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Gutgläubiger Erwerb

Also alles was ich eventuell dazu sagen könnte wurde mittlerweile schon erwähnt.
Was mich aber interessieren würde wie heißt der Ebayverkäufer, damit nicht noch einer auf diese Masche eventuell reinfällt.
 
@Emax: da kannst (wirst) du genau richtig liegen. man sollte dann explizit diese "genehmigung" untersagen.
da ich allerdings wenig lust hatte mich in diese sache zu vertiefen, habe ich es (vorläufig) gelassen.



gruß Eric
 
@emax das mit den Einschreiben mache ich immer.;-)
Kenne das von unserer geliebten Arbeitsagentur.[/QUOTE]


So, dann schmeiss ich auch nochmal aufgeschnapptes juristisches Halbwissen in die Runde.
Bei sehr wichtigen Mitteilungen ist eventuell die Überbringung per Gerichtsvollzieher zu überlegen. Weil der sowohl Zustellung als auch Inhalt bezeugt. Kostet natürlich auch etwas mehr. Die Schreiben werden dann vielleicht auch ernster genommen.
Mehr Infos hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=16428

Viel Glück.

Chipsi
 
Ich denke auch... das riecht gewaltig nach Betrug. Ich würde an Deiner Stelle Strafanzeige erstatten. Verdachtsmomente gibt es genug. In aller Regel tritt Zivilrecht hinter Strafrecht zurück. Heisst im Klartext.. die Zivilverfahren ruhen, solange ich gleicher Sache ein Strafverfahren läuft. Und es wird ermittelt, ob es tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Verkäufer und Fotograf gibt... und zwar für Dich kostenlos durch die Polizei. Sollte ein Zusammenhang bestehen, stärkt das deutlich Deine Stellung im späteren Zivilverfahren.. wenn es sich nicht sogar erledigt hat.

Gruss, Frank
 
Also, mal ehrlich, es gibt ja viele Zufälle, aber ich muss auch noch mal die Vermutung unterstreichen, dass die beiden zusammen gearbeitet haben.

Wie sonst soll eine private Homepage in so kurzer Zeit gefunden werden? Bildersuche nach Inhalt gibt es ja noch nicht, und wenn sogar die Dateinamen verändert wurden, wird es echt schwierig für den Fotografen gewesen sein.

Kann der eBay-Verkäufer die Domain/Webseite zum Beispiel anhand der E-Mail-Adresse erkannt haben, oder ist sonst irgendwie anders auf der Seite gelandet (google nach Namen etc.)?

Wenn dem so ist, wäre eine frühere Verbindung Fotograf <> Verkäufer definitiv zu prüfen.

Ich würde das auch im jetzt laufenden Zivilprozess definitiv verfolgen, denn das dürfte vermutlich der einzige "Ausweg" sein, finanziell mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Denn die Rechtsverletzung - Veröffentlichung der Bilder - steht unabhängig von den fälschlicherweise erworben geglaubt zu habenden Bildern, der Schadenersatz wird wohl fällig werden. Wie *hoch* der allerdings genau ist, muss das Gericht klären; immerhin wurden die Bilder offenbar auf einer privaten Homepage genutzt, und es wurde damit kein Geld verdient (allenfalls durch Nutzung als Werbemittel, aber nun ja).

Im übrigen gibt es üblicherweise auch im Zivilprozess eine Chance auf Einigung (Güteverhandlung), wobei das davon abhängt, wie der Prozess angelegt ist, glaube ich. Kenne das nur von Mietsachen :o

Wiederholen geht nur vom CD-Verkäufer, mit den bekannten Problemen.

Der Fotograf "bedient" sich hier zwar scheinbar zweimal, aber in der Tat haben zwei Personen auf seine Kosten "etwas verdient" - zum einen der Verkäufer der CD, der ja tatsächlich Umsatz generiert hat mit dem Verkauf der Fotos, und danach dann noch du, durch die Veröffentlichung der Bilder, die du gar nicht erst hättest besitzen dürfen. Legitim ist das schon, aber natürlich muss da auch Maß gehalten werden - darum kümmert sich aber das Gericht.
 
@Abmahnwahn: Du schreibst, du hättest dem Fotografen 500€ überwiesen. Hat er das Geld angenommen? Hat er drauf reagiert z.B. "zu wenig", "unter Vorbehalt" o.Ä.
Wie hoch war seine ursprüngliche Forderung?
Woher kommt jetzt die Forderung von 4500€?
Wenn er das Geld ohne jeglichen Einwand angenommen hat, könnte man das als stillschweigendes Einverständnis werten und seine erneute Forderung als überhöht bzw. als bereits abgegolten abtun.

