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komplizierten rechtsfall

  • Themenersteller Themenersteller 03.03.09
  • Erstellt am Erstellt am
@ dr.imi

Wenn ich zu jeder Frage meine Lebens in der ich rechtsunsicher bin zum Anwalt ginge müsste ich jeden Monat ein Mehrfaches meiner Jahreseinnahmen an Anwälte abführen.
 
AW: komplizierten fall

Was bitte soll "finales Schweigen" sein???
§22 KunstUrhG sagt dazu:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
(fett von mir)

mfg

glücksritter
 
Ganz klare Sache:
Veröffentlichung nur mit Modelrelease! (Schweigen ist kein Ersatz dafür :ugly:)
Allein schon zur eigenen rechtlichen Absicherung im Streitfall...
 
@ kharthax,
Ja, 100% Ernst gemeint.

@ TGW712,
Danke. Wenn ich dich richtig verstehe, dann darfst du dich und dürfen deine Kollegen sich hier allgemein zu Fragestellungen äußern: Nur eben nicht in jedweder Art der Formulierung. Es muss halt allgemein formuliert sein.

Dann wäre es nur fair, wenn ihr hier etwas öfters zu Rechtsfragen etwas sagt. Denn die vielen Fachleute aus anderen Bereichen wie Fotografen und Softwarespezialisten teilen ihr Wissen mit euch ja ebenfalls unentgeltlich.

Ich darf mich als Anwalt auch ganz konkret dazu äußern - kostenlose Rechtsberatung ist seit einigen Jahren zulässig. Der Unterschied zu den geschätzten Fotographentipps ist, dass ich die nicht verklagen kann, wenn trotz Beachtung der Tipps meine Fotos dennoch ******e sind ;) Außerdem vermeide ich solche Stellungnahmen, weil das recht schnell nach ner Werbemaßnahme aussieht, was eigentlich nicht mein Grund der Forenmitgliedschaft ist ;-)

Letztlich ist hier das Richtige aber auch schon gesagt worden:

1. Grundsatz ist: JEDES Foto einer Person bedarf zur kommeziellen Nutzung (das dürfte hier wohl zweifelsohne der Fall sein) deren Genehmigung

2. Es gibt Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Menschenmengen mit bestimmten Kriterien, Personen, die beiläufig/zufällig bei/neben dem eigentlichen Objekt mit aufs Foto gelangen, Personen als Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen... - einige Weitere mehr.

Man bräuchte daher wohl letztlich vom TO eine Info, wo und zu welchem Anlass die Fotos gemacht wurden. War es zB ein öffentliches Tanzturnier, das Paar Turnierteilnehmer (Gästetanzpausen zählen nicht) und der Veranstalter hat entweder das Fotographieren generell zugelassen oder der TO war akkreditiert, dann würde viel dafür sprechen, dass ein Rückruf der Bilder nicht geht.

Selbst dann muss man aber ins Detail gehen, wofür das Forum sich nicht eignet. ZB bräuchte man das Foto um zu beurteilen, ob die Tänzer selbst auch (Mit)Urheber waren. Wenn ich ein Foto von Künstlern mache, kann es durchaus sein, dass diese durch die tänzerische Darstellung selbst auch Urheber an den dargestellten Figuren und dem ästhetischen Eindruck waren - dann würde ihnen ggf das Recht nach § 42 UrhG zustehen (http://bundesrecht.juris.de/urhg/__42.html).
Außerdem spielt auch noch das Persönlichkeitsrecht rein. Übertrieben gesagt: Kann man der Tänzerin unter den Rock schauen, dann kann ihr das als Studentin egal sein und sie mag es tolerieren. Ist sie 3 Jahre später Vorstandsassistentin in nem konsverativen Umfeld kann sich die Meinung - auch juristisch begründet - sehr wohl ändern.


@ dr.imi

Wenn ich zu jeder Frage meine Lebens in der ich rechtsunsicher bin zum Anwalt ginge müsste ich jeden Monat ein Mehrfaches meiner Jahreseinnahmen an Anwälte abführen.

Letztlich ist es ähnlich wie eine Entscheidung für/gegen eine Versicherung: kann/will ich das Risiko tragen oder nicht. Ich fände es absolut verständlich, wenn jemand sagt, er macht Fotos zum Nebenerwerb (Ruf ist also nicht existenziell) und verdient im Hauptberuf gutes Geld --> ein kleiner Rechtsttreit und dann ggf. angekratzter Ruf bringt ihn nicht um. - Das kann aber nur der TO selbst abwägen.
 
kumgang - andersrum wird ein schuh draus...


