Wie ist das denn bei einer komplett neuen Liste, wenn ich auf der alten Liste Gegenstände hatte die keine 3 Monate alt waren. Reicht dann trotzdem die Rechnung. Dachte nur, dass das vllt. nicht in korreliert werden kann, wenn ich eine neue Liste mache und ich dann davon auch Bilder machen muss. Gleiches gilt für das Datum der Zeitung... ich hab kurz nach Vertragsabschluss damals die Bilder gemacht, aber bis heute nicht eingesendet. Wenn ich jetzt eine komplett neue Liste einschicke, dann kann ich diese "alten" Bilder trotzdem verwenden, oder?Wir haben 2 Änderungsformulare, eines mit denen Du einzelne Gegenstände ein- und ausschließen kannst und eines in dem Du uns eine komplett neue Liste einreichen kannst, die Formulare findest Du in unserer FAQ.
Gilt bei den 3 Monaten das Datum zu dem ich den Versicherungsschutz ändern will oder das Datum an dem ich die Deckungsbestätigung bekomme (sprich wenn ich an Tag 1 absende und Tag 2 als Datum eintrage, die 3 Monate an Tag 3 Enden, aber die Deckungsbestätigung erst an Tag 4 kommt, reicht die Rechnung?)Wenn Die einzuschließenden Gegenstände noch keine 3 Monate alt sind reicht eine Rechnung auf deinen Namen und mit eingetragener Serien Nr. als Nachweis aus.
Ob die eingesendeten Bilder tatsächlich ausreichend sind erfahre ich dann aber erst im Schadensfall?Nachweisbilder musst Du an die im Formular angegebene Mailadresse senden (info@fotoversicherung.com). Eine genaue Beschreibung wie die Nachweisbilder aussehen müssen ist im Änderungsantrag und auch nochmals in unserer Deckungsbestätigung enthalten, diese reichen dann für eine Schadenabwicklung ohne Rechnung aus.
Ich weiß teilweise vllt. komische Fragen, aber will mir ein bißchen Ärger und Arbeit ersparen, wenn möglich!
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