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komplizierten rechtsfall

  • Themenersteller Themenersteller 03.03.09
  • Erstellt am Erstellt am

03.03.09

Guest
ich brauche mal eure meinung zu einem etwas komplizierten fall.

auf einer meiner ausstellungen habe ich vor 2,5 jahren eine fotostrecke eines tanzpaares ausgestellt. eine bekannte von mir, die mit dem tanzpaar bekannt ist hat das exponat vor ca. 2 jahren gekauft und am tag des kaufs an das paar verschenkt.

nun habe ich von der bekannten die kontaktdaten des paares erfragt und dieses um erlaubnis zur erneuten verwendung auf einer ausstellung gebeten.

diese wurde mir nun verweigert und ich zur löschung der daten aufgefordert. man äußert sich dahingehend, dass ich heimlich fotografiert hätte.

tatsache ist, dass ich die fotos nachdem ich schon geraume zeit auf der veranstaltung in ihrer gegenwart fotografiert habe, erstellte. die verwendete brennweite betrug 50 mm. ich schätze der motivabstand betrug ca 3m. insofern kann von heimlich wohl keine rede sein.

mich verwundert, das jetzt, nachdem sie die fotos ca. 2 Jahre besitzen sie deren existenz stört. kann ich aus deren kenntnis über die existenz ein recht auf weiter verwendung ableiten.

mfg

glücksritter
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: komplizierten fall

Wieso "Meinung" ?

Du hast das Bild verkauft. Was steht im Vertrag? Hast Du Nutzungsrechte?
 
AW: komplizierten fall

es geht nicht um das verkaufte exponat sondern um eine weiter nutzung der motive.

mfg

glücksritter
 
AW: komplizierten fall

auf einer meiner ausstellungen habe ich vor 2,5 jahren eine fotostrecke eines tanzpaares ausgestellt.

Inwieweit hatte das Tanzpaar davon Kenntnis? Liegt eine schriftliche Erlaubnis des Tanzpaares vor oder hast du die Fotos einfach so ohne deren Kenntnis/ Erlaubnis ausgestellt? War das eine private oder öffentliche Tanzveranstaltung?
Ob du heimlich oder offensichtlich fotografiert hast, dürfte in diesem Fall erstmal egal sein.
Soweit ich weiß kann dir das paar, sofern keinerlei Erlaubnis vorliegt, "nur" verbieten die Bilder in irgendeiner Form zu veröffentlichen. Eine Löschung der Daten kann das paar nicht erwirken, zumal das eh nicht zu überprüfen wäre...
 
AW: komplizierten fall

[Halbwissen an]
Ich bin jetzt kein Rechtsexperte aber nur weil man weiß, dass man fotografiert wird leitet sich -soweit ich weiß- für den Fotografen noch keinerlei Verwendungsrecht ab.

Wenn es zwischen dir und dem Paar oder zwischen dir und dem Veranstalter (der dann aber auch wiederum einen Vertrag mit dem Paar hätte haben müssen) keinen Vertrag gab, müsstest du afaik ihre Erlaubnis zur kommerziellen Verwendung haben/einholen. [Das hätte dann aber auch schon für die erste Ausstellung gegolten.]

kann ich aus deren kenntnis über die existenz ein recht auf weiter verwendung ableiten.
Nur weil ich weiß, dass ein Foto von mir existiert und ich nicht bei der Erstellung sofort wiedersprochen habe, ergibt sich für den Fotograf kein uneingeschränktes Verwendungsrecht.
Zumal das Paar wohl während du Fotos gemacht hast getanzt haben dürfte, oder? Ich tanze selbst öfters mal und wenn da nicht einer gerade 1000 Fotos macht dann muss einem das nicht zwingend auffallen.

Wenn du kein vertraglich festgelegtes Verwendungsrecht hast und sie dir die Verwendung untersagen wirst du es wohl nicht verwenden dürfen.​
[/Halbwissen off]

§22 KunstUrhG sagt dazu:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Meine Laieninterpretation dieses Textes würde auf das was ich oben bereits geschrieben habe hinauslaufen:
Du darfst die Bilder nicht verwenden.

