• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Relative Person der Zeitgeschichte?

  • Themenersteller Themenersteller Deine Schönheit
  • Erstellt am Erstellt am
Beim "Pressefoto" ist die Person dann normalerweise eine "Person des temporären Zeitgeschehens", weil sie etwas getan hat was von öffentlichem Interesse ist. Aber selbst dann muss es schon sehr wichtig sein, wie ein Mord. Kleine Straftaten sind davon ausgenommen.

Siehe auch Beitrag #32 von diesem Thread.
Na ich weiss nicht.
Wenn z.B. ein normaler Bürger eine prominente Person auf der Strasse um ein Autogramm bittet, wird jeder Pressefotograf draufhalten und es veröffentlichen.
Oder man nehme jetzt aktuell einen Karnevalsumzug. Dort wird man auch ungefragt fotografiert und vieles wird auch veröffentlicht.
Die Person, die in guter Stimmung ist und einen Fotografen duldet oder "berauscht" nicht voll wahrnimmt, weiss aber nicht, ob es nur ein Hobbyfotograf oder ein Pressefotograf ist und das Foto veröffentlicht wird.
Der Moment ist auch so kurz, dass die Person nicht Handeln kann.
 
Na ich weiss nicht.
Wenn z.B. ein normaler Bürger eine prominente Person auf der Strasse um ein Autogramm bittet, wird jeder Pressefotograf draufhalten und es veröffentlichen.
Oder man nehme jetzt aktuell einen Karnevalsumzug. Dort wird man auch ungefragt fotografiert und vieles wird auch veröffentlicht.
Die Person, die in guter Stimmung ist und einen Fotografen duldet oder "berauscht" nicht voll wahrnimmt, weiss aber nicht, ob es nur ein Hobbyfotograf oder ein Pressefotograf ist und das Foto veröffentlicht wird.
Der Moment ist auch so kurz, dass die Person nicht Handeln kann.

Klar darf man solch ein Karnevalsmotiv zur reinen Berichterstattung (also redaktionell) verwenden. Aber nur, so lange die einzelne Person nicht einzeln hersausgestellt wird, sondern immer im Zusammenhang des Ereignisses bleibt.
Ähnlich bei einer Sportveranstaltung. Veröffentlichung zur Berichterstattung über das Ereignis erlaubt, aber nicht z.B. die Veröffentlichung eines Porträts eines Zuschauers, auf dem kein Bezug mehr zum Ereignis besteht.

Wobei ein Gericht im Einzelfall zu ganz unerwarteten Entscheidungen im Einzelfall kommen kann.
Wir haben z.B. erlebt, dass bei einem Foto, das eine Menschenmenge (ca. 30-40 kaum einzeln erkennbare Personen) in einer Fußgängerzone zufällig eine Person mit einer auffälligen Sonnenbrille ziemlich genau in der Mitte der Menge war. Das Bild wurde u.a. auch für Werbung verwendet. Die Person hat das wo gesehen und hat dagegen geklagt - erstaunlicherweise erfolgreich. Der Richter war der Ansicht, dass die Person durch die (zufällige) Position in der Mitte der Menge und durch die auffallende Sonnenbrille besonders herausgehoben und auch (trotz Brille) deutlich erkennbar sei.
Der Streiwert an sich war aber nicht sehr hoch, das Bild musste nur für künftige Verwendungen aus dem Verkehr gezogen werden. Deshalb hatte uns dann unser auch verblüffter Fachanwalt von einer weiteren Instanz und den damit verbundenen Kosten abgeraten. :rolleyes:

Andreas
 
Beim "Pressefoto" ist die Person dann normalerweise eine "Person des temporären Zeitgeschehens", weil sie etwas getan hat was von öffentlichem Interesse ist. Aber selbst dann muss es schon sehr wichtig sein, wie ein Mord. Kleine Straftaten sind davon ausgenommen.

Siehe auch Beitrag #32 von diesem Thread.



Nöö, so stimmt das auch wieder nicht :lol:
Du musst nicht gleich morden, damit Du veröffentlicht wirst :angel:

Sieger beim Karnickelwettbewerb, Funkenmariechen bei einer öffentlichen Veranstaltung, Schülerlotse des Monat bei der Preisverleihung.... all dies sind die "Aktuellen" und damit Personen des temporären Zeitgeschehens.
Die dürfen dann eben auch nur in dem Kontext veröffentlicht werden, in dem sie "aufgetreten" sind. D.H. der Schülerlotse darf dann nicht zur Illustration von Schülergewalt in einem anderen Artikel hergenommen werden.