Einfach nur traurig womit man sich heute in der Öffentlichkeit konfrontiert sieht, -es macht schon fast keinen Spaß mehr raus zu gehen (weil überall ein Irrer mit seiner Cam lauert) :confused::ugly:


ps. das ist übrigens nicht auf den TO bezogen

100% :top:

Und ich find es persönlich absolut lächerlich (auch wenn es wohl momentan verordnetes Recht sein soll), erstmal alles und jeden knipsen und dann nichts veröffentlichen wollen. Wer kontrolliert/kann das kontrollieren? Wofür sind die Bilder dann? Fürn Keller? Fürs Klo tapezieren?

Gibt ja hier auch Streetfotofreds, da kommt das schön raus. Erstmal draufhalten, zur Not sogar versteckt und wenn keiner zuckt, macht man sowieso, was man will.

Hier zuckt nun mal ein Betroffener. Völlig unsinnig gibts da ne Diskussion. Das Paar ist der Rechteinhaber am eigenen Bild. Und sie leben, also nix mit 10 Jahren.
Fragen, Widerspruch. Löschen. Ende. So einfach. Nix kompliziert. Und im Zweifelsfall sowieso immer eher löschen als streiten.

Ist ausgerechnet diese Paar so wichtig? Kann man kein anderes fragen/mieten/TfP?

Knallerbsenstrauch, Maschendrahtzaun, Bilder veröffentlichen.
 
Entweder du kommst der Aufforderung nach (hast du ein Problem damit ?)

ja, zweierlei.

1. stellen die motive für mich einen hohen künstlerischen wert dar. also hätte ich gern die genehmigung sie in zukunft mit deren einwilligung auszustellen. deshlab fragte ich ja an. natürlich würde ich ohne jetztige einwilligung die fotos nicht ausstellen wollen, es sei denn ich könnte mir relativ sicher sein, dass deren künstlerischer wert höher eingestuft werden würde als das recht der abgebildeten an ihrem bild. das würde sich möglicherweise in ein paar jahren, so darstellen können, wenn ich genügend motive für eine deratig Ausstellung hätte, die relativ sicher vor gericht zu obiger einschätzung führen würde. insofern kommt das löschen für mich nicht in frage, zumal ja dadurch mein recht zur veröffentlichung 10 jahre nach dem ableben der abgebildeten beeinträchtigt werden würde.

2. ein löschen der original datei und aller kopien mit der gewünschten zusicherung, dass dies geschehen sei, würde bedeuten, dass das paar mir den in ihrem besitz befindlichen druck zur vernichtung aushändigen müssten und eine eidesstattliche Versicherung beibringen, dass sie keine kopien angefertigt haben.

mfg

glücksritter
 
kumgang - andersrum wird ein schuh draus...


Einfach nur traurig womit man sich heute in der Öffentlichkeit konfrontiert sieht, -es macht schon fast keinen Spaß mehr raus zu gehen (weil überall ein Irrer mit seiner Cam lauert) :confused::ugly:


ps. das ist übrigens nicht auf den TO bezogen

Sehe ich nicht ganz so,-dort wo ich fotografiere,falle ich in der Regel niemanden auf den Wecker!;)
 
AW: komplizierten fall

es geht nicht um das verkaufte exponat sondern um eine weiter nutzung der motive.

mfg

glücksritter

Ich habe den ganzen Thread jetzt nicht gelesen, aber so wie Du es am Anfang schilderst, ist es eigentlich ganz klar:
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Paares darfst Du die Bilder in keiner Form veröffentlichen und damit nutzen, weitergeben oder verkaufen. Das ist Fakt und würde Dir so auch jeder Medienanwalt bestätigen.
Andererseits bist Du in keinem Fall verpflichtet, ihnen die Bilder oder Dateien auszuhändigen. Löschen musst Du die Dateien nach meiner Meinung auch nicht, da Du die Aufnahmen eben nicht heimlich gemacht hast und sie Dir beim Fotografieren die Aufnahmen nicht untersagt hatten.
Aber Du könntest die Bilder auch genauso gut löschen, weil Du eben ohne deren Erlaubnis eh überhaupt nichts damit anfangen könntest.

Andreas
 
noch ein paar infos.

das paar hat als besucher einer öffentlichen tanzveranstaltung in mitten der paar getanzt und ist allein auf den Fotos zu sehen. der veranstalter hat mein fotografieren gedultet und hat zu einem späteren zeitpunkt die möglichkeit zur einsicht für sich und seine gäste gehabt.

das paar hat sich über das geschenk (vor ca. 2 jahren) gefreut und war darüber informiert, dass es aus einer ausstellung stammte.

mfg

glücksritter
 
@ dr.imi

Wenn ich zu jeder Frage meine Lebens in der ich rechtsunsicher bin zum Anwalt ginge müsste ich jeden Monat ein Mehrfaches meiner Jahreseinnahmen an Anwälte abführen.

