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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

papagei2000

Sponsor
Themenersteller
Logo-Fotoversicherung-2019-1200pix.jpg

Hallo zusammen,

heute startet ein neuer Tread zur Fotoversicherungs-Aktion im DSLR-Forum, in dem nur auf die neuen, weiter verbesserten Bedingungen Bezug genommen wird. Der andere Tread war wegen der Beiträge die noch auf die alten Bedingungen Bezug nahmen etwas verwirrend.

Seit kurzem können wir euch zudem eine weitere speziell für Fotografen entwickelte Versicherungen anbieten:

- Die FotoHAFTpflichtversicherung

Ab dem 04.12.2019 gelten unsere neuen, weiter verbesserten Bedingungen!
Alle Verbesserungen gelten natürlich auch für unsere Bestandskunden!



Nachstehend ein kurzer Überblick über die aktuellen Leistungsmerkmale Fotoversicherung (Ausrüstungsversicherung):

Pöpping's Fotografenversicherung
Ein Versicherungsschutz entwickelt von einem Fotografen für Fotografen!


Allgefahrenschutz gegen

  • Verschrammen & Verkratzen von Linsen
  • Beschädigung durch Bruch
  • Versehentliches Fallen lassen
  • Fehlbedienung
  • Vorsatz Dritter
  • Diebstahl inkl. Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Überspannung, Kurzschluss und Überstrom
  • Feuer
  • NEU! Flugsand
  • NEU! Materialfehler
  • NEU! Konstruktionsfehler
  • Wasserschäden
  • Verlust bei einem Schadenfall
  • Verlust und Beschädigung von aufgegebenen Reisegepäck

Kostenlos eingeschlossene Erweiterungsklauseln – JETZT mit erhöhten Summen! :

Kleinteileklausel:
Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten etc. sind kostenlos bis 750 EUR max. 20% der Versicherungssumme mitversichert

Vorsorgeklausel:
Neugekaufte Gegenstände bis 10.000 EUR max. 40% der Versicherungssumme sind kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, auch wenn eine Anmeldung versehentlich vergessen wird

Mietgeräteklausel:
Gemietete Gegenstände sind bis 10.000 EUR max. 50% der Versicherungssumme
kostenlos mitversichert

Um das Forum zu unterstützen, müsst ihr das PDF-Formular im Anhang verwenden oder, falls Ihr den Antrag von unsrer Homepage verwendet kurz DSLR-Forum in der Kopfzeile vermerken.

Antrag für Fotoversicherung mit Geräteliste:
https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-DSLR-Forum-ONLINE-FV-12-2019.pdf

Antrag für Fotoversicherung mit TOP-Klausel:
https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-DSLR-Forum-ONLINE-FV-TOP-12-2019.pdf

Weitere Informationen wie die genauen Bedingungen, dass Produktinformationsblatt ect. findet Ihr unter:
http://www.fotoversicherung.com

Des Weiteren stehe ich (papagei2000) als Mitarbeiter der SKP Versicherungsmakler wie gehabt hier im Thread für Fragen zur Verfügung.

Dieser Thread ist wie immer nur für Kritik, Fragen und Anregungen zu dieser Aktion gedacht. Beiträge zu anderen Themen und Produkten werden in diesem Thread entfernt.

Fragen die häufig gestellt werden, möchte ich in nachstehender FAQ kurz
beantworten, fühlt euch aber frei bei Unklarheiten jederzeit nachzufragen:

Bei welchem Versicherer bin ich versichert ?
Sie können im Antrag zwischen den renommierten Versicherern ERGO Versicherungs AG, GENERALI Versicherungs AG und Nürnberger Allgemeine Vers. AG wählen, ein Unterschied in den Bedingungen und Prämien besteht dabei nicht.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag ?
Der Mindestbeitrag beträgt für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland 50 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer, insgesamt also 59,50 EUR. Für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb Deutschland beträgt der Mindestbeitrag 75 EUR zzgl. der im jeweiligen Land geltenden Versicherungssteuer.

Wie hoch ist der Mindestteilzahlungsbetrag ?
Der Mindestteilzahlungsbetrag bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt 50 EUR zzgl. Versicherungssteuer.

Wie kann die Prämie bezahlt werden ?
Die Prämie kann jährlich, halbjährlich (+3%) oder vierteljährlich (+5%) bezahlt werden.

Gibt es unterschiedliche Prämiensätze für Hobby- und Berufsfotografen ?
Nein die Prämiensätze sind für Hobby- und Berufsfotografen gleich.

