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Gutgläubiger Erwerb

Ohne jetzt irgendwem irgendwas zu unsterstellen zu wollen..... aber es könnte doch auch sein, dass der Fotograf und der CD-Verkäufer unter einer Decke stecken um ahnungslose Leute abzuzocken.

Reine Spekulation... :ugly:

Guten Morgen!
Das wurde ca. 20 Antworten vorher schon gemutmaßt.:)

Wirklich seltsam, daß er sich in erster Linie an den Käufer wendet und nicht an den Verkäufer, bzw. gerne zweimal kassieren möchte.

In einem Zivilprozess muss man zunächst mal beweisen, daß überhaupt ein finanzieller Schaden entstanden ist, um Schadenersatz zu fordern (sagt meine Anwältin).
Sollte der Fotograf kein Gewerbe haben und nur ein Hobbyknipser sein, wird ihm dieser Beweis IMHO schwer fallen.
Der gegnerische Anwalt treibt die Sache hoch, weil er mehr Gebühren kassieren will.
Nichts wird so heiß gegessen, wie dein Gegner es kochen will.:cool:
Frag doch mal beim Gewerbeamt und beim Finanzamt, ob der Fotograf überhaupt gewerblich oder freischaffend tätig ist. Bei gewerblicher Tätigkeit muss er ein Gewerbe angemeldet haben...bei freischaffender Tätigkeit muss er das dem FA angezeigt haben.
Evtl. ergeben sich daraus noch ein paar Trümpfe für dich.:evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Infos findet man bei google unter "Fotospaß (mit Jurist)"

@emax Ich hatte freiwillig (auf anraten) 500 € überwiesen.......
 
Kurz mal unterbrochen. Ich verstehe, dass hier einige sehr aufgebracht sind. Könnte man trotzdem bitte beleidigende Äusserungen gegen den Verkäufer unterlassen bzw. die unangemessene Ausdrucksweise. Wir kennen hier nicht alle Hintergründe!

Danke und weiter ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen!
Das wurde ca. 20 Antworten vorher schon gemutmaßt.:)

Ups Sorry - Mea Culpa!
 
Das Gericht wird sicher feststellen, ob offenkundige Hinweise für
ein begründetes Misstrauen an der Lizenz vorhanden waren.

Wie soll er denn auch die Linzenz überprüfen? Ein rechtsverbindlicher Vertrag ist alles, was er zur Absicherung vornehmen konnte. Alles weitergehende wäre unverhältnismäßig gewesen.
Ich muss doch nicht bei Siemens nachfragen, wenn ich bei Mediamarkt einen Kühlschrank gekauft habe...???
 
Und wenn er nix hat warte ich auf den St. Nimmerleinstag.....

Ich hab's zwar schon geschrieben, aber weise nochmal drauf hin: Du kannst nach Zahlungsaufforderung über alle entstandenen Kosten zzgl. Zinsen (die kannst Du nach rechtssicheren Sätzen berechnen, da kann sogar ein Steuerberater helfen) und nach ein oder zwei Mahnungen mit angemessenem Zahlungsziel einen Mahnbescheid beantragen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt.

Das Formular gibts im Schreibwarenhandel. Ausfüllen, und damit zum Amtsgericht. Die stellen das zu, und von da ab tickt die Uhr.

Wenn der Betroffene keinen Einspruch erhebt, dann hast Du nach ein paar Wochen einen "Titel", der Dich zum Pfänden (lassen) berechtigt.

Dieser Titel gilt 30 Jahre lang!! So war das zumindest noch vor ein paar Jahren. Unsere Justizministerin Zypries hat da aber leider an irgendwelchen Schrauben gedreht, ich bin also nicht sicher, ob diese 30 Jahre immer noch gelten, bitte selber erkunden.

Aber trotzdem hast Du erstmal den Titel, und da klann man immer wieder vorstellig werden, und versuchen sein geld zurückzuholen.

