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Kamerareinigung. Fachmann oder Anfänger?

Ist der Staub oder die Fussel blendenunabhängig, dann kann eine Verunreinigung im Suchertrakt vorliegen. Dann kann Zerlegen erforderlich sein.
Aber doch bitte erst nach einem KVA...

Allein die Aussagen des Händlers würden bei mir die Alarmglocken läuten lassen. Kamera verschrotten? Sollte diese Aussage tatsächlich gemacht worden sein, wäre evt. eine Überprüfung sinnvoll, ob dieser Händler Nikon-Fachhändler ist. Nikon würde sich sicherlich freuen, so was zu hören...
 
Gestern habe ich den Händler angerufen.

Da durfte ich mir in einem ziemlich unverschämten Ton anhören dass meine Kamera noch nicht fertig ist. Und ich sollte doch bitte nicht dauern anrufen (war das erste mal), er würde sich melden wenn die Kamera fertig ist. Der "Mechaniker" braucht noch etwas.

Auf meine Frage wie lange der Mechaniker noch braucht, kam ein ziemlich genervtes "jaaa, das dauert halt noch".
 
Anwalt einschalten (wenn möglich)...
 
Ich weiß nicht ob ich das hier öffentlich so schreiben kann. Aber ich kann dir natürlich eine PN schicken.

Bei beiden Besuchen im Laden war ein Freund dabei. Dieser Freund ist Jurist, und riet mir dem Händler eine angemessene First zur Herausgabe der Kamera zu setzen. Drei Tage wären wohl angemessen.
 
krass. unglaublich, diese geschichte. namen und anschrift des händlers würden mich allerdings auch sehr interessieren. und das foto, dass du vor der reinigung gemacht hast ebenfalls.
 
Bei beiden Besuchen im Laden war ein Freund dabei. Dieser Freund ist Jurist, und riet mir dem Händler eine angemessene First zur Herausgabe der Kamera zu setzen. Drei Tage wären wohl angemessen.
Naja, typisch juristisches Vorgehen. Ich würde Gandhi spielen...
Einfach mit demselben Kollegen nochmal ins Geschäft marschieren und sehr freundlich aber bestimmt die Herausgabe deines Eigentums verlangen. Wenn das nicht geht, dann zumindest mal den Beweis, dass die Kamera noch zerlegt rumliegt, also in der Werkstatt zeigen lassen und falls dem so ist dann mal nachfragen, wie denn das ablaufen soll und ob jetzt eigentlich was gemacht wurde und ob du denn auch noch was zahlen sollst.
Falls er den Beweis nicht antreten kann, direkt mal einfach stehenbleiben und vor die Wahl stellen Geld oder neues Ersatzgerät rauszurücken. Hilft oft viel schneller und effizienter als alle "Mahnverfahren". Wichtig dabei, einfach freundlich bleiben...
 
Naja, typisch juristisches Vorgehen. Ich würde Gandhi spielen...
Einfach mit demselben Kollegen nochmal ins Geschäft marschieren und sehr freundlich aber bestimmt die Herausgabe deines Eigentums verlangen. Wenn das nicht geht, dann zumindest mal den Beweis, dass die Kamera noch zerlegt rumliegt, also in der Werkstatt zeigen lassen und falls dem so ist dann mal nachfragen, wie denn das ablaufen soll und ob jetzt eigentlich was gemacht wurde und ob du denn auch noch was zahlen sollst.
Falls er den Beweis nicht antreten kann, direkt mal einfach stehenbleiben und vor die Wahl stellen Geld oder neues Ersatzgerät rauszurücken. Hilft oft viel schneller und effizienter als alle "Mahnverfahren". Wichtig dabei, einfach freundlich bleiben...

Tja wie oft hat das denn bei dir mit Freundlichkeit geklappt? Meine Erfahrung ist, dass Händler keinen Finger rühren (selbst wenn sie klar im Unrecht sind und dies auch wissen) bis das Wort Anwalt oder gar Polizei fällt.
Dann können sie plötzlich ausserordentlich entgegenkommend sein. Mir gefällt das ja auch nicht, will nicht bei jedem Problem gleich Anwalt schreien, nur wird einem leider keine andere Möglichkeit gelassen...
 
