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Rechtliche Frage Großveranstaltung - lang

Die Rechtssprechung hat sich aber in den letzten 20 Jahren so entwickelt, dass aus diesem Gesetz logisch folgt, dass auch die Aufnahme nicht gestattet ist, denn sonst würde u.U. ja über einem fotografierten Bürger/Prominenten in der Privatsphäre/etc ständig das Damoklesschwert schweben, dass die Bilder DOCH NOCH veröffentlicht werden, "irgendwann"

Wenn es rechtlich nicht zulässig ist ohne Einwilligung der betreffenden Person ein Foto von ihr zu veröffentlichen, dann würde sich ein Fotograf der dennoch das Foto veröffentlicht über das Gesetzt hinwegsetzen, dass die Veröffentlichung nicht ohne Einverständnis untersagt.

Was sollte ebendiesen Fotografen daran hindern sich über die Gesetztesauslegung dieses Foto gar nicht erst erstellen zu dürfen hinweckzusetzen? Insofern finde ich die Auslegung übertrieben und im Grunde nutzlos.

Die Rechtsprechung verdächtigt somit in ihrer Auslegung jeden Fotograf das Recht am eigenen Bild anderer zu brechen.

Gruß

Andreas
 
Nur mal als Anmerkung.

Die drei Gewalten in Deutschland sind:

Legislative = gesetzgebende Gewalt (Parlament)
Judikative = rechtsprechende Gewalte (Gerichte)
Exekutive = ausführende Gewalt (Polizei)

Ich glaube, dass Du das am wenigsten gegenüber der Legislative machen würdest. :)

ja natürlich :D Ich wusste doch dass da was nicht ganz koscher war. Danke. Ich hatte schon beim Schreiben so ein mulmiges Gefühl. Aber hab mir gedacht, jemand wird den Fehler schon finden :D Hätt ich mal nur ans Englische gedacht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Den zweiten Satz versteh ich nicht :)

Wenn ein Erstellen eines Fotos nicht zu lässig ist für das es kein Veröffentlichungsrecht gibt, dann wäre streng genommen auch das erstellen eines bestimmten Fotos dann nicht zu lässig, wenn das Model zwar per Release einem Shooting zugestimmt hat aber eben das bestimmte Foto von der Veröffentlichung ausschließt. Das hört sich sicher absurd an, aber sollte man diesen möglichen Punkt nicht in einem Release berücksichtigen um gegen jede Eventualität abgesichert zu sein?

Gruß

Andreas
 
Wenn es rechtlich nicht zulässig ist ohne Einwilligung der betreffenden Person ein Foto von ihr zu veröffentlichen, dann würde sich ein Fotograf der dennoch das Foto veröffentlicht über das Gesetzt hinwegsetzen, dass die Veröffentlichung nicht ohne Einverständnis untersagt.

Was sollte ebendiesen Fotografen daran hindern sich über die Gesetztesauslegung dieses Foto gar nicht erst erstellen zu dürfen hinweckzusetzen? Insofern finde ich die Auslegung übertrieben und im Grunde nutzlos.

Die Rechtsprechung verdächtigt somit in ihrer Auslegung jeden Fotograf das Recht am eigenen Bild anderer zu brechen.

Versteh' ich alles nicht so ganz. Fakt ist:

1. bestimmte Bilder von Personen dürfen nicht *verbreitet/veröffentlicht* werden.

2. die Rechtssprechung hat festgestellt, dass es völliger Unsinn ist, ein Foto zu ERSTELLEN, dieses dann aber nicht verbreiten zu dürfen. Weil man mit dem Foto dann nix anfangen kann, ausser es sich selber anzusehen. Schon ein Dia-Abend ist eine Veröffentlichung!

