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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

ich weiß trotz einiger Rückfragen bei Sven nun leider immer noch nicht, welchen Wert ich für meine 1Ds Mark III angeben müsste. Sven schrieb zwar: "den Zeitwert", aber wie hoch soll dieser sein?

Ich habe beim Händler 2.000,- EUR für meine gebrauchte 1Ds Mark III bezahlt; Body in absolut neuwertigem Zustand mit 2 Jahren Garantie.

Die (wie ich finde) extrem unrealistische Zeitwertliste unter http://www.fotoversicherung.com/Poppings_Fotografenversicherung/Gebrauchtpreisliste.html gibt 1.740,- EUR für die Kamera an. (Da bekommt man vielleicht eine abgeranzte mit 200.000 Klicks bei Ebay für... siehe auch PS)

Guckt man bei Amazon nach der 1Ds Mark III gibt es aktuell 8 Gebrauchtangebote und zwar von 1.970,- EUR bis hin zu 4.590,- EUR. Durchschnittswert der 8 Angebote ist also 3.292,- EUR.

Bei eBay aktuell zwischen 1780,- und 2100,-, sehen dafür aber teilweise auch arg mitgenommen aus... Für 1740,- habe ich jedenfalls noch keine 1Ds III in neuwertigem Zustand gesehen.

Darüber hinaus wird sie vereinzelt auch immer noch neu für > 6k EUR angeboten (obwohl durch die 1Dx abgelöst).

Fragen:
1) Welcher Wert ist nun anzusetzen für die Versicherung?
2) Welcher Wert würde im Versicherungsfall von der Versicherung ersetzt? Der angesetzte/versicherte Wert? Oder irgendein dann plötzlich auftauchender "Zeitwert" nach Gusto der Versicherung?


Ich möchte vermeiden, eine Versicherung abzuschließen, um dann im Falle des Falles doch nicht genug zu bekommen, um eine Kamera in vergleichbar gutem Zustand kaufen zu können!

Viele Grüße,
SpaceAce

PS: Bei dieser Gebrauchtpreisliste II/2013 fühle ich mich übrigens sehr übervorteilt! Einleitend steht da: "Mit unserer Gebrauchtpreisliste möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben die Werte Ihrer
Ausrüstung realistisch am Markt bewerten zu können.
", da liegt dann zB die 1DsIII bei 1740,-. Ein 100-400L bei 925,- (obwohl die selbst bei Ebay nicht unter 1000,- weggehen...) Ein 24-105L bei 635,-. Für die Werte der Liste dürfte eine Ersatzbeschaffung schwierig bis unmöglich sein.
Darauf angesprochen teilte mir Sven mit, dass er ja nicht für die Liste verantwortlich sei und ich mich doch an den Ersteller René Hoffmann wenden solle. Für mich etwas fragwürdig...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andreas,

auch wenn Du die Frage aus deiner PN hier öffentlich machst kann ich Dir nichts anderes antworten wie in der PN:

----------
Zitat von papagei2000:

Hallo Andreas,

für die Kamera musst Du den aktuellen Zeitwert angeben, schau am besten mal nach wofür sie im Moment in den Foren oder bei ebay gehandelt wird.
Unsere Liste soll nur eine Anhaltspunkt sein und ist nicht bindend.

Gruß
Sven


-------------------
Zitat von papagei2000

Hallo Andreas,

die Liste wird nicht von uns erstellt, sondern neutral von Herrn Hofmann, bei Fragen zur Liste wende dich bitte an ihn, die Kontaktdaten stehen unter der Liste.

Wenn Du den Preis bei Markteinführung nicht kennst, kannst Du pauschal von UVP minus 10% ausgehen.

Gruß
Sven
------------------

Wenn Du nach diesen Antworten noch Klärungsbedarf hast ruf am besten einmal bei uns unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich hab's deshalb hier gepostet, um evtl. von anderen Forenteilnehmern befriedigende Antworten zu bekommen, weil Du leider nur ausweichend und wenig konkret geantwortet hast und auch jetzt wieder keine schriftliche Antwort auf die o.g. Fragen gibst.

Lassen wir es einfach gut sein. Ich suche mir eine andere Versicherung, die mich nicht schon im Vorfeld zweifeln lässt... Hat sich erledigt.

