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ich habe morgen frueh um 9 Uhr einen Termin beim Anwalt!
Adobe Elements 7 wurde mir fuer 30€ angeboten anstatt 97€
Und CS4 für 500€ anstatt 1100€.
TOP wie Adobe sich hier gegenüber den Geschädigten gibt, da macht die Mitarbeit, den Typ zu verfolgen, richtig Spass.![]()
Adobe Elements 7 wurde mir fuer 30€ angeboten anstatt 97€
Und CS4 für 500€ anstatt 1100€.
Finde ich fair, aus dem Grunde habe ich das Elements bestellt!
Um Himmels Willen, warum das denn? Willst Du wegen ca. 40 EUR gegen den Händler vorgehen?
... Allerdings sehe ich es auch so, dass der betrügerische Händler seine Strafe bekommen muss.
Ich finde diese Einstellung auch sehr gut, denn es sind ja nicht nur deine 40/60 Euro sondern dieser Betrag vervielfacht sich ja durch die Anzahl der Betroffenen. Die laufen dann ggf. bei einem Weiterverkauf unwissentlich in eine Falle und der Verkäufer der Software käme ungeschoren davon.Auch ich bin damals einem solchen Angebot aufgesessen. Und ich werde definitiv gegen den Händler als Nebenkläger vorgehen. Warum? Du hast es schon selbst geschrieben: Damit der betrügerische Händler seine Strafe bekommt und der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Da interessiert mich auch nicht, ob es nun 60 Euro oder 40 Euro waren.
und der Verkäufer der Software käme ungeschoren davon.
Gibt es denn schon nähere Erkenntnisse darüber, wie Adobe an die Adressen gekommen ist? Evtl. ist auch hier eine Anzeige gerechtfertigt.
Grüße, Uwe
So long... Ich warte abe die Frist des Bezahlens ist noch nicht abgelaufen...
Gruß
Du bzw. dein Anwalt hast also vom Händler die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt? Wie lange liegt denn bei dir der Kauf der CDs zurück? Stichwort Verjährungsfrist.
Na klar!!! Verjährungsfrist gibt es bei Betrug grundsätzlich nicht! Mein AW hatte einen Betrugsfall der 15 Jahre alt ist und bekam recht, von dem her.
Zuvor hatte ich dne Haendler angeschrieben dass er mir das Geld überweisen soll. Er meinte ich solle Ihn anrufen um ueber den Fall zu sprechen. Meine Antwort darauf, dass es nichts zu sprechen gibt!
Daraufhin gab es keine Reaktion mehr.
Nächste Konsequenz = Anwalt
Es bleibt nicht bei dem Kaufpreis alleine, da kommen noch Anwaltsgebuehren drauf die er auch erstatten darf, er ist jetzt schon bei ca 120€. Haette er mir doch nur schon die 43€ überwiesen, waere das garnicht so arg und ich haette auf den Schritt verzichtet ^^.
Bezahlt er nicht bis zum Fristende, wird ohne weiter Warnung ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet, dann geht es ihm an die persönlihce Substanz, denn dann kommt der Gerichtsvollzieher. Von dem her sollte er sihc ganz genau ueberlegen was er nun macht! Ich bin im Recht und darauf poch ich denn ich bin Geschädigter...
meine übernimmt alles ... und hier steht es ausser Frage wer recht bekommt... so long!