Gruß Manfred
 
Da in der Lizenz drin stand ich könnte mein eigenes <c> auf die Pics machen habe ich den Webseitennamen genommen.
Das macht dann die Sache anscheinend auch noch teurer.

Es wurde ja im Grunde genommen alles wichtige gesagt: Lass es einen Anwalt machen.

Aber was mich wundert ist, dass du über diesen Teil der Lizenz nicht gestolpert bist. Das Urheberrecht lässt es gar nicht zu, dass jemand das Urheberrecht verkauft. Man kann nur Nutzungsrechte verkaufen. Wenn jemand ein "(c)" auf ein Bild anbringt entspricht das der Markierung als Urheber. Naja. Mich hätte dieser Teil der Lizenz sicher stutzig gemacht.

Mal davon abgesehen. Auch Bildmaterial mit freier Nutzung darf nicht mal eben so mit einem anderen Namen versehen werden. Es darf nur genutzt werden - aber nicht als eigene Leistung dargestellt werden.
 
Liebe Leute,
Nach etlichen Seiten guter oder weniger guter Tipps (kann ich nicht beurteilen) und einigen Mitleidsbekundungen: Wie wär's wenn wir wirklich was dazu beitragen würden? Abmahnwahn sagt uns ein PayPal-Konto, jeder legt ein paar Kopeken drauf und wenn das genügend Leute machen, das ist wenigstens etwas Unterstützung da, um die Sache bei Gericht so richtig zu klären. Und vielleicht kann er mit einem guten Berater eine Anzeige wegen Betrugs auch noch sinnvoll loslassen. Wäre doch in unser aller Interesse, oder? (Oder ist das auch schon wieder illegal?)

Ich wäre mit 10 Euro dabei.
(Und ich vertraue Abmahnwahn, dass er das Geld nicht gleich versäuft ;) ...)

Gruß,
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau Dir mal die Logstatistik Deiner Webseite an wie oft die Bilder aufgerufen wurden. Vielleicht wurde da bisher nur 5 mal oder so draufgeklickert. Wäre noch ein gutes Argument, wenn es um "Schadenersatzforderungen" des Fotografen geht.
Dann soll er bei einer Auflage von 5 mal den Marktwert berechnen...
 
kleines beispiel gefällig.

habe für eine vereinszeitschrift für reginale redaktionelle zwecke bilder zur verfügung gestellt. AGB/Verwendungszweck sind in den IPTC Daten vermerkt.
nun tauchte ein bild in einer kommerziellen werbung auf.
ich habe dem werbenden kontaktiert und ihm den 5 fachen honorarsatz der mfm liste berechnet (in der hoffnung, wir würden uns einigen)
nachdem keine raktion kam, habe ich mit dem erziehungsberechtigten des abgebildeten in verbindung gesetzt und ihm auf die fehlende model release hingewiesen.

ergo, jetzt gibt es zwei geschädigte und ich kann mir vom honorar eine schöne neue cam kaufen :D auch der vater des abgebildeten bekommt kohle, allerdings habe die sich geeinigt.

in der regel ist der 5 fache honorarsatz bei nicht genehmtigter kommerzieller veröffentlichung fällig, wenn dies ausdrücklich in den AGB steht.

kuckl mal vorsichtshalber in die IPTC daten, was sich dahinter verbirgt
 
Vorweg, ist ja sinnvoll es dazu zu schreiben *g*
Ich kann ebenfalls rechtlich keine stichhaltige Aussage machen.

Was mich etwas irritiert, wie hat er denn auf deine Zahlung von 500€ reagiert?
Hat er diese abgelehnt, zurückgeschickt, gar nicht reagiert oder ich habe es nur überlesen?

Wenn er deine Zahlung nicht abgelehnt und das Geld einbehalten hat kommt das für mich ja schon fast einer stillschweigenden Zustimmung gleich.

Ich denke mal du wirst mit deinem jetzigen Anwalt darüber gesprochen haben...nicht das die 500€ am Ende noch irgendwie unter den Tisch fallen.
 
Habe mir die letzten paar Beiträge jetzt nicht wirklich durchgelesen aber schon sehr interesanter Stoff!!

Kannst du vllt. sagen in welchen Zeiträumen alles geschehen ist?
Also wann war der kauf, wieviel später hattest du die CD, wann waren die Bilder im Web und wann kam die Klage?
Wann wurde der Verkäufer verklagt/angeschrieben?

Vllt. sollte man auch mal den Kläger befragen, wie er die Bilder "so schnell" gefunden hat? Wie der Verkäufer an die CD/Bilder gekommen ist?

Und warum nimmt ein Berliner ein Anwalt aus Dortmund?


