Gast_54151
Guest
Nun, ich halte dies nicht für Quatsch und auch nicht für ein "falsches ticken".
Ich habe nur die beiden "Service-Möglichkeiten" aufgezeigt.
Jeder kann seinen eigenen Weg des Serviceanspruches gehen. Aber sollte hier dann nicht all zu sehr jammern.
Und eine Möglichkeit bei einer 1 1/2 Jahre alten Kamera ... der BGH hat entschieden, dass (auch) bei einem Rücktritt KEINE Gebrauchskosten vom Händler angerechnet werden dürfen.
edit:
Bei einem Reparaturversuch über den Händler (Lieferant) kann dies die Verjährung der Gewährleistung hemmen.
Ich habe nur die beiden "Service-Möglichkeiten" aufgezeigt.
Jeder kann seinen eigenen Weg des Serviceanspruches gehen. Aber sollte hier dann nicht all zu sehr jammern.

Und eine Möglichkeit bei einer 1 1/2 Jahre alten Kamera ... der BGH hat entschieden, dass (auch) bei einem Rücktritt KEINE Gebrauchskosten vom Händler angerechnet werden dürfen.
edit:
Bei einem Reparaturversuch über den Händler (Lieferant) kann dies die Verjährung der Gewährleistung hemmen.
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