Insofern kein allzu komplizierter Fall :)
 
AW: komplizierten fall

Liegt eine schriftliche Erlaubnis des Tanzpaares vor oder hast du die Fotos einfach so ohne deren Kenntnis/ Erlaubnis ausgestellt?
es liegt weder ein mündliches noch ein schriftliches einverständnis vor.

jedoch ist ihnen seit ca 2 jahren die existenz der fotos bekannt, und sie haben ebensolang kenntnis dass sie schon ein mal ausgestellt wurden. liegt somit nicht ein stillschweigendes einverständnis vor?

mfg

glücksritter
 
wenn 2 jahre schweigen nicht reichen, dann werde ich wohl jeweils 10 jahre finales schweigen abwarten müssen;)

mfg

glücksritter
 
Einfach nur traurig,womit man sich als Fotograf heutzutage konfrontiert sieht,-es macht schon fast keinen Spaß mehr,mit der Cam loszuziehen!:confused:
Mit freundlichen Grüßen,-kumgang!:)
 
kumgang - andersrum wird ein schuh draus...


Einfach nur traurig womit man sich heute in der Öffentlichkeit konfrontiert sieht, -es macht schon fast keinen Spaß mehr raus zu gehen (weil überall ein Irrer mit seiner Cam lauert) :confused::ugly:


ps. das ist übrigens nicht auf den TO bezogen
 
nun habe ich von der bekannten die kontaktdaten des paares erfragt und dieses um erlaubnis zur erneuten verwendung auf einer ausstellung gebeten.

diese wurde mir nun verweigert und ich zur Löschung der daten aufgefordert. man äußert sich dahingehend, dass ich heimlich fotografiert hätte.

Da kommst Du wohl an einer gescheiten Rechtsberatung durch einen Anwalt, nicht Forenwissen, nicht vorbei.
Möglicherweise - wenn es sich wirklich um eine Ausstellung handelt, hilft Dir

§23 KuG weiter: ( Nr. 4)

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
 
Zu #12,

Gibt es denn hier im Forum keine Anwälte? Kann es sein, dass Anwälte zu künstlerischen Themen wie Fotografie tatsächlich keine persönliche Neigung entwickeln können?
 
ernst gemeint? :(

Rechtsberatung wäre wohl nicht ganz rechtens hier!
definitiv nicht richtig! streng genommen ist das, was Ihr hier macht unzulässig. Ihr gebt einzelfallbezogene Beratung ab und diskutiert nicht lediglich über einen Fall --> unzulässige Rechtsberatung durch nicht zum Anwaltsberuf Zugelassene oder durch das RDG sonstwie Befugte.

Ein ANWALT darf hingegen auch kostenlosen Rechtsrat erteilen. Die Anwälte, die sich hier äußern, dürfen das also.

Zu #12,

Gibt es denn hier im Forum keine Anwälte? Kann es sein, dass Anwälte zu künstlerischen Themen wie Fotografie tatsächlich keine persönliche Neigung entwickeln können?

Sicher doch - ich bin zB einer von ihnen. Ich antworte aber auf so konkrete Frage ganz bewusst nicht. Auch der kostenlose Rechtsrat befreit mich nicht von meiner Haftung. Der TO macht sehr klar deutlich, dass er hier eine verbindliche Aussage sucht, nach der er sich richten kann - wer hier also Tipps gibt ist als Anwalt voll in der Haftung - das mache ich gratis allenfalls für Freunde.
 
Sorry,

ich verstehe nicht warum bei diesen Themen immer so rumgeeiert wird...

Entweder du kommst der Aufforderung nach (hast du ein Problem damit ?)

Oder du gehst zu einem Anwalt... Denn wie soll das denn nun weitergehen ?
Willst du dann das Tanzpaar damit beeindrucken zu sagen "aber die im Forum haben gesagt..."

"kopfschüttel"
 
@ kharthax,
Ja, 100% Ernst gemeint.

@ TGW712,
Danke. Wenn ich dich richtig verstehe, dann darfst du dich und dürfen deine Kollegen sich hier allgemein zu Fragestellungen äußern:
"Ein ANWALT darf hingegen auch kostenlosen Rechtsrat erteilen. Die Anwälte, die sich hier äußern, dürfen das also."
Nur eben nicht in jedweder Art der Formulierung. Es muss halt allgemein formuliert sein.

Dann wäre es nur fair, wenn ihr hier etwas öfters zu Rechtsfragen etwas sagt. Denn die vielen Fachleute aus anderen Bereichen wie Fotografen und Softwarespezialisten teilen ihr Wissen mit euch ja ebenfalls unentgeltlich.
 
Willst du dann das Tanzpaar damit beeindrucken zu sagen "aber die im Forum haben gesagt..."

vermutest du dies allen ernstes :confused:

ich suche ein meinungsspektrum.

auch der besuch bei einem anwalt würde nur dessen einschätzung ergeben und keine garantie für den ausgang eines rechtsstreits darstellen können.

mfg

glücksritter
 
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