Das nützt Dir zwar heute nichts, aber es ist eine gewisse Genugtuung. Und da ja Zinsen anfallen, kann sich dass sogar lohnen. Ich würd's in jedem Fall probieren.

Noch eine Sache zum Mahnbescheid: auf dem Formular kann man ankreuzen, ob im Falle eines Widerspruchs ein Verfahren eröffnet werden soll. Wenn das nicht angekreuzt ist, wird so ein Mahnbescheid i.d.R. nicht ernst genommen, und von der Gegenseite Widerspruch eingelegt. Dann stehste blöd da.

Wenn Du es aber ankreuzt, dann nimmt man das schon Ernst. Nur: die Lawine rollt dann los. Das muss man wissen.
 
Wie soll er denn auch die Linzenz überprüfen? Alles weitergehende wäre unverhältnismäßig gewesen.

So 'denke' ich mir das auch, in meiner Naivität. Das war ja eine Antwort
auf den Einwand 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'.

Arne9001 schreibt allerdings dazu: Fahrlässigkeit reicht allerdings schon
aus, die Nachforschungspflichten sind recht knackig
 
Als Umschüler mit Familly und ca. 1200€ im Monat ist das nicht so lustig......



Und wenn er nix hat warte ich auf den St. Nimmerleinstag.....



hallo,


@Abmahnwahn: er hat vielleicht nix, du aber auch nicht!!!
bei jemand in der geschilderte finanzlage ist nicht so schnell 5000€ zu holen, so einfach geht das nicht.
da gabs früher mal etwas das hiess prozeskostenhilfe, hab ich mal bekommen, wenn ich noch richtig arm war.



gruß Eric
 
Also tut mir leid liebe Leute aber dies alles ist leeres Gerede das zu nichts führt. Tatsache ist, Du hast Bildlizenzen mit schriftlicher unterschriebener Lizenz erstiegert, also nichts Unrechtes getan, alles andere kann nun nur ein Gericht klären, bei der Verhandlung (und auf die würde ich es auf jeden Fall ankommen lassen ) würde ich auf jeden Fall Deinen Verdacht (so wie Du ihn beschrieben hast) vom Rechtsanwalt vortragen lassen. Ich würde auch mit der gegnerischen Partei keine Einigung mehr suchen da diese gar nicht daran interressiert sind, aber auf jeden Fall alles mit einem Anwalt ansonsten bist Du auf der Verlierer-Seite.
Leider muß ich sagen, für Dich ein sehr teures LEHRGELD.
(Quelle: mein Schwager, Richter am Oberlandesgericht)

L.G. Rudy
 
@emax weißt du wie der Zeitrahmen ist.
Bis wann kann ich eine Anzeige machen?

Also ich bin kein Jurist. Richtet sich sicher nach der Verjährung, die in diesem Fall sicher noch nicht eingetreten ist.

Aber Strafanzeige kannst Du immer versuchen, kostet ja nix. Die werden höchsten sagen "zu spät". Mehr passiert nicht. Aber wie gesagt: musst Du nicht in zwei . drei Tagen oder Wochen machen, ist bestimmt abhängig von der Verjährungfrist.

Zu lange Warten hat aber keinen Sinn. Die Behörden bestehen aus Menschen, und da kanns schon sein, dass so ein Sachbearbeiter sagt "was will der denn? Das ist doch schon Wochen her...?"

Also bleib dran, ohne Hektik zwar, aber auch nicht schlampen.

Übrigens: wenns mit der Kohle hapert: es gibt IMHO auch staatliche finanzielle Unterstützung (Prozesskostenhilfe), wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.

Das hat aber mit der Strafanzeige nichts zu tun, sie muss nur ordentlich formuliert und an die Staatsanwaltschaft gerichtet sein.

Die Staatsanwaltschaft ist nun aber nicht sehr scharf auf Arbeit die keinen Ruhm einbringt. Deshalb kann es sein, dass die abwimmeln ("nicht zuständig"). Nicht einschüchtern lassen! Die sollen das weiterleiten, es ist für Dich nicht zumutbar, die behördlichen Zuständigkeiten zu ergründen.

