Hallo zusammen,
heute startet ein neuer Tread zur Fotoversicherungs-Aktion im DSLR-Forum, in dem nur auf die neuen, weiter verbesserten Bedingungen Bezug genommen wird. Der andere Tread war wegen der Beiträge die noch auf die alten Bedingungen Bezug nahmen etwas verwirrend.
Seit kurzem können wir euch zudem eine weitere speziell für Fotografen entwickelte Versicherungen anbieten:
- Die FotoHAFTpflichtversicherung
Ab dem 04.12.2019 gelten unsere neuen, weiter verbesserten Bedingungen!
Alle Verbesserungen gelten natürlich auch für unsere Bestandskunden!
Nachstehend ein kurzer Überblick über die aktuellen Leistungsmerkmale Fotoversicherung (Ausrüstungsversicherung):
Pöpping's Fotografenversicherung
Ein Versicherungsschutz entwickelt von einem Fotografen für Fotografen!
Allgefahrenschutz gegen
- Verschrammen & Verkratzen von Linsen
- Beschädigung durch Bruch
- Versehentliches Fallen lassen
- Fehlbedienung
- Vorsatz Dritter
- Diebstahl inkl. Einbruchdiebstahl
- Raub
- Überspannung, Kurzschluss und Überstrom
- Feuer
- NEU! Flugsand
- NEU! Materialfehler
- NEU! Konstruktionsfehler
- Wasserschäden
- Verlust bei einem Schadenfall
- Verlust und Beschädigung von aufgegebenen Reisegepäck
Kostenlos eingeschlossene Erweiterungsklauseln – JETZT mit erhöhten Summen! :
Kleinteileklausel:
Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten etc. sind kostenlos bis 750 EUR max. 20% der Versicherungssumme mitversichert
Vorsorgeklausel:
Neugekaufte Gegenstände bis 10.000 EUR max. 40% der Versicherungssumme sind kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, auch wenn eine Anmeldung versehentlich vergessen wird
Mietgeräteklausel:
Gemietete Gegenstände sind bis 10.000 EUR max. 50% der Versicherungssumme
kostenlos mitversichert
Um das Forum zu unterstützen, müsst ihr das PDF-Formular im Anhang verwenden oder, falls Ihr den Antrag von unsrer Homepage verwendet kurz DSLR-Forum in der Kopfzeile vermerken.
Antrag für Fotoversicherung mit Geräteliste:
https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-DSLR-Forum-ONLINE-FV-12-2019.pdf
Antrag für Fotoversicherung mit TOP-Klausel:
https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-DSLR-Forum-ONLINE-FV-TOP-12-2019.pdf
Weitere Informationen wie die genauen Bedingungen, dass Produktinformationsblatt ect. findet Ihr unter:
http://www.fotoversicherung.com
Des Weiteren stehe ich (papagei2000) als Mitarbeiter der SKP Versicherungsmakler wie gehabt hier im Thread für Fragen zur Verfügung.
Dieser Thread ist wie immer nur für Kritik, Fragen und Anregungen zu dieser Aktion gedacht. Beiträge zu anderen Themen und Produkten werden in diesem Thread entfernt.
Fragen die häufig gestellt werden, möchte ich in nachstehender FAQ kurz
beantworten, fühlt euch aber frei bei Unklarheiten jederzeit nachzufragen:
Bei welchem Versicherer bin ich versichert ?
Sie können im Antrag zwischen den renommierten Versicherern ERGO Versicherungs AG, GENERALI Versicherungs AG und Nürnberger Allgemeine Vers. AG wählen, ein Unterschied in den Bedingungen und Prämien besteht dabei nicht.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag ?
Der Mindestbeitrag beträgt für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland 50 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer, insgesamt also 59,50 EUR. Für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb Deutschland beträgt der Mindestbeitrag 75 EUR zzgl. der im jeweiligen Land geltenden Versicherungssteuer.
Wie hoch ist der Mindestteilzahlungsbetrag ?
Der Mindestteilzahlungsbetrag bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt 50 EUR zzgl. Versicherungssteuer.
Wie kann die Prämie bezahlt werden ?
Die Prämie kann jährlich, halbjährlich (+3%) oder vierteljährlich (+5%) bezahlt werden.
Gibt es unterschiedliche Prämiensätze für Hobby- und Berufsfotografen ?
Nein die Prämiensätze sind für Hobby- und Berufsfotografen gleich.
Was ist die Mindestlaufzeit des Vertrages ?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, der Vertrag verlängert sich automatisch wenn dieser
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Können während der Vertragslaufzeit Gegenstände ein- oder ausgeschlossen werden ?
Ja, Sie können jederzeit Gegenstände einschließen oder abgegebene Gegenstände ausschließen,
übersenden Sie uns dazu bitte das unten downloadbare Formular ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wir werden Ihnen die Deckung dann schnellstmöglich bestätigen.
Kann man die Versicherung auch abschließen wenn man nicht in Deutschland wohnt ?
Selbstverständlich kann jeder Interessent mit Wohnsitz innerhalb der EU die Versicherung beantragen, beachten Sie aber bitte die von Land zu Land unterschiedlichen Versicherungssteuersätze.
Wie kann ich als Altkunde von den neuen Bedingungen profitieren ?
Alle Kunden die bisher nach den alten Bedingungen AVB-PF-09-2007-GE versichert waren, werden von uns als besondere Serviceleistung automatisch auf die neuen, verbesserten Bedingungen AVB-PF-06-2012 umgestellt. Wir garantieren, dass Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen !
Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.
Wie kann ich den Antrag einreichen ?
