AW: Neu: Panasonic Lumix FZ28 mit 27-486mm
Demnach gilt in D eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers,
So einfach ist das nicht. Ketten-Garantien sind in Deutschland ebenso komplett ausgeschlossen. Der Händler muss nur in den ersten 6 Monaten austauschen oder für irgendeinen Ersatz sorgen, ohne dass der Käufer beweisen muss, dass der Mangel vorher schon da war.
Nach 6 Monaten muss der Käufer das beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war, das kann er aber nicht, wenn er nicht der Erstbesitzer war.
Damit und vor allem deshalb hat sich das erledigt. Der Händler wäre ja blöd, wenn er sich auf so etwas einließe. Schließlich ist das auch sein Geld und sein Aufwand, das er dann in irgendwelche windigen Besitzerhistorien steckt.
Die Gewährleistungspflicht ist genauso wenig übertragbar wie die Garantie des Herstellers. Mittlerweile steht das auf den personalisierten Rechnungen hinten auch im Kleingedruckten. Zum Glück fragen die bei Saturn, MediaMarkt und Expert noch, ob man eine personalisierte Rechnung oder einen einfachen Kassenbon haben will. Mit dem einfachen Kassenbon hat man das Problem dann meist nicht, wenn der Hersteller (wie z.B. Leica) nicht noch eine extra Garantiekarte beigelegt hat, die am Tage des Kaufes vom Händler ausgefüllt werden muss. Die Leica-Verkäufer wissen das, die anderen sehen das unsinnigen Kram an. Wird die Garantiekarte nicht ausgefüllt, sei es Nachlässigkeit oder gezielter Wiederverkaufsabsicht, gewährt z.B. Leica keine Garantie, alleinig der einfache Kassenbon wird zwar u.U. von dem verkaufenden Händler wieder akzeptiert, nicht aber vom Leica-Service. Hinzu kommt dann noch bei einigen Herstellern die Registrierung des Gerätes übers Internet beim Hersteller, Leica gewährt dann noch ein drittes Jahr Hersteller-Garantie zusätzlich.
Aber all das wird nur aus einem einzigen Zweck gemacht - die Garantie nur auf den Erstbesitzer zu beschränken. Nachdem ich reingefallen war und mich dann damit intensiv beschäftigen musste, sehe ich das als normal und logisch an.
Wie soll das sonst aussehen ? Fritzchen versaut die Kamera nach zwei Monaten, verkauft sie als ok an einen anderen und der macht in den ersten 6 Monaten einen "versteckten" Mangel ab Hersteller geltend ? So geht das nicht und genau das will man damit auch verhindern.
Auf Gebrauchtware kann man auch in Deutschland nicht die gleichen Forderungen geltend machen, wie auf Neuware. Und ein von Privat an Privat verkauftes Gerät ist Gebrauchtware und weil die Herstellergarantie hier meist erlischt, kann der gewerbsmäßige Verkäufer eine Gebrauchtwarengarantie geben, die aber meist über 6 Monate nicht hinaus geht.
@mipooh
Gegackere um ungelegte Eier ist das längst nicht. Das sind ernsthafte Sache, hier geht es um viel Geld - sowohl für den Käufer als auch für den Händler.
Beispiel Nikon:
Antwort von Nikon Deutschland, auf meine Frage nach Garantie bei einem Gebrauchtkauf :
Sehr geehrter Herr ********,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Laut dem allgemeinen Garantierecht verfällt die Garantie bei einem Gebrauchtkauf.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und stehe Ihnen jederzeit für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Lehmeier
Nikon Europe Support
www.europe-nikon.com/support
Also Garantie ist weg - was ist dann die Gewährleistung noch wert ? Kommst nach 16 Monaten hin - Kamera kaputt - was nun ? Wie sichert der Händler seine Gewährleistung ? Doch nur über die Garantie der Hersteller, oder repariert der Händler die Kameras selbst ? Wohl kaum. Auf eigene Rechnung ? Kann ich mir nicht denken, dann hätte es längt eine gesetzliche Einschränkung der Gewährleistung gegeben.
Das eine bedingt das andere. Und ohne Garantie ist dann auch die Gewährleistung nichts mehr wert.