Viele Grüße,
SpaceAce
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

ich hab's deshalb hier gepostet, um evtl. von anderen Forenteilnehmern befriedigende Antworten zu bekommen, weil Du leider nur ausweichend und wenig konkret geantwortet hast und auch jetzt wieder keine schriftliche Antwort auf die o.g. Fragen gibst.

Lassen wir es einfach gut sein. Ich suche mir eine andere Versicherung, die mich nicht schon im Vorfeld zweifeln lässt... Hat sich erledigt.

Viele Grüße,
SpaceAce


Ich denke durch die ganzen positiven Berichte zu unserer Schadenabwiklung hier im Forum kannst Du erkennen, dass wir unsere Kunden gut gegenüber den Versicherern vertreten und man keine Zweifel haben muss das wir von realistischen Werten ausgehen. Aber wie Du schon sagst, lass es am besten gut sein !

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
... und man keine Zweifel haben muss das wir von realistischen Werten ausgehen.

Wenn das so wäre: Warum NENNST DU dann nicht einfach den BETRAG, von dem Ihr AUSGEHT ????????

Das ist mir ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH! Es ist doch gerade eine der Aufgaben des Maklers, den Kunden bei solchen Fragen zu unterstützen. Stattdessen hast Du mir auf meine dreimalige Nachfrage - da ich unsicher ob der großen Preisspannen bin - jedesmal nur geantwortet: "Da musst Du mal gucken, wofür die so in Foren und Ebay gehandelt werden."

Fing an mit:
Frage: "Eure Liste sagt 1740, ich habe 2k bezahlt, was gilt?" Antwort: "Guck im Internet"
Frage: "Da gibt's Preisspannen bis 4.5k, was zählt denn nun?" Antwort: "Guck im Internet"
Frage: "Eure Liste sagt 1740, bezahlt habe ich 2K, ein Amazon-Schnitt liegt bei 3.3k. Was soll ich denn da angeben?" Antwort: "Unsere Liste ist nicht bindend, guck im Internet"
Frage: "Wird denn der beim Abschluss angebene Wert im Schadenfall ersetzt?" Antwort: "Man muss keine Zweifel haben, dass wir von realistischen Werten ausgehen."

Bei allem Respekt: Du disqualifizierst Euer Maklerbüro hier selbst bzw. für solche Antworten brauche ich keinen Makler.

Mir kommt das so vor, als ob absichtlich vage und ausweichend geantwortet wird (warum auch immer). Schade eigentlich!

Geb ich zuwenig an, heißt es im Schadenfall "unterversichert", geb ich zuviel an, zahle ich zuviel Prämie und bekomme im Schadenfall dann trotzdem weniger.

So jedenfalls ist man als Kunde immer der Dumme!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das so wäre: Warum NENNST DU dann nicht einfach den BETRAG, von dem Ihr AUSGEHT ????????

Das ist mir ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH! Es ist doch gerade eine der Aufgaben des Maklers, den Kunden bei solchen Fragen zu unterstützen. Stattdessen hast Du mir auf meine dreimalige Nachfrage - da ich unsicher ob der großen Preisspannen bin - jedesmal nur geantwortet: "Da musst Du mal gucken, wofür die so in Foren und Ebay gehandelt werden."

Fing an mit:
Frage: "Eure Liste sagt 1740, ich habe 2k bezahlt, was gilt?" Antwort: "Guck im Internet"
Frage: "Da gibt's Preisspannen bis 4.5k, was zählt denn nun?" Antwort: "Guck im Internet"
Frage: "Eure Liste sagt 1740, bezahlt habe ich 2K, ein Amazon-Schnitt liegt bei 3.3k. Was soll ich denn da angeben?" Antwort: "Unsere Liste ist nicht bindend, guck im Internet"
Frage: "Wird denn der beim Abschluss angebene Wert im Schadenfall ersetzt?" Antwort: "Man muss keine Zweifel haben, dass wir von realistischen Werten ausgehen."

Bei allem Respekt: Du disqualifizierst Euer Maklerbüro hier selbst bzw. für solche Antworten brauche ich keinen Makler.

Mir kommt das so vor, als ob absichtlich vage und ausweichend geantwortet wird (warum auch immer). Schade eigentlich!

Geb ich zuwenig an, heißt es im Schadenfall "unterversichert", geb ich zuviel an, zahle ich zuviel Prämie und bekomme im Schadenfall dann trotzdem weniger.

