Abgebildeten nur als Teilnehmer genau dieser Demonstration darstellst. Würdest Du das gleiche Foto zur Illustrierung einer Werbung für Hundefutter verwenden, nur weil der Demonstrant seinen Hund dabei hatte, wäre das eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Über die ANFERTIGUNG von Bildern sagt das KUG genau gar nichts.
Um aber mal auf die Frage zurückzukommen: Hier geht es um Teilnehmer an Demonstrationen. Demonstrationen dienen per defintionem dazu, eine Meinung öffentlich kundzutun. Wer an einer Demo teilnimmt, tut das also, um der Allgemeinheit/Öffentlichkeit seine Meinung kundzutun. Jetzt muss mir nurnoch jemand erklären, wieso jemand, der öffentlich eine Meinung äußert, das Recht haben sollte, sich dabei auf den Schutz der Privatheit zu berufen. "Ich demonstriere, aber ich will dabei gefälligst nicht beobachtet werden..." Allein diese Idee ist ja wohl völlig widersinnig!
Bislang nahm ich an, RednerInnen auf Demonstrationen wären in jedem Fall relative Personen der Zeitgeschichte?
Ob jemand eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist oder nicht, hängt nicht von der Person ab, sondern von den Gründen, die
DU dafür hast (und glaubhaft machen kannst!), diese Person zu fotografieren und das Foto dann zu veröffentlichen.
Zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" kann man ganz schnell werden. Selbst der Mann, der bei einem C-Liga-Spiel als Schiedsrichter auf dem Platz steht, ist IN DEM MOMENT und IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM SPIEL (!) eine "relative Person der Zeitgeschichte". Wobei der Vollständigkeit halber noch hinzugefügt werden sollte, dass die deutschen Rechtsprechung die Unterscheidung zwischen relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte inzwischen in dieser Weise nicht mehr vornimmt.
MfG