Was ist die Mindestlaufzeit des Vertrages ?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, der Vertrag verlängert sich automatisch wenn dieser
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Können während der Vertragslaufzeit Gegenstände ein- oder ausgeschlossen werden ?
Ja, Sie können jederzeit Gegenstände einschließen oder abgegebene Gegenstände ausschließen,
übersenden Sie uns dazu bitte das unten downloadbare Formular ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wir werden Ihnen die Deckung dann schnellstmöglich bestätigen.

Kann man die Versicherung auch abschließen wenn man nicht in Deutschland wohnt ?
Selbstverständlich kann jeder Interessent mit Wohnsitz innerhalb der EU die Versicherung beantragen, beachten Sie aber bitte die von Land zu Land unterschiedlichen Versicherungssteuersätze.

Wie kann ich als Altkunde von den neuen Bedingungen profitieren ?
Alle Kunden die bisher nach den alten Bedingungen AVB-PF-09-2007-GE versichert waren, werden von uns als besondere Serviceleistung automatisch auf die neuen, verbesserten Bedingungen AVB-PF-06-2012 umgestellt. Wir garantieren, dass Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen !

Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Wie kann ich den Antrag einreichen ?
Sie können uns den Antrag per Post, Fax (0251-7890050) oder auch eingescannt als Mailanhang(service@fotoversicherung.com) übersenden.

Wie schnell kann der Versicherungsschutz in Kraft treten ?
An Arbeitstagen können wir Ihnen den Versicherungsschutz für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden oder schneller bestätigen. Um sicher zu gehen, sollten Sie uns den Antrag wenn möglich eine Woche vor dem gewünschten Beginn zukommen lassen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden ?
Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns
später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir, diese Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Mittlerer Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Wo finde ich den Neuwert bei Markteinführung eines Gerätes?
Den Preis bei Markteinführung erfahren Sie am einfachsten indem Sie sich bei einer Preissuchmaschine z.B. geizhals.de den Preischart ab Begin anzeigen lassen.

Welche Werte muss ich für, in einem Kit gekaufte Gegenstände angeben ?
Für, in einem Kit gekaufte Gegenstände muss der Wert wie er im Einzelverkauf gezahlt werden müsste angegeben werden.

Wann kann ich die Werte bei sich verändernden Preisen anpassen ?
Sie können die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit anpassen. Bitte lassen Sie uns bis spätestens 4 Wochen vor Hauptfälligkeit eine unterschriebenen Änderungsantrag zukommen.

Wie hoch darf die Wertabweichung beim Unterversicherungsverzicht sein ?
In der Unterversicherungsverzichtsklausel ist geregelt, dass versehentliche Abweichungen bis 10% vom tatsächlichen Wert nicht berücksichtigt werden, so das Ihnen hieraus kein Nachteil entsteht.

Was muss ich bei der Vereinbarung einer pauschalen Versicherungssumme beachten ?
Wenn Sie aus Erfahrung wissen, dass Sie niemals Ihre gesamte Ausrüstung mitnehmen, können Sie einfach eine pauschale Versicherungssumme wählen und nur dafür Prämie bezahlen. Allerdings berechnen wir hierfür einen Prämienzuschlag von 20%, die Pauschalsumme muss mindestens
10.000 EUR und mind. 50% des tatsächlichen Wertes der im Antrag aufgeführten Ausrüstung entsprechen. Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl einer Pauschalsumme auch nur maximal diese Summe entschädigt wird !

Was muss ich bei der Vereinbarung der Deklarationsverzichtsklausel beachten ?
Die Deklarationsverzichtsklausel haben wir entwickelt damit Sie Ihre Gesamte Ausrüstung ohne das
führen einer lästigen Geräteliste versichern können. Bitte beachten Sie das Sie den Wert Ihrer gesamten
Fotoausrüstung angeben müßen, es ist bei Anwendung dieser Klausel nicht möglich nur einen Teilwert
Ihrer Ausrüstung zu versichern ! Der Prämienzuschlag beträgt 15% und die Mindestprämie beläuft
sich auf 100 € zzgl. Versicherungssteuer (Derzeit in Deutschland 19%) = 119,00 €. Nähere Einzelheiten
zur Deklartionsverzichtsklausel entnehmen Sie bitte den AVB die Sie oben auf dieser Seite finden.

