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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo, ich habe zwei Fragen zur Versicherung:
Ich habe zwei gebraucht gekaufte Artikel die mitversichert werden sollen, kann ich das Feld "Neukaufdatum" bei diesen Artikeln frei lassen?
Einer von den gebrauchten Artikeln ist ein R1C1 Blitzset, wie setzt sich der Wert zusammen? Aus dem aktuellen Preis der jeweils einzelnen Komponenten (1xSU800+2R200) oder aus dem aktuellen Preis des gesamten Blitzsets?
Wenn das ganze Set ausschlaggebend ist müssen die Seriennummern der drei einzelnen Komponenten angegeben werden?

LG David

Edit: Und direkt noch zwei Fragen: Kann ich das Stativ mit montierten Kopf+Panoramaplatte Fotografieren oder müssen die Komponenten alle einzeln Fotografiert werden?
Mein Blitz SB-600 ist technisch wohlauf aber er sieht nicht mehr gut aus (Farbspritzer), kann ich diesen trotzdem mitversichern?

Hallo David,

schuldigung das ich deine Fragen übersehen habe, hier aber nun die Antworten:

Das Blitzkit kannst Du als Einheit angeben, allerdings brauchen wir von allen Teilen die eine Serien Nr. haben diese im Antrag aufgeführt. Das Stativ kannst Du ruhig mit montiertem Kopf fotografieren, den Blitz müsste ich erst gesehen haben um etwas dazu sagen zu können, vielleicht schreibst Du uns am besten eine Mail mit Foto.


So, ich hab auch noch eine Frage ...
eigentlich total bekloppt, aber für mich aktuell zum Planen wichtig ...

wenn ich meine Versicherung jetzt abschließe und angebe, dass der Versicherungsbeginn am 20.04.2013 sein soll ... wann muss ich dann mit der Abbuchung rechnen?

Danke, LG Ralf aka synth

Auf den Tag genau kann ich Dir das gar nicht sagen, etwa 1-2 Wochen nach der Deckungsbestätigung sollte der Betrag abgebucht werden.

Gruß
Sven
 
Okay, dann noch eine (hoffentlich) letzte Frage ...

Teilung der Sicherungssumme ... Ratenzahlung wäre ja nach Eurem Formular, dass alle halbe oder alle viertel Jahre der jeweilige Betrag abgebucht wird.

Ginge auch, dass der Jahresbetrag direkt hintereinander abgebucht wird (also z.B. erster Teil im Mai, zweiter Teil im Juni)?

Wenn alles glatt läuft ists mir egal, aber im Moment rechne ich damit, dass ich solche Umwege gehen müsste.

THNX, LG Ralf aka synth
 
Okay, dann noch eine (hoffentlich) letzte Frage ...

Teilung der Sicherungssumme ... Ratenzahlung wäre ja nach Eurem Formular, dass alle halbe oder alle viertel Jahre der jeweilige Betrag abgebucht wird.

Ginge auch, dass der Jahresbetrag direkt hintereinander abgebucht wird (also z.B. erster Teil im Mai, zweiter Teil im Juni)?

Wenn alles glatt läuft ists mir egal, aber im Moment rechne ich damit, dass ich solche Umwege gehen müsste.

THNX, LG Ralf aka synth

Hallo Ralf,

eine Ahlung ist leider nur viertel-, halbjährlich oder jährlich möglich.

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen,

ich war im Februar in Hongkong, Australien, Singapore und habe extra für die Reise die Versicherung abgeschlossen.Eigentlich eher wegen Diebstahl, da ich Equipment im Wert von ca. 20000€ dabei hatte.

In Australien ist mir das Stativ an der Küste umgestürzt und mein 24-70 2,8er ging zu Bruch.

Der Schaden wurde übernommen und der ganze Fall bestmöglich abgewickelt. Ich bin sehr froh die Versicherung abgeschlossen zu haben und möchte mir hier Bedanken. Zumal ich auch schon Scherereien mit anderen Versicherungen hatte kann ich Pöppings Fotografenversicherung uneingeschränkt empfehlen.