Aber wenn ich mir die Beiträge hier ansehe, so sind viele gut fundierte Antworten gekommen. Das Fotorecht lässt sich auch gut googeln. Mir fallen nur immer wieder die Beiträge auf die den rechtlichen Rahmen nicht akzeptieren wollen oder können. Dann wird noch schnell ein möglicher Sonderfall an den Haaren herbeigezerrt, dreimal gedreht, von allen Seiten beleuchtet, nur um nachzuweisen dass XY doch unrecht hat...

Was soll das? Die normale rechtliche Lage ist klar, gewisse kleine Grauzonen nicht auszuschließen aber mit normalem Menschenverstand zu managen. Bisher hatte ich noch nie Probleme....

LG
Michael
 
Nochmal das Thema mit der Veröffentlichung...
Folgendes hypothetisches Szenario:
Ich mache ein Foto auf der Straße, wo ein oder zwei Menschen das Zentrum des Bildes darstellen. Ich frage nicht um Erlaubnis. Da das Bild sehr gut gelungen ist, reiche ich es bei einem Fotowettbewerb ein. Das Bild gewinnt und wird als "Gewinnerfoto" veröffentlicht. Meinetwegen im Internet und in einem Fotomagazin (oder auch was anderes, ist ja auch egal...). Wie gefährlich ist denn die Situation für den Fotographen - gesetzt den Fall, dass die abgebildete Person das Bild sieht und mit dem Bild/Bildinhalt nicht einverstanden ist.
Zählt das Bild als "Kunst" - es hat ja immerhin eine gute Platzierung in einem Wettbewerb gemacht - oder ist die Veröffentlichung rechtlich fragwürdig.
 
Ich mache ein Foto auf der Straße, wo ein oder zwei Menschen das Zentrum des Bildes darstellen. Ich frage nicht um Erlaubnis. Da das Bild sehr gut gelungen ist, reiche ich es bei einem Fotowettbewerb ein.

Die Ausrichter solcher Wettbewerbe weisen in aller Regel immer darauf hin, dass nur solche Fotos eingereicht werden dürfen, an denen der Fotograf sämtliche Rechte hat.

Zählt das Bild als "Kunst" - es hat ja immerhin eine gute Platzierung in einem Wettbewerb gemacht - oder ist die Veröffentlichung rechtlich fragwürdig.

Die Tatsache, dass es sich um Kunst handeln mag reicht nicht aus. Auch wenn es Kunst ist muss eine Rechteabwägung vorgenommen werden. Denn nur wenn das Interesse an der Veröffentlichung als höher zu betrachten ist als das Interesse der abgebildeten Person am eigenen Bild, dürfte das Werk auch gegen den Willen des Abgebildeten veröffentlicht werden.

Also hätte man im Streitfall zwei Hürden. Erstens müsste der Richter das Werk als Kunst anerkennen – was als solches für eine Veröffentlichungsrecht noch irrelevant ist – und zweitens müsste der Richter ein Interesse an der Veröffentlichung feststellen, dass er dann höher bewertet als das Interesses am eigenen Bild der abgebildeten Person. Wie willst Du das im Vorfeld einigermaßen rechtssicher einschätzen können?

Das scheint hier einigen nicht klar zu sein.

Gruß

Andreas
 
Hallo,
um beim Szenario von floebermann zu bleiben:
Das Foto ist gemacht, ich spreche die Personen an, zeige ihnen das Bild und sie geben mir in der netten und lockeren Atmosphäre des Frühlingstages ihr mündliches Einverständnis, dieses Bild bei einem Wettbewerb einzureichen.
Juristisch gesehen reicht das ja aber wohl nicht. Da brauche ich dann doch ein schriftliches Release, oder?
Preisfragen:
1. Wieviel Kilo Papier muß ein Streetfotograf außer seiner Ausrüstung täglich mitführen, um einen sonnigen Frühlingstag in der Stadt juristisch unbeschadet zu überstehen?
2. Wieviel Zeit bleibt ihm zum Fotografieren?
3. Wer unterschreibt bitte solche Verträge? (Formulierungen wie "weltweit", "auf Dauer" und "für jeden Zweck" sind wohl eher bremsend, oder)

Wo liegt also der kleinste gemeinsame Nenner zwischen juristisch korrekt und praktikabel?
 
Juristisch gesehen reicht das ja aber wohl nicht. Da brauche ich dann doch ein schriftliches Release, oder?
Juristisch gesehen reicht das sehr wohl, oder machst Du beim Bäcker immer einen schriftlichen Vertrag, wenn Du Brötchen kaufst?

