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Recht am eigenen Bild....

Das ganze Thema ist hier doch schon gefühlte tausendmal durchgehechelt.
Alle Argumente für und gegen das fotografiern an öffentlichen Orten sind in ellenlangen Threads nachzulesen, wenn man in der Suche "Streetfotografie" eingibt und sich dann die Fundstücke zu Gemüte führt. :)

Nach wie vor ist mir nicht klar, wieso gerade Fotografen sich selbst das fotografieren verbieten. Das grenzt ja schon an Masochismus.
Wenn ich auf die Straße gehe ist klar, dass mich andere Leute sehen können und dass ich auch auf irgendwelchen Fotos verewigt werden könnte. Und wenn der Fotograf mit seinem Foto glücklich ist, kann ich mir innerlich auf die Schulter klopfen und mir dazu gratulieren, dass ich einem Menschen durch Nichtstun eine Freude gemacht habe.
Denn "Fotografen" sind liebe, nette Leute, die eigentlich nichts Böses im Schilde führen. ;)
 
Alle Argumente für und gegen das fotografiern an öffentlichen Orten sind in ellenlangen Threads nachzulesen, wenn man in der Suche "Streetfotografie" eingibt und sich dann die Fundstücke zu Gemüte führt. :)

Letzendlich zählen aber keine Argumente, sondern die Rechtslage. Und ja, ich würde jeden, der Aufnahmen von mir ohne mein Einverständnis herstellt und/oder veröffentlicht, entsprechend belangen. Das hat nichts mit Masochismus zu tun. Ich möchte entscheiden, wer mich wann in welcher Situation fotografiert. Und ich bin glücklich darüber, dass mir das Gesetz dieses Recht zugesteht.
 
Wie ist dieses Foto unter berücksichtigung der Würde des Menschen erstellbar?

Sollte ich warten bis er aufwacht, fragen ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und dann bitten noch mal einzuschlafen?

Oder nach dem Fotografieren warten bis er aufwacht, nicht nur die Augen öffnet sondern tatsächlich wach ist, und dann fragen? Bei einem Nein, dieses akzeptieren.

Die Erstellung eines Produkts (hier ein Foto) zur Erreichung der eigenen Interessen und des eigenen Vorteils, ohne Berücksichtigung der Würde des anderen, ohne dessen Einwilligung, ohne gerechte Entlohnung ist ein Merkmal eines ungezügelten Kapitalismus. Lieber Kähnon, mit deiner Ansicht bist du mittendrin.
 
... ich würde jeden, der Aufnahmen von mir ohne mein Einverständnis herstellt und/oder veröffentlicht, entsprechend belangen. ..
Na dann, viel Spass dabei! :)
 
Wenn ich auf die Straße gehe ist klar, dass mich andere Leute sehen können und dass ich auch auf irgendwelchen Fotos verewigt werden könnte.
Aber kaum jemand denkt da die ganze Zeit drüber nach. Und selbst wenn es jemand täte - irgendwann muss jeder mal raus. Im wesentlichen aber bezweifle ich, dass der von kähnonn Abgebildete sich gedacht hat "ich bin draußen, da muss ich Fotos akzeptieren", als er eingeschlafen ist.

Die Erstellung eines Produkts (hier ein Foto) zur Erreichung der eigenen Interessen und des eigenen Vorteils, ohne Berücksichtigung der Würde des anderen, ohne dessen Einwilligung, ohne gerechte Entlohnung ist ein Merkmal eines ungezügelten Kapitalismus.
:top:
 
missbraucht dazu die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten.
Nö, der Abgebildete ist mit der Veröffentlichung einverstanden.

Das Gesetz fordert eine Einwilligung, diese ist per Definition VOR einer Handlung zu geben.
Genau, die Einwilligung vor der Veröffentlichung. Und die gibt es.

Außerdem ist die Erkennbarkeit der Person gegeben, sie ist kein Beiwerk. Daher war davon auszugehen, dass dieses Bild nicht veröffentlicht werden darf.
Bei der Frage Beiwerk oder nicht, geht es nicht um Fälle, in denen eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.

Dieses Bild hätte also ohne die vorherige Einwilligung nicht aufgenommen werden dürfen.
Es gibt kein Gesetz, was die verbietet. Es gibt nur Auslegungen des Rechts in diese Richtung. Das spielt in diesem Fall logischerweise keine Rolle, da der Abgebildete das Recht zur Veröffentlichung erteilte.

Möchtest Du, dass wildfremde Menschen solche Bilder von Dir haben, über deren Veröffentlichung Du keinerlei Kontrolle hast?
Wildfremde sind mir noch lieber als diese!

