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Pentax-Service

AW: Pentax: Frust, einmal mehr

Der Meinung der anderen, dass du selber Schuld bist kann man ja erstmal widersprechen. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Händler ein neues Objektiv schickt. Das wäre freundlich, aber es steht dem genauso zu, das Objektiv in den Service zu geben.

Das ist Unfug. Das Fernabsatzgesetz ist in dem Fall endeutig. Die Möglichkeit eine im Internet gekaufte Ware zurückzusenden ist völlig klar. Damit simuliert der Gesetzgeber das "Betatschen an der Ladentheke".

Stell Dir vor Du gehst in einen Fotoladen. Läßt Dir ein Objektiv geben und schraubst es an Deine Kamera. Machst eine Weile Probefotos. Das Objektiv geht kaputt. Deiner Meinung nach müßtest Du jetzt dem Verkäufer die Möglichkeit geben "Dein" Objektiv zur Nachbesserung einzusenden.. :rolleyes:
 
AW: Pentax: Frust, einmal mehr

Ist schon komisch, dass das so wenige Verbraucher wissen, aber de Fakto ist es so:

Das ist Unfug. Das Fernabsatzgesetz ist in dem Fall endeutig.

Ich lese in dem Beitrag ziemlich deutlich das Wort Schweiz.
Sicher, dass die Rechtslage in der Schweiz exakt so ist wie in Deutschland?

Das deutsche BGB und Fernabsatzgesetz gehen Schweizer erstmal kräftig am Popo vorbei.
 
OK.
Das habe ich nicht gelesen.

Ich entschuldige mich für den Begriff Unfug.

Es sollte mich allerdings sehr wundern wenn die Schweizer in der Beziehung so eine kundenunfreundliche Rechtslage haben.
 
AW: Pentax: Frust, einmal mehr

Das ist Unfug. Das Fernabsatzgesetz ist in dem Fall endeutig. Die Möglichkeit eine im Internet gekaufte Ware zurückzusenden ist völlig klar. Damit simuliert der Gesetzgeber das "Betatschen an der Ladentheke".
Von der Frage, ob das in der Schweiz auch alles so gilt, mal abgesehen: Es geht hier um Gewährleistung bzw. Garantie. Du kannst es natürlich an den Händler zurückschicken und vom Kauf zurückzutreten. Der Händler wird feststellen, dass die Ware beschädigt ist und du wirst dich mit ihm auseinandersetzen müssen, wie du dein Geld bekommst. Wenn du über die Gewährleistung einen Mangel anzeigst, bleibt es dem Händler überlassen, ob er dir freundlicherweise gleich Austauschware schickt oder es reparieren lässt -- beides steht ihm offen.

Der wichtigste Grund, warum man sich eigentlich sofort an den Händler wenden sollte ist mAn, dass er in den ersten 6 Monaten die Beweislast trägt, ob der Kunde für das Problem verantwortlich ist (zB. Fehlbedienung). Dadurch wird auch die ganze Garantiemaschinerie nicht angeworfen etc.
Wie der Händler den Schaden beseitigt ist aber zunaächst seine Sache.

Und ob das in der Schweiz alles so ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der TO da nicht ganz sicher ist, war es bestimmt keine falsche Entscheidung, die Linse in den Service zu geben. Halten wir mal fest: Dazu ist der Service und die Garantie da!
 
AW: Pentax: Frust, einmal mehr

Von der Frage, ob das in der Schweiz auch alles so gilt, mal abgesehen: Es geht hier um Gewährleistung bzw. Garantie. Du kannst es natürlich an den Händler zurückschicken und vom Kauf zurückzutreten. Der Händler wird feststellen, dass die Ware beschädigt ist und du wirst dich mit ihm auseinandersetzen müssen, wie du dein Geld bekommst. Wenn du über die Gewährleistung einen Mangel anzeigst, bleibt es dem Händler überlassen, ob er dir freundlicherweise gleich Austauschware schickt oder es reparieren lässt -- beides steht ihm offen.
[...]
Falls Du dich jetzt also auf DE-Recht beziehst, ist deine Aussage falsch. Es steht dem Kunden offen, die Art der Nacherfüllung zu wählen, auch wenn das immer noch kaum einer weiß.

Ich gehe jetzt in der Betrachtung ausschließlich davon aus, dass man sich korrekt an den Händler wendet !!!

Ich darf hier mal auf das aktuelle BGB verweisen nach der Schuldrechtsreform 2002, wo Gewährleistung komplett vom Schuldrecht abgetrennt wurde und die Verbraucherrechte gestärkt wurden. Hier möchte ich auf §439 (Nacherfüllung) verweisen.

1.) Folge eines Sachmangels für den Kunden -> BGB-Norm - Klick
2.) das resultierende Recht auf Nacherfüllung -> BGB-Norm - Klick

Letzteres enthält primär diesen Satz:
1.) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
2.) ...
3.) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Ein Einsenden statt einem Austausch (insbesondere bei langer Reparaturdauer) wurde bei Massenartikeln schon mehrfach als unverhältnismäßig geurteilt. als Ausnahmen wurden regelmäßig komplexe Produkte wie PKWs anerkannt.

Läßt sich alles Nachlesen, ist unter Wikipedia Gewährleistung nochmal etwas zusammengetragen und befaßt sich dort recht ausführlich mit Gesetzteslinks mit dem Thema.

Gruß
Rookie
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pentax: Frust, einmal mehr

Ist schon komisch, dass das so wenige Verbraucher wissen, aber de Fakto ist es so: Der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung. Nachbesserung bedeutet: Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache. DER KUNDE (nicht der Händler!) kann sich jedoch die Art der Nachbesserung aussuchen! D.h. der Kunde kann auf Lieferung einer neuen Sache bestehen, wenn er will.

Was der Kunde nicht kann, ist sofort vom Kauf zurückzutreten. Er muss dem Händler eine mehrmalige (3 mal?) Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen.

Das möchte ich nochmals verdeutlichen:

Ist die gekaufte Ware mangelhaft, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu. Beachten: Diese Rechte sind nach dem Gesetz zwingend gestaffelt!

1: Der Käufer muss zunächst »Nacherfüllung«, das heißt Reparatur oder Ersatz vom Verkäufer verlangen.

2: Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufere vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis herabsetzen.

3: Zusätzlich kann der Käufer Ersatz seines Schadens oder seiner Kosten verlangen.

Und bitte beachten bei Schritt 1:
Der Käufer hat hier grundsätzlich das Wahl-Recht (und bitte beachten: ich schreibe hier bewusst "grundsätzlich" und nicht "ausschließlich").


edit:
Da war der Vorposter etwas schneller :angel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Meinung: Der neue Service-Partner "M." ist keine gute Wahl. Hatte ein extrem schlechtes Erlebnis in Berlin bei "M." - NIE WIEDER! Sowas von arrogant mir gegenüber !

ACHTUNG, das ist meine Meinung und eigene Meinungen sind ja noch erlaub hier in der Bananenrepublik.
 
Zuletzt bearbeitet:
...... meine K10D kam gerade vom Service der Fa. M. zurück !

Nach mehreren Telefonaten und Anrufen in ziemlich genau 14 Tagen .

Wenn ich mir aber den Sensor anschaue könnte ich schreien !!!!
So kann man keine Cam raus schicken, unglaubliche Schweinerei !

...... soviel zu meinen Erfahrungen ! :grumble:

Greetz

K10D Fan
 
Eigentlich gehört es doch dazu, nach Abschluß der Arbeiten an der Cam mal den Sensor zu reinigen, oder? Bei Pentax war das so. Selbst wenn es mal nicht auf der Rechnung stand. Bei Maerz haben sie es bei meiner Cam auch mal gemacht, also es stand auf dem Zettel. Aber auch die anderen Male gab es nach der Reparatur keinen Mückenalarm auf den Bildern.
 
Das hat nichts mit "Garantie" zu tun. Wenn Die Kamera versaut vom Service zurückkommt, hat der Dienstleister nachzubessern - und zwar kostenlos, zuverlässig und zeitnah.

MfG Peter
 
...... meine K10D kam gerade vom Service der Fa. M. zurück !

Wenn ich mir aber den Sensor anschaue könnte ich schreien !!!!
So kann man keine Cam raus schicken, unglaubliche Schweinerei !

...... soviel zu meinen Erfahrungen ! :grumble:

Greetz

K10D Fan

Unglaubliche Schweinerei!!!

OK. Du könntest den Sensor innerhalb der Zeit die es Dich gekostet hat Dein wertvolles Posting zu schreiben selber gründlich reinigen.

Die Kamera hätte sauber sein sollen.

Wie meine Canon 300D die dreckig aus Willich kam.
Wie meine KM D7d die dreckig aus Bremen kam.
Wie meine K20D die dreckig vom ehemals so göttlichen Service aus Hamburg kam.

Verklagen. Mehr sag ich nicht.
Oder noch besser.
Eine Demonstration.
Ein Hungerstreik würde den bösen Leuten dort endlich mal Feuer unter dem Hintern machen! Kette ich Dich bei M. vor der Tür an und verweigere die Nahrungsaufnahme!

Vie Erfolg dabei!

Oh man. Du tust mir so leid... :rolleyes:
 
Unglaubliche Schweinerei!!!

OK. Du könntest den Sensor innerhalb der Zeit die es Dich gekostet hat Dein wertvolles Posting zu schreiben selber gründlich reinigen.

Die Kamera hätte sauber sein sollen.

Wie meine Canon 300D die dreckig aus Willich kam.
Wie meine KM D7d die dreckig aus Bremen kam.
Wie meine K20D die dreckig vom ehemals so göttlichen Service aus Hamburg kam.

Verklagen. Mehr sag ich nicht.
Oder noch besser.
Eine Demonstration.
Ein Hungerstreik würde den bösen Leuten dort endlich mal Feuer unter dem Hintern machen! Kette ich Dich bei M. vor der Tür an und verweigere die Nahrungsaufnahme!

Vie Erfolg dabei!

Oh man. Du tust mir so leid... :rolleyes:

genau wegen so einer Denkweise würd sich in unserem Land nie was ändern

wäre aber jetzt zu OT
 
.....*lach*

@ Rainer
..... was ich gerade wirklich von Dir denke verkneife ich mir hier !


Ich hab auch einen Job und wenn ich dort solche Arbeit abliefern würde könnte ich einpacken und nach Hause gehen !

Keine Sorge der Sensor ist längst sauber.

Aber Sinn und Zweck des Ganzen hast Du wohl nicht verstanden ! :-)

Wünsch Dir ein schönes Wochenende

LG
K10D Fan
 
Ach hör doch auf.
Man muß doch mal die Verhältnisse richtig gewichten. Ich kann verstehen wenn jemand sauer ist der mehrere Monate auf die Fertigstellung seiner Kamera / seines Objektives wartet. Dann kriegt jemand seine Kamera in zwei Wochen gefixt und was ist? Rumschreien als wenn die Welt untergeht weil ein paar Staubfusel auf dem Sensor sind. Das ist doch wirklich unverhältnismäßig.
Solange Menschen an den Teilen schrauben wird es auch menschliche Verhaltensweisen und damit Fehler geben. Also ein freundliches Email mit der Bitte beim nächstenmal doch bitte die fehlende Sensorreinigung zu beachten und gut ists.

Ich mache in meinem Job übrigens auch regelmäßig Fehler. Schön das Du scheinbar perfekt bist das Dir das nicht passiert.
Kann ich bitte ein Autogramm von Dir "Übermenschen" haben?
 
@ Rainer

...... falsch Rainer ! Ich bin nicht perfekt und das maße ich mir auch nicht an !
Ich hab nur die Cam nicht wegen einer Sensorreinigung eingeschickt, sondern wegen dem kompletten BasisCheck !
Den Sensor reinige ich regelmäßig selbst !
Nur hab ich die Cam mit sauberem Sensor eingeschickt und verdreckt kommt die Cam zurück und das kann nicht sein !

....... so und jetzt hören wir mal auf das Forum einzumüllen ! :-)
Bei dem Wetter gehe ich mit jetzt sauberem Sensor lieber zum nächsten Shooting !

Greetz

K10D Fan
 
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