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komplizierten rechtsfall

  • Themenersteller Themenersteller 03.03.09
  • Erstellt am Erstellt am
Wieso? Sie haben im gegensatz zu dir sämtliche Rechte an dem Bild:
Von Dir wurde es käuflich erworben und ihre eigenen Persönlichkeitsrechte werden nicht verletzt.
Das Bild ist ihr Eigentum....

nein! ich bin der urheber.

wenn ich aufgefordert werde sämtliche kopien zu vernichten, dann muss der druck, den ich an die gemeinsame bekannte verkauft habe, die diesen an das paar verschenkte logischer weise auch vernichtet werden. das ist den beiden anscheinend ebenfalls nicht klar.

mfg

glücksritter
 
1. Wer dumme Fragen stellt, bekommt dumme Antworten. Die Erlaubnis hättest du nicht benötigt, wegen Freiheit der Kunst. Es ist aber nicht verkehrt die Personen vorher zu fragen.

Dazu müsste aber erstmal eine künstlerische Schöpfungshöhe festgestellt werden... ein Foto ist noch keine Kunst!

3. Die Löschung der Daten kann niemand einfordern. Das würde ich klar stellen. Genauso wie du die Erlaubnis für die Ausstellung nicht benötigst.

Ohje... :rolleyes: Die Erlaubnis ist für JEDE Veröffentlichung nötig, sofern die Personen keine Personen der zeitgeschichte, etc sind
 
nein! ich bin der urheber.

wenn ich aufgefordert werde sämtliche kopien zu vernichten, dann muss der druck, den ich an die gemeinsame bekannte verkauft habe, die diesen an das paar verschenkte logischer weise auch vernichtet werden.

:lol:
Klar bist du der Urheber... du bist aber nicht mehr der Besitzer! Mit dem Verkauf des bildes hast du keine Entscheidungsgewalt mehr über dieses Exemplar.

Wäre ja noch schöner: Verlag XY verliert einen Urheberrechtsstreit wegen einem Bild in Buch YZ ... Muss der Verlag nun durch die ganze Republik tingeln und bei allen Kunden das Buch einsammeln? :ugly: Sicherlich nicht :rolleyes:
 
Dazu müsste aber erstmal eine künstlerische Schöpfungshöhe festgestellt werden... ein Foto ist noch keine Kunst!

ich bin anerkannter foto- und videokünstler.

die arbeit ist eine "jugendsünde" aus der anfangszeit meiner künstlerischen laufbahn.

mfg

glücksritter
 
Wieviele dieser Unsicherheiten stellst du in öffentlichen Foren die nicht der Rechtsberatung dienen zur Diskussion ???

.

Wir sind hier in einem Fotoforum. Da gehören auch Rechtsfragen welche die Fotografie betreffen dazu.

Bei den meisten Rechtsunsicherheiten arbeite ich mit der Technik des Verdrängens. Mir fehlt nicht nur das Geld um alle Fragen zu klären, sondern auch die Zeit und die Kraft.
 
ich bin anerkannter foto- und videokünstler.

Sollte dir dann nicht an deinem gutem Ruf gelegen sein?
Ich hoffe dir ist klar, dass du dich zum Affen machst, wenn du erst gefragt hast und dann die Antwort ignorierst. Das zeugt nicht gerade von Professionalität. Wenn du der Ansicht bist, dass du es veröffentlichen kannst, dann hättest du nicht fragen sollen...:rolleyes:

Ansonsten stimme ich mit thunderclap überein. Ob das Foto nun ein Kunstwerk ist, oder nicht wirst du nur von einem Richter erfahren. Da solltest du dich entscheiden, ob es dir das im Zweifelsfall Wert ist.