So jedenfalls ist man als Kunde immer der Dumme!

Natürlich könnte ich Dir nun einen Betrag X nennen, wie gesagt handelt es sich aber um einen Zeitwert, ein Zeitwert bringt es mit sich das dieser von Zeit zur Zeit schwankt. Daher kannst Du jetzt nur einen Wert angeben der zur Zeit aktuell ist, ob dieser auch in einem halben Jahr so gilt kann weder ich, noch der Vorstand von Canon Dir sagen. Wie soll ich oder wer auch immer jetzt sagen können was Du in 2 Jahren in einem Schadenfall bekommst ? Daher nimm nun einfach einen Mittelwert und gut iss. Einmal im Jahr, zur Hauptfälligkeit, kannst Du den Wert den dann aktuellen Gegebenheiten anpassen.

Weitere Korrespondenz hierzu bitte per PN oder Mail unter info@fotoversicherung.com

Gruß
Sven
 
Guten Tag,

ich habe 3 Fragen:

1. Kann ich über die Fotoversicherung mein Nexus 7 mitversichern?
Irgendwo habe ich gelesen erst Tablets ab 10" - andererseits hab ich
auch gelesen alle "Versicherungsschutz besteht auch für weiteres Zubehör und weitere Hilfsmittel (z.B. Laptops, GPS‐Logger)" - dazu würde ja das Nexus 7 gelten

2. Ich fliege demächst nach Amerika - bei einem Diebstahl muss ich bestimmt
etwas schriftliches von der Polizei mitbringen? Was ist bei einem anderen Schaden (Sturz etc.)?

3. Der Mindestbeitrag ist 50€ - bis welchen Betrag (alle versicherten Geräte) gilt dieser Beitrag?

Liebe Grüße! :top:
 
Guten Tag,

ich habe 3 Fragen:

1. Kann ich über die Fotoversicherung mein Nexus 7 mitversichern?
Irgendwo habe ich gelesen erst Tablets ab 10" - andererseits hab ich
auch gelesen alle "Versicherungsschutz besteht auch für weiteres Zubehör und weitere Hilfsmittel (z.B. Laptops, GPS‐Logger)" - dazu würde ja das Nexus 7 gelten

2. Ich fliege demächst nach Amerika - bei einem Diebstahl muss ich bestimmt
etwas schriftliches von der Polizei mitbringen? Was ist bei einem anderen Schaden (Sturz etc.)?

3. Der Mindestbeitrag ist 50€ - bis welchen Betrag (alle versicherten Geräte) gilt dieser Beitrag?

Liebe Grüße! :top:

Hallo,

da wir irgendwie Tablett PC´s von Mobiltelefonen trennen müssen, haben wir die Grenze 10" Bildschirm für die Möglichkeit der Versicherung über die Fotoversicherung eingeführt, leider ist das 7" Nexus daher nicht versicherbar.

Bei einer Straftat benötigen wir immer einen Polizeibericht, bei einem anderen Schaden eine glaubhafte Schilderung des Schadenhergangs.

Bei einer Nettoprämie von 50 EUR kannst Ausrüstung im Wert von knapp 1.538 EUR versichern.

Gruß
Sven
 
Hallo zuammen und zunächst mal ein freundliches "Hallo" an alle Fotobegeisterten! :)

Ich habe mich nun heute auch entschlossen, meine Ausrüstung zu versichern :D

Vielen Dank also an Sven für das Durchdenken eines Konzeptes von Fotografen für Fotografen! Natürlich auch für Deinen Einsatz hier im Forum, ich finde das toll! Danke!

Allen einen schönen Vatertag und immer "Gut Licht!"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich grundsätzlich um eine Neuwertversicherung. Gleichwohl soll der Antragsteller den aktuellen Neuwert seiner Ausrüstung ermitteln und angeben, der in den meisten Fällen wohl vom tatsächlichen Anschaffungspreis abweichen dürfte - es sei denn, die Anschaffung erfolgte erst vor Kurzem.

Deswegen meine Frage: dient der aktuelle Neuwert vorrangig der Ermittlung der prämienrelevanten Versicherungssumme oder auch der Höchsterstattungsleistung? Ich vermute, dass sich dies nicht trennen lässt.

