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Pentax-Service

Eine gute Freundin von mir hat eine K200D, die irgendeinen Schaden am Spiegelsystem hat. Wir haben die Kamera eingepackt und zum Service geschickt. Das war vor ca. 4 Wochen. Seitdem Funkstille :( Angekommen ist sie wohl, weitere Informationen sind nicht zu bekommen. Am Telefon konnte man ihr keine Hoffnung machen, dass es unter weiteren 2-3 Wochen (!!) überhaupt zum Reparaturbeginn kommen könnte.

Für den Urlaub hat sie erstmal meine Backup D80 samt Nikon 18-200 VR mitbekommen und wird diese aller Wahrscheinlichkeit danach auch billig übernehmen. Die hoffentlich irgendwann reparierte K200D wird verkauft.

Pentax hat sich anscheinend keinen Gefallen getan, den bisher anerkannt guten Service dermaßen ungeschickt zu Kleinholz zu verarbeiten. Egal aus welchen Gründen, sowas darf nicht passieren. Schon gar nicht, wenn man mit Getöse das neue Topmodell einführt, da anscheinend wenig Kosten für Betatester etc. scheut.

Beim Lesen dieses Threads und anderer zum Service von Pentax, kommt übrigens als Außenstehender der Eindruck auf, dass einige um so mehr mit vehementer Markentreue die Probleme wegdiskutieren wollen, umso mehr Probleme auftauchen. Da solltet ihr wesentlich stärker Krach schlagen, anstatt das letzte Bisschen Gute in der Situation zu suchen, oder den Hersteller zu verteidigen. Nur durch deutlich und geschlossen klar gemachten Kundenunmut kann man etwas erreichen. Entschuldigen, Kritiker nieder diskutieren und weiter kaufen bringt wenig. Trotzdem gute Wüsche für die Zukunft, es kann ja nur noch besser werden.
 
Die Service-Auslagerung hat also bis jetzt nur Nachteile eingebracht,
längere Wartungs/Reparaturzeiträume und schlechtere Dienstleistungen,
Profi-Support nicht vorhanden, steigende Kundenunzufriedenheit liest man
jetzt in jedem Pentax-Forum. Da sollten normalerweise die Alarmglocken bei
den Verantwortlichen angehen und dann muß gehandelt werden. ...

Im Nachbarforum hatte jemand gehandelt bzw. den Vorschlag gemacht, Emails bzw.Postkarten an PENTAX Japan zu schicken:

http://forum.digitalfotonetz.de/viewtopic.php?t=68174

LG
Hannes
 
Offenbar hilft es, am Ball zu bleiben.

Gestern noch einmal wegen meiner K10D angerufen. Da hieß es, man müsse nachfragen und werde zurückrufen. War natürlich nix.

Heute morgen noch einmal angerufen. Erst keine Auskunft möglich, weil der Computer nicht ging. Jetzt hat der Techniker sie wie durch ein Wunder auf dem Tisch und sie soll Anfang der Woche hier eintreffen.
 
Ich werde mich wohl daran gewöhnen müssen, auch die nächsten Wochen nur eine Kamera zu haben. Bzw. nur eine funktionierende, denn ich habe keine Hoffnung, meine mal in einwandfreiem Zustand zurückzubekommen.
 
aaaaaaaaaaaghhhhhh
Grad kam schlechte Post vom Händler.

Bei meinem 50-135 gibts einen neuen Kostenvoranschlag. Der Erste belief sich auf 199€, Reparaturauftrag wurde zähneknirschend erteilt. Dann hörte ich wochenlang nichts, man wartete lange auf ein Ersatzteil. Offenbar wurde das Objektiv inzwischen wirklich in die Hand genommen. Zitat:
"Bei der Reparatur wurde festgestellt, dass das gesamte Linsensystem erneuert werden muss." Neuer Kostenvoranschlag: 399€ *plonk*

Das ist bei mir momentan finanziell absolut nicht drin, die 70€ fürn KV sind eh schon weg. Antwort wird innerhalb 10 Tagen erwartet.
Was soll ich tun?
Kann ich auf Reparatur gemäß des ersten KV bestehen?

Gruß Done

-------------------------
EDIT zur Richtigstellung: Am 3.8. erfuhr ich, dass mein Fachhändler das Objektiv weder zu Pentax, noch zu März geschickt hat, sondern zu einer anderen Fachwerkstatt. Siehe Posting #511 in diesem Thread
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich auf Reparatur gemäß des ersten KV bestehen?

Sie haben Dir ein schriftliches Angebot gemacht, daß Du schriftlich angenommen hast. Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Daran kommen sie nicht vorbei.

Notfalls würde ich die Verbraucherberatung einschalten. Die wird ihnen das schon erklären.
 
Danke JoergL1979 für die Links, das hilft mir schon mal weiter.

Ich habe weder mit Pentax, noch mit März einen Vertrag, sondern mit meinem örtlichen Fachhändler. Was geht mich an, was da im Hintergrund abläuft?

Den ersten Kostenvoranschlag beim Händler hab ich mit 70€ bereits bezahlt. Der sollte bei einer Reparatur verrechnet werden. Der Reparaturauftrag wurde dann für 199€ erteilt. Also für mich eine "Festpreisvereinbarung", wenn ich den Links Glauben schenke.

Was mich ärgert:
Ich hab meine Ausrüstung letztes Jahr bewusst weder im Internet, noch im Blödmarkt gekauft. Der Aufpreis beim Fachhändler war es mir damals wert.
Fakt ist, dass ich seit 22.Mai ohne schuldhaftes Verhalten meinerseits ohne mein bestes Objektiv auskommen muss.

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EDIT zur Richtigstellung: Am 3.8. erfuhr ich, dass mein Fachhändler das Objektiv weder zu Pentax, noch zu März geschickt hat, sondern zu einer anderen Fachwerkstatt. Siehe Posting #511 in diesem Thread
 
Zuletzt bearbeitet:
ABG von März Link

Zitat:
Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel, können wir die Arbeit unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrags zu Ende führen.

Die können viel in ihre AGB (sic!) schreiben, wenn der Tag lang ist. Mit diesem Passus mögen sie unter Umständen in einem Geschäft unter Kaufleuten durchkommen. Zwischen Kaufmann und Verbraucher sieht einiges anders aus.

Ich würde nicht so schnell aufgeben. Geh zur Verbraucherberatung.
 
Ich habe weder mit Pentax, noch mit März einen Vertrag, sondern mit meinem örtlichen Fachhändler.

Das ist ja noch besser. Damit ist M. nur der sog. Erfüllungsgehilfe deines Fotohändlers und deren AGB können Dir herzlich egal sein.

We bereits gesagt: Marsch zur Verbraucherberatung, bevor Du irgendwelche formalen Fehler machst, die Dir zu Nachteil gereichen.
 
Die Frage ist, ob die durchaus nachvollziehbare Aussage der erst im Laufe der Reparatur erkennbaren weiteren Defekte auch dort auf dem KVA vermerkt ist, oder nicht. Wenn ja, und Du hast das so unterschrieben, wird es zumindest schwieriger.

Damit sichert sich faktisch jede Servicewerkstatt ab.

Die Gegenvariante wäre, dass grundsätzlich die betroffenen Einheiten nicht nur grob geöffnet, sichtgeprüft und wieder zusammengebaut werden, sondern komplett zerlegt werden. Nur so kann man vorab alle Eventualitäten weiterer Defekte ausschließen, allerdings den KVA auch deutlich verteuern.

Wenn man das eine will, muß man dann leider auch mit den Folgen leben. Oder als Alternative bekommt man vielleicht die Wahl: groben KVA (preiswerter, aber noch risikobehaftet) oder kompletten KVA (teurer, aber allumfassend und damit verbindlich)

Allerdings bei 70EUR Kosten für den KVA sehe ich das schon eher als kompletten KVA an.


Gruß
Rookie
 
@Done #30
Wer hat eigentlich den Kostenvoranschlag erstellt??

März nimmt ja, leut AGB, 40€ für DSLR-Produkte...

Wenn es der Händler war, stellt sich ja auch die Frage was in den AGB's des Händlers steht.

Grundsätzlich gelten ja erstmal die AGB.

Und ohne Jurist zu sein halte ich solche Vormulierungen wie
Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel, können wir die Arbeit unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrags zu Ende führen.
für durchaus ligitim und denke das sowas auch aus Verbraucherschutzsicht rechtens ist.

Zumal man ja die "Option" hat und gefragt wurde ob die deutlich teurere reparatur durchgeführt werden soll.
 
Zumal man ja die "Option" hat und gefragt wurde ob die deutlich teurere reparatur durchgeführt werden soll.

Wozu sollen dann Deiner Meinung nach Verträge überhaupt noch gut sein, wenn sich die Vertragsparteien nach Belieben jederzeit was anderes ausdenken dürfen?
 
Wozu sollen dann Deiner Meinung nach Verträge überhaupt noch gut sein, wenn sich die Vertragsparteien nach Belieben jederzeit was anderes ausdenken dürfen?

Kostenvoranschlag ist nicht gleich Vertrag...

