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Recht am eigenen Bild....

Es geht doch im Moment alleine darum, ob es irgendeinen Fachkommentar oder ein Gerichtsurteil gibt, dass die gängige Praxis der nachträglichen Genehmigung für rechtens erklärt.

Dass durch die Existenz eines Fotos auf Deiner Speicherkarte für kurze Zeit und die anschließende Löschung dem fotografierten Menschen kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, kann niemand ernstlich bestreiten. Das klärt aber nicht, ob dieses Vorgehen der Rechtslage entspricht. Und genau das war die ursprüngliche Frage dieses Threads:

"Aber wie ist das mit dem Fotografieren mit Personen an und für sich?"


Dazu habe ich versucht, nach Recherche in Literatur und Rechtssprechung, meine Ansichten darzulegen.

Die Aufnahme von Personen ohne Einwilligung ist auf jeden Fall problematisch und wird von vielen Fachleuten sogar als rechtswidrig betrachtet.

Darüber, dass eine Veröffentlichung auf jeden Fall einer Einwilligung bedarf, besteht kein Zweifel.

Ich bin immer noch gespannt, ob die Ansicht, dass eine nachträgliche Genehmigung ausreichend wäre, auch nur näherungsweise so gut belegt werden kann.
 
Es geht doch im Moment alleine darum, ob es irgendeinen Fachkommentar oder ein Gerichtsurteil gibt, dass die gängige Praxis der nachträglichen Genehmigung für rechtens erklärt.
Ich denke das wird es nicht geben, denn pauschal lässt sich das mit Sicherheit nicht machen. Umgekehrt sind aber auch die von dir zitierten Urteile und Rechtsansichten ebenso wenig pauschal. Im Endeffekt werden also die diversen möglichen Konstellationen im Laufe der Zeit durch ebenso diverse Urteile konkretisiert werden. Was dann auch dazu führt, dass selbst unsere etwas auseinander gehenden Ansichten immer aus den gleichen Quellen kommen werden. :)

Dass durch die Existenz eines Fotos auf Deiner Speicherkarte für kurze Zeit und die anschließende Löschung dem fotografierten Menschen kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, kann niemand ernstlich bestreiten.
Da sehe ich den Punkt. Wenn ich mich nicht irre, sind ideelle Schäden zivilrechtlich nicht einklagbar. Und der Staat dürfte an solchen Fällen vermutlich kein Interesse haben. Womit sich dann die Frage, ob diese Grauzone nun weiß oder schwarz ist, nicht wirklich stellt.

Anders sieht das natürlich aus, wenn der Fotograf nicht mal hinterher fragt oder bei Verneinung nicht löscht. Da teile ich deine Meinung weitestgehend.
 
Die Tendenz, schon das Erstellen als unzuläsig anzusehen, die ich durchaus wahrnehme, führt mit wachsender Auflösung der Kameras zu dem Problem, dass selbst bei einer Aufnahme mit einer Person als Beiwerk, nicht sichergestellt werden kann, dass ein später erstellter Ausschnitt, nicht doch eine Person zum Hauptmotiv macht, und dieses dann veröffentlich wird. Desweiteren kann ein Laie nicht feststellen ob mit einem leichten Tele an ihm vorbei fotografiert wurde oder mit Weitwinkel ein ausschnittfähiges Bild von Ihm erstellt wurde. Was bedeutet das für die Fotografie im öffentlichen Raum?
 
Im Endeffekt werden also die diversen möglichen Konstellationen im Laufe der Zeit durch ebenso diverse Urteile konkretisiert werden. Was dann auch dazu führt, dass selbst unsere etwas auseinander gehenden Ansichten immer aus den gleichen Quellen kommen werden. :)

Ja, konkretere Gesetze oder noch deutlichere Rechtssprechung wäre sicher wünschenswert.
 