Grüsse Marco
 
Hallo,

ich plane im Mai einen 2 1/2 wöchigen Wohnwagen-Trip durch die Westküste Amerikas. Die Versicherungssumme liegt bei ca. 4400 Euro der größte Teil ist gebraucht erworben ohne Rechnung. Kann ich das ohne Probleme noch versichern? Also a) weil es nur noch ca. 2-3 Wochen sind, b) weil es gebrauchte Ware ohne Rechnung ist und c) weil es sich um einen Wohnwagen handelt.

Gruß Chris
 
Hallo @cuco & @papagei2000,

zu Post #908:

Ich frage mich, wie ein Schaden in einer Gepäckaufbewahrung auftreten soll...
Diebstahl? -> Bei der Polizei melden, versichert
Erdbeben? -> Sollte auch ein versichertes Ereignis sein
Und sonst? Vom Rumliegen kaputt gegangen? ;)

@cuco:
Gepäckaufbewahrung: Die nutzen da gerne mal jeden Zentimeter
und wenn's Zeit für ein Nickerchen ist, dann legt sich so'n Mitarbeiter
auch mal mit Schwung auf die Koffer/Rucksäcke ...

Und so'n Gepäckstück kann beim "Umlagern" durchaus auch mal aus
'nem Regal fallen oder sonst was.

In der Regel passen die Leute schon auf, aber da kann's auch
mal unerfreuliche Ausnahmen geben.

@papagei2000:
Würde mich über eine Antwort zu meinen Fragen #908 freuen.

Besten Dank.
 
@papagei2000:

Hallo Sven,
Danke für Deine Antwort.

Ich kenne allerdings keine Gepäckaufbewahrung die die Haftung
nicht ausschliesst - in der Regel wohl durch die Nutzungs-
bedingungen o.ä.

Was wäre z.B. bei einer Gepäckaufbewahrung bei einem Bahnhof
im chinesischen Hinterland zu tun, wenn ein Schaden erst nach
der Weiterfahrt bemerkt wird ?

Wie, wann und in welcher Form muss man einen solchen Schaden
dann melden um eine Chance auf eine Versicherungsleistung zu
haben ?

Gruss
digi...

Da kann ich Dir nur raten dein Gepäck immer direkt zu prüfen und Schäden sofort beim Verursacher geltend zu machen.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich plane im Mai einen 2 1/2 wöchigen Wohnwagen-Trip durch die Westküste Amerikas. Die Versicherungssumme liegt bei ca. 4400 Euro der größte Teil ist gebraucht erworben ohne Rechnung. Kann ich das ohne Probleme noch versichern? Also a) weil es nur noch ca. 2-3 Wochen sind, b) weil es gebrauchte Ware ohne Rechnung ist und c) weil es sich um einen Wohnwagen handelt.

Gruß Chris

Für gewöhnlich sollte das kein Problem sein, reich uns mal den Antrag ein, bei Fragen melden wir uns innerhalb von 1-2 Arbeitstagen.

Gruß
Sven
 
Besteht Versicherungsschutz , wenn die Kamera z.B während eine Videosdrehs kaputt geht.

z.B per Saugstativ an einem Auto befestigt und dieses löst sich?
 
Hi,
ich mache die Fotos für die Studentenzeitung bei uns an der Uni, und die Redaktion hat drei Räume in der Uni - leider alle ohne Schloss. Das Gebäude wird nachts, soweit ich weiß, abgeschlossen. Der Fotograf vor mir hat seine D4 und das Zeug immer in einem Schrank da gelassen, bevor ich das aber auch mache (immer die Tasche von der Wohnung hochschleppen muss ja nicht sein, wenn ich die Kamera zu Hause definitiv nicht brauche) möchte ich mich noch mal nach der Versicherung erkunden:

Wenn ich das alles richtig lese, besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl nur wenn das Gebäude abgeschlossen ist - auch wenn sich Personen noch innerhalb des Gebäudes befinden? Es sind nicht nur die Medien vertreten, sondern Angestellte arbeiten auch manchmal spät. Soweit ich weiß muss zwar jeder, der nach Mitternacht noch im Gebäude ist auf einer speziellen Liste stehen, aber ich selber war schon nach Mitternacht noch im Büro arbeiten, und stehe auf keiner Liste (wobei die Wachleute mich inzwischen auch kennen :lol:).

Tagsüber kann prinzipell hat prinzipiell jeder Student Zugang zu den Räumlichkeiten. Wenn die Kamera da einfach im Schrank liegt, besteht auch kein Versicherungsschutz, