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Photoshop Fälschung bei Adobe austauschen?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_61201
  • Erstellt am Erstellt am
Nur das Begleitschreiben ausgefült und an Adobe geschickt. Ein paar Wochen später kam dann die Meldung, daß das eine Fälschung gewesen sei und mir wurde o.g. Angebot unterbreitet.
 
Begleitschreiben ist ja klar... In diesem betone ich dass ich das Opfer bin und ich meine volle Bereitschaft zusichere... Meine Meinung muss ich da shcon auch noch dazugeben ist doch klar! Ich bin ja damals getaeuchst worden und so ungewoehnlich waere es nicht wenn eine alte software fuer 60€ uebern tisch geht. Es sollen ja Tausende auf dem Markt sein.

Durch andere Quellen habe ich erfahren, dass Adobe die Anwendern nicht strafrechtlihc verfolgt.... und das ist gut so...
 
Ich habe ein Begleitschreiben beigelegt mit ein paar zusätzlichen Informationen und Fragen.
 
Zum gleichen Thema:

In den USA wird (mit World Wide Shipping) die Adobe Creative Suite Web Premium CS3 für unter 400 US$ (meistens so um die 350 US$) verkauft - wie seriös schätzt ihr das ein?
 
So Neuigkeiten:

Ich habe heute das Schreiben von Adobe bekommen welches meine CD als illegale Kopie definiert. Das akzeptiere ich auch so und ich habe morgen frueh um 9 Uhr einen Termin beim Anwalt!

Adobe betont dass Sie keine Schritte gegen die Kaufer sondern nur gegen den Verkäufer tätigen und auf alle Fälle keine Rekressionsansprüche gegen uns Käufer gestellt werden.

Adobe Elements 7 wurde mir fuer 30€ angeboten anstatt 97€
Und CS4 für 500€ anstatt 1100€.

Finde ich fair, aus dem Grunde habe ich das Elements bestellt!

Ich selbst sichere Adobe meine volle Integrität zu denn der Verkäufer muss auf die Anklagebank so gehts nicht.
Der vertickt derzeit immer noch Win XP ohne Ende und er ist aktiv ohne Ende...

Mal sehen was morgen rauskommt...

So long...

TOP wie Adobe sich hier gegenüber den Geschädigten gibt, da macht die Mitarbeit, den Typ zu verfolgen, richtig Spass. :evil:
 
Ich habe inzwischen auch Post von Adobe bekommen. Wie zu erwarten war, stellten sich die CDs als Fälschung heraus.

ich habe morgen frueh um 9 Uhr einen Termin beim Anwalt!

Um Himmels Willen, warum das denn? Willst Du wegen ca. 40 EUR gegen den Händler vorgehen?

Adobe Elements 7 wurde mir fuer 30€ angeboten anstatt 97€
Und CS4 für 500€ anstatt 1100€.

Das haben sie mir auch angeboten. Auf meine Frage, ob ich das vorhandene CS-Update in eine Vollversion umwandeln kann, sind sie nicht eingegangen, so wie auch andere Fragen aus meinem Schreiben unbeantwortet blieben. CS4 ist mir auch für 500 EUR zu teuer. Da hole ich mir lieber via VHS-Kurs eine Ausbildungsversion.

TOP wie Adobe sich hier gegenüber den Geschädigten gibt, da macht die Mitarbeit, den Typ zu verfolgen, richtig Spass. :evil:

Seltsame Auslegung von "Spass". Allerdings sehe ich es auch so, dass der betrügerische Händler seine Strafe bekommen muss.
 
Um Himmels Willen, warum das denn? Willst Du wegen ca. 40 EUR gegen den Händler vorgehen?

... Allerdings sehe ich es auch so, dass der betrügerische Händler seine Strafe bekommen muss.

Auch ich bin damals einem solchen Angebot aufgesessen. Und ich werde definitiv gegen den Händler als Nebenkläger vorgehen. Warum? Du hast es schon selbst geschrieben: Damit der betrügerische Händler seine Strafe bekommt und der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Da interessiert mich auch nicht, ob es nun 60 Euro oder 40 Euro waren. Betrug ist letztlich Betrug. Ob ich gegen den Händler auch zivilrechtlich vorgehen werde, werde ich entscheiden, wenn seine wirtschaftliche Lage geklärt ist.