Wie ist das Schadenfreiheitsrabattsystem geregelt ?
Wenn im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, reduziert sich diese nach ununterbrochen schadenfreien Jahren wie folgt: Im 2. schadenfreien Jahr um 25%, im 3. schadenfreien Jahr um 50%, im 4. schadenfreien Jahr um 75%, im 5 schadenfreien Jahr um 100%

Wie lange können Gegenstände zum Neuwert versichert werden ?
Solange der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt können Gegenstände zum Neuwert versichert werden.

Was ist mit Kleinteilen gemeint die kostenlos über die Kleinteileklausel versichert sind ?
Kleinteile im Sinne der Bedingungen sind fotografisches Zubehör mit geringem Wert und geringer Größe, z.B. Speicherkarten, Akkus, Filter ect., jedes einzelne Teil darf einen Wert von 100 EUR nicht überschreiten. Größere Teile wie z.B. Stative, Stativköpfe, Batteriegriffe, Taschen ect. gelten NICHT als Kleinteil im Sinne der Bedingungen und müssen einzeln angemeldet werden !

Was haben die 3 Fragen zum weiteren Beratungsbedarf im Antrag zu bedeuten ?
Als Versicherungsmakler sind wir nach dem Vermittlerrecht verpflichtet, jeden Kunden der nur eine Versicherung über uns abschließt, auch in allen anderen Versicherungssparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutz, Kfz, Hausrat, Lebensversicherung ect.) zu beraten, dies tun wir natürlich gern, die meisten Kunden wollen aber nur eine bestimmte Versicherung abschließen und nicht mit anderen Fragen belästigt werden. Daher haben Sie die Möglichkeit uns durch einfaches ankreuzen mitzuteilen, was Ihre diesbezüglichen Wünsche sind. Die Haftung in Bezug auf die Fotografenversicherung wird dadurch natürlich nicht eingeschränkt, die Haftungseinschränkungen gelten nur für andere Sparten, in denen wir Sie ggfls. auf Ihren Wunsch hin nicht beraten haben.

Was ist unter einer Gefahrenerhöhung zu verstehen ?
Eine Gefahrenerhöhung im Sinne der Bedingungen liegt dann vor, wenn sich während derVertragslaufzeit eine Gefahr nach der bei Antragsstellung gefragt wurde erhöht. Als Beispiel: Im Antrag wird danach gefragt ob Sie Berufsfotograf sind, wenn Sie diese Frage mit Nein beantwortet haben und während der Vertragslaufzeit zum Berufsfotografen geworden sind müssen Sie diesen Umstand melden.


Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fotoversicherung - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich glaube sie müssten noch das Versicherungsformular als PDF mit anhängen.

Das fällt mir deshalb auf weil ich gegebenenfalls Interesse habe.

Da ich fast meine gesamte Ausrüstung gebraucht kaufe (zu einem Zeitpunt da auch die älteren Profigeräte erschwinglich werden) liegen wahrschenilich die meissten meiner Linsen und Bodies unterhalb der 50% Grenze.

Wie wird die dann genau berechnet. Also sind 100% der ursprüngliche UVP oder der zuletzt seriös angebotene Neupreis (da liegen ja schon Unterschiede dazwischen) und wie soll ich dann den Gebrauchtwert veranschlagen? Mit dem Preis, den ich gezahlt habe? Es gab ja eine Zeit lang diese Beobachtungsliste für Nikon Geräte, aber die wurde ja zumindest als öffentlich zugänglich eingestellt.

Danke und Gruss
ede
 
AW: Fotoversicherung - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Ede,

Danke für den Hinweiss, ich habe das Antragsformular jetzt oben eingebunden.

Zur Berechnung der 50% Grenze gehen wir beim Neuwert vom Preis der betroffenen Gegenstände bei Markteinführung aus, dass ist in etwa der UVP abzüglich ca. 15-20%.

Für die Marken Canon, Nikon und Sigma findest Du zudem eine Gebrauchtpreisliste um den aktuellen Zeitwert besser einschätzen zu können:

LINK zur Gebrauchtpreisliste

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Ich überlege auch, meine Ausrüstung noch zu versichern (obwohl sie recht überschaubar ist), zumal ich in einer Woche nach Spanien fliege... Ich hoffe zwar, das nichts passiert, aber irgendwann ist immer das erste mal und wenn's nicht im nächsten Urlaub ist, dann vielleicht im übernächsten... wobei ich's nicht hoffen will... aber nunja.