3. wurde daraufhin folgerichtig erklärt, das schon die Aufnahme an sich keinen Sinn macht. Für eine fotografierte Person - und um DEREN Schutz geht es in diesem Gesetz, nicht um die Rechte des Fotografen!) - bedeutet eine solche Aufnahme eben die Unsicherheit, ob sie nicht doch irgendwann veröffentlicht wird. Das kann zu einem seelischen Druck führen, der vermieden werden soll.

Das ganze erfolgt natürlich in der Rechtssprechung dann auf logischer Grundlage. Es wird niemand dafür verknackt, erst ein Bild gemacht zu haben, und hinterher nach dem Einverständnis zu fragen, sofern die betreffende Person sich dann einverstanden erklärt.

Insbesondere sollen auch Stalker/Spanner daran gehindert werden, Bilder von Personen (insbesondere im privaten Umfeld) zu erstellen, die das nicht wollen.

Es ist auch damit zu rechnen, dass die Gesetze hier in Zukunft angepasst werden, spätestens wenn die EU etwas entsprechendes als Richtlinie aufsetzt.

Für die Fotografen bedeutet das im Grunde keine Einschränkung, wenn man es mal aus der "Fairness" heraus betrachtet.

Ich persönlich lege keinen Wert auf ein Foto einer Person, die nicht will, das ich dieses Foto besitze.

Nur weil die Rechtslage da diffus ist, lamentiere ich nicht an der Rechtssprechung herum.

Das Bundesverfassungsgericht wäre da übrigens der richtige Ansprechpartner, es liegt in diesem Punkt allerdings in einer Linie mit den Landes- und OLGs.

Was sollte ebendiesen Fotografen daran hindern sich über die Gesetztesauslegung dieses Foto gar nicht erst erstellen zu dürfen hinweckzusetzen? Insofern finde ich die Auslegung übertrieben und im Grunde nutzlos.

Das ist doch Hahnebüchen. Es "hindert" mich auch niemand daran, Software zu klauen, oder im dunkeln an einer verlassenen Kirche zu urinieren - sofern nicht zufällig ein Polizist daneben steht.

Die Rechtsprechung verdächtigt somit in ihrer Auslegung jeden Fotograf das Recht am eigenen Bild anderer zu brechen.

Wieso "verdächtigt"? Fotografien macht man, damit man sie sich ansehen kann. Dem Durchschnittsfotografen wird ja nicht "unterstellt", das er die Bilder definitiv veröffentlicht.

Unterstellt wird dem OPFER, der Fotografierten Person, dass die Ungewissheit einer Veröffentlichung eine Belastung darstellt, und dem Fotografen wird rechtlich nahegelegt, darauf Rücksicht zu nehmen.

Das ist so ähnlich wie kleinen Kindern den Lolly wegnehmen dürfen, aber nur dann, wenn man nicht dran lutscht :confused:

Man sollte doch als Mensch dazu in der Lage sein, auch die Rechte und Wünsche des anderen zu sehen, und nicht immer nur nach dem "ich will also muss das gehen"-Prinzip vorzugehen.
 
Fakt ist:
2. die Rechtssprechung hat festgestellt, dass es völliger Unsinn ist, ein Foto zu ERSTELLEN, dieses dann aber nicht verbreiten zu dürfen. Weil man mit dem Foto dann nix anfangen kann, ausser es sich selber anzusehen. Schon ein Dia-Abend ist eine Veröffentlichung!

! Das ist aber lustig! Selber sich an den Fotos erfreuen, diese nicht zu verbreiten ist völliger Unsinn? Und das hat die Rechtsprechung festgestellt? Was die Rechtsprechung so alles feststellt!
 
Pöse Rechtssprechung.

Es gibt zu all diesen Infos dieses herrliche Blog von andre übers Fotorecht... hab den Link gerade nicht zur Hand...
 
! Das ist aber lustig! Selber sich an den Fotos erfreuen, diese nicht zu verbreiten ist völliger Unsinn? Und das hat die Rechtsprechung festgestellt? Was die Rechtsprechung so alles feststellt!