Wieviele dieser Unsicherheiten stellst du in öffentlichen Foren die nicht der Rechtsberatung dienen zur Diskussion ???



.
 
das paar hat sich über das geschenk (vor ca. 2 jahren) gefreut und war darüber informiert, dass es aus einer ausstellung stammte.

Dann war es ihnen zu diesem Zeitpunkt offenbar egal... wenn sie gewollt hätten, hätte sie auch damals schon die Löschung fordern können.

Da nichts vereinbaht war, können die beiden jederzeit von ihrem Recht gebrauch machen...
 
Dann war es ihnen zu diesem Zeitpunkt offenbar egal... wenn sie gewollt hätten, hätte sie auch damals schon die Löschung fordern können.

eben (abgesehen davon, dass ich das verlangen der löschung als rechtlich strittig ansehe), und aus dem damaligen stillschweigenden einverständnis der nutzung der fotos ergibt sich für mich möglicherweise das recht sie auch weiterhin zu nutzen.

mfg

glücksritter
 
und aus dem damaligen stillschweigenden einverständnis der nutzung der fotos

Nur dass ein Schweigen keine Zustimmung beinhaltet :rolleyes:
Ich gehe davon aus, dass die beiden geschwiegen haben in dem Glauben, das Bild wäre nun ohnehin bei ihnen...

Nun willst du es erneut kommerziell verwenden... Du hast sie gefragt, sie haben verneint... wo ist das Problem?!
Fragst du immer erst und akzeptierst dann trotzdem nur ein Ja?!
 
Nun willst du es erneut kommerziell verwenden... Du hast sie gefragt, sie haben verneint... wo ist das Problem?!
Fragst du immer erst und akzeptierst dann trotzdem nur ein Ja?!

ich will es nicht kommerziell verwenden sondern in rahmen einer kunstausstellung.

ich habe gefragt, und würde und werde mich mit ihnen einigen. sollte die einigung auf eine löschung hinauslaufen, dann würde es logischer weise bedeuten, dass auch ihr druck zu vernichten sei.

sich an einem kunstwerk an den eigenen wänden hängend zu erfreuen, aber den Urheber zur löschung seines werkes aufzufordern halte ich für absurd.

mfg

glücksritter
 
Verdienst du damit direkt (Verkauf, Eintritt, etc.) oder indirekt (Werbung) Geld -> Einverständniserklärung, Vertrag, ... etc.
Machst du die Fotos als Fan des Tanzsports und somit zur privaten Nutzung auf
öffentlichen Veranstaltungen und beschränkst dich auf die Ablichtung des Sports
als solchem (also kein Makro vom Ausschnitt oder einen formatfüllenden Oberschenkel), sind's deine Bilder.

Meine Meinung :)
 
sollte die einigung auf eine löschung hinauslaufen, dann würde es logischer weise bedeuten, dass auch ihr druck zu vernichten sei.

Wieso? Sie haben im gegensatz zu dir sämtliche Rechte an dem Bild:
Von Dir wurde es käuflich erworben und ihre eigenen Persönlichkeitsrechte werden nicht verletzt.
Das Bild ist ihr Eigentum....
 
ich will es nicht kommerziell verwenden sondern in rahmen einer kunstausstellung.

ich habe gefragt, und würde und werde mich mit ihnen einigen. sollte die einigung auf eine löschung hinauslaufen, dann würde es logischer weise bedeuten, dass auch ihr druck zu vernichten sei.

sich an einem kunstwerk an den eigenen wänden hängend zu erfreuen, aber den Urheber zur löschung seines werkes aufzufordern halte ich für absurd.

mfg

glücksritter

nur kommt es auf das Gefühl nicht an ;)
Eine Ausstellung dürfte nahezu immer kommerziell sein
 
nun habe ich von der bekannten die kontaktdaten des paares erfragt und dieses um erlaubnis zur erneuten verwendung auf einer ausstellung gebeten.

diese wurde mir nun verweigert und ich zur löschung der daten aufgefordert. man äußert sich dahingehend, dass ich heimlich fotografiert hätte.

1. Wer dumme Fragen stellt, bekommt dumme Antworten. Die Erlaubnis hättest du nicht benötigt, wegen Freiheit der Kunst. Es ist aber nicht verkehrt die Personen vorher zu fragen.

2. Jetzt nimmst du die Fotos nicht mehr in die Ausstellung, sonst macht dich zum Heinz, der erst fragt und dann die negative Antwort ignoriert.

3. Die Löschung der Daten kann niemand einfordern. Das würde ich klar stellen. Genauso wie du die Erlaubnis für die Ausstellung nicht benötigst.

Es gibt nur sehr wenige Situationen, in denen man keine Fotos machen darf. Bei fast allen Diskussionen und Streitigkeiten geht es um Veröffentlichung im Internet oder auf bedrucktem Papier.
 
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