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Was bitte soll "finales Schweigen" sein???
(fett von mir)§22 KunstUrhG sagt dazu:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
@ kharthax,
Ja, 100% Ernst gemeint.
@ TGW712,
Danke. Wenn ich dich richtig verstehe, dann darfst du dich und dürfen deine Kollegen sich hier allgemein zu Fragestellungen äußern: Nur eben nicht in jedweder Art der Formulierung. Es muss halt allgemein formuliert sein.
Dann wäre es nur fair, wenn ihr hier etwas öfters zu Rechtsfragen etwas sagt. Denn die vielen Fachleute aus anderen Bereichen wie Fotografen und Softwarespezialisten teilen ihr Wissen mit euch ja ebenfalls unentgeltlich.
@ dr.imi
Wenn ich zu jeder Frage meine Lebens in der ich rechtsunsicher bin zum Anwalt ginge müsste ich jeden Monat ein Mehrfaches meiner Jahreseinnahmen an Anwälte abführen.
kumgang - andersrum wird ein schuh draus...
Einfach nur traurig womit man sich heute in der Öffentlichkeit konfrontiert sieht, -es macht schon fast keinen Spaß mehr raus zu gehen (weil überall ein Irrer mit seiner Cam lauert)
ps. das ist übrigens nicht auf den TO bezogen
Entweder du kommst der Aufforderung nach (hast du ein Problem damit ?)
kumgang - andersrum wird ein schuh draus...
Einfach nur traurig womit man sich heute in der Öffentlichkeit konfrontiert sieht, -es macht schon fast keinen Spaß mehr raus zu gehen (weil überall ein Irrer mit seiner Cam lauert)
ps. das ist übrigens nicht auf den TO bezogen
Sehe ich nicht ganz so,-dort wo ich fotografiere,falle ich in der Regel niemanden auf den Wecker!![]()
es geht nicht um das verkaufte exponat sondern um eine weiter nutzung der motive.
mfg
glücksritter
@ dr.imi
Wenn ich zu jeder Frage meine Lebens in der ich rechtsunsicher bin zum Anwalt ginge müsste ich jeden Monat ein Mehrfaches meiner Jahreseinnahmen an Anwälte abführen.
das paar hat sich über das geschenk (vor ca. 2 jahren) gefreut und war darüber informiert, dass es aus einer ausstellung stammte.
Dann war es ihnen zu diesem Zeitpunkt offenbar egal... wenn sie gewollt hätten, hätte sie auch damals schon die Löschung fordern können.
und aus dem damaligen stillschweigenden einverständnis der nutzung der fotos
Nun willst du es erneut kommerziell verwenden... Du hast sie gefragt, sie haben verneint... wo ist das Problem?!
Fragst du immer erst und akzeptierst dann trotzdem nur ein Ja?!
sollte die einigung auf eine löschung hinauslaufen, dann würde es logischer weise bedeuten, dass auch ihr druck zu vernichten sei.
ich will es nicht kommerziell verwenden sondern in rahmen einer kunstausstellung.
ich habe gefragt, und würde und werde mich mit ihnen einigen. sollte die einigung auf eine löschung hinauslaufen, dann würde es logischer weise bedeuten, dass auch ihr druck zu vernichten sei.
sich an einem kunstwerk an den eigenen wänden hängend zu erfreuen, aber den Urheber zur löschung seines werkes aufzufordern halte ich für absurd.
mfg
glücksritter
nun habe ich von der bekannten die kontaktdaten des paares erfragt und dieses um erlaubnis zur erneuten verwendung auf einer ausstellung gebeten.
diese wurde mir nun verweigert und ich zur löschung der daten aufgefordert. man äußert sich dahingehend, dass ich heimlich fotografiert hätte.