Ohne jetzt irgendwem irgendwas zu unsterstellen zu wollen..... aber es könnte doch auch sein, dass der Fotograf und der CD-Verkäufer unter einer Decke stecken um ahnungslose Leute abzuzocken.
Reine Spekulation...![]()
Guten Morgen!
Das wurde ca. 20 Antworten vorher schon gemutmaßt.

Wirklich seltsam, daß er sich in erster Linie an den Käufer wendet und nicht an den Verkäufer, bzw. gerne zweimal kassieren möchte.
In einem Zivilprozess muss man zunächst mal beweisen, daß überhaupt ein finanzieller Schaden entstanden ist, um Schadenersatz zu fordern (sagt meine Anwältin).
Sollte der Fotograf kein Gewerbe haben und nur ein Hobbyknipser sein, wird ihm dieser Beweis IMHO schwer fallen.
Der gegnerische Anwalt treibt die Sache hoch, weil er mehr Gebühren kassieren will.
Nichts wird so heiß gegessen, wie dein Gegner es kochen will.

Frag doch mal beim Gewerbeamt und beim Finanzamt, ob der Fotograf überhaupt gewerblich oder freischaffend tätig ist. Bei gewerblicher Tätigkeit muss er ein Gewerbe angemeldet haben...bei freischaffender Tätigkeit muss er das dem FA angezeigt haben.
Evtl. ergeben sich daraus noch ein paar Trümpfe für dich.

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