Ich bin immer noch gespannt, ob die Ansicht, dass eine nachträgliche Genehmigung ausreichend wäre, auch nur näherungsweise so gut belegt werden kann.
Habe (als nicht-Jurist) sehr lange nach derartigen Urteilen gesucht.
Finden konnte ich damals über juris nur einzwei Urteile, die die eine Löschung von derartigen Bildern angeordnet bzw. als berechtiget bezeichnet haben.

Aber ob überhaupt jemand - nach der Löschung eines Bildes - so weit streitet, wage ich selbst in Schland zu bezweifeln. Zudem könnte da dann dem Kuk wieder stärkere Bedeutung beim Abwägen beigemessen werden: In einem höheren Interesse der Kunst kann man nunmal nicht vorab fragen, ob eine Aufnahme ok wäre. Das Bild wäre dann gestellt und im Sinne von "Street" absolut wertlos.
Im übrigen reichts zu 99% aus, wenn man als Fotograf bzgl. der Motive ein interessantes und vzw. gutaussehendes Auftreten pflegt. Bisher wurd ich nur ein einziges Mal um Löschung gebeten, und das war vom Mann der vermeintlich Fotografierten.
 
Wobei das natürlich für die Rechtsprechung vermutlich nicht relevant ist.
Ums Kuk überhaupt anwenden zu können ists in vielen Bereichen sogar entscheidend. Nur eben nicht zu 100% zu definieren, was denn jetzt Kunst ist bzw. einem derartigen Interesse dient und was nicht. Im Ausschluss dagegen schon - wie gesagt für 'Street' wertlos und damit nicht zu dieser Kunstform zuzurechnen, wenn Passanten o.Ä. anfangen zu posieren oder sonst wie mit dem Fotografen interagieren. Klar, auch das kann manchemal sehr interessant sein (also interagieren, nicht posieren), ist idr. aber unerwünscht bzw. unpassend.
Aber auch hier gilt eben: Es gibt da kein "generell" erlaubt/verboten. Sobald verschiedene Rechtsbereiche berührt werden muss immer abgewägt werden.
 
Gab es den einen Prozess, wo ein Fotograf dran gekriegt wurde? So weit ich weiss nicht.
Und damit erübrigt sich die ganze theoretische Diskussion um das Recht am eigenen Bild.
Fakt ist, so gut wie kein Fotograf, der von dieser Problematik betroffen ist (und ich kenne viele) schert sich darum. Wozu auch? Die Chancen, dass es für ihn Konsequenzen geben wird sind 0. Kein Gericht im deutschsprachigen Raum wird das "Recht am eigenen Bild" über den höheren Interessen der Kunst stellen. Und das ist auch gut so!
 
Gab es den einen Prozess, wo ein Fotograf dran gekriegt wurde? So weit ich weiss nicht.
Geraten oder schlecht recherchiert? Direktlinks zu entsprechenden Urteilen sind in diesem Thread zwar nicht zu finden, aber bereits unter den ersten Beiträgen werden Links angeboten, von denen aus man mit zweidrei Mausklicks bei derartigen Entscheidungen landet (ja, kann sich jeder selbst anschaun. Und nein, ich bin viel zu faul um andren diese zwei Klicks zu ersparen)
 
Geraten oder schlecht recherchiert? Direktlinks zu entsprechenden Urteilen sind in diesem Thread zwar nicht zu finden, aber bereits unter den ersten Beiträgen werden Links angeboten, von denen aus man mit zweidrei Mausklicks bei derartigen Entscheidungen landet (ja, kann sich jeder selbst anschaun. Und nein, ich bin viel zu faul um andren diese zwei Klicks zu ersparen)

Ich habe zwei Links gefunden.
Im einen geht es um das Aufstellen einer Überwachungskamera die einen öffentlichen Weg permanent filmt und damit die Anwohner kontrolliert, beim anderen um Reporter eines Fernsehmagazins die einen Prominenten "belagert" haben.

Die üblichen Probleme eines Fotoenthusiasten der im öffentlichen Raum Bilder macht halt :confused:
 
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