Leute, Ihr kriegt da zu dem Thema "Garantie" wie so oft was durcheinander:
Die gesetzlich festgelegte "Gewährleistung" ist nicht an den Käufer, sondern nur an das Produkt gebunden. Sie wird durch den Verkäufer gewährt und soll sicherstellen, dass das Produkt innerhalb dieser Zeit so funktioniert wie bei Auslieferung. Während des ersten halben Jahres braucht man den "Fehler bei Verkauf" als Käufer nicht zu beweisen, danach für 1.5 Jahre sehr wohl.
Die "Garantie" ist eine komplett freiwillige Leistung des Herstellers. Ob er sie gewährt, wie lange sie dauert und wie er die Bedingungen gestalltet, ist alleine seine Sache und da gibt es sehr unterschiedliche Bedingungen im Kleingedruckten. Gerne werden z.B. bestimmte Teile gleich ausgenommen, z.B. Verbrauchsteile, auch die Akkus. Pana kann da alles reinschreiben, auch die Bindung an den Namen des Erstkäufers. Die Garantie deckt idR enstandene Schäden während des Gebrauchs ab, aber nicht die durch durch unsachgemäßen Gebrauch entstandenen.