Also, mal ehrlich, es gibt ja viele Zufälle, aber ich muss auch noch mal die Vermutung unterstreichen, dass die beiden zusammen gearbeitet haben.
Wie sonst soll eine private Homepage in so kurzer Zeit gefunden werden? Bildersuche nach Inhalt gibt es ja noch nicht, und wenn sogar die Dateinamen verändert wurden, wird es echt schwierig für den Fotografen gewesen sein.
Kann der eBay-Verkäufer die Domain/Webseite zum Beispiel anhand der E-Mail-Adresse erkannt haben, oder ist sonst irgendwie anders auf der Seite gelandet (google nach Namen etc.)?
Wenn dem so ist, wäre eine frühere Verbindung Fotograf <> Verkäufer definitiv zu prüfen.
Ich würde das auch im jetzt laufenden Zivilprozess definitiv verfolgen, denn das dürfte vermutlich der einzige "Ausweg" sein, finanziell mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Denn die Rechtsverletzung - Veröffentlichung der Bilder - steht unabhängig von den fälschlicherweise erworben geglaubt zu habenden Bildern, der Schadenersatz wird wohl fällig werden. Wie *hoch* der allerdings genau ist, muss das Gericht klären; immerhin wurden die Bilder offenbar auf einer privaten Homepage genutzt, und es wurde damit kein Geld verdient (allenfalls durch Nutzung als Werbemittel, aber nun ja).
Im übrigen gibt es üblicherweise auch im Zivilprozess eine Chance auf Einigung (Güteverhandlung), wobei das davon abhängt, wie der Prozess angelegt ist, glaube ich. Kenne das nur von Mietsachen
Wiederholen geht nur vom CD-Verkäufer, mit den bekannten Problemen.
Der Fotograf "bedient" sich hier zwar scheinbar zweimal, aber in der Tat haben zwei Personen auf seine Kosten "etwas verdient" - zum einen der Verkäufer der CD, der ja tatsächlich Umsatz generiert hat mit dem Verkauf der Fotos, und danach dann noch du, durch die Veröffentlichung der Bilder, die du gar nicht erst hättest besitzen dürfen. Legitim ist das schon, aber natürlich muss da auch Maß gehalten werden - darum kümmert sich aber das Gericht.