Er bleibt immer Urheber und es ist immer noch sein Werk, auch wenn er alle Nutzungsrechte verkauft. Im Gegenzug darf er auch wenn er sie behält, nicht ohne Zustimmung des Brautpaares in sein Portfolio aufnehmen. Die haben im Gegenzug das Recht am eigenen Bild.Ich denke mal der Fotograf behälte die Rechte an den Fotos, damit er sie in sein Portfolio aufnehmen darf. Würde er die Rechte an das Brautpaar abtreten, wäre es ja nicht mehr sein Werk und im schlimmsten Fall könnte ihn das Brautpaar auch verklagen, sollte er die Bilder irgendwo veröffentlichen.
Oder verstehe ich das falsch?
Es ist lediglich ein in meinen Augen auslaufendes Geschäftsmodell.
Um es auf den Punkt zu bringen, Lockvogelangebot... Um hinterher über die Abzüge teils unverschämt abzuzocken. Und auch die seriösen mussten mitziehen, denn bis es die Brautpaare gemerkt hatten, waren sie verheiratet und eine zweite Chance gabs nicht.Das war schon damals eine ziemlich kundenunfreundliche Preisgestaltung...