Das Problem ist aber immer die Beweisbarkeit, wenn es sich die abgebildete Person nämlich irgendwann anders überlegt und klagt. Ohne etwas schriftliches steht dann Aussage gegen Aussage und der Ausgang ist dann völlig offen. Wenn Du einen unterschriebenen Wisch hast ist es für Dich deutlich einfacher.

Gruß,
Günter
 
Da mir derzeit auch eine Fragestellung durch den Kopf geht, die in dem Thread noch nicht berücksichtigt wurde, hole ich ihn mal wieder aus der Versenkung.

Ich finde das mit der "temporären Person der Zeitgeschichte" ungemein schwierig.

Wie sieht es mit Teilnehmern von Demonstrationen und Kundgebungen aus, die Transparente und Schilder halten?

Dass keine Portraitaufnahmen auch von diesen Personen angefertigt werden, ist selbstverständlich.

Aber Einzelaufnahmen oder auch von 2 Personen mit Transparent sollten doch zulässig sein, weil sie meiner Meinung nach durch die Transparente und Schilder maßgeblich den Charakter der Veranstaltung mitprägen und damit für mich temporäre Personen des Zeitgeschehens sind.

Zudem hat die Öffentlichkeit meiner Meinung nach ein berechtiges Interesse zu sehen, welche Plakate und Meinungen auf einer Veranstaltung nach Außen getragen wurden. Durch das Transparent und Plakat bleibt zudem der Bezug zum Protest und zur Veranstaltung erhalten.

Ähnliche Situation sind für mich Redner auf Veranstaltungen.

Wie seht Ihr das?

Viele Grüße
Lars
 
Da mir derzeit auch eine Fragestellung durch den Kopf geht, die in dem Thread noch nicht berücksichtigt wurde, hole ich ihn mal wieder aus der Versenkung.

Ich finde das mit der "temporären Person der Zeitgeschichte" ungemein schwierig.

Wie sieht es mit Teilnehmern von Demonstrationen und Kundgebungen aus, die Transparente und Schilder halten?

[...]

Moin!
Zwischenzweitlich ein durchaus schwieriges Thema

http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte

mfg hans
 
Ich finde das mit der "temporären Person der Zeitgeschichte" ungemein schwierig.

Wie sieht es mit Teilnehmern von Demonstrationen und Kundgebungen aus, die Transparente und Schilder halten?

Dass keine Portraitaufnahmen auch von diesen Personen angefertigt werden, ist selbstverständlich.

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
 
Die Frage ist nur, ob die von mir genannten Personen auch abgebildet werden dürfen, wenn sie nicht als Gruppe auf dem Foto zu sehen sind, sondern als Einzelperson.
 
Die Frage ist nur, ob die von mir genannten Personen auch abgebildet werden dürfen, wenn sie nicht als Gruppe auf dem Foto zu sehen sind, sondern als Einzelperson.

Darum geht's in §22/§23 KunstUrhg.

§22 verbietet die Verbereitung.
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. "

§23 schränkt das ein
"3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;"

Ich halte die Veröffentlichung von Bildern von Personen, wo der Kontext zur Veranstaltung nicht klar ist, für kritisch.
Für Demonstranten mit Schild/Plakat ist die Sache nach meiner Ansicht klar.
 
Ja, beim 2. Foto steh ich mit der Lady aber in Kontakt, also kein Risiko. Und beim 1. war ich mir recht sicher, aus genannten Gründen.
Die Fotos sind immer Teil von Fotosets zu Veranstaltungen, Kontext also vorhanden.

Ok.... Danke ;)
 
hab ich doch gerade in meiner Presserechts-Klausur und somit greifbar auf dem Tisch
Die Ausnahmen nach §23 KUG sind
- Personen der Zeitgeschichte
- Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben

zu 1) das sind absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte
sofern die Bilder nicht aus der Intim- oder Privatsphäre stammen.
Beispiel - Promi im Straßencafé ist ok, Promi in einer kuscheligen Restaurantecke - nicht ok

zu 2) Abgebildete sind nicht im Zentrum der Aufnahme, sondern nur eher am Rande und nur zufällig. Entscheidend ist wie es sich für einen unbefangenen Betrachter darstellt

zu3) diese Ausnahme umfasst nicht Aufnahmen von einzelnen oder im Vordergrund stehenden Personen.
Damit sind die Bildbeispiele mit den "Portraits" der beiden Damen von der Demo nicht ok
Ok ist wenn sich eine Gruppe erkennen lässt (natürlich muss nicht die ganze Gruppe erfasst sein, es muss aber erkennbar sein das es keine Einzelpersonen sind die gezielt fotografiert wurden.
Unter diese Gruppen fallen auch Sportveranstaltungen, Karnevalsumzüge etc.
Nicht aber z.B. eine zufällige Gruppe wie Wartende am Bahnsteig
 
das sind sie durchaus schon, zumindest in der "Phase der Berichterstattung" über das Ereignis.
Wobei natürlich nicht jeder, der eine Demo mit einem Megaphon begleitet, und da etwas reinspricht ein "Redner" der Veranstaltung ist ......
Und wer ein Transparent hält hat zwar etwas zu sagen, ist aber auch kein Redner.

Das ist dann so ein Fall über den sich hervorragend über mehrere Instanzen streiten ließe :-)
 
Bislang nahm ich an, RednerInnen auf Demonstrationen wären in jedem Fall relative Personen der Zeitgeschichte?

Häng Dich mal nicht so an dem Begriff "Person der Zeitgeschichte" auf. Fakt ist, daß Du von der Demo berichten darfst und, da Demos von Personen durchgeführt werden, es unvermeidlich ist, Personen zu fotografieren, wenn man die Demo fotografiert.

Das Gesetz sagt explizit "Bilder von Versammlungen, Demonstrationen, an denen ... teilgenommen haben" und nicht "Bilder von Personen, die an ... teilgenommen haben". Du kannst also die Leute fotografieren, solange sie (auf dem Foto ersichtlich) demonstrieren, ob sie dabei selber reden oder den Redner mit Eiern bewerfen, ist egal.
 
Das Gesetz sagt explizit "Bilder von Versammlungen, Demonstrationen, an denen ... teilgenommen haben" und nicht "Bilder von Personen, die an ... teilgenommen haben".
Lies den Gesetzestext nochmal, ehe Du hier sowas verbreitest! Fakt: Der von Dir zitierte § 23 KUG regelt die Ausnahmen zu § 22 KUG. Und da es in § 22 KUG um NICHT ANDERES als BILDNISSE (Bildnis = erkennbare Darstellung einer PERSON!) geht, kann § 23 KUG auch NICHTS ANDERES erlauben als die Anfertigung von Bildnissen von PERSONEN, "die an .... teilgenommen haben". Also sagt das Gesetz genau das: "Bilder von Personen, die an ... teilgenommen haben".

Du kannst also die Leute fotografieren, solange sie (auf dem Foto ersichtlich) demonstrieren, ob sie dabei selber reden oder den Redner mit Eiern bewerfen, ist egal.
Das stimmt so auch nicht. In dem von Dir zitierten KUG-Paragraphen geht es um die VERÖFFENTLICHUNG von Bildern, nicht um die ANFERTIGUNG. Das heißt: Du darfst solche Bilder VERÖFFENTLICHEN, solange Du mit der Veröffentlichung den Abgebildeten nur als Teilnehmer genau dieser Demonstration darstellst. Würdest Du das gleiche Foto zur Illustrierung einer Werbung für Hundefutter verwenden, nur weil der Demonstrant seinen Hund dabei hatte, wäre das eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Über die ANFERTIGUNG von Bildern sagt das KUG genau gar nichts.

Um aber mal auf die Frage zurückzukommen: Hier geht es um Teilnehmer an Demonstrationen. Demonstrationen dienen per defintionem dazu, eine Meinung öffentlich kundzutun. Wer an einer Demo teilnimmt, tut das also, um der Allgemeinheit/Öffentlichkeit seine Meinung kundzutun. Jetzt muss mir nurnoch jemand erklären, wieso jemand, der öffentlich eine Meinung äußert, das Recht haben sollte, sich dabei auf den Schutz der Privatheit zu berufen. "Ich demonstriere, aber ich will dabei gefälligst nicht beobachtet werden..." Allein diese Idee ist ja wohl völlig widersinnig!

Bislang nahm ich an, RednerInnen auf Demonstrationen wären in jedem Fall relative Personen der Zeitgeschichte?
Ob jemand eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist oder nicht, hängt nicht von der Person ab, sondern von den Gründen, die DU dafür hast (und glaubhaft machen kannst!), diese Person zu fotografieren und das Foto dann zu veröffentlichen.

Zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" kann man ganz schnell werden. Selbst der Mann, der bei einem C-Liga-Spiel als Schiedsrichter auf dem Platz steht, ist IN DEM MOMENT und IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM SPIEL (!) eine "relative Person der Zeitgeschichte". Wobei der Vollständigkeit halber noch hinzugefügt werden sollte, dass die deutschen Rechtsprechung die Unterscheidung zwischen relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte inzwischen in dieser Weise nicht mehr vornimmt.

MfG
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten