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Keine 10.000 Auslösungen ...

Mal so am Rande: dass Canon da "Gewaltanwendung" reinschreibt, ist nicht so ungewöhnlich. Es bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass der Anwender da (schuldhaft) dran rumgebastelt hatte, sondern schlicht und ergreifend, dass es Verschluss/Lamellen eben 'ordentlich' zerbröselt hat?

Vgl.
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=16296 (ähnlich lautende Antwort des Service, dort zusätzlich auch noch der Sensor in Mitleidenschaft gezogen :eek: )
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=494617 (Erläuterung von Nightshot)

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=13732 ("Gewaltanwendung" beim CF-Karten-Slot)

Gruß, Graukater
 
Ich habe die Cam jetzt 10 Monate, also die 6 Monate sind um.
Das würde aber bedeuten, sie ist noch innerhalb der Garantiezeit (12 Monate)... :confused:

Gruß, Graukater

[EDIT] Vielleicht als Tipp - hast Du noch Bilder vor dem 'baumelnden Verschluss' aus dem ersten Beitrag?
Wenn die Bilder noch hast ist das ein schöner Nachweis, dass nicht rum gefummelt wurde. Liegen zwischen funktionierender Kamera und Defekt nur wenige Sekunden, kann der Kunde nichts am Verschluss gemacht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Schrott Zusammenbauen, dann müssen die das auf Garantie Reparieren, und nicht eine Kostenvoranschlag Schicken.
 
Das würde aber bedeuten, sie ist noch innerhalb der Garantiezeit (12 Monate)... :confused:

Gruß, Graukater

So ist es.
 
Wenn er die Kamera weniger als ein halbes Jahr hat, muss er es nicht beweisen. Canon muss beweisen dass es Gewalteinwirkung war. Zudem müssen sie auch beweisen dass die Gewalteinwirkung nicht schon beim Herstellungsprozess erfolgt sein kann und erst später zum Ausfall beim Kunden führte.
Erst nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um.
Und beweisen != behaupten.



JAJA,das mit dem beweisen ist so eine Sache.

Meine Frau war auch absolut 100pro bei einem Verkehrsunfall (Gegenverkehr gestreift) unschuldig.
So sind wir auch davon ausgegangen das der Richter höchstens auf 50/50 plädieren würde aufgrund gegenteiliger Aussagen ohne jeglichen Zeugen.
Gekommen ist´s dann ganz anders.-sie wurde absolut unschuldig zu 100prozent schuldig verurteilt.
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe in einer modernen Demokratie.
Ich wünsch dem Threadstarter viel Glück das Canon das regelt und er zumindest einen großen Teil der Summe wiederbekommt.
10.000 Auslösungen sind nicht viel und mir ist´s noch nicht passiert bei vier CAMS. Soll vorkommen kann vorkommen-ehrlich gesagt versteh ich es trotzdem nicht das Canon dafür nicht aufkommen will.
Kein normaler Mensch macht seine CAM absichtlich kaputt und ich frag mich sowieso wie das gehen soll.
Selbst wenn sie runtergefallen wäre, dann müßte man einen höchstwahrscheinlich nen Einschlagskrater an der CAM sehen.:lol:

Grüße Volker
 
was ich hier schreibe beziehe ich nicht auf den konkreten Fall, es liegt mir fern jemandem etwas zu unterstellen, aber... ;) ... passieren kann sowas immer.

Kein normaler Mensch macht seine CAM absichtlich kaputt und ich frag mich sowieso wie das gehen soll.

absichtlich glaube ich auch nicht, aber "versehentlich" reicht: Das ist dann unsachgemäße handhabung, und dafür kann der Hersteller nichts. Kaum jemand wird absichtlich mit dem Auto von der Straße abkommen und gegen einen Baum fahren. Wenn es aber doch passiert, kann der Hersteller in aller Regel nichts dafür (ausnahmen mit klemmenden Gaspedalen lasse ich mal dahingestellt sein)

Das ist einfach: manuelle Sensorreinigung anschubsen, auf dem Sensor rum wischen, den Swap noch drinnen haben und Kamera ausschalten o.ä. :rolleyes:

---> genauso könnte es passiert sein. Muß es nicht, aber könnte.

Und genau das ist das problem, wie oben geschrieben, zwischen recht haben und recht bekommen. Und ich wiederhole mich nochmal... der HERSTELLER muss an dieser Stelle gar nichts. Der einzige, gegen den man als Endanwender einen Anspruch aus Gewährleistung hat, ist der HÄNDLER von dem man es gekauft hat. In diesem Fall gilt dann die 6/18 Monatsregel: In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß der Mangel bei Auslieferung noch nicht begründet war, danach muß der Nutzer beweisen, DASS der Mangel bei Auslieferung begründet war. Beides ist ähnlich schwierig bis unmöglich - auch wenn ich schon ausnahmen von beidem erlebt habe.

Der Hersteller gibt eine GARANTIE; das ist freiwillig und nach dessen eigenen Regeln, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Und wenn der Hersteller eine Sache als "unsachgemäße Handhabung" von der Garantie ausschließt, dann ist das sein gutes Recht (siehe beispiel oben mit dem Auto gegen den Baum).

(Wenn man natürlich das Produkt DIREKT vom Hersteller erwirbt, gilt für diesen dann auch die Gewährleistungspflicht... solange es nach Europäischem Recht erworben wurde...)
 
absichtlich glaube ich auch nicht, aber "versehentlich" reicht: Das ist dann unsachgemäße handhabung, und dafür kann der Hersteller nichts. Kaum jemand wird absichtlich mit dem Auto von der Straße abkommen und gegen einen Baum fahren. Wenn es aber doch passiert, kann der Hersteller in aller Regel nichts dafür (ausnahmen mit klemmenden Gaspedalen lasse ich mal dahingestellt sein)

gegen nen baum fahren ist aber ein ziemlich doofer Vergleich, das ist wie kamera fallen lassen.

ich denke ein kolbenfresser passt besser ;)
 
Dass das bei Fotografieren passiert ist, das weiß nur ich. ( leider )

Habe an dem Tag Motocross Fotografiert, und es kamm mir schon etwas seltsam vor, weil das linke Rand von den Fotos immer dunkler wurde.
Dann auf einmal ging es garnicht mehr.
Vielleicht wäre das der Beweis:confused:
Hier ein paar Beispielfotos.
 
Hallo!

Vielleicht wäre das der Beweis
Hmmm, eher nicht. :( Leider dokumentieren die Bilder das nicht hinreichend, weil zwischen IMG_7662 (16.5.2010 13:48:03) und IMG_7717 (16.5.2010 14:05:26) eine doch recht große Lücke ist. Canon könnte darauf beharren, dass Du in dieser Zeit (17 min) möglicherweise am Verschluss "herumgefummelt" hättest; außerdem fehlen die Bildnummern dazwischen (immerhin 54 weitere Auslösungen). Auf der linken Seite der Bilder ist tatsächlich eine Abschattung zu erkennen, die dort nicht hingehört - die Ursache bleibt aber Spekulation? :confused:

[EDIT] Sind die fehlenden Bilder gelöscht? Evtl. noch was auf der Speicherkarte vorhanden oder wiederherzustellen?

Gruß, Graukater
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, leider war ich so Blöd, und ich die restlichen Fotos Gelöscht habe.:mad:
Ich konnte nicht Ahnen, dass die mir so was Unterstellen.
Habe zur der Zeit auch garnicht an so was Gedacht.
Ich wusste dass ich Garantie habe, und deswegen war die Sache für mich erledigt.
Es gab Fotos die das Dokumentieren konnten.
Eine Zeitspanne von 1 oder 2 Sek.
In der Zeit konnte ich natürlich keine Sensorreinigung durchführen.
Wie aber schon oben geschrieben, dass ich die leider nicht mehr habe.
Man Lernt nie aus.:grumble:
 
hmmmmm, ich würde genau diese Fotos aber an Canon (Werkstätte) übergeben/schicken, wie auch immer.
Ich denke das die dann eventuell doch noch ihre Meinung ändern und auf Kulanz den Verschluss tauschen.
 