Die Erstellung eines Produkts (hier ein Foto) zur Erreichung der eigenen Interessen und des eigenen Vorteils, ohne Berücksichtigung der Würde des anderen, ohne dessen Einwilligung, ohne gerechte Entlohnung ist ein Merkmal eines ungezügelten Kapitalismus. Lieber Kähnon, mit deiner Ansicht bist du mittendrin.
Du unterstellst, dass ich ohne Berücksichtigung der Würde das Foto erstellt hätte, dass ich keine Einwilligung zur Veröffentlichung hätte und dass es keine gerechte Entlohnung gegeben hätte. Und ist Dir der Gedanke gekommen, dass Du Dich irren könntest?
 
Du unterstellst, dass ich ohne Berücksichtigung der Würde das Foto erstellt hätte, dass ich keine Einwilligung zur Veröffentlichung hätte und dass es keine gerechte Entlohnung gegeben hätte. Und ist Dir der Gedanke gekommen, dass Du Dich irren könntest?

Ja, denn diese von dir gemachte Fragestellung bzw. Aussage:

Sollte ich warten bis er aufwacht, fragen ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und dann bitten noch mal einzuschlafen?

Oder nach dem Fotografieren warten bis er aufwacht, nicht nur die Augen öffnet sondern tatsächlich wach ist, und dann fragen? Bei einem Nein, dieses akzeptieren.

impliziert genau das. Ansonsten machen die Fragen keinen Sinn.
 
Genau, die Einwilligung vor der Veröffentlichung. Und die gibt es.

Die Einwilligung muss vor der Aufnahme erteilt sein, sonst ist schon die Aufnahme rechtswidrig. Ein nachträgliches "genehmigen-lassen" sieht das Gesetz nunmal nicht vor.

Es gibt kein Gesetz, was die verbietet. Es gibt nur Auslegungen des Rechts in diese Richtung. Das spielt in diesem Fall logischerweise keine Rolle, da der Abgebildete das Recht zur Veröffentlichung erteilte.

Doch, die Paragraphen 1 und 2 des Grundgesetztes, darauf hat sich der BGH in seiner Rechtssprechung ausdrücklich berufen. Und wenn ein BGH-Urteil zu einem Fall vorliegt, kann man davon ausgehen, dass sich alle niedrigeren Instanzen bei ähnlichen Fällen in Zukunft daran halten werden.

Bei der Frage Beiwerk oder nicht, geht es nicht um Fälle, in denen eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.

Stimmt. Aber da die abgebildete Person weder Beiwerk noch nicht erkennbar ist, musstest Du davon ausgehen, dass eine Veröffentlichung nicht zulässig ist und hättest daher nicht aufnehmen dürfen.
 
Ja. Aber nicht das Fotografieren von Menschen, die nicht Beiwerk oder nicht erkennbar sind.

Ansonsten darfst Du auf öffentlichem Grund erstmal (fast) alles fotografieren, solange keine "Hilfsmittel" verwendet werden und Du dich selber auch auf öffentlichem Grund befindest.
 
Ist nicht wahr oder? Er hat die Genehmigung zur Veröffentlichung, und nun wird drauf rumgeritten wann er diese bekommen hat? :confused:

Och, ich könnte mir schon vorstellen, dass genau diese Tatsache für einen Richter, der in diesem Fall entscheiden sollte, höchst interessant wäre. Wie gesagt, das Gesetz sieht nun mal eine Einwilligung und keine Genehmigung vor.
 
Wie ist dieses Foto unter berücksichtigung der Würde des Menschen erstellbar?

Sollte ich warten bis er aufwacht, fragen ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und dann bitten noch mal einzuschlafen?

Oder nach dem Fotografieren warten bis er aufwacht, nicht nur die Augen öffnet sondern tatsächlich wach ist, und dann fragen? Bei einem Nein, dieses akzeptieren.

Deine Fragen befremden mich. Du möchtest dieses Bild haben, veröffentlichst es (mit Genehmigung? - anscheinend nein, deinen Fragen nach). Was reizt dich an dem Bild? Die Schlafstellung? Die ev. prekäre Situation dieses Menschen? Spektakulär ist es mal nicht. Ist es ein Tourist, könnte es noch lustig sein. Für mich ist das genauso Diebstahl, als wenn ich ein Handy klaue und es dann ins Ebay stelle. Absurd? Für manche ja, für mich nicht, Recht hin, Recht her.
Du suchst durch dieses Bild irgendwow ein Anerkennung, einen Klasseeffekt, ein gut-erwischt-Lob auf Kosten eines Menschen. Ja, du hättest ihn nach dem Aufwachen fragen oder es lassen können.

Darüber wurde hier aber schon oft diskutiert mit immer dem gleichen Ergebnis.
 
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