03.03.09
Guest
ich brauche mal eure meinung zu einem etwas komplizierten fall.
auf einer meiner ausstellungen habe ich vor 2,5 jahren eine fotostrecke eines tanzpaares ausgestellt. eine bekannte von mir, die mit dem tanzpaar bekannt ist hat das exponat vor ca. 2 jahren gekauft und am tag des kaufs an das paar verschenkt.
nun habe ich von der bekannten die kontaktdaten des paares erfragt und dieses um erlaubnis zur erneuten verwendung auf einer ausstellung gebeten.
diese wurde mir nun verweigert und ich zur löschung der daten aufgefordert. man äußert sich dahingehend, dass ich heimlich fotografiert hätte.
tatsache ist, dass ich die fotos nachdem ich schon geraume zeit auf der veranstaltung in ihrer gegenwart fotografiert habe, erstellte. die verwendete brennweite betrug 50 mm. ich schätze der motivabstand betrug ca 3m. insofern kann von heimlich wohl keine rede sein.
mich verwundert, das jetzt, nachdem sie die fotos ca. 2 Jahre besitzen sie deren existenz stört. kann ich aus deren kenntnis über die existenz ein recht auf weiter verwendung ableiten.
mfg
glücksritter
auf einer meiner ausstellungen habe ich vor 2,5 jahren eine fotostrecke eines tanzpaares ausgestellt. eine bekannte von mir, die mit dem tanzpaar bekannt ist hat das exponat vor ca. 2 jahren gekauft und am tag des kaufs an das paar verschenkt.
nun habe ich von der bekannten die kontaktdaten des paares erfragt und dieses um erlaubnis zur erneuten verwendung auf einer ausstellung gebeten.
diese wurde mir nun verweigert und ich zur löschung der daten aufgefordert. man äußert sich dahingehend, dass ich heimlich fotografiert hätte.
tatsache ist, dass ich die fotos nachdem ich schon geraume zeit auf der veranstaltung in ihrer gegenwart fotografiert habe, erstellte. die verwendete brennweite betrug 50 mm. ich schätze der motivabstand betrug ca 3m. insofern kann von heimlich wohl keine rede sein.
mich verwundert, das jetzt, nachdem sie die fotos ca. 2 Jahre besitzen sie deren existenz stört. kann ich aus deren kenntnis über die existenz ein recht auf weiter verwendung ableiten.
mfg
glücksritter
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