Die können sich die Fotos auch Anschauen.
Ich habe meine SD Karte vergessen Rauszunehmen, und die Steckt noch in der Cam.
 
Mist, die Speicherkarte wäre jetzt evtl. echt Dein 'Ass im Ärmel'. Die gelöschten Bilder würden sich nämlich normalerweise ohne größeren Aufwand wiederherstellen lassen (sofern noch nicht überschrieben) und würden dann belegen, dass Du nichts 'in' der Kamera gemacht haben kannst...

Letztlich fällt mir auch nichts Besseres ein, als nochmal ein höfliches Schreiben an Canon aufzusetzen. Lege die Bilder bei, und bekräftige noch mal, dass Du davon ausgegangen bist, dass ein solcher Defekt von der einjährigen Garantie abgedeckt ist und aus Deiner Sicht von "Gewaltanwendung" keine Rede sein kann. Weise auf die Abschattung auf den Bildern hin, darauf dass Du bist zum Auftreten des Defektes normal fotografiert hast, und erwähne ruhig auch, dass sich im Zweifelsfall auf der Karte noch gelöschte Daten finden lassen müssen (Bilder, Dateifragmente oder z.B. Dateinamens-Einträge), die dies bestätigen.

Gruß, Graukater
 
Witzig, wie die sich anstellen können. Canon hat mir an zwei 1DsII jeweils in einem Alter der Kameras von 3 bzw 4(!) Jahren die Verschlüsse auf Kulanz gewechselt. Das wären knapp tausend Euro gewesen.

Hattest Du mal den Sensor gereinigt?
 
Naja, auch Canon muss halt jeden Fall erst einmal beurteilen/entscheiden. Und das ist eben - leider - auch nicht immer ganz eindeutig:
Nun ein Verschluss kann auf viele Art und Weisen kaputt gehen. In der Regel springt er dabei nicht aus der Führung, dazu muss man die Lamellen nämlich recht weit biegen und das passiert nicht von selbst. Es gibt aber auch den Fall, wo eine Niete raus fliegt, die Lamelle steilt sich auf, verkeilt sich an der Kante und dann springt er auch raus. Ich sag mal so, in 90% der Fälle hat der Anwender am Verschluss gespielt, es gibt aber auch noch einen Rest wo das von selbst passiert.
Ich kann mir vorstellen, dass die Techniker durchaus auch mal Geräte auf den Tisch bekommen, bei denen der Kunde tatsächlich selber was verhunzt hat, es dann aber als "Herstellungsdefekt" verkaufen möchte.

Wenn's blöd läuft, und der Service-Mann einen schlechen Tag hat, oder sein Soll an Kulanzfällen aufgebraucht (bzw. an "Gewaltanwendung" noch nicht erfüllt :evil:) hat ... dann wird die Garantie-Reparatur halt erst einmal abgelehnt.

Ich bin gespannt, ob / hoffe mal, dass das in diesem Fall auch noch ein einvernehmliches Ende findet...

Gruß, Graukater
 
Witzig, wie die sich anstellen können. Canon hat mir an zwei 1DsII jeweils in einem Alter der Kameras von 3 bzw 4(!) Jahren die Verschlüsse auf Kulanz gewechselt. Das wären knapp tausend Euro gewesen.

Hattest Du mal den Sensor gereinigt?

Ich habe es ab und zu mit einem Blasebalg Ausgepustet, sonnst nichts.
War auch bis jetzt noch nicht nötig was anderes zu machen.
 
Ich würde gerne mit den Herren bei Canon Persönlich Sprechen, und da sollen die mir bitte zeigen wie ich das Kaputt gemacht haben sollte.
Leider ist das nicht möglich.
 
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