Und grundsätzlich: JEDES SCHREIBEN per Einschreiben, am Besten mit Rückschein (und immer schön die Quittungen aufheben, für Deine Forderungen). Denn wenn der Brief "hier nicht angekommen" ist, haste schlechte Karten. Eine sogenannte "wieder Einsetzung in den vorigen Stand" kannste dann kaum Durchsetzen (so nennt man das, wenn ein wichtiger Termin verstrichen ist, und man beantragt, den Stand VOR diesem Termin wieder für beide Seiten anzunehmen).

Aber schlussendlich kann ich Dir da nur "erzählen", wie's mir mal ging. Verbindliche Auskunft musste schlussendlich selber einholen.
 
hallo,
@Abmahnwahn: er hat vielleicht nix, du aber auch nicht!!!
bei jemand in der geschilderte finanzlage ist nicht so schnell 5000€ zu holen, so einfach geht das nicht.
da gabs früher mal etwas das hiess prozeskostenhilfe, hab ich mal bekommen, wenn ich noch richtig arm war.

Da ich nach 4 Jahren Krankheit/Umschulung jetzt meine IHK Prüfung und ein gutes Jobangebot habe, sollte es eigentlich vorwärts gehen.

Auf jeden Fall wird es dazu eine nette Homapage geben um andere vor so einem Irrsinn zu schützen.

Das schlimmste ist ja nicht mal das Geld sondern der Zirkus drum und dran.

@emax das mit den Einschreiben mache ich immer.;-)
Kenne das von unserer geliebten Arbeitsagentur.
 
Es ist schon irgendwie bitter, dass eigentlich sinnvolle Instrumente (wie erforderliche Angaben auf Websites, zu Produkten etc), die eigentlich zum Schutz des Konsumenten, der Privatperson gedacht sind völlig pervertiert werden im Rahmen dieser Abmahn/Unterlassungswellen. Da ist ein ordentliches Zubrot entstanden. Einige haben sich darauf spezialisiert. Zum Glück ist diese Problematik ja langsam zur Politik durchgedrungen.

Was den eigentlichen Fall hier angeht: Ich habe auch schon öfters meine Bilder auf Webseiten gefunden. Ein Idiot hatte sogar direkt einen Hotlink zu meiner Seite und das Bild als Hintergrundbild benutzt. Mir war anhand der Weblogs aufgefallen, dass der Datendurchsatz in die Höhe ging. :eek: Da hatte ich das Bild durch eine kleine Schweinerei ersetzt und der Typ hatte doch die nerven sich bei mir zu beschweren was da los wäre :lol: :evil:
Bisher war nur Bilderklau von privaten Seiten dabei, bei denen keine kommerzielles Interesse dahinter stand. Da habe ich eine nette Email geschrieben und die Sache war gegessen. Kommerzielle Seiten, die ein Bild von mir genutzt haben, habe ich leider noch nicht gefunden :D

Daher glaube ich auch, dass da etwas nicht stimmt. Wieso hat der die Seite so schnell gefunden. Das sieht nach einer professionellen Masche aus. Ist dein Viren etc scanner up-to-date? Vielleicht war ja sogar ein kleiner ET dabei, der schnell nach Hause telefoniert hat.
 
Hat der "eigentliche" Fotograf irgendwie glaubwürdig darlegen können, dass das seine Bilder sind?

Habe zwar den ganzen Thread gelesen, aber vielleicht diese Information übersehen ...
 
Hat der "eigentliche" Fotograf irgendwie glaubwürdig darlegen können, dass das seine Bilder sind?

Habe zwar den ganzen Thread gelesen, aber vielleicht diese Information übersehen ...

Da kommt es dann drauf an was glaubhaft ist.
Wahrscheinlich kommt das dann vor Gericht wer die höchste Auflösung hat?
Was ist wenn wir beide die gleiche haben?

