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Ist meine D800 neu?

Wenn es keine solch großen Schwankungen bei der Objektivqualität gäbe ..

Ich werd den Eindruck nicht los, daß diese Schwankungen sich durch manche Debatten hier im Forum gewaltig aufblasen. Es gibt immer wieder Beiträge, in denen Leute eine Kamera oder ein Objektiv kaufen und erstmal umfangreiche Messungen (oft noch unter unzureichenden Testbedingungen wie Traumflieger) vornehmen und diese dann hier seitenlang debattieren.
Die wirklichen Montagsprodukte erkennt man i.a. schnell & tauscht sie um, und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber bei Ware, die bekanntermaßen starke Qualitätsschwankungen hat, würde ich auch so vorgehen! ;)

Ich kenne keine von mir erwerbbare Ware, die grössere Qualitätsschwankungen hat als ein Auto.
Immer wieder Thema auf Stammtischen. Stichwort "Prüftstand Motorleistung" oder Verbrauch.


Wieviele würdest du davon kaufen um zu selektieren?
 
Ich kenne keine von mir erwerbbare Ware, die grössere Qualitätsschwankungen hat als ein Auto.
Immer wieder Thema auf Stammtischen. Stichwort "Prüftstand Motorleistung" oder Verbrauch.


Wieviele würdest du davon kaufen um zu selektieren?

Ein Auto prüfe ich vor dem Kauf auf die mir wichtigen Eigenschaften.
Ist was nicht OK, repariert es der Händler oder ich kaufe es nicht.

Das mache ich bei Objektiven genauso.
Wenn das erste OK ist, schicke ich die restlichen unangetastet zurück.
Leider wohnt der Onlinehändler nicht in meinem Ort, also muß es verschickt werden.
Da kann ich also gleich ggf. aus zB dreien das ohne Merkel selektieren. :evil:
 
Siehe oben, bei berechtigen Zweifeln an der Qualität der Produktes wegen bekannten Qualitätsschwankungen ist es für mich legitim.

Nein, da in der Regel die erste Kamera schon in Ordnung ist. Man muss kein Wichtigtuer sein und das kleinste Haar suchen.
 
Ich werd den Eindruck nicht los, daß diese Schwankungen sich durch manche Debatten hier im Forum gewaltig aufblasen. Es gibt immer wieder Beiträge, in denen Leute eine Kamera oder ein Objektiv kaufen und erstmal umfangreiche Messungen (oft noch unter unzureichenden Testbedingungen wie Traumflieger) vornehmen und diese dann hier seitenlang debattieren.
Die wirklichen Montagsprodukte erkennt man i.a. schnell & tauscht sie um, und fertig.

Eben, deshalb Wichtigtuer.
 
Nicht aufregen. Sind eben die neuen Spezial-Foto-Sparten und die neuen dazugehörigen SpartenjüngerInnnen: Pix-Peeping-Toms, Gurkensortierer, Fokus-Feti's, Wagger, Knackschärfer, Wettkampf-Dynamiker, Grenzcropper. Nicht zu vergessen die Auspacker, Einpacker, Servicenerver, Vogeltestzeiger,
Batterieaufreiher und AF-Rechts-Linker. Die Stativwackler, Designtäschner...
Statt Fotos machen zu müssen ist das doch auch eine Möglichkeit die Zeit mit Technikeinsatz totzuschlagen.
 
Wenn das erste OK ist, schicke ich die restlichen unangetastet zurück.
Leider wohnt der Onlinehändler nicht in meinem Ort, also muß es verschickt werden.
Da kann ich also gleich ggf. aus zB dreien das ohne Merkel selektieren. :evil:

Und weil andere nicht ganz so sorgsam sind wie Du und das Gleiche mit Bodys machen, aus Neugierde alle 3 auspacken und Vergleichsbilder schießen, ist bei den zweien, die zurück geschickt werden, der Shuttercounter nicht Null

Ich würde als Onlinehändler die Rückläufer auch nicht als "Gebraucht" billiger anbieten. Da kann ich ja gleich Konkurs anmelden.
 
Nein, da in der Regel die erste Kamera schon in Ordnung ist. Man muss kein Wichtigtuer sein und das kleinste Haar suchen.

Aha. Na, wenn Du meinst. :ugly:

Ich schrieb, wie ich bei Objektivneukauf (und ich rede nur von Drittherstellerobjektiven) vorgehe, bei denen Qualitätsschwankungen bekannt sind und dafür werde ich als Wichtigtuer tituliert? :o

ZB zeigten 2 der 3 Exemplar meines Tamrom 70-300 eine deutliche Unschärfe bei 300mm, das dritte Exemplar war dagegen scharf – und wurde meines, die beiden anderen gingen zurück.
Wenn Du ein Unscharfes behalten würdest, gerne, darfst Du. Oder Du schickst es dann zum Hersteller und erfährst vielleicht 3 Wochen später, dass es innerhalb der Toleranzen liegt, was Dir aber gar nix nützt, weil dann schon die Rückgabefrist abgelaufen ist.

Derweil habe ich von Anfang an ein scharfes Exemplar.

Ich habe wohl gemerkt nie zwei Bodys gekauft sondern nur gesagt, dass ich Leute verstehen kann, die das zB bei einer D800 wegen dem AF-Problem täten. :rolleyes:
 
Und weil andere nicht ganz so sorgsam sind wie Du und das Gleiche mit Bodys machen, aus Neugierde alle 3 auspacken und Vergleichsbilder schießen, ist bei den zweien, die zurück geschickt werden, der Shuttercounter nicht Null

Ich würde als Onlinehändler die Rückläufer auch nicht als "Gebraucht" billiger anbieten. Da kann ich ja gleich Konkurs anmelden.