Das Ganze kommt mir zu sehr nach Betrug in großem Stil vor ...


Zur Thema "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ...
Wem kann man dann heute noch trauen?
Vor allem "Unwissenheit" verbinde ich hiermit nicht wirklich, da der Käufer ja die Lizens selbst erworben hat. Da diese Lizens nun halt im Endeffekt geklaut war haftet der Verkäufer doch für den entstandenen Schaden, nicht der Käufer, der die Bilder mit seiner gekauften Lizens online gestellt hat.

Ich finde in dem Fall kann der Kläger nur verlangen, dass die Bilder auf der Stelle gelöscht werden, nicht aber Geld einfordern. Das kann er sich schön vom Betrüger holen.
 
Was mich etwas irritiert, wie hat er denn auf deine Zahlung von 500€ reagiert?
Hat er diese abgelehnt, zurückgeschickt, gar nicht reagiert oder ich habe es nur überlesen?

Wenn er deine Zahlung nicht abgelehnt und das Geld einbehalten hat kommt das für mich ja schon fast einer stillschweigenden Zustimmung gleich.

Letztlich verbleibt es natürlich bei einer rechtlichen Würdigung durch einen Anwalt, aber aus meiner Sicht spielt die Tatsache ob er die 500 Euro behalten hat oder nicht und ob und wie er darauf reagiert hat keine Rolle.

Wenn ich als Geschädigter vorhabe jemanden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu verklagen und mir dieser von sich aus 500 Euro überweist, werde ich die sicherlich nicht vor Bekanntheit der Klage oder danch zurückerstatten. Wieso auch? Aus der Sicht des Klägers wäre es eine Anzahlung auf eine ggf. festzusetzende Schadensersatzsumme.

Und antworten würde ich darauf schon gar nicht. Ich würde nur das Risiko eingehen durch eine unbedachte Aussage meine eigene Rechtsposition zu gefährden.

Wenn ich mich an meine Rechtsvorlesungen während des Studium gut genug erinnere, dann ist Schweigen als Willenserklärung nur bei Rechtsgeschäften zwischen Kaufleuten möglich. Und auch hier sind relativ enge Grenzen gesetzt.
 
Hallo,

ich hatte vor Jahren selbst Ärger mit einem ähnlichen Fall. Uns hat es auch nichts genutzt, dass wir im guten Glauben gehandelt haben. Am Schluss lief es auf einen Vergleich hinaus, der letztendlich das 15fache dessen gekostet hat, was das Foto wert war.

Es wundert mich schon sehr, dass Dein Anwalt Dir offensichtlich geraten hat, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Geld zu überweisen. Das ist aus meiner Sicht und nach dem, was ich erlebt habe, nicht besonders schlau. Die Kuh ist aber schon in den Brunnen gefallen, da kannst Du kaum noch zurückrudern.

Wichtig ist jetzt, den Streitwert zu senken. Wenn ich mich recht erinnere kommt es u.a. darauf an, ob die Fotos auf Deiner Website zum Download in entsprechender Größe zur Verfügung standen und ob sie in Printerzeugnissen verwendet wurden.

Ermittle am besten mal die Standardsätze, die dann für die Fotos üblicherweise bezahlt werden. Webadresse weiß ich im Moment nicht, es gab dazu aber hier neulich einen Thread.

Hope this helps.
 
hi@all
ich muss erst mal alles genau sortieren.........
Blicke vor lauter Papier bald selbst nicht mehr durch.

Habe aber auch noch etwas gutes entdeckt.
Das werde ich aber natürlich noch nicht posten.*g*

Danke schon mal für alle eure Tipps!!!

Gruß

Peter

@hofes Das mit dem Geld sammeln ist nett gemeint ich denke aber das kann nach hinten losgehen. Solange ich keinen Job habe wären das Einnahmen und bringt nur Ärger.

Wenn ich darf, lasse ich aber gern noch diesen Link hier.
Bei mir ist leider momentan nichts drin mit spenden.
http://www.kinderhospiz-loewenherz.de

Ich finde das aber eine gute Sache und mache schon mal öfters Werbung dafür.
 
@Abmahnwahn: jetzt kommst du hier ende april mit diese geschichte, passiert ist es aber dec/jan. !!???:confused:

was war in der zwischenzeit?????

nix passiert????

ich versteh hier gar nix mehr.:confused: :confused: :confused:




gruß Eric
 
@dutchdeutsch ich hatte dem Fotografen 500€ überwiesen.

Das war Ihm anscheinend nicht genug?.........

Und die Mühlen der Justitz mahlen nun (anscheinend) langsam.;-)
Das Geschreibsel bekam ich am Samstag.

Dachte eigentlich das Thema wäre gegessen.......
 
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