Was die Daten angeht: Ich gehe mal davon aus, dass Adobe die von Ebay bekommen hat. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft genommen haben. Dieses Recht wurde in der Vergangenheit auch schon von Rechteinhabern "missbraucht". Wenn man gegen die Nutzer von Tauschbörsen vorgehen wollte, stellte man Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft muss - da ein Anfangsverdacht vorliegt -ermitteln. Und im Rahmen der Akteneinsicht kommt man an die Adresse des Nutzers der Tauschbörse. Und das ist auch völlig legitim, denn der hat schließlich gegen geltendes Recht verstoßen (auch wenn die Strafverfahren häufig eingestellt werden). Problem ist nur, dass solche Verfahren einige Staatsanwaltschaften praktisch "verstopft" haben.

Wenn ich die Rechnung wiedergefunden habe, werde ich diese mit den CDs an Adobe schicken. Um das Programm tut es mir nicht leid. Ich habe es praktisch bis heute nicht genutzt. Ich war seinerzeit auf Paintshop Pro umgestiegen, da mir die Einarbeitung in Photoshop zu aufwändig war. Da aber Paintshop in den letzten Jahren kaum sinnvolle Weiterentwicklungen erfahren hat, bin ich am Überlegen, mir Photoshop zuzulegen und mich einzuarbeiten. Allerdings würde ich, da ich im Rahmen einer Weiterbildung als Fernstudent noch studiere, die vergünstigte Version in Anspruch nehmen.

Ach ja, noch ein Tipp für jeden, der aufgrund der Schreiben von Adobe vermutet oder sogar weiß, dass seine Version gefälscht ist: Sofort die Software deinstallieren. Denn beim Erwerb mag man noch Gutgläubigkeit unterstellen können. Wird die Software genutzt, liegt in jedem Fall eine Verletzung des Urheberrechts vor. Und die eröffnet - wenn mich nicht alles täuscht - ggf. verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche seitens Adobe. Insofern ist das Vorgehen von Adobe mehr als kulant.

Viele Grüße
Thobie
 
Auch ich bin damals einem solchen Angebot aufgesessen. Und ich werde definitiv gegen den Händler als Nebenkläger vorgehen. Warum? Du hast es schon selbst geschrieben: Damit der betrügerische Händler seine Strafe bekommt und der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Da interessiert mich auch nicht, ob es nun 60 Euro oder 40 Euro waren.
Ich finde diese Einstellung auch sehr gut, denn es sind ja nicht nur deine 40/60 Euro sondern dieser Betrag vervielfacht sich ja durch die Anzahl der Betroffenen. Die laufen dann ggf. bei einem Weiterverkauf unwissentlich in eine Falle und der Verkäufer der Software käme ungeschoren davon.
 
und der Verkäufer der Software käme ungeschoren davon.

Ganz bestimmt nicht! Adobe wird dem Treiben bestimmt nicht tatenlos zusehen. Ich wette, wenn Adobe mit dem Typen fertig ist, pfeift der (auch finanziell) aus dem letzten Loch. Deswegen spare ich mir persönlich eine lange Rumprozessiererei.
 
Gibt es denn schon nähere Erkenntnisse darüber, wie Adobe an die Adressen gekommen ist? Evtl. ist auch hier eine Anzeige gerechtfertigt.

Grüße, Uwe
 
Ja zugegeben Spass macht es nicht, aber mir wird genüge getan und ganz billig kommt er da nicht raus.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe macht mir das nicht aus, das ist nur mein Zeitaufwand den ich bringe... von dem her !!!

Ich möchte dass er auch sein treiben auf EBAY einstellt.

Natuerlich kann er selbst auch betrogen worden sein, aber dann muss er andersrum den Händler natürlich auch verklagen...

So long... Ich warte abe die Frist des Bezahlens ist noch nicht abgelaufen...

Gruß
 
Du bzw. dein Anwalt hast also vom Händler die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt? Wie lange liegt denn bei dir der Kauf der CDs zurück? Stichwort Verjährungsfrist.

Na klar!!! Verjährungsfrist gibt es bei Betrug grundsätzlich nicht! Mein AW hatte einen Betrugsfall der 15 Jahre alt ist und bekam recht, von dem her.

Zuvor hatte ich dne Haendler angeschrieben dass er mir das Geld überweisen soll. Er meinte ich solle Ihn anrufen um ueber den Fall zu sprechen. Meine Antwort darauf, dass es nichts zu sprechen gibt!
Daraufhin gab es keine Reaktion mehr.

Nächste Konsequenz = Anwalt

Es bleibt nicht bei dem Kaufpreis alleine, da kommen noch Anwaltsgebuehren drauf die er auch erstatten darf, er ist jetzt schon bei ca 120€. Haette er mir doch nur schon die 43€ überwiesen, waere das garnicht so arg und ich haette auf den Schritt verzichtet ^^.
Bezahlt er nicht bis zum Fristende, wird ohne weiter Warnung ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet, dann geht es ihm an die persönlihce Substanz, denn dann kommt der Gerichtsvollzieher. Von dem her sollte er sihc ganz genau ueberlegen was er nun macht! Ich bin im Recht und darauf poch ich denn ich bin Geschädigter...
 
Na klar!!! Verjährungsfrist gibt es bei Betrug grundsätzlich nicht! Mein AW hatte einen Betrugsfall der 15 Jahre alt ist und bekam recht, von dem her.

Zuvor hatte ich dne Haendler angeschrieben dass er mir das Geld überweisen soll. Er meinte ich solle Ihn anrufen um ueber den Fall zu sprechen. Meine Antwort darauf, dass es nichts zu sprechen gibt!
Daraufhin gab es keine Reaktion mehr.

Nächste Konsequenz = Anwalt

Es bleibt nicht bei dem Kaufpreis alleine, da kommen noch Anwaltsgebuehren drauf die er auch erstatten darf, er ist jetzt schon bei ca 120€. Haette er mir doch nur schon die 43€ überwiesen, waere das garnicht so arg und ich haette auf den Schritt verzichtet ^^.
Bezahlt er nicht bis zum Fristende, wird ohne weiter Warnung ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet, dann geht es ihm an die persönlihce Substanz, denn dann kommt der Gerichtsvollzieher. Von dem her sollte er sihc ganz genau ueberlegen was er nun macht! Ich bin im Recht und darauf poch ich denn ich bin Geschädigter...

und wenn adobe mit ihm fertig ist und er pleite ist darfst du die kosten deines anwaltes tragen? hoffe du hast dann eine rechtsschutzversicherung, meine schlägt in diesem falle allerdings mit 100€ selbstbeteiligung zu buche...
 
Hallo,
bitte informiert Euch über Eure Rechtschutzversicherung wer - wann - wo, welche Kosten übernimmt.
Normal ist es,
wenn eine fremde Person, Forderung an mich stellt, die ich mit der RSV bzw. mit einem Anwalt klären möchte...übernimmt die Kosten die RSV, die dann, wenn es zumeinen Gunsten geklärt wird, sich das Geld vom Gegner holt.

Setzte ich einen Anwalt ein, um bei einer fremden Person, Forderung zustellen und es wird nicht zu meinen Gunsten entschieden, dann bleibe ich eigentlich auf alle Kosten sitzten (Anwalt sowie Gerichtskosten).

Deshalb vorher sich Informiere wer/wann/welche Kosten übernimmt, vorallem wenn "nicht zumeinen Gunsten" entschieden wird :cool:!!!
Grüße, Jörg
 
meine übernimmt alles ... und hier steht es ausser Frage wer recht bekommt... so long!

Wirklich alles? Auch, wenn du das Gebäude der Versicherung in die Luft sprengst?!

Mit dem Begriff "ALLES", sollte man eher vorsichtig umgehen. Man stellt i.A. einen Antrag auf Kostenübernahme. Ob dem zugestimmt wird oder nicht, entscheidet die Versicherung - unabhängig ob DU im Recht bist oder nicht.

So long,
Desorganizer.
 
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