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Garantiebedingungen von Nikon

butscherinski

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Themenersteller
Hallo !
Mich würden mal die Garantiebedingungen von Nikon interessieren,
ich konnte trotz Suche keinen passenden Thread dazu finden.
Ich komme von Minolta, da gab es leider nur 1 Jahr Hersteller-Garantie.
Wie sieht es bei Nikon aus, auf was muss ich bei einem Gebraucht-Kauf achten ?
Danke und Gruss
Andreas
 
Hallo !
Danke für die Info,
ich hatte nur in diesem Forum gesucht.
Ich finde es aber schade, dass es nur 1 Jahr Garantie von Nikon direkt gibt,
einige Hersteller geben 2 Jahre, dies wirkt vertrauenswürdiger.
Grüße
Andreas
 
du hast noch 1 jahr händlergewähleistung, so kommst du auch auf 2 jahre. dir als kunden ist es doch egal ob handler oder nikon es richten.
 
du hast noch 1 jahr händlergewähleistung, so kommst du auch auf 2 jahre. dir als kunden ist es doch egal ob handler oder nikon es richten.

Gewährleistung bringt einem als Endkunden nur (fast) nichts. Garantie ist das Wichtigste, Gewährleistung hilft dir nur falls im zweiten Jahr mal ein Serienfehler o.ä. auftauchen sollte.

Frank
 
nunn denn, bis 2 jahre nach dem erstkauf klannst du dich immer an eine service point wenden. wie die das regeln oder nennen ist mir als kunden egal.
 
nunn denn, bis 2 jahre nach dem erstkauf klannst du dich immer an eine service point wenden. wie die das regeln oder nennen ist mir als kunden egal.

Das sollte es aber nicht. Nach Ablauf der Garantie kehrt sich bei Defekt die Beweispflicht um! Garantie ist bestens, egal was kaputt geht, du bekommst es repariert. Gewährleistung ist ein vollkommen!!! anderes Ding.

Ein Beispiel:
Angenommen nach 1,5 Jahren geht das Display deiner Kamera kaputt. Was dann? Dann mußt du Nikon nachweisen, das dieser Defekt/Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Und nun? Da du das im Ernstfall nicht kannst, bzw. wenn, dann nur durch Sachverständigen-Gutachten o.ä., stehst du dann blöd da. Also bezahlst du die Reparatur oder behälst die Kamera mit defektem Display.

Frank
 
kennst du so einen fall? ich nicht.

wenn nach 1.5 jahren das lcd kaputt ist gehe ich zum service point sage: hier, gestern kaputt gegangen - fertig.
 
wenn nach 1.5 jahren das lcd kaputt ist gehe ich zum service point sage: hier, gestern kaputt gegangen - fertig.

Aha, hat der Servicepunkt dir die Kamera verkauft?

Google mal nach Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Wurde allerdings auch schon hier im Forum diskutiert.
Wenn du nach 1,5 Jahren mit deiner defekten Kamera zum Nikon-Service gehst kannst du nur auf eins hoffen, auf Kulanz. Ein _Recht_ auf eine Reparatur hast du nicht, da 1. du nur noch Gewährleistung aber keine Garantie mehr hast und 2. der Verkäufer des Geräts dein Ansprechpartner ist und nicht der Nikon-Service.

Frank
 
wenn der SP sich weigern sollte, warum auch immer, macht es der händler. wenn was kaputt ist muss ich nicht beweisen dass es kaputt ist, es ist eindeutig ersichtlich. ob es nun dein händler oder du selbst an nikon schickst schient nikon völlig schnuppe zu sein, mir ist es auch.
 
Ich hatte schon in einem anderen Thread darüber diskutiert.
Hier ein Statement von der Verbraucherzentrale NRW:

\"Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung,
so muss, wie bisher, der Kunde beweisen,
dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.
Es können aber keine unzumutbaren Anforderungen an den Kunden gestellt werden.
So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen,
was ohne Sachverständigengutachten gar nicht möglich wäre.
Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Käufer plausibel macht,
dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist.
Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dem Käufer wieder das Gegenteil nachweisen.
\"

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ116499723914158/link9403A.html

Beispiel Pro-Markt (Frau arbeitet dort im Kundendienst):
Hier wird innerhalb von 2 Jahren jede Ware angenommen und zur Reparatur geschickt,
ohne zu fragen, ob sie schon beim Kauf defekt war.
Desweiteren gibt´s auf Wunsch sogar ein kostenloses Leihgerät.
Für Waren, die innerhalb von 2 Wochen kaputt gehen, gibt es sofort ein Neugerät.

Fazit: Gewährleistung entspricht umgangssprachlich einer "Garantie".
Im Gegensatz zur Herstellergarantie, ist die Gewährleistung für den Händler gesetzlich für 2 Jahre verpflichtend.

Garantie sagt erstmal gar nichts, und der Hersteller darf in seine Garantiebedingungen schreiben, was er will.
(Garantie z.B. nur auf einzelne Teile beschränken)

Die Gewährleistung ist also immer die sicherere Variante für den Kunden.
Der Händler ist 2 Jahre in der Pflicht, ein defektes Gerät nachzubessern.

Sollte ein Hersteller über diese 2 Jahre hinaus noch eine Garantie geben,
so ist das natürlich eine feine Sache.
Auch wenn er ein kostenloses Austauschgerät bietet, ist das natürlich zu bevorzugen.

Es spielt aber keine Rolle, was der Hersteller in seine Garantiebedingungen schreibt,
(z.B. wenn die Garantie sich nur auf bestimmte Teile bezieht)
der Händler muss sich die ersten 2 Jahre mindestens an das Gewährleistungsrecht halten.
 
.........Hier ein Statement von der Verbraucherzentrale NRW:.............
Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Käufer plausibel macht,
dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist.
Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dem Käufer wieder das Gegenteil nachweisen.

Mag ja sein, das das auch alles funktioniert mit dem Reparieren nach Ablauf der Garantie, mir ging es darum, klarzumachen das man kein _Recht_ auf eine kostenlose Reparatur hat.
Und wenn die Verbraucherzentrale NRW der Auffassung!! ist, das gegebenenfalls!! der Händler am Zuge ist, das ist das für mich auch nichts Verwertbares.

Noch einmal: ich möchte nicht behaupten, das Nikon oder ein Servicepartner oder wer auch immer nach Ablauf der Garantie nicht repariert. Wenn's gemacht wird um so besser.

Frank
 
Wenn Du wie von Minolta kommst, solltest Du vor allem eines beachten:
Nikon macht Unterschiede zwischen Deutscher Ware und Importen. Sowas gab es bei Minolta nicht, da konnte man bedenkenlos weltweit einkaufen gehen.
 
Hallo !
Aber ich hatte schon die Erfahrung was es bedeutet,
nur 1 Jahr Garantie zu haben. Zum Gück war Sony so kulant (meine Kamera war älter als 12 Monate alt) und hat den Minolta-Fehler als Serienfehler übernommen. Ich hatte meine Cam bei einem Online-Händler gekauft, der auch viele Ladengeschäfte hat, und hier habe ich häufig gehört, wenn ein Artikel in der Gewährleistungsfrist liegt, wird häufig abgeblockt.
Grüße
butscherinski
 
Ein Beispiel:
Angenommen nach 1,5 Jahren geht das Display deiner Kamera kaputt. Was dann? Dann mußt du Nikon nachweisen, das dieser Defekt/Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Und nun? Da du das im Ernstfall nicht kannst, bzw. wenn, dann nur durch Sachverständigen-Gutachten o.ä., stehst du dann blöd da. Also bezahlst du die Reparatur oder behälst die Kamera mit defektem Display.

Frank

Genauso ist die Rechtslage !

Wird dennoch Repariert, nennt man das "Kulanz" :D
 
Achtung! Nikon unterscheidet auch noch zwischen Erstkäufer und einem Gebrauchtwarenkäufer (z.B. über eBay):
Der 2. Käufer kann nicht automatisch die restliche Garantiezeit vom Erstkäufer übernehmen. :grumble:
 
Der 2. Käufer kann nicht automatisch die restliche Garantiezeit vom Erstkäufer übernehmen. :grumble:

was ich völlig legitim finde. leider wissen das die wenigsten, und zahlen für gebrauchte ware fast so viel wie für neue, auch hier im forum. *kopfgegendiewandhausmilie*

tja blöde leut gibts.

ob der gewährleistungsanspruch beim händler auch bei weiterverkauf noch besteht weiss ich nicht, interessante frage.

@Valwit

wenn man nur bei MM oder Satan kauft, stimmt das wohl, ist aber kulanzverhalten. wenn du 1,5 jahre nach kauf mit einem defekt ankommst, schaust du rechtlich in die röhre. alles andere ist kulanz.


die aussage der verbraucherzentrale halte ich für zweifelhaft. die können ja gerne der ansicht sein, aber solange es wohl kein urteil dazu gibt, können die sagen was sie wollen.

gruss
 
Von wegen wenn man bei Saturn kauft !
Vor ein Paar Wochen war meine 1-Jahr alte Kamera kaputt ( hat nicht mehr fokusiert) und die wollten es nicht reparieren da die es zu dem Hersteller geschickt haben und der sagte "fehlerhafte Benutzung" ! Dabei hatte ich sogar einen Zeuzgen der dabei war als die Cam kaput ging.
Damit können die alles abwimmeln - der Rest ist wirklich nur (in meinem Fall leider fehlende) Kulanz.

Grüsse, Jimmy
 
Hallo !
Was bedeutet praktisch die Aussage, dass bei Nikon nur für Erstbesitzer
die Garantie gilt. Wenn ich beispielsweise eine 2 Monate alte Nikon-Kamera
(gebraucht gekauft) habe und diese müsste repariert werden,
weigert sich Nikon dann dies auf Garantie zu reparieren ?
Grüße
butscherinski
 
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