Was mich noch interessiert: Wie wird der Zeitwert berechnet? Irgendwie müssen Versicherungen bzw. müssen Sie diesen ja im Falle das Falles auch (optimalerweise noch einigermaßen objektiv und sachlich) berechnen.
Es ist schließlich ein recht großer Unterschied, ob man für eine geklaute D5000 450€ zum Neukauf bekommt, oder sich von den 300€ (50% von ca. 600€ UVP) nicht mal eine gut erhaltene gebraucht nachkaufen kann.

Und was ist, wenn ich meine Ausrüstung überversichern möchte? Denn an die 50€ Mindestsumme komme ich selbst ohne Selbstbeteiligung realistisch nicht mit den aktuellen Neupreisen heran. Ist dies Möglich? Und wieviel würde ich im Schadensfall dann ausgezahlt bekommen?
Die Prämie richtet sich schließlich auch nach der VS, dann müsste in diesem Fall ja auch (bei einem ZW über 50%) die angegebene VS ausgezahlt werden. Dies stände aber wiederum im Gegensatz, zu der Aussage, dass man einen gegenwärtigen Neuwertersatz bekommt.
Und würde dies die Berechnung des ZW irgendwie beeinflussen?

Viele Grüße und Danke
dadri
 
Hallo Dadri,

der Zeitwert ist ist ein aktueller Marktwert, eine feste Formel gibt es dafür nicht. Einen Anhaltspunkt gibt unsere Gebrauchtpreisliste und die FOMAG-Liste
die aber leider nur einmal im Jahr aktualisiert wird.

Eine Überversicherung würde Dir nichts bringen da im Versicherungsfall (Totalschaden) der aktuelle Wert ausbezahlt wird, entweder der Neuwert oder
halt der Zeitwert wenn dieser unter 50% des Neuwertes liegt.

Gruß
Sven
 
der aktuelle Wert

Gibts hierfür eigentlich Grenzen?

1 Grund der Frage:
Habe letzte Woche ein Objektiv für 529,- gekauft, 3 Tage später kostete es dort 733,- ... auf meine Nachfrage warum das so sei wurde mit mitgeteilt, dass dieses Objektiv ein Auslaufmodel sei und durch eines ersetzt wird, welches stabilisiert ist. Dies kostet dann allerding über 1000,- ...

2 Grund der Frage:
Die Preise schnellen in letzter Zeit durch die Japan-Katastrophe ordentlich in die Höhe ... Wollte mir ein Objektiv kaufen welches vor nem Monat 600,- kostete, und mittlerweile schon auf 750,- steht. Wie sieht das aus wenn das weiter steigt? Bleibt der Auszahlungsbetrag auf dem für was es versichert wurde? Sollte der Versicherungswert angepasst werden?
 
Hallo!
Ich habe auch nochmal eine Frage.
Bei 2 Objektiven bin ich mir nicht sicher ob ich die noch länger behalten werde.
Wenn ich jetzt die Versicherung abschließe und die Objektive sagen wir in 2 Monaten verkaufe, bekomme ich dann das Geld anteilig zurück oder nicht?

Gruß
Christian
 
Hab gleich noch ne Frage^^
Bezüglich des "Versicherungsschutzes auch in unbewachten Zelten".
Das würde mir sehr entgegen kommen, da ich dieses Jahr eine Woche zelten werde. Nur ist das an irgendwas gebunden? Weil ich finde das kommt schon einem "Liegenlassen" sehr nahe. Ich kann ja mein Zelt nicht abschließen.

Gruß
Christian
 
Hallo Sven,

Danke schon einmal für die Antwort.
Wie sieht es denn eigentlich mir Fotografiezubehör aus, was ich mir (z.B. für die Urlaubsreise) von einem Bekannten leihe? Würde so etwas unter die Kleinteile- oder Vorsorge-/Unterversicherungsklausel fallen? Konkret geht es dabei um einen Imagetank (Preis, Modell, Größe kenne ich leider noch nicht, aber günstig wird er nicht sein... ich befürchte eher sogar über der 100€-Grenze).

Und dann noch zwei Fragen zum Informationsblatt (Punkt 7):
Nach dem Versicherungsfall haben Sie [...] dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, unverzüglich [...] anzuzeigen
Schäden [...] unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle – bei Schäden im Ausland zusätzlich
im Inland bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle – zu melden [...]
Wie schnell wäre denn "unverzüglich"? Ich bin a) ein Chaot und b) Faul und schiebe alles vor mir her... wäre es also schlimm, wenn ich es z.B. erst am nächsten Tag melde? Und müsste ich das Ihnen (SKP Versicherungsmakler) dies melden, oder direkt der Generali/ERGO melden?
 