Wie Du (oder ich) das siehst (sehe) ist völlig egal. Fakt ist, daß in der Tat immer mehr Gerichte dazu übergehen, zu sagen: Wer ein Foto macht, will dies auch zeigen . . . und deshalb die Aufnahme an sich verbieten!

Grüße, Sascha
 
Jaja, "pöse Rechtssprechung". :D Dies ist manchmal wirklich ein Armutszeugnis. Und weshalb ? weil Richter in vielen Fällen mit einfach etwas richten müssen und selber keinen Bock haben. (ich habe manchmal schon Mitleid mit solchen Richtern) Dass hinter einem Urteil immer nur ein Mensch steht ist leider so. Ich weiß auch nicht weshalb wir Deutschen nach den Amis so ein mopperfreudiges Volk sind und alles vor den Kadi schleppen, weil uns ein jeder Schei** stört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal als Randbemerkung. Du scheinst eine nicht ganz korrekte Vorstellung zu haben, was es bedeutet ein Foto zu veröffentlichen. Streng genommen veröffentlichst Du schon ein Foto wenn Du es Deiner Freundin zeigst.

Gruß

Andreas

Demnach hat der TE ja bereits seine Bilder veröffentlich, in dem er diese dem Zivilpolizisten gezeigt hat!!! :eek:

Das kann es doch nicht sein?



Mich würde mal interessieren, wie nun Veröffentlichen, privater Gebrauch, private Aufführung juristisch exakt definiert wird. Vielleicht kommen wir so in dieser Diskussion ein Stück weiter.

Wikipedia ist zu schwammig, Netzsuche ebenso, vielleicht kann hier jemand helfen?
 
1. Wo ist rechtlich geregelt, dass der Fotograf jemanden die gemachten Fotos zeigen muss auf denen sich die betreffenden Person abgebildet vermutet?

2. Wo ist geregelt, wenn die betreffende Person tatsächlich das Hauptmotiv eines Fotos sein sollte, dass die Datei gelöscht werden muss?

huch bei punkt 1 hab ich was vermischt.
du musst die bilder natürlich der polizei zeigen oder zur inspektion überlassen.
da hat bei mir wohl aufgrund der uhrzeit was gefehlt.


zu punkt 2 weiss ich leider keinen paragraphen aber ich habe es so kennen gelernt:
wenn du als hauptmotiv nicht fotografiert werden willst und jemand macht es, kannst du ihn auffordern es zu löschen. die "veröffentlichung" darf ja so oder so eh nur über deine zustimmung erfolgen.

praktisches beispiel: wir wurden von einem rentner beim skateboarden + fotografieren angemault, der die polizei gerufen hat und uns fotografierte - aus angst wir würden abhauen. ich habe ihm dann am schluss nach der kontrolle noch etwas angst machen wollen und gesagt "ich hoffe sie löschen die bilder, wenn die irgendwo veröffentlicht werden gibt es probleme. eine veröffentlichung ist es auch schon, wenn es ihre frau oder ihr enkel auf dem handy sieht."
der rentner steht natürlich mit offenem mund da, schaut die polizei hilfesuchend an und meint "muss ich mir das gefallen lassen?"
der polizist fast schon am grinsen "wenn der herr darauf besteht, müssen sie aufgrund des rechts am eigenen bild alle fotos löschen, die sie von ihm angefertigt haben."


also entweder man löscht die bilder auf anfrage selbst, oder man kann auf die polizei warten bei etwas unfreundlichen zeitgenossen. aber ich denke es ist irgendwo ein zeichen von anstand wenn man das bild dann löscht,da man eh weiss, dass man es nicht verwenden darf.
 