Zwar ist mir auch klar, dass mein Zeug tendenziell eher billiger wird und daher auch bei einem Totalverlust / -schaden, die Kosten eher niedriger sein werden, wenn es neu angeschafft werden muss, aber was wäre in dem denkbaren Fall, dass bei einer Neuanschaffung höhere Kosten anfallen würden?

Und was wäre, wenn mein aktuelles Modell nicht mehr zu kaufen wäre - bekäme ich dann den Neuwert des Nachfolgemodells erstattet, auch wenn dieser zu dem dann aktuellen Zeitpunkt noch höher wäre als der aktuelle Neuwert bei Vertragsschluss?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und den tollen Support, der hier geleistet wird.
 
Deswegen meine Frage: dient der aktuelle Neuwert vorrangig der Ermittlung der prämienrelevanten Versicherungssumme oder auch der Höchsterstattungsleistung? Ich vermute, dass sich dies nicht trennen lässt.
Beides - lässt sich also wohl nicht trennen...

Zwar ist mir auch klar, dass mein Zeug tendenziell eher billiger wird und daher auch bei einem Totalverlust / -schaden, die Kosten eher niedriger sein werden, wenn es neu angeschafft werden muss, aber was wäre in dem denkbaren Fall, dass bei einer Neuanschaffung höhere Kosten anfallen würden?
Bei Unterversicherung greift die Unterversicherungsklausel, über die dir bis zu 10% mehr erstattet wird, als versichert ist. Das ganze ist natürlich nicht dafür gedacht, gleich 10% weniger im Vertrag anzugeben, sonst eben für den von dir geschilderten Fall.

Und was wäre, wenn mein aktuelles Modell nicht mehr zu kaufen wäre - bekäme ich dann den Neuwert des Nachfolgemodells erstattet, auch wenn dieser zu dem dann aktuellen Zeitpunkt noch höher wäre als der aktuelle Neuwert bei Vertragsschluss?
Oh, gute Frage. Die muss dir wohl Sven beantworten :) Schätze mal, du bekommst einfach 100% des Versicherungswerts ausbezahlt und kannst dann selbst schauen, ob du dir davon das Nachfolgemodell kaufst oder ob du gebraucht zuschlägst oder was du damit machst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich grundsätzlich um eine Neuwertversicherung. Gleichwohl soll der Antragsteller den aktuellen Neuwert seiner Ausrüstung ermitteln und angeben, der in den meisten Fällen wohl vom tatsächlichen Anschaffungspreis abweichen dürfte - es sei denn, die Anschaffung erfolgte erst vor Kurzem.

Hallo,

nein, nicht ganz. Wenn der Zeitwert der versicherten Sache um 50% unter dem damaligen (!) Neuwert liegt, dann wird nur der aktuelle Zeitwert (Mittelwert aus Auktionen, Foren, Shops) versichert. Sonst der aktuelle (!) Neuwert.

Viele Grüße,
SpaceAce
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei unserer Versicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Neuwertversicherung. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes bei Markteinführung fällt, gilt nur noch der Zeitwert versichert,
dass ist bei hochwertigen Objektiven praktisch nie der Fall, bei Bodys kann man damit rechnen das dies etwa 3 Jahre nach Einführung eines neuen Modells so weit ist.

Wenn der Zeitwert unter die 50% Grenze gefallen ist muss natürlich auch nur noch dieser versichert werden, so das man erheblich an Prämie spart.

Der gewählte Versicherungswert ist gleichzeitig auch die Höchstentschädigungssumme. Im Teilschadenfall wird aber bis 10% Abweichung keine Unterversicherung angerechnet (Unterversicherungsverzichtsklausel).

Gruß
Sven
 
Hallo

Den Zeitwert erhalte ich aus dieser Liste?

Irgendwo in den letzten 100 Seiten glaube ich gelesen zu haben, dass man als Österreicher eine spezielle Anfrage erstellen sollte oder kann ich ohne Probleme gleich den fertigen Antrag ausfüllen?