Gibts hierfür eigentlich Grenzen?

1 Grund der Frage:
Habe letzte Woche ein Objektiv für 529,- gekauft, 3 Tage später kostete es dort 733,- ... auf meine Nachfrage warum das so sei wurde mit mitgeteilt, dass dieses Objektiv ein Auslaufmodel sei und durch eines ersetzt wird, welches stabilisiert ist. Dies kostet dann allerding über 1000,- ...

2 Grund der Frage:
Die Preise schnellen in letzter Zeit durch die Japan-Katastrophe ordentlich in die Höhe ... Wollte mir ein Objektiv kaufen welches vor nem Monat 600,- kostete, und mittlerweile schon auf 750,- steht. Wie sieht das aus wenn das weiter steigt? Bleibt der Auszahlungsbetrag auf dem für was es versichert wurde? Sollte der Versicherungswert angepasst werden?

Hallo Alex,

relevant ist nur der aktuelle Marktwert, einen Grenzwert gibt es da nicht, auch wenn Du ein Objektiv geschenkt bekommen hast, kannst Du es trotzdem zum Marktwert versichern :)

Der maximale Entschädigungswert ist die Versicherungssumme, bei extremen Schwankungen nach oben sollte der Wert ggfls. angepasst werden.


Hab gleich noch ne Frage^^
Bezüglich des "Versicherungsschutzes auch in unbewachten Zelten".
Das würde mir sehr entgegen kommen, da ich dieses Jahr eine Woche zelten werde. Nur ist das an irgendwas gebunden? Weil ich finde das kommt schon einem "Liegenlassen" sehr nahe. Ich kann ja mein Zelt nicht abschließen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

dass Zelt muß natürlich verschlossen sein, Vorhängeschloss am Reisverschluss oder Ähnliches. Wenn dies dann geknackt wird oder das Zelt aufgeschlitzt besteht Versicherungsschutz.


Hallo Sven,

Danke schon einmal für die Antwort.
Wie sieht es denn eigentlich mir Fotografiezubehör aus, was ich mir (z.B. für die Urlaubsreise) von einem Bekannten leihe? Würde so etwas unter die Kleinteile- oder Vorsorge-/Unterversicherungsklausel fallen? Konkret geht es dabei um einen Imagetank (Preis, Modell, Größe kenne ich leider noch nicht, aber günstig wird er nicht sein... ich befürchte eher sogar über der 100€-Grenze).

Und dann noch zwei Fragen zum Informationsblatt (Punkt 7):

Wie schnell wäre denn "unverzüglich"? Ich bin a) ein Chaot und b) Faul und schiebe alles vor mir her... wäre es also schlimm, wenn ich es z.B. erst am nächsten Tag melde? Und müsste ich das Ihnen (SKP Versicherungsmakler) dies melden, oder direkt der Generali/ERGO melden?

Hallo,

über die Mietgeräteklausel sind nur von gewerblichen Vermietern gemietete
Gegenstände versichert, ansonsten wäre zur Not ja immer die dem Freund grade runtergefallen Kamera an einen Kumpel mit Versicherung verliehen gewesen :D;)

Unverzüglich heisst so schnell wie es Dir billiger weise zugemutet werden kann. Wenn Du grade in der Pampa stehst und Dir dein Objektiv runter fällt, reicht es aus wenn Du den Schaden meldest wenn Du wieder ein Telefon erreichst, das kann auch ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wenn das selbe Zuhause passiert solltest Du schon kurzfristig zum Hörer oder zur Tastatur greifen. Sinnvollerweise solltest Du den Schaden zuerst bei uns melden, es geht natürlich auch beim Versicherer.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Der maximale Entschädigungswert ist die Versicherungssumme, bei extremen Schwankungen nach oben sollte der Wert ggfls. angepasst werden.

Das war soweit klar. Aber ab WANN sollte man da anpassen? Das Objektiv, welches jetzt ausläuft, wird es über kurz garnicht mehr käuflich zu erwerben geben. Sollte man dann den Wert anpassen auf die fast doppelt so teure, nachkommende Ausführung?