Wenn ein Erstellen eines Fotos nicht zu lässig ist für das es kein Veröffentlichungsrecht gibt, dann wäre streng genommen auch das erstellen eines bestimmten Fotos dann nicht zu lässig, wenn das Model zwar per Release einem Shooting zugestimmt hat aber eben das bestimmte Foto von der Veröffentlichung ausschließt. Das hört sich sicher absurd an, aber sollte man diesen möglichen Punkt nicht in einem Release berücksichtigen um gegen jede Eventualität abgesichert zu sein?

Gruß

Andreas

Gute Frage! Die Frage wäre, ob das Model mit dem Release jedes Widerspruchsrecht gegen schlechte Fotos abgibt. Bei üblichen Model-Release wird so etwas ja nicht explizit angesprochen. Wie das gehandhabt wenn das Model dann trotzdem widerspricht wäre interessant zu Wissen. Ich kann das leider spontan nicht sagen.

Wenn man eine eventuelle Formulierung mit aufnimmt, wäre die Frage ob nicht doch irgendwo das Persönlichkeitsrecht darüber steht...
 
Ich find's cool, das niemand wirklich etwas zur Rechtslage sagen kann, ....

Zur Rechtslage: gibt es für das "Du bist sogar zu dumm, mich zu fotografieren" verlässliche Zeugen?

ich find auch so manches cool.
cool ist zb von Rechtslage zu reden, aber die Beweislage zu meinen.

Also, es ist schlicht und ergreifend so, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht nach dem reinen Gesetzestext tatsächlich nur die Verbreitung verbietet.

...

Cool find ich zb auch, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht absolut nichts, aber auch gar nichts mit dem hier vorliegenden und hinterfragten Fall der möglicherweise nicht erlaubten Ablichtung von Menschen zu tun hat.

Meine Meinung ist auch cool, und nicht etwa arrogant und überheblich, wie mir sicher gleich wieder ein Mod mitteilen wird.

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...ein mopperfreudiges Volk sind und alles vor den Kadi schleppen, weil uns ein jeder Schei** stört.

Hand aufs Herz: Wenn Tag und Nacht eine Armee von Spannern mit der Knipse hinter dir und den deinen her wäre, wann gingst du vor den Kadi?

Die Caroline-Urteile aller Instanzen sind mittlerweile so zahlreich wie Sand am Meer und dennoch finden sich immer wieder "Fotografen" und "Verlage", die jede Sekunde hinter denen her sind.

Seit Beginn der 90er klagt die bis zum Bundersverfassungsgericht und wieder zurück, dann "bis zum" EuGH um endlich mal Ruhe zu haben. Kein Verständnis?


---
 
1. bestimmte Bilder von Personen dürfen nicht *verbreitet/veröffentlicht* werden.

Klar.

2. die Rechtssprechung hat festgestellt, dass es völliger Unsinn ist, ein Foto zu ERSTELLEN, dieses dann aber nicht verbreiten zu dürfen. Weil man mit dem Foto dann nix anfangen kann, ausser es sich selber anzusehen. Schon ein Dia-Abend ist eine Veröffentlichung.

Klar, dass das Zeigen des Fotos in welcher Form auch immer rechtlich nicht zulässig ist.

Aber ein Ansehen durch den Fotografen kann schon Sinn machen. Z.B. dann, wenn der Fotograf an einer bestimmten Szenerie arbeitet, die er nachstellen will. Die Fotos ohne Veröffentlichungsrecht können doch als Studie für die nachzustellende Szene gedacht sein.

3. wurde daraufhin folgerichtig erklärt, das schon die Aufnahme an sich keinen Sinn macht.

Siehe oben – und es gibt bestimmt noch anderer sinnvollen Möglichkeiten.

Für eine fotografierte Person - und um DEREN Schutz geht es in diesem Gesetz, nicht um die Rechte des Fotografen!) - bedeutet eine solche Aufnahme eben die Unsicherheit, ob sie nicht doch irgendwann veröffentlicht wird. Das kann zu einem seelischen Druck führen, der vermieden werden soll.