Viele Grüße,
aighes
 
eben (abgesehen davon, dass ich das verlangen der löschung als rechtlich strittig ansehe), und aus dem damaligen stillschweigenden einverständnis der nutzung der fotos ergibt sich für mich möglicherweise das recht sie auch weiterhin zu nutzen.

mfg

glücksritter

Falsch gedacht. ;)
Aber wenn Du es genau und einigermaßen verbindlich wissen willst, dann solltest Du eher einen entsprechenden Fachanwalt für Medienrecht konsultieren, als ein Hobby-Fotoforum.

Andreas
 
Sollte dir dann nicht an deinem gutem Ruf gelegen sein?
Ich hoffe dir ist klar, dass du dich zum Affen machst, wenn du erst gefragt hast und dann die Antwort ignorierst. Das zeugt nicht gerade von Professionalität. Wenn du der Ansicht bist, dass du es veröffentlichen kannst, dann hättest du nicht fragen sollen...:rolleyes:

ich strebe eine einvernehmlich lösung an. möglichweise werde ich die beiden oder einer der beiden in den nächsten tagen treffen und dort eine lösungsmöglichkeit im persönlichen gespräch anstreben.

ich werde schon meinen standpunkt in angemessener weise zu halten wissen.

mfg

glücksritter
 
Ich hab mir dass hier jetzt mal alles durchgelesen und muss ehrlich gesagt etwas mit dem Kopf schütteln... Du hast das Paar gefragt, das Paar hat nein gesagt und Ende...was ist das Problem? Ich glaube ich würde mich selbst nicht wohl dabei fühlen, ein Bild auf einer Ausstellung zu zeigen, von dem ich weiß, dass die Abgebildeten dies ausdrücklich untersagt haben. Ich kann diese ganze Diskussion ehrlich nicht ganz nachvollziehen. Klar... ärgerlich ist es mit Sicherheit, aber sie haben nunmal kein Einverständnis gegeben und damit musst du wohl leben!
 
sich an einem kunstwerk an den eigenen wänden hängend zu erfreuen, aber den Urheber zur löschung seines werkes aufzufordern halte ich für absurd.

Ohne das Wörtchen "absurd" könntest Du es mit diesem Argument ja nochmal bei denen versuchen.
Allerdings sieht es meiner Meinung nach anders aus:
Ich könnte jetzt zu denen hinfahren, "Deine" Fotos auf einem Farbkopierer vervielfältigen - und mir damit meine Wände zupflastern.
Das ganze wäre legal, da ich die Sachen nur privat nutze.
Dafür zahlt man ja auch einen Aufschlag wenn man einen Kopierer oder Drucker kauft.
 
ich habe mal in einem künstlergespräch im rahmen einer ausstellung gesagt, dass ich meine arbeiten als meine kinder ansehe. und ich weiss wovon ich spreche, da ich eine dieses jahr volljährig werdende tochter habe.

die fotostrecke zeigt etwas, was das wesen des argentinischen tango in einer art darstellt, die sich nicht in allen fotos von profesionellen Tangotanzpaaren zusammen zeigt.

obiges werde, ich den beiden zu vermitteln versuchen.

sollte dies ohne erfolg bleiben, so wäre es für mich so, als ob ich meine Kinder einsperren müsste oder, im falle des löschens, töten.

auf jeden fall wird es mir für die zukunft eine lehre sein, immer eine schriftliche einverständniserklärung einzuholen.

mfg

glücksritter
 
sollte dies ohne erfolg bleiben, so wäre es für mich so, als ob ich meine Kinder einsperren müsste oder, im falle des löschens, töten.

Gut, dann sollte ohnehin auch ein Arzt konsultiert werden. Ich würde meine beiden Söhne niemals mit sachlichen Dingen auf eine Ebene stellen.

Sorry, aber bei solchen Aussagen ist dann langsam Schluß mit lustig, auch wenn es möglicherweise plakativ zu verstehen ist.
 