Wer weiß, wie weit auch manche Händler das Preisspiel noch treiben mit Japan ... :rolleyes:
 
Muss ich die Gegenstände denn besitzen, um Sie versichern zu dürfen (also wenn ich Sie explizit mit aufführe)?
Das es nur versichert ist, wenn ich es kaputt mache oder es mir geklaut wird etc. ist klar...
 
Das war soweit klar. Aber ab WANN sollte man da anpassen? Das Objektiv, welches jetzt ausläuft, wird es über kurz garnicht mehr käuflich zu erwerben geben. Sollte man dann den Wert anpassen auf die fast doppelt so teure, nachkommende Ausführung?

Wer weiß, wie weit auch manche Händler das Preisspiel noch treiben mit Japan ... :rolleyes:

Hallo Alex,

grundsätzlich kannst Du nur den Wert des zu versichernden Gegenstandes versichern, also nicht den eines doppelt so teuren Nachfolgemodells. Wann Du eine Wertanpassung wegen des Preisanstiegs des versicherten Objekts machst bleibt Dir überlassen. Damit aber keine Unterversicherung im Reparaturschadenfall entsteht sollte das spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit geschehen, wobei wir in unseren Bedingungen aber einen Unterversicherungsschutz von 10% integriert haben.

Muss ich die Gegenstände denn besitzen, um Sie versichern zu dürfen (also wenn ich Sie explizit mit aufführe)?
Das es nur versichert ist, wenn ich es kaputt mache oder es mir geklaut wird etc. ist klar...

Hallo,

ja Du musst Besitzer der zu versicherten Sachen sein, d.h. es sollte dein Eigentum sein oder Du solltest die Sachen über einen längeren Zeitraum gemietet/geleast haben.


Gilt die Versicherung weltweit? Auch in Länder in denen ein Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt?

Hallo,

der Versicherungsschutz gilt weltweit ausser in Kriegs- und Krisengebieten, wenn also vom Auswärtigen Amt entsprechende Reisewarnungen herausgegeben wurden besteht in den betreffenden Regionen kein Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich habe auch noch drei Frage, meine Tasche hat 50€ gekostet, kann ich die dann in der Kleinteilklausel noch mitversichern?

Ich bin jetzt nur 16 Jaher alt, daher darf ich wohl noch keine Versicherung abschließen, aber passt das dann, wenn mein Vater die Versicherung abschließt, obwohl die Ausrüstung mir gehört?!

Die letzte Frage wäre: Wie schnell kann ich meine komplette Ausrüstung wieder aus der Versicherung auschließen und durch eine neue ersetzen?

VIelen Dank schon einmal für eine Anwort,

Viele Grüße,
Jonas Weiß
 
Hallo,
ich habe auch noch drei Frage, meine Tasche hat 50€ gekostet, kann ich die dann in der Kleinteilklausel noch mitversichern?

Ich bin jetzt nur 16 Jaher alt, daher darf ich wohl noch keine Versicherung abschließen, aber passt das dann, wenn mein Vater die Versicherung abschließt, obwohl die Ausrüstung mir gehört?!

Die letzte Frage wäre: Wie schnell kann ich meine komplette Ausrüstung wieder aus der Versicherung auschließen und durch eine neue ersetzen?

VIelen Dank schon einmal für eine Anwort,

Viele Grüße,
Jonas Weiß

Hallo Jonas,

Taschen sind keine Kleinteile und müssen im Antrag angegeben werden.

Wenn Du 16 Jahre alt bist muss ein Elternteil sein Einverständnis durch zusätzliche Unterschrift auf dem Antrag erklären, dann kann der Vertrag auch auf deinen Namen lauten.

Änderungen an den versicherten Teilen kannst Du bei Verkauf und Neukauf jederzeit vornehmen, verwende dafür bitte den im Startbeitrag verlinkten Änderungsantrag.

Gruß
Sven
 
Hallo,

im Juni werde ich für 1 Woche nach Dakar (Senegal) fliegen.

Ist meine Ausrüstung dort versichert?

Was müsste vor Ort tun falls der Versicherungsfall (Diebstahl) eintritt.

Muss ich Anzeige bei der Polizei oder bei der Botschaft stellen?


Gruß


Ron
 
Hi,
was muss ich denn machen, wenn mir meine Cam runtergefallen ist und ich im Ausland bin? Warten bis ich sie in Deutschland reparieren lassen kann? Schicke ich dann die Rechnung zu ihnen? Haben sie eine Liste mit Reparaturwerkstätten?
Vielen Dank
 
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