Dafür könnte der Händler ja einen adäquaten Wertausgleich des Käufers verlangen wegen Verschleiß.
 
Genau das darf er ja nicht weil es ihm das Gesetz verwehrt. Er darf es nur bei Beschädigungen oder extremer Nutzung die nicht auch so im Laden möglich gewesen wäre.

Was glaubst du was hier los wäre wenn jemand ne D800 per Wiederruf zurück gesendet hat und dann nen Abzug bekommt weil er sie ausprobiert hat.

Da wäre das Geschrei wieder groß und es würde mit Paragraphen um sich geworfen ;)

Gruß
 
Ehrlich gesagt würd ich das auch richtig finden, wenn die Händler da ein wenig verlangen könnten, natürlich nur, wenn das Teil keinen Fehler hat und einfach so zurückgesandt wird. Wieviel das wäre würde sich wohl durch den Konkurrenzkampf einpendeln. Dann wäre das Problem mit den vielen Rücksendungen wohl etwas kleiner.

Achim
 
Genau das darf er ja nicht weil es ihm das Gesetz verwehrt. Er darf es nur bei Beschädigungen oder extremer Nutzung die nicht auch so im Laden möglich gewesen wäre.

Was glaubst du was hier los wäre wenn jemand ne D800 per Wiederruf zurück gesendet hat und dann nen Abzug bekommt weil er sie ausprobiert hat.

Da wäre das Geschrei wieder groß und es würde mit Paragraphen um sich geworfen ;)

Gruß

Nee, es gibt da sowas wie den "Schutzzweck der Norm" und "Treu und Glauben". Wenn jemand 3 bestellt, ohne jemals 3 kaufen zu wollen, kann er sich nicht auf Widerruf berufen, er muss sogar alle drei behalten. Das macht nur kaum ein Händler.

Diejenigen, die dies so handhaben, verstehen es auch einfach nicht. Es gibt kein 14 Tage Rückgaberecht lt. Gesetz, sondern einen Verbraucherwiderruf.

Und was mich ärgert ist, dass diejenigen, die das nicht so handhaben den daraus resultieren Preisaufschlag mitzahlen.

Get a life!:grumble:
 
Ehrlich gesagt würd ich das auch richtig finden, wenn die Händler da ein wenig verlangen könnten, natürlich nur, wenn das Teil keinen Fehler hat und einfach so zurückgesandt wird. Wieviel das wäre würde sich wohl durch den Konkurrenzkampf einpendeln. Dann wäre das Problem mit den vielen Rücksendungen wohl etwas kleiner.

Achim

Können sie, es ist nur einfacher, da ganze auf die Betriebskosten umzulegen, weil das kundenfreundlicher wirkt, das ist das dumme... (s.o.)
 
Ich hatte mich auch beim Kauf meiner D3100 beim ersten Bild gewundert.
Auslösungen laut Exif: 5
Bin aber nacher drauf gekommen, ich hatte bevor ich das erste Bild geknypst hatte, ein paar mal Live View aktiviert ohne auszulösen, der ShutterCount läuft ja dabei auch jedesmal weiter.

Hat der TE vielleicht auch einmal LV aktiviert und dann das erste Bild geschossen?
 
Können sie meiner Meinung nach nicht, das Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben, sogar die Portokosten ab 40€ müssen nicht bezahlt werden.

Gruß

Achim

Ja Du hast grundsätzlich Recht, Porto bis 40,- geht per AGB, mehr nicht. Aber nicht einmal das wird idR gemacht (das meinte ich eigentlich).

Nur im Falle des Verwendens zum Ansehen und Umtauschen ist das nicht so. Dafür sind die Verbraucherechte nicht gedacht, da isses treuwidrig (Beweisen ist natürlich noch mal was anderes).
 
Eigendlich ist es ganz einfach, wenn man nach dem Auspacken und anschalten der Kamera nicht sofort aufgefordert wird das Datum einzugeben, dann war die Kamera schon einmal aus der Verpackung.

Wenn der liebe Endkontrollör von Nikon sich eine zwecks Stichprobentest schnappt und testet, dann nimmt er sich eine schon zum Verkauf fertig verpacktes Gerät, öffnet die Verpackung, kontrolliert den Inhalt auf Vollständigkeit und ob alles an der vorgesehenen Stelle ist, nimmt die Kamera, steckt eine Speicherkarte ein (die warscheinlich schon einige Aufnahmen enthält, daher auch deine hohe Dateizahl) muss das Datum einstellen (der Einfachheit halber nicht das richtige) und macht genau EINE Auslösung.
Nach diese Prozedere wird alles wieder Verpackt und die Kamera kommt in den Handel.

Viel Spass mit der NEUEN Kamera!!!
;)
 
Heiteres Debattieren...

... um Begrifflichkeiten, die gerne durcheinandergeworfen werden ;)

Es gibt sowohl das gesetzliche Widerrufsrecht als auch das (alternativ mögliche) Rueckgaberecht, Unterschied u.a. die 40-EUR-Regel. Eine generelle Wertersatzpflicht ist unzulässig, im Einzelfall aber möglich.
Alles weitere siehe Google, Wikipedia und vor allem BGB, jetzt wird fotografiert :)

PS: bei Neuwagen wurde schon um den Kilometerstand prozessiert, dieser muss nicht generell "0" sein.
 
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