Da die Bildnamen z.B so sind: DSC_0044

Denke ich mal die sind direkt von der Cam gezogen?
 
@Trax ich habe auch schon Scripte geschrieben die anschließend bei ebay verkauft wurden.

Das doofe ist, anscheinend bin ich ein Gutmensch.;-)

Ich fand es cool das Leute dafür Geld zahlen obwohl sie es mit googlen kostenlos bekommen hätten.
 
Das doofe ist, anscheinend bin ich ein Gutmensch.;-)

Also ich würde mich jetzt mal nicht selbst beschimpfen.

Ich fand es cool das Leute dafür Geld zahlen obwohl sie es mit googlen kostenlos bekommen hätten.

Das wiederum ist dann doch etwas sehr geduldig. Hat nichts mit Gutmensch zu tun (die sind nach meiner Erfahrung i.d.R. plötzlich ganz schön fies, wenns um Kohle geht). Sowas ist Diebstahl.
 
@Trax: in Ebay hat mal einer mein produktfoto geklaut. er wollte für das gleiche artikel etwa 10-15€ weniger für "sofort kauf" haben.
Ich hab's verkauft, er nicht, und blieb auf seine gebühren sitzen.:D
ganz ab und zu gibt's noch eine art gerechtigkeit, leider tendenz abnehmend (rein gefühlsmäßig).

auf mein mail an ihm antwortete er nicht, ich hatte allerdings kein lust da eine große sache aus zu machen.
wie oft da schon etwas von mir genutzt ist ohne das ich davon gemerkt habe.......??????:confused:

einmal übrigens sogar ein textabschnitt, mein "holländerdeutsch" von mein liebe frau korrigiert.:p :ugly: :D da lag ich einige zeit unter dem tisch, und musste fast reanimiert werden.


gruß Eric
 
@Trax: in Ebay hat mal einer mein produktfoto geklaut. er wollte für das gleiche artikel etwa 10-15€ weniger für "sofort kauf" haben
....
auf mein mail an ihm antwortete er nicht, ich hatte allerdings kein lust da eine große sache aus zu machen.gruß

Hm, wie ist das denn eigentlich?

Bei EBay gibts da einen Link "ähnliches Angebot erstellen". Habs noch nie verwendet, aber ich vermute, dass das eine Anzeige vorbereitet wird, die auch das Foto beinhaltet.

Kann ja sein, dass man mit einem EBay Angebot nebst Foto die Rechte am Foto per AGB an EBay abgibt, zum Wohle der Kunden, natürlich. :evil:

Und dann dürfte jeder EBayler das im EBAy-Rahmen auch verwenden, schätze ich ...
 
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber ein Gedanke der mir beim ersten Lesen des Ausgangspost in den Kopf schoss war folgender:

Hast Du mal überlegt, ob der Abmahner und der Verkäufer der Bilder vielleicht zusammenarbeiten?

Gerade die Forderung von 4.500 € und der Verkauf der Bilder über ebay klingt für mich doch ein wenig dubios.

Du hast ja von beiden irgendwelche Daten (ebay-Name, Name des Klägers usw.)

Hast Du denn mal im Internet gesucht ob es schon irgendwo solche Berichte gibt? Mittlerweile lassen sich sehr viele interessante Hinweise im Netz finden, also vielleicht diesbezüglich mal ein zwei Stunden investieren.

Wenn ja, stünde natürlich eine Anzeige zur Debatte und eine eventuelle Klageerwiderung mit nachfolgender Schadensersatzklage sollte möglich sein.

Falls der Gedanke schon mal angebracht wurde, dann ignorier einfach meine Post. Aber für mich klingt das ganze doch ein wenig nach einer abgresprochenen Sache zwischen Kläger und Verkäufer.

Wie lange hattest Du die Bilder denn im Netz und wie ist er überhaupt auf Dich aufmerksam geworden? Auch ein Gedanke der mich zu obiger Frage führt.

beste Gruesse
toelpel
 
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