Das Recht des Fotografen auf künstlerische Freiheit wird bei dieser Auslegung nicht gewürdigt.

Insbesondere sollen auch Stalker/Spanner daran gehindert werden, Bilder von Personen (insbesondere im privaten Umfeld) zu erstellen, die das nicht wollen.

Fotos vom öffentlichen Raum in den privaten Raum hinein sind nicht zulässig. Aber darum geht es hier nicht! Bitte Sachverhalte nicht vermischen – das macht die Diskussion unübersichtlich!

Es ist auch damit zu rechnen, dass die Gesetze hier in Zukunft angepasst werden, spätestens wenn die EU etwas entsprechendes als Richtlinie aufsetzt.

Darauf bin ich sehr gespannt!

Für die Fotografen bedeutet das im Grunde keine Einschränkung, wenn man es mal aus der "Fairness" heraus betrachtet.

Ich empfinde es schon als eine Einschränkung, wenn man z. B. von jemanden angesprochen wird, der glaubt fotografiert zu sein und ein Löschen des vermeintlichen Fotos verlangt und einen dabei hindert ein weiters Foto zu machen oder jemanden der sich gerade entfernt um Erlaubnis zur Veröffentlichung für das bereits gemachte Foto zu fragen.

Außerdem kann ich dem vermeintlich Fotografierten auch nicht helfen, denn zeigen darf ich die gemachten Fotos dieser Person nicht, da ich dabei Fotos zeigen würde für die ich kein Recht zur Veröffentlichung habe und somit das Recht am eigenen Bild anderer verletzen würde!



Ich persönlich lege keinen Wert auf ein Foto einer Person, die nicht will, das ich dieses Foto besitze.

Nur weil die Rechtslage da diffus ist, lamentiere ich nicht an der Rechtssprechung herum.

Obiges Beispiel für die Sinnhaftigkeit von Fotos die sich nur der Fotograf ansieht könnte Dir zeigen, dass nicht alles Sinnlos ist wo man selbst kein Interesse oder keine Wahrnehmung für berechtigte Interessen anderer hat.


Gruß

Andreas
 
[...]die Vertragswerke erinnern mehr an Enzeklopädien, sehr anstrengend das. Da muss jede Formulierung immer wieder aufs neue ausgebaldovert, überprüft und abgestimmt werden.

Völlig uncool ist es, anderen die falsche oder missliche Verwendung von Begriffen anzukreiden und als Aufhänger für den Nachweis von Unwissen zu nutzen, selbst aber nicht besser zu sein. Es heißt "Enzyklopädie" und "ausbaldovert", nicht "ausgebaldovert".

Da Du ja immer dafür plädierst, dass User, die keine Ahnung von einem Gebiet haben, lieber nichts schreiben sollten, ...

Und da Du ja immer Unwissen auf einem Gebiet mit Unwissen auf anderen oder gar allen Gebieten assoziierst, ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Thread hier weckt bei mir das Bedürfnis, es endlich genau wissen zu wollen. Hier ist extrem viel Falsches gepostet worden. Kann jemand zur Abwechslung mit fundierten Links aufwarten oder mit guten Literaturtipps? Das wäre großartig!

- Wie dürfen Polizisten allgemein, wie speziell auf Demos mit Fotografen umgehen? (Ohne guten Grund darf kein Polizist ein Porträt schießen von Dir schießen, vermute ich.)
- Dürfen sie wirklich Fotos löschen? (Ich glaube, sie dürfen es nicht. Allenfalls - mit stichhaltigem Verdacht - dürfen sie Equipment konfiszieren.)
- Wie lässt sich auf solch ein Erlebnis reagieren? (Dienstaufsichtsbeschwerde? Anzeige?)
 
Völlig uncool ist es, anderen die falsche oder missliche Verwendung von Begriffen anzukreiden und als Aufhänger für den Nachweis von Unwissen zu nutzen, selbst aber nicht besser zu sein. Es heißt "Enzyklopädie" und "ausbaldovert", nicht "ausgebaldovert".