Hier z.B. mal ein Ausazug von hier

ach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Kostenvoranschlag nämlich nur eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten im Wege der Vertragsanbahnung. Er ist kein verbindliches Angebot oder gar eine Preis-Garantie. Im Gegensatz zu Angeboten oder Preis-Garantien beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel zwar auch eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Leistungen und der auf sie entfallenden Einzelbeträge. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag sind aber Angebote und Garantien in Umfang und Höhe für den Unternehmer bindend, Kostenvoranschläge nicht.

oder ein Zitat von hier

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Jedoch kann Verbindlichkeit, zum Beispiel in Form einer »Garantie« der Werkstatt vereinbart werden. Dann ist die Werkstatt an die gegebene Zusage gebunden.

und vo da stammt auch folgendes Zitat:
Wenn ein unverbindlicher Kostenvoranschlag der Reparatur zugrunde gelegt wurde, ist die Werkstatt verpflichtet, dem Kunden unverzüglich anzuzeigen, falls eine »wesentliche Überschreitung« des Kostenvoranschlages zu erwarten ist.

Und dieser Anzeige ist ja der Händler nachgekommen.

Aber um sowas endgültig zu klären gibt es die Verbraucherzentale und Rechtsanwälte.
 
Was mich ärgert:
Ich hab meine Ausrüstung letztes Jahr bewusst weder im Internet, noch im Blödmarkt gekauft. Der Aufpreis beim Fachhändler war es mir damals wert.
Fakt ist, dass ich seit 22.Mai ohne schuldhaftes Verhalten meinerseits ohne mein bestes Objektiv auskommen muss.


Wieso ist das kein Gewährleistungsfall mehr?
 
Wir sollten alle zusammen legen und einen Container kaufen, in den wir dann unsere Kameras packen und Pentax Japan vor die Haustür liefern.:top:
 
Da steht aber auch folgendes:
Aus diesem Grund darf dem Besteller für die Erstellung des Kostenvoranschlags auch grundsätzlich keine gesonderte Vergütung in Rechnung gestellt werden.

Hier dürfte wohl "gesondert" das Stichwort sein:

Ich verstehe das so:

Kostenvoranschlag erstellen lassen + nicht reparieren lassen = Kostenvoranschlag darf berechnet werden

Kostenvoranschlag erstellen lassen + reparieren lassen = Kostenvoranschlag darf nicht berechnet werden

Der zweite Link sagt weiterhin
Wenn keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde oder die Vergütungspflichtigkeit zweifelhaft ist, steht der Werkstatt auch für aufwendige Kostenvoranschläge keine Vergütung zu.

Und da wird es nun interessant....
Zumindest bei März stehen die entstehenden Kosten für einen Kostenvoranschlag, bei nicht durchführen der Reparatur, in den AGB (
Die Kostenvoranschlagspauschale beträgt für Office-Produkte 20,00 Euro, Foto-Produkte 20,00 Euro, DSLR-Produkte 40,00 Euro und für Video-Produkte 40,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. anfallender Versandkosten. ... Bei einem erteilten Reparaturauftrag entfällt die Kostenvoranschlags-pauschale.
) und damit gelten diese Kosten als "vereinbart".

Ob solche Pauschalen "zweifelhaft" sind müssten wohl wiederum Juristen klären.

Aber zum Thema AGB mal ein eine Erfahrung aus dem Leben, welche meine Mutter gemacht hat
Unüberlegt wurde bei einem Sofa Händler ein Sofa bestellt, welches so nicht ab Lager war. Am nächsten Tag hat Sie die Bestellung storniert weil Sie es sich "überlegt" hatte.
Sowohl in den AGB's (auf der Rückseite) als auch (in lesbarer Größe) auf der Vorderseite des Kaufvertrages stand, das eine Stornogebühr anfällt.
Ich glaube es waren 25% oder sogar 30%.
Sie musste diese Pauschale zahlen, was sowohl der Verbraucherschutz als auch eine telefonische Rechtsberatung bestätigt hat.


Ach und ich hab noch was vergessen:
Ich hatte März ne E-Mail geschickt wegen nem Stauts und hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Wie lautet die Seriennummer, oder geben Sie uns Ihre Vollständige Anschrift
bekannt.

Unter Ihrem Namen ist kein Gerät Datentechnisch erfasst worden.
Kann es unter einem anderen Namen hergeschickt worden sein ?

Mit freundlichen Grüßen
Na ich bin mal gespannt
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso ist das kein Gewährleistungsfall mehr?

Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt. Für den Schaden war ich selbst verantwortlich, bzw mein Inlandsflieger, siehe mein Posting vom 24.5.
https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=5030257&postcount=10

Schuldlos bin ich aber an der langen Wartezeit. Mir wurde vom Händler damals gesagt, dass es bis zu sechs Wochen dauern könnte, was ich noch akzeptierte.
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EDIT zur Richtigstellung: Am 3.8. erfuhr ich, dass mein Fachhändler das Objektiv weder zu Pentax, noch zu März geschickt hat, sondern zu einer anderen Fachwerkstatt. Siehe Posting #511 in diesem Thread
 
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