Grüße

Lukas
 
Hallo,
mich interessiert speziell der Versichungsschutz beim Transport auf dem Motorrad:
- Wenn es aus dem abschließbaren Topcase entwendet wird
- Wenn das komplette Motorrad samt Kamera entwendet wird (Wird hier zwischen Diebstahl und Raub unterschieden?)
- Beschädigung der Ausrüstung durch einen (selbstverschuldeten) Unfall
 
Hallo Sven (und mittlerweile alle anderen fleißigen Info-Bienen),
ich hab seit einem guten halben Jahr eure Versicherung und bisher gottseidank nicht gebraucht.
Jetzt hab ich mir ein Macbook gekauft und würde das gern dazunehmen, geht ja.
Meine Frage zielt jetzt aber auf die Einstufung als Neugerät hin, ich habe es nämlich als Refurbished Gerät direkt bei Apple gekauft, diese Geräte werden ja generalüberholt, haben i.d.R. ein neues Gehäuse und ein neues Display, gelten aber trotz der normalen "Neugeräte-Garantie" offiziell als Gebrauchtware.
Ich habe eine Rechnung auf meinen Namen, aber auf der ist es eben als Refurbished gekennzeichnet.
Braucht ihr von dem Gerät jetzt auch Fotos oder genügt hier die Rechnung?

Gilt das in weiterer Zukunft gleich für Amazon Warehousedeals Zustand "wie neu"?

Schöne Grüße
Philipp
 
Hallo

Den Zeitwert erhalte ich aus dieser Liste?

Irgendwo in den letzten 100 Seiten glaube ich gelesen zu haben, dass man als Österreicher eine spezielle Anfrage erstellen sollte oder kann ich ohne Probleme gleich den fertigen Antrag ausfüllen?

Grüße

Lukas

Hallo Lukas,

den Zeitwert kannst Du unserer Liste entnehmen, als Österreicher kannst Du uns ganz normal einen Antrag übersenden, Du hast sogar den Vorteil das Du nur 11% Versicherungssteuer bezahlen musst :)


Hallo,
mich interessiert speziell der Versichungsschutz beim Transport auf dem Motorrad:
- Wenn es aus dem abschließbaren Topcase entwendet wird
- Wenn das komplette Motorrad samt Kamera entwendet wird (Wird hier zwischen Diebstahl und Raub unterschieden?)
- Beschädigung der Ausrüstung durch einen (selbstverschuldeten) Unfall

In Gepäckkoffern von Motorrädern ist der Diebstahlschutz leider ausgenommen, bei Unfällen besteht aber ganz normaler Versicherungsschutz.


Hallo Sven (und mittlerweile alle anderen fleißigen Info-Bienen),
ich hab seit einem guten halben Jahr eure Versicherung und bisher gottseidank nicht gebraucht.
Jetzt hab ich mir ein Macbook gekauft und würde das gern dazunehmen, geht ja.
Meine Frage zielt jetzt aber auf die Einstufung als Neugerät hin, ich habe es nämlich als Refurbished Gerät direkt bei Apple gekauft, diese Geräte werden ja generalüberholt, haben i.d.R. ein neues Gehäuse und ein neues Display, gelten aber trotz der normalen "Neugeräte-Garantie" offiziell als Gebrauchtware.
Ich habe eine Rechnung auf meinen Namen, aber auf der ist es eben als Refurbished gekennzeichnet.
Braucht ihr von dem Gerät jetzt auch Fotos oder genügt hier die Rechnung?

Gilt das in weiterer Zukunft gleich für Amazon Warehousedeals Zustand "wie neu"?

Schöne Grüße
Philipp

Hallo Philipp,

Refurbishtgeräte kannst Du ganz normal zum Neuwert versichern, gleiches gilt für "wie neu" Geräte bei Warehouse Deals. Solange die Geräte nicht älter als 3 Monate sind reicht auch die Rechnung als Nachweis aus.

Gruß
Sven
 
Hallo liebe DSLR Gemeinde

Wie schon in einem anderen Thread erwähnt geht es für mich in 3 Wochen in den Urlaub. Ich möchte meine Kamera und Zubehör durch Diebstahl und eventuelle Doofheit versichern. Ich hab keinerlei Ahnung wie das hier Versichert wird was ich angeben muss, Zeitwert, Neuwert etc....

  • Canon EOS 600D
  • EF-S 17-85 IS USM ,gebraucht gekauft, noch Restgarantie
  • EF 70-300 IS USM ,gebraucht gekauft
  • Speedlight EX420 II
  • BG E8 ,gebraucht gekauft
  • 3 Phottix Akkus LP E8
  • Hähnel Twin Ladegerät
  • Technoline BC-700 Ladegerät
  • 2 x 4 Mignon Eneloop Akkus
  • Cullmann Nanomax 260 Stativ
  • ASUS TF300TL Tablet
  • Fancier Kingkong II 60

Wie muss ich das dort angeben, was kostet mich das.

Wäre echt lieb wenn ihr mir helfen könntet...

Danke
 
Hallo!

Ich habe zwei Gegenstände, die ich neu in den Vertrag aufnehmen will und einen, den ich gerne ausnehmen wollen würde. Die Gegenstände wurden am 18.02. und 19.02. gekauft. Darüber hinaus muss ich noch die Bilder für die restlichen Gegenstände liefern.

Zu oben genannten Dingen nun die folgenden Fragen:
  • Kann ich Ausnehmen und neu Aufnehmen irgendwie in einem Antrag erledigen?
  • Reicht die Rechnung auf meinen Namen der neuen Gegenstände, wenn ich das Formular heute oder morgen faxe?
  • Wo muss ich die Bilder nochmal hin schicken und was für Daten dazu angeben?
  • Wie erfahre ich, ob die eingeschickten Bilder ausreichend sind?
  • Benötige ich im Schadensfall die Rechnungen (auch der fotografierten Gegenstände)?

Hoffe auf eine kurzfristige Antwort :)
Gruß, LordZed
 
Hallo liebe DSLR Gemeinde

Wie schon in einem anderen Thread erwähnt geht es für mich in 3 Wochen in den Urlaub. Ich möchte meine Kamera und Zubehör durch Diebstahl und eventuelle Doofheit versichern. Ich hab keinerlei Ahnung wie das hier Versichert wird was ich angeben muss, Zeitwert, Neuwert etc....

  • Canon EOS 600D
  • EF-S 17-85 IS USM ,gebraucht gekauft, noch Restgarantie
  • EF 70-300 IS USM ,gebraucht gekauft
  • Speedlight EX420 II
  • BG E8 ,gebraucht gekauft
  • 3 Phottix Akkus LP E8
  • Hähnel Twin Ladegerät
  • Technoline BC-700 Ladegerät
  • 2 x 4 Mignon Eneloop Akkus
  • Cullmann Nanomax 260 Stativ
  • ASUS TF300TL Tablet
  • Fancier Kingkong II 60

Wie muss ich das dort angeben, was kostet mich das.

Wäre echt lieb wenn ihr mir helfen könntet...

Danke

Bei so speziellen Fragen, die sich nur auf deinen Vertrag beziehen, ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 damit wir die Fragen in einem Gespräch klären können.


Hallo!

Ich habe zwei Gegenstände, die ich neu in den Vertrag aufnehmen will und einen, den ich gerne ausnehmen wollen würde. Die Gegenstände wurden am 18.02. und 19.02. gekauft. Darüber hinaus muss ich noch die Bilder für die restlichen Gegenstände liefern.

Zu oben genannten Dingen nun die folgenden Fragen:
  • Kann ich Ausnehmen und neu Aufnehmen irgendwie in einem Antrag erledigen?
  • Reicht die Rechnung auf meinen Namen der neuen Gegenstände, wenn ich das Formular heute oder morgen faxe?
  • Wo muss ich die Bilder nochmal hin schicken und was für Daten dazu angeben?
  • Wie erfahre ich, ob die eingeschickten Bilder ausreichend sind?
  • Benötige ich im Schadensfall die Rechnungen (auch der fotografierten Gegenstände)?

Hoffe auf eine kurzfristige Antwort :)
Gruß, LordZed

Wir haben 2 Änderungsformulare, eines mit denen Du einzelne Gegenstände ein- und ausschließen kannst und eines in dem Du uns eine komplett neue Liste einreichen kannst, die Formulare findest Du in unserer FAQ.

Wenn Die einzuschließenden Gegenstände noch keine 3 Monate alt sind reicht eine Rechnung auf deinen Namen und mit eingetragener Serien Nr. als Nachweis aus.

Nachweisbilder musst Du an die im Formular angegebene Mailadresse senden (info@fotoversicherung.com). Eine genaue Beschreibung wie die Nachweisbilder aussehen müssen ist im Änderungsantrag und auch nochmals in unserer Deckungsbestätigung enthalten, diese reichen dann für eine Schadenabwicklung ohne Rechnung aus.

Gruß
Sven
 
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