Da Du ja immer dafür plädierst, dass User, die keine Ahnung von einem Gebiet haben, lieber nichts schreiben sollten, ...

Genau das lag mir auch auf der Zunge . . . :D

Da das ursprüngliche Thema offensichtlich durch ist, klinke ich mich hier aus!

Gruß, Sascha
 
Dieser Thread hier weckt bei mir das Bedürfnis, es endlich genau wissen zu wollen. Hier ist extrem viel Falsches gepostet worden. Kann jemand zur Abwechslung mit fundierten Links aufwarten oder mit guten Literaturtipps? Das wäre großartig!

1. Wie dürfen Polizisten allgemein, wie speziell auf Demos mit Fotografen umgehen? (Ohne guten Grund darf kein Polizist ein Porträt schießen von Dir schießen, vermute ich.)
2. Dürfen sie wirklich Fotos löschen? (Ich glaube, sie dürfen es nicht. Allenfalls - mit stichhaltigem Verdacht - dürfen sie Equipment konfiszieren.)
3. Wie lässt sich auf solch ein Erlebnis reagieren? (Dienstaufsichtsbeschwerde? Anzeige?)

1. Ein Polizist darf Dich zwecks allgemeiner Lageerstellung und Sicherung fotografieren, wenn er es aus der Situation für angebracht hält. Es bleibt Dir frei überlassen, eine Beschwerde einzureichen und die Löschung zu verlangen . . .

2. Ja! Du darfst eine Demo als Ereignis fotografieren, keine einzelnen Personen. Der Polizist kann Dir als Privatperson untersagen, ihn oder seine Kollegen bei der Arbeit zu fotografieren - speziell bei zivilen Fahndern!
Im Rahmen der Berichterstattung sieht das etwas anders aus. Wenn Du Dich weigerst und absichtlich Fotos machst, kann Deine Ausrüstung als Tatwaffe beschlagnahmt werden.

3. Dienstaufsichtsbeschwerde, Anzeige - wie Du schon geschrieben hast. Wird aber in der Regel ohne Erfolg bleiben.

Gruß, Sascha
 
Die Demo als solches darf fotografiert werden, nicht, wer daran teilnimmt.

Und wie soll das dann gehen? Eine Demo zu fotografieren, ohne die Teilnehmer? Eine Demo sind die Teilnehmer! Es gibt keine Demo ohne Teilnehmer. Und dann noch was, was nicht direkt zur Ausgangsfrage gehört, weil sich da ein Zvilpolizist enttarnt oder bedroht gefühlt hat und das ist wieder eine andere Geschichte für die man Verständnis aufbringen sollte. Diese Situation wurde meiner Meinung nach vom Fragesteller mit Augenmaß gut gelöst. Der Sinn einer Demo besteht darin, dass eine Gruppe für ein bestimmtes Thema in die Öffentlichkeit geht. Es sei denn die Gruppe demonstriert im privaten Garten ihres Vereinspräsidenten. Also will die demonstrierende Gruppe ja Öffentlichkeit schaffen, deshalb geht sie auf die Straße. Und deshalb wüßte ich jetzt nicht, warum fotografieren nicht geradezu erwünscht sein sollte. Und dann habe ich das Gefühl, das hier manchmal Demonstrationen und Randale vermengt werden. Die Teilnehmer einer Randale haben meist nicht so viel Spaß an Fotografen. Das ist aber wieder eine andere Geschichte. Und meist hilft Augenmaß mehr als Paragraphenreiterei. Es ist nämlich nicht möglich in einer aufgeheizten Situation mit Kommentaren zu Paragraphen zu agumentieren, vorausgesetzt man hat diese überhaupt zur Hand. Also mein Ratschlag: Ruhe bewahren.
 
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