AW: Photoshop CC (Nachfolger von CS6): Nur noch für Profis?
.... Ich hab den Fehler gemacht, meine meisten RAW-Daten ins DNG-Format konvertiert zu haben.
OK, Lightroom ist ja noch (!) nicht betroffen vom neuen Mietzwang-Modell. Aber Adobe hat mich mit der neusten Beta schon geködert, z.B. mit der tollen Aufrichten-Funktion. Wenn ich aber auf die V5 umsteige, wette ich, dass ich die Bilder nicht mehr in Photoshop 6 öffnen kann. Dann muss ich die Fotos immer in Lightroom rendern, um dann die TIF's in Photoshop 6 zu bearbeiten.
Ich würde gerne bei Adobe meinen Unmut kundtun. Aber ich finde eigentlich keine geeignete Mail-Adresse auf deren Homepage.
Grüße
Andreas
Die eine Sorge kann ich dir nehmen - Du kannst verlustfrei Umgewandelte DNG Dateien zurück ins ursprüngliche RAW - Format wandeln.
Alternativen zu PS gibt es ausreichend z.
Bsp. CaptureOne, DXO, Gimp, RawTherapee, Apture, ....ob nun kostenlos oder nicht.
Wenn Du keine eMail-Adresse findest, gibt es ja noch die gute alte Post. Schreib einfach einen Brief per Einschreiben an die Geschäftsleitung in Deutschland, oder geht das nicht mehr in Zeiten des Internet?
Abhängigkeiten werden immer in einem bestimmten Bereich auftreten. Sei es nun bei einem Betriebssystem, einer Suchmaschine, Officepakete, Facebook, ....
Aber auch hier für gibt es diverse Alternativen.
Hier ist nicht nur die finanzielle Gefahr, sondern ein Datenmissbrauch vorhanden, aber das nehmen die meisten auch einfach in kauf.
Der wesentlichste Nachteil bleibt für mich, das nach einer Abbokündigung, weil ich keine Updates mehr brauche, die Software nicht mehr genutzt werden kann. Das ist aber bei Leasingmodellen immer so. Was im wesentlichen stöhrt, ist doch, das von einem Kaufmodell auf ein Leasingmodell alternativlos bei Adobe umgestellt wird. Die Cloudversion wird ja nun schon seit einiger Zeit angeboten, aber wahrscheinlich nicht im erhofften Rahmen verkauft.
Auch ist mir nicht klar wie das funktioniert, wenn jemand mehrere Monate z.Bsp. bei Ausgrabungen, ohne jede Internetmöglichkeit, mit CC arbeiten soll. Derjenige kann nicht online gehen, um die Nutzungsvorraussetzungen zu erfüllen.