Tja wie oft hat das denn bei dir mit Freundlichkeit geklappt? Meine Erfahrung ist, dass Händler keinen Finger rühren (selbst wenn sie klar im Unrecht sind und dies auch wissen) bis das Wort Anwalt oder gar Polizei fällt.
Du hast das mit der Freundlichkeit nicht ganz verstanden... Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass es ein übermässig grosser Laden ist. Du bleibst einfach im Laden, wirst ihn minütlich freundlich drauf hinweisen, dass du gerne die Kamera hättest bis er sie rausrückt oder er meint die Polizei rufen zu wollen, was du ja dann auch gerne annimmst ;).
Wie heisst es so schön, aus den Augen aus dem Sinn. Aber einfach dazubleiben gehört nicht zu den bekannten Verhaltensmuster und die Leute werden schnell nervös.
 
haja ... wünsche dir viel glück ... ich würde da glaub ich nicht so ruhig bleiben und hätte mir den kerl spätestens nach dem satz, dass die kamera auseinandergebaut ist und dass es noch dauert bis du sie zurückbekommst, hart zur brust genommen und darauf gedrängt noch am gleichen tag die kamera zu bekommen oder direkt ne neue :P
 
Aber einfach dazubleiben gehört nicht zu den bekannten Verhaltensmuster und die Leute werden schnell nervös.

Hatte zwar ein anderes Problem als der TO, jedoch ließ sich der Händler von meiner freundlichen Hartnäckigkeit und dem 30 minütigen Aufenthalt im Laden (der auch anderen Kunden aufgefallen ist) auch nicht beeindrucken, soll heissen, manchmal ist Anwalt das einzige Zauberwort das hilft. Aber egal, genug OT, das hilft dem TO ja jetzt auch nicht weiter.

Wünsche weiterhin Viel Glück und baldiges Ende!
(ich bekomme ja schon Tobsuchtsanfälle vom blossen Lesen des Threads)
 
Naja, vielleicht sollte man das nicht so eng sehen.
Kaufmänner haben nicht so viel Ahnung von Kameras, da kann es vielleicht schon sein, dass wenn das Objektiv von der Kamera ab ist, er schon vermutet dass dies "zerlegen" ist. Jedenfalls stimme ich den anderen zu, eine Sensorreinigung ist definitv sehr einfach, und viel falsch kann man dabei nicht machen, vor allem nicht wenn man nur die Sensorreinigung einschalten muss, Kamera nach unten halten und etwas mit Blasebalg reinpusten.
 
3 Tage Frist

per Einschreiben-Rückschein
Bitte nicht per Einschreiben-Rückschein, der ist nicht rechtskonform. Sicherer, weil absolut zugestellt, ist das einfache Einschreiben-Einwurf, durch den Postboten. Da dokumentiert die Post, dass der Brief dem Empfänger zugestellt wurde. Was der damit macht, muss Dich nicht interessieren.

Dann und nur dann hast Du die geforderte Sicherheit, dass das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich zugestellt wird. Ansonsten kann es bei Streitigkeiten zu Problemen kommen, weil der Empfänger nicht verpflichtet ist ein Einschreiben-Rückantwort entgegen zu nehmen. :evil:

Drei Tage halte ich (persönlich) für zu knapp, aber bitte, warum nicht :ugly:
 
jedoch ließ sich der Händler von meiner freundlichen Hartnäckigkeit und dem 30 minütigen Aufenthalt im Laden (der auch anderen Kunden aufgefallen ist) auch nicht beeindrucken
Ne halbe Stunde ist nicht lang genug. Am besten an einem stressigen Tag, viele Kunden und ihn dann mit freundlichem nachfragen stören... ;)
 
Du hast das mit der Freundlichkeit nicht ganz verstanden... Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass es ein übermässig grosser Laden ist. Du bleibst einfach im Laden, wirst ihn minütlich freundlich drauf hinweisen, dass du gerne die Kamera hättest bis er sie rausrückt oder er meint die Polizei rufen zu wollen, was du ja dann auch gerne annimmst ;).
Wie heisst es so schön, aus den Augen aus dem Sinn. Aber einfach dazubleiben gehört nicht zu den bekannten Verhaltensmuster und die Leute werden schnell nervös.
So würde ich es auch machen, irgendwann hat er die Faxen dicke, will er dich rauswerfen wird das wohl schwierig für ihn.

Bitte nicht per Einschreiben-Rückschein, der ist nicht rechtskonform. Sicherer, weil absolut zugestellt, ist das einfache Einschreiben-Einwurf, durch den Postboten. Da dokumentiert die Post, dass der Brief dem Empfänger zugestellt wurde. Was der damit macht, muss Dich nicht interessieren.

Dann und nur dann hast Du die geforderte Sicherheit, dass das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich zugestellt wird. Ansonsten kann es bei Streitigkeiten zu Problemen kommen, weil der Empfänger nicht verpflichtet ist ein Einschreiben-Rückantwort entgegen zu nehmen. :evil:

Drei Tage halte ich (persönlich) für zu knapp, aber bitte, warum nicht :ugly:

Öhm? Wie jetzt, ich dachte bei Einwurf Einschreiben kann der Empfänger sagen "in meinem Briefkasten war nix". Ebenso war ich der Meinung das ein Einschreiben mit Rückschein eben das sicherere wäre, natürlich nur solange der Empfänger es annimmt.
 
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