Letztlich läuft es also darauf hinaus, dass der Fotograf begründen können muss, warum er dieses Foto, auch wenn eine Person darauf besonders hervorgehoben wird, charakteristisch für die Demonstration hält und begründen kann, inwiefern er ein öffentliches Interesse darin sieht, diese Person im Kontext der Demo so abzubilden, wie er es getan hat ?
Und am Ende der Richtet es genauso sieht, dass diese Einschätzung akzeptabel ist und ausreichend, um die Persönlichkeitsrechte dieser Person dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterzuordnen?
Klassisches Beispiel: eine Person auf einer Anti-GEMA Demo mit einem Anti-GEMA Schild explizit abzubilden dürfte weniger akzeptiert werden, weil ein "Anti GEMA Schild" auf einer Anti-GEMA Demo der allgemeinen Aussage der Demo entspricht, hingegen jemand mit einem rechtspopulistischen Schild auf dieser Demo damit begründet werden könnte, dass die Öffentlichkeit wissen sollte, welches Gedankengut dort teilweise verbreitet wurde und eine Aufnahme des Schildes allein nicht reicht, weil auch dargestellt werden muss, dass dieses Schild eben auf genau dieser Demo gezeigt wurde?
Das wäre jetzt meine Auslegung.
Und am Ende der Richtet es genauso sieht, dass diese Einschätzung akzeptabel ist und ausreichend, um die Persönlichkeitsrechte dieser Person dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterzuordnen?
Klassisches Beispiel: eine Person auf einer Anti-GEMA Demo mit einem Anti-GEMA Schild explizit abzubilden dürfte weniger akzeptiert werden, weil ein "Anti GEMA Schild" auf einer Anti-GEMA Demo der allgemeinen Aussage der Demo entspricht, hingegen jemand mit einem rechtspopulistischen Schild auf dieser Demo damit begründet werden könnte, dass die Öffentlichkeit wissen sollte, welches Gedankengut dort teilweise verbreitet wurde und eine Aufnahme des Schildes allein nicht reicht, weil auch dargestellt werden muss, dass dieses Schild eben auf genau dieser Demo gezeigt wurde?
Das wäre jetzt meine Auslegung.