Sie können uns den Antrag per Post, Fax (0251-7890050) oder auch eingescannt als Mailanhang(service@fotoversicherung.com) übersenden.
Wie schnell kann der Versicherungsschutz in Kraft treten ?
An Arbeitstagen können wir Ihnen den Versicherungsschutz für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden oder schneller bestätigen. Um sicher zu gehen, sollten Sie uns den Antrag wenn möglich eine Woche vor dem gewünschten Beginn zukommen lassen.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden ?
Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns
später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir, diese Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.
Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Mittlerer Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
Wo finde ich den Neuwert bei Markteinführung eines Gerätes?
Den Preis bei Markteinführung erfahren Sie am einfachsten indem Sie sich bei einer Preissuchmaschine z.B. geizhals.de den Preischart ab Begin anzeigen lassen.
Welche Werte muss ich für, in einem Kit gekaufte Gegenstände angeben ?
Für, in einem Kit gekaufte Gegenstände muss der Wert wie er im Einzelverkauf gezahlt werden müsste angegeben werden.
Wann kann ich die Werte bei sich verändernden Preisen anpassen ?
Sie können die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit anpassen. Bitte lassen Sie uns bis spätestens 4 Wochen vor Hauptfälligkeit eine unterschriebenen Änderungsantrag zukommen.
Wie hoch darf die Wertabweichung beim Unterversicherungsverzicht sein ?
In der Unterversicherungsverzichtsklausel ist geregelt, dass versehentliche Abweichungen bis 10% vom tatsächlichen Wert nicht berücksichtigt werden, so das Ihnen hieraus kein Nachteil entsteht.
Was muss ich bei der Vereinbarung einer pauschalen Versicherungssumme beachten ?
Wenn Sie aus Erfahrung wissen, dass Sie niemals Ihre gesamte Ausrüstung mitnehmen, können Sie einfach eine pauschale Versicherungssumme wählen und nur dafür Prämie bezahlen. Allerdings berechnen wir hierfür einen Prämienzuschlag von 20%, die Pauschalsumme muss mindestens
10.000 EUR und mind. 50% des tatsächlichen Wertes der im Antrag aufgeführten Ausrüstung entsprechen. Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl einer Pauschalsumme auch nur maximal diese Summe entschädigt wird !
Was muss ich bei der Vereinbarung der Deklarationsverzichtsklausel beachten ?
Die Deklarationsverzichtsklausel haben wir entwickelt damit Sie Ihre Gesamte Ausrüstung ohne das
führen einer lästigen Geräteliste versichern können. Bitte beachten Sie das Sie den Wert Ihrer gesamten
Fotoausrüstung angeben müßen, es ist bei Anwendung dieser Klausel nicht möglich nur einen Teilwert
Ihrer Ausrüstung zu versichern ! Der Prämienzuschlag beträgt 15% und die Mindestprämie beläuft
sich auf 100 € zzgl. Versicherungssteuer (Derzeit in Deutschland 19%) = 119,00 €. Nähere Einzelheiten
zur Deklartionsverzichtsklausel entnehmen Sie bitte den AVB die Sie oben auf dieser Seite finden.
Wie ist das Schadenfreiheitsrabattsystem geregelt ?
Wenn im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, reduziert sich diese nach ununterbrochen schadenfreien Jahren wie folgt: Im 2. schadenfreien Jahr um 25%, im 3. schadenfreien Jahr um 50%, im 4. schadenfreien Jahr um 75%, im 5 schadenfreien Jahr um 100%
Wie lange können Gegenstände zum Neuwert versichert werden ?
Solange der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt können Gegenstände zum Neuwert versichert werden.
Was ist mit Kleinteilen gemeint die kostenlos über die Kleinteileklausel versichert sind ?
Kleinteile im Sinne der Bedingungen sind fotografisches Zubehör mit geringem Wert und geringer Größe, z.B. Speicherkarten, Akkus, Filter ect., jedes einzelne Teil darf einen Wert von 100 EUR nicht überschreiten. Größere Teile wie z.B. Stative, Stativköpfe, Batteriegriffe, Taschen ect. gelten NICHT als Kleinteil im Sinne der Bedingungen und müssen einzeln angemeldet werden !
Was haben die 3 Fragen zum weiteren Beratungsbedarf im Antrag zu bedeuten ?
Als Versicherungsmakler sind wir nach dem Vermittlerrecht verpflichtet, jeden Kunden der nur eine Versicherung über uns abschließt, auch in allen anderen Versicherungssparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutz, Kfz, Hausrat, Lebensversicherung ect.) zu beraten, dies tun wir natürlich gern, die meisten Kunden wollen aber nur eine bestimmte Versicherung abschließen und nicht mit anderen Fragen belästigt werden. Daher haben Sie die Möglichkeit uns durch einfaches ankreuzen mitzuteilen, was Ihre diesbezüglichen Wünsche sind. Die Haftung in Bezug auf die Fotografenversicherung wird dadurch natürlich nicht eingeschränkt, die Haftungseinschränkungen gelten nur für andere Sparten, in denen wir Sie ggfls. auf Ihren Wunsch hin nicht beraten haben.
Was ist unter einer Gefahrenerhöhung zu verstehen ?
Eine Gefahrenerhöhung im Sinne der Bedingungen liegt dann vor, wenn sich während derVertragslaufzeit eine Gefahr nach der bei Antragsstellung gefragt wurde erhöht. Als Beispiel: Im Antrag wird danach gefragt ob Sie Berufsfotograf sind, wenn Sie diese Frage mit Nein beantwortet haben und während der Vertragslaufzeit zum Berufsfotografen geworden sind müssen Sie diesen Umstand melden.
Gruß
Sven
Zuletzt bearbeitet: