was ich hier schreibe beziehe ich nicht auf den konkreten Fall, es liegt mir fern jemandem etwas zu unterstellen, aber...

... passieren kann sowas immer.
Kein normaler Mensch macht seine CAM absichtlich kaputt und ich frag mich sowieso wie das gehen soll.
absichtlich glaube ich auch nicht, aber "versehentlich" reicht: Das ist dann unsachgemäße handhabung, und dafür kann der Hersteller nichts. Kaum jemand wird absichtlich mit dem Auto von der Straße abkommen und gegen einen Baum fahren. Wenn es aber doch passiert, kann der Hersteller in aller Regel nichts dafür (ausnahmen mit klemmenden Gaspedalen lasse ich mal dahingestellt sein)
Das ist einfach: manuelle Sensorreinigung anschubsen, auf dem Sensor rum wischen, den Swap noch drinnen haben und Kamera ausschalten o.ä.
---> genauso könnte es passiert sein. Muß es nicht, aber könnte.
Und genau das ist das problem, wie oben geschrieben, zwischen recht haben und recht bekommen. Und ich wiederhole mich nochmal... der HERSTELLER muss an dieser Stelle gar nichts. Der einzige, gegen den man als Endanwender einen Anspruch aus Gewährleistung hat, ist der HÄNDLER von dem man es gekauft hat. In diesem Fall gilt dann die 6/18 Monatsregel: In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß der Mangel bei Auslieferung noch nicht begründet war, danach muß der Nutzer beweisen, DASS der Mangel bei Auslieferung begründet war. Beides ist ähnlich schwierig bis unmöglich - auch wenn ich schon ausnahmen von beidem erlebt habe.
Der Hersteller gibt eine GARANTIE; das ist freiwillig und nach dessen eigenen Regeln, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Und wenn der Hersteller eine Sache als "unsachgemäße Handhabung" von der Garantie ausschließt, dann ist das sein gutes Recht (siehe beispiel oben mit dem Auto gegen den Baum).
(Wenn man natürlich das Produkt DIREKT vom Hersteller erwirbt, gilt für diesen dann auch die Gewährleistungspflicht... solange es nach Europäischem Recht erworben wurde...)