Ich würde meine beiden Söhne niemals mit sachlichen Dingen auf eine Ebene stellen.

und ich würde kunst niemals mit sachlichen dingen auf eine eben stellen.

hast du schon mal den begriff gebären in anderer verwendung als der biologischen reproduktion vernommen?

mfg

glücksritter
 
wenn 2 jahre schweigen nicht reichen, dann werde ich wohl jeweils 10 jahre finales schweigen abwarten müssen;)
Letztendlich geht es doch darum, ob du mit dem Verkauf der Exponate auch die Rechte verkauft hast - wie sehr oft üblich.
Wenn das vertraglich nicht geregelt ist, darfst du sie weiterhin Verwenden - insofern es eine öffentliche Veranstaltung war.

Wenn das schon gesagt wurde, entschuldige ich mich für die Wiederholung.
 
und ich würde kunst niemals mit sachlichen dingen auf eine eben stellen.

hast du schon mal den begriff gebären in anderer verwendung als der biologischen reproduktion vernommen?

Oder den Begriff Kreation. Kunst ist zwar sachlich, was aber nicht heißt, dass keine tiefe emotionale Bindung vor während und nach dem Prozess des Erschaffens aufgebaut wurde.

Da geb ich dir mal vollkommen Recht.
 
hallo glücksritter,

das ist sicherlich sehr ärgerlich für dich. An der Rechts- und Gesetzeslage lässt sich wenig ändern. Aber:
Möglicherweise müsste der Sachverhalt nur ganz leicht aus einer anderen Perspektive geschildert werden und schon hast du dein Einverständnis zur Veröffentlichung. Diese andere Darstellung eignet sich auch als "Beweis des ersten Anscheins", so dass das Paar gezwungen wäre zu beweisen, dass sie die Nutzung untersagten. Da sollte jedes halbwegs kreative (rechtsgestaltende) köpfchen ganz von allein drauf kommen.

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prop, in deinem "privatkopie" beispiel hast du was wichtiges überlesen, das Wort "eigene". Wenn deine Erläuterung richtig wäre, was spräche dann gegen Emule & co?
 
und ich würde kunst niemals mit sachlichen dingen auf eine eben stellen.

hast du schon mal den begriff gebären in anderer verwendung als der biologischen reproduktion vernommen?

mfg

glücksritter


vielleicht hab ichs jairgendwo ueberlesen, aber soweit ich weiss hast du jetzt immer noch nicht gesagt, ob das Foto auf einer öffentlichen Veranstaltung (Tanzwettbewerb oder ähnliches) gemacht wurde oder nicht (private Veranstaltung). Auch in welcher Funktion Du da warst (privat, presse usw.) weiss ich nicht. ichglaube, dass ist fuer die Beurteilung der Situation wichtig. Also raus damit...:D
 
Hallo Andreas,
aus Deiner Sicht ist es natürlich sehr ärgerlich, aber letztendlich wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen und die Fotos löschen müssen . . .

Ist natürlich um so ärgerlicher, als dass das Paar damit ein Unikat erhält, welches im Wert schlagartig deutlich ansteigt . . . vielleicht ist das sogar der Hintergedanke . . .

Dennoch, die Rechtslage ist, wie schon in wirklich perfekter Weise, von einem Anwalt dargelegt worden . . . zwar kannst Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber die Gefahr ist groß, daß der Richter dem Paar zustimmen wird . . .

Grüße, Sascha
 
Diese andere Darstellung eignet sich auch als "Beweis des ersten Anscheins", so dass das Paar gezwungen wäre zu beweisen, dass sie die Nutzung untersagten. Da sollte jedes halbwegs kreative (rechtsgestaltende) köpfchen ganz von allein drauf kommen.

Hallo,
ich glaube du unterliegst einem Irrtum, nicht der Abgebildete muss nachweisen, dass er es verweigert hat, sondern der Fotograf muss nachweisen, dass du es ihm erlaubt hast.

@TO: Ich habe bisher noch keinen Paragraphen gefunden, der den Verbleib dieser Bilder beim Urheber verbietet. KUrhG 22 untersagt lediglich die Veröffentlichung und die Verbreitung.


Viele Grüße,
aighes
 
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