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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Kurze Frage - mit der Bitte um schnelle Antwort, da ich morgen in Urlaub fahre:
Muss ich die Kleinteile unter 100€ - wie Akkus, Speicherkarten etc. - auch mittels Foto nachweisen?

Grüße

Jochen
 
Ich habe vor 3 Wochen meine Kamera bei euch versichert, und habe 20 Minuten nach dem Losschicken der Mail mit dem Antrag direkt eine Bestätigung erhalten.
Jetzt hatte ich direkt ein paar Tage danach die Rechnung gemailt mit
2 Fragen, und seit 2 Wochen (!) keine Antwort erhalten. Habe die gleiche Mail
eine Woche später nochmal losgeschickt, und habe immer noch keine Antwort.

Kann doch nicht sein, den Antrag so schnell bestätigen, und sich dann einfach nicht mehr melden?!
 
Ich habe vor 3 Wochen meine Kamera bei euch versichert, und habe 20 Minuten nach dem Losschicken der Mail mit dem Antrag direkt eine Bestätigung erhalten.
Jetzt hatte ich direkt ein paar Tage danach die Rechnung gemailt mit
2 Fragen, und seit 2 Wochen (!) keine Antwort erhalten. Habe die gleiche Mail
eine Woche später nochmal losgeschickt, und habe immer noch keine Antwort.

Kann doch nicht sein, den Antrag so schnell bestätigen, und sich dann einfach nicht mehr melden?!

Gib mir mal deinen Namen und deine Mailadresse per PN, dann kümmere ich mich darum. Für gewöhnlich Antworten wir immer innerhalb von einem Arbeitstag.

Gruß
Sven
 
Nur mal so, hab da wenig Ahnung von sowas habe:

Wie ist das bei einem Autounfall und man sein Equip dabei hat und es dabei zerstört wird? 1. Wenn man selbst Schuld hat bzw 2. wenn einem jemand reinfährt? Normal sollte im letzteren Fall ja die Versicherung des Verursachers für alles aufkommen, aber was wenn der andere keine Versicherung hat/kein Geld hat?

Danke fürs erhellen :)
 
Nur mal so, hab da wenig Ahnung von sowas habe:

Wie ist das bei einem Autounfall und man sein Equip dabei hat und es dabei zerstört wird? 1. Wenn man selbst Schuld hat bzw 2. wenn einem jemand reinfährt? Normal sollte im letzteren Fall ja die Versicherung des Verursachers für alles aufkommen, aber was wenn der andere keine Versicherung hat/kein Geld hat?

Danke fürs erhellen :)

Wenn Du deine Ausrüstung im PKW mitführst und einen Verkehrsunfall hast besteht ganz normaler Versicherngsschutz. Bei Schuld eines Dritten ist dieser natürlich haftpflichtig, sollte dieser nicht zahlen können, tritt die Fotoversicherung ein und nimmt den Verursacher in Regress.

Gruß
Sven
 
Hallo an Alle,
ich habe diese Versicherung seit 2 Jahren jetzt. Anläßlich einer Anpassung meiner Ausrüstung, rief ich nun sicherheitshalber an und ließ bestätigen, ob die zugeschickten Fotos OK sind. Nun, offensichtlich reicht es nicht aus, einfach z.B. das Objektiv mit sichtbarer Serien Nr auf einer aktuellen Zeitung abzubilden. Man sollte es auch ohne Deckel abbilden, wo man die Linsen sehen kann. Bei Blitzgeräten und Kamerabody sollte man es auch im eingeschalteten Zustand fotografieren, wo man z.B. das Menü deutlich sehen kann. So genau steht es nicht im Vertrag, sondern ..." auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand". Das ist m.E. doch zu ungenau formuliert. Jetzt bin ich verunsichert und fotografiere die gesamte Ausrüstung neu. Worauf sollte man denn noch aufpassen, wenn man die gebrauchte Ausrüstung fotografiert, damit man eben nicht was verpasst und im Versicherungsfall steht man blöd da? Soll man die Blendenlamellen sehen? Den Spiegel um hochgeklappten und normalen Zustand?

Grüße
 
Hallo an Alle,
ich habe diese Versicherung seit 2 Jahren jetzt. Anläßlich einer Anpassung meiner Ausrüstung, rief ich nun sicherheitshalber an und ließ bestätigen, ob die zugeschickten Fotos OK sind. Nun, offensichtlich reicht es nicht aus, einfach z.B. das Objektiv mit sichtbarer Serien Nr auf einer aktuellen Zeitung abzubilden. Man sollte es auch ohne Deckel abbilden, wo man die Linsen sehen kann. Bei Blitzgeräten und Kamerabody sollte man es auch im eingeschalteten Zustand fotografieren, wo man z.B. das Menü deutlich sehen kann. So genau steht es nicht im Vertrag, sondern ..." auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand". Das ist m.E. doch zu ungenau formuliert. Jetzt bin ich verunsichert und fotografiere die gesamte Ausrüstung neu. Worauf sollte man denn noch aufpassen, wenn man die gebrauchte Ausrüstung fotografiert, damit man eben nicht was verpasst und im Versicherungsfall steht man blöd da? Soll man die Blendenlamellen sehen? Den Spiegel um hochgeklappten und normalen Zustand?

Grüße

Wie die Nachweise aussehen müssen steht doch schon eindeutig im Antragsformular:

--------
Bitte fügen Sie für alle versicherten Gegenstände Besitznachweise / Zustandsnachweise in Form von Rechnungen, die auf Ihren Namen ausgestellt sind, mit vom Händler eingetragenen Serien Nr. oder soweit Ihnen diese nicht vorliegen bzw. die zu versichernden Gegenstände älter als 3 Monate sind, Fotos von allen Seiten ohne Deckel im eingeschalteten Zustand (soweit sich die Gegenstände einschalten lassen) mit erkennbarer Serien Nr. auf aktueller Tageszeitung bei. Die Fotos lassen Sie uns bitte in digitaler Form mit beinhalteten EXIF-Daten per Mail oder Datenträger zukommen. Falls Ihnen dies nicht sofort möglich ist, können Sie uns die Nachweise auch nachreichen, zur Schadenabwicklung müssen diese Unterlagen jedoch vorliegen !
---------

Gruß
Sven
 
In der Tat steht es im Vertrag so! Wie so oft, liegt der Teufel manchmal im Detail. Einfach "ohne Deckel" kann man vielleicht was erkennen, oder ein schwarzes Loch sehen. Wie kann ich wissen, ob es für die Versicherung so OK ist, wenn man kein Feedback bekommt. Nun, wenn das für die Versicherung so ausreicht... ist gut!
Vielen Dank
Grüße
 
Wie sieht es eigentlich bei unbeaufsichtigtem Diebstahl der Ausrüstung aus? Würde die Versicherung den Schaden dann übernehmen?

Ich hatte gerade das Problem in Peru, wo mir zweimal meine Ausrüstung gestohlen wurde. Eine Kamera hatte ich dabei beim Kauf über Mediamarkt mitversichert, der Rest war unversichert. :mad: Wie sich nun herausstellt war die Versicherung bei Mediamarkt für die Katz, da die keine Haftung für den Schaden übernehmen wollen. Daher würde mich interessieren, wie es bei euch abläuft.

Der erste Teil meiner Sachen wurde mir vom Taxifahrer gestohlen. Als ich ausstieg waren meine Sachen noch im Kofferaum und das Taxi fuhr damit davon. Dumm geaufen. :(

Beim zweiten mal hatte ich im Hostel eingechecket, allerdings war das Zimmer noch nicht frei und ich habe mein Gepäck mit meiner restlichen Ausrüstung in der Gepäckaufbewahrung des Hostels gelassen. Das war ein Raum hinter der Rezepton. Danach bin ich in die Stadt was essen gegangen und kam 3h später wieder ins Hostel zurück. Stellte dann beim Gepäckauspacken fest, das meine Zweitkamera samt Objektive fehlten. Also Totalschaden. :mad:

Wie sieht es nun in so einem Fall aus?
 
Hab den Antrag heute ausgefüllt, aber eine Sache ist mir immer noch nicht 100% klar.
Man soll ja auch bei Gebrauchtobjektiven den aktuellen Neupreis eines Fachhändlers angeben. Ist das Pflicht oder kann ich den gezahlten Gebrauchtpreis angeben und bin dann halt nur bis zu diesem Betrag versichert.

Mein konkreter Fall: das Canon 70-200L4IS liegt im NP bei amazon derzeit bei ca. 1100,--. Gebraucht habe ich es vor einem Jahr für 720,-- gekauft.
Wenn ich nun 720,-- angebe, bekomme ich dann halt beim Totalschaden diese 720,-- ausbezahlt (damit kann man sich wieder ein Gebrauchtes kaufen) oder geht das grundsätzlich nicht.
 
Wie sieht es eigentlich bei unbeaufsichtigtem Diebstahl der Ausrüstung aus? Würde die Versicherung den Schaden dann übernehmen?

Ich hatte gerade das Problem in Peru, wo mir zweimal meine Ausrüstung gestohlen wurde. Eine Kamera hatte ich dabei beim Kauf über Mediamarkt mitversichert, der Rest war unversichert. :mad: Wie sich nun herausstellt war die Versicherung bei Mediamarkt für die Katz, da die keine Haftung für den Schaden übernehmen wollen. Daher würde mich interessieren, wie es bei euch abläuft.

Der erste Teil meiner Sachen wurde mir vom Taxifahrer gestohlen. Als ich ausstieg waren meine Sachen noch im Kofferaum und das Taxi fuhr damit davon. Dumm geaufen. :(

Beim zweiten mal hatte ich im Hostel eingechecket, allerdings war das Zimmer noch nicht frei und ich habe mein Gepäck mit meiner restlichen Ausrüstung in der Gepäckaufbewahrung des Hostels gelassen. Das war ein Raum hinter der Rezepton. Danach bin ich in die Stadt was essen gegangen und kam 3h später wieder ins Hostel zurück. Stellte dann beim Gepäckauspacken fest, das meine Zweitkamera samt Objektive fehlten. Also Totalschaden. :mad:

Wie sieht es nun in so einem Fall aus?

Hallo,

die Aktion mit dem Taxifahrer wäre versichert, das Lagern in einem unbewachten Raum allerdings nicht.


Hab den Antrag heute ausgefüllt, aber eine Sache ist mir immer noch nicht 100% klar.
Man soll ja auch bei Gebrauchtobjektiven den aktuellen Neupreis eines Fachhändlers angeben. Ist das Pflicht oder kann ich den gezahlten Gebrauchtpreis angeben und bin dann halt nur bis zu diesem Betrag versichert.

Mein konkreter Fall: das Canon 70-200L4IS liegt im NP bei amazon derzeit bei ca. 1100,--. Gebraucht habe ich es vor einem Jahr für 720,-- gekauft.
Wenn ich nun 720,-- angebe, bekomme ich dann halt beim Totalschaden diese 720,-- ausbezahlt (damit kann man sich wieder ein Gebrauchtes kaufen) oder geht das grundsätzlich nicht.

Natürlich kannst Du deine Sachen auch absichtlich Unterversichern, im Totalschadenfall würde dann maximal die von Dir gewählte Versicherungssumme ausgezahlt. Bei Reparaturen gäbe es einen Abzug im Verhältnis Neuwert zu Versicherungssumme.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,
ich nutze mein altes Nokia N8 handy als Imagetank, da ich an dem handy ein Speicherkartenlesegerät anschließen kann und dank 16gb +32gb speicherkarte integriert habe ich auch genug platz. Natürlich wird es im Urlaub nicht genutzt (ist mir zu teuer) und liegt im hotel. kann ich es ähnlich wie ein laptop auch aufnehmen lasssen?
 
Hi!

beim Telefongespräch stellte ich vor einigen Tagen Herrn Pöpping die glieche Frage - ich nutze mein Handy als Fernbedienung.
Antwort: "Handys sind grundsätzlich nicht versicherbar"

Grüße

Jochen
 
Da ich einen Campingurlaub plane - unter welchen Voraussetzungen greift der im Startbeitrag erwähnte Versicherungsschutz in unbewachten Zelten?
 
Hallo Sven,
ich nutze mein altes Nokia N8 handy als Imagetank, da ich an dem handy ein Speicherkartenlesegerät anschließen kann und dank 16gb +32gb speicherkarte integriert habe ich auch genug platz. Natürlich wird es im Urlaub nicht genutzt (ist mir zu teuer) und liegt im hotel. kann ich es ähnlich wie ein laptop auch aufnehmen lasssen?

Hallo,

wie Schienenbruch schon schreibt, sind Mobiltelefone leider nicht versicherbar.


Da ich einen Campingurlaub plane - unter welchen Voraussetzungen greift der im Startbeitrag erwähnte Versicherungsschutz in unbewachten Zelten?

Für unbewachte Zelte besteht Versicherungsschutz gemäß unserer Zeltklausel, das Zelt muß natürlich verschlossen sein (Vorhängeschloss):

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Klausel PF2010-020 - Zeltklausel

Abweichend von §4 Abs. 4 gilt der Versicherungsschutz auch in unbeaufsichtigten Zelten. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 25%, mindestens die beantragte Selbstbeteiligung. Die Ersatzleistung ist mit 5.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
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Gruß
Sven
 
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