Wenn es rechtlich nicht zulässig ist ohne Einwilligung der betreffenden Person ein Foto von ihr zu veröffentlichen, dann würde sich ein Fotograf der dennoch das Foto veröffentlicht über das Gesetzt hinwegsetzen, dass die Veröffentlichung nicht ohne Einverständnis untersagt.
Was sollte ebendiesen Fotografen daran hindern sich über die Gesetztesauslegung dieses Foto gar nicht erst erstellen zu dürfen hinweckzusetzen? Insofern finde ich die Auslegung übertrieben und im Grunde nutzlos.
Die Rechtsprechung verdächtigt somit in ihrer Auslegung jeden Fotograf das Recht am eigenen Bild anderer zu brechen.
Versteh' ich alles nicht so ganz. Fakt ist:
1. bestimmte Bilder von Personen dürfen nicht *verbreitet/veröffentlicht* werden.
2. die Rechtssprechung hat festgestellt, dass es völliger Unsinn ist, ein Foto zu ERSTELLEN, dieses dann aber nicht verbreiten zu dürfen. Weil man mit dem Foto dann nix anfangen kann, ausser es sich selber anzusehen. Schon ein Dia-Abend ist eine Veröffentlichung!
3. wurde daraufhin folgerichtig erklärt, das schon die Aufnahme an sich keinen Sinn macht. Für eine fotografierte Person - und um DEREN Schutz geht es in diesem Gesetz, nicht um die Rechte des Fotografen!) - bedeutet eine solche Aufnahme eben die Unsicherheit, ob sie nicht doch irgendwann veröffentlicht wird. Das kann zu einem seelischen Druck führen, der vermieden werden soll.
Das ganze erfolgt natürlich in der Rechtssprechung dann auf logischer Grundlage. Es wird niemand dafür verknackt, erst ein Bild gemacht zu haben, und hinterher nach dem Einverständnis zu fragen,
sofern die betreffende Person sich dann einverstanden erklärt.
Insbesondere sollen auch Stalker/Spanner daran gehindert werden, Bilder von Personen (insbesondere im privaten Umfeld) zu erstellen, die das nicht wollen.
Es ist auch damit zu rechnen, dass die Gesetze hier in Zukunft angepasst werden, spätestens wenn die EU etwas entsprechendes als Richtlinie aufsetzt.
Für die Fotografen bedeutet das im Grunde keine Einschränkung, wenn man es mal aus der "Fairness" heraus betrachtet.
Ich persönlich lege keinen Wert auf ein Foto einer Person, die nicht will, das ich dieses Foto besitze.
Nur weil die Rechtslage da diffus ist, lamentiere ich nicht an der Rechtssprechung herum.
Das Bundesverfassungsgericht wäre da übrigens der richtige Ansprechpartner, es liegt in diesem Punkt allerdings in einer Linie mit den Landes- und OLGs.
Was sollte ebendiesen Fotografen daran hindern sich über die Gesetztesauslegung dieses Foto gar nicht erst erstellen zu dürfen hinweckzusetzen? Insofern finde ich die Auslegung übertrieben und im Grunde nutzlos.
Das ist doch Hahnebüchen. Es "hindert" mich auch niemand daran, Software zu klauen, oder im dunkeln an einer verlassenen Kirche zu urinieren - sofern nicht zufällig ein Polizist daneben steht.
Die Rechtsprechung verdächtigt somit in ihrer Auslegung jeden Fotograf das Recht am eigenen Bild anderer zu brechen.
Wieso "verdächtigt"? Fotografien macht man, damit man sie sich ansehen kann. Dem Durchschnittsfotografen wird ja nicht "unterstellt", das er die Bilder definitiv veröffentlicht.
Unterstellt wird dem OPFER, der Fotografierten Person, dass die Ungewissheit einer Veröffentlichung eine Belastung darstellt, und dem Fotografen wird rechtlich nahegelegt, darauf Rücksicht zu nehmen.
Das ist so ähnlich wie kleinen Kindern den Lolly wegnehmen dürfen, aber nur dann, wenn man nicht dran lutscht
Man sollte doch als Mensch dazu in der Lage sein, auch die Rechte und Wünsche des anderen zu sehen, und nicht immer nur nach dem "ich will also muss das gehen"-Prinzip vorzugehen.