Mich freut es, dass es so rausgekommen ist, war aber zu vermuten.
Wenn ich eins aus Jahrelanger Erfahrung mit Reklamationen gelernt habe, dann dass man einem Kunden innerhalb von 6 Monaten eigentlich so gut wie nichts ausschlagen kann, es sei denn es ist ultra offensichtlich.
Die Aussage, dass eine Sichtkontrolle nur flüchtig war und die Kratzer übersehen wurden ist echt geil. Dann darf man aber auch keine Protokolle dafür haben. Sobald etwas auf dem Papier steht, ist es Fakt, zumindest, sofern dort steht, Ware ohne Kratzer oder ähnlichem.
Sonst könnte ja jeder etwas kaufen, dann damit wogegen laufen und dann zurück gehen und sagen, das war schon. Daher steht bei Übergabescheinen immer, Ware in einwandfreiem Zustand erhalten, Inhalt kontrolliert
In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung wird mehr oder weniger IMMER zugunsten des Kunden entschieden. Dies klappt dann meistens nur nicht, wenn ein wirklicher Sturzschaden oder ähnliche "Misshandlungen" festgestellt werden könne. Dies ist aber nichtig, wenn der Einwandfreie Zustand bei der Reklamation bescheinigt wurde.
Hätte sich der Leiter der Filiale aber auch denken können.
Ein Vergleich kam aus dem Grunde zustande, da der Händler mittels Gutachten hätte nachweisen müssen, dass die Kratzer (wann auch immer Sie passiert sind) ausgereicht hätten um den Schaden zu verursachen.
Dies würde nur gehen, indem man eine 5D mk2 nimmt und die mit dem selben Schadensbild "ausstattet".
Jaja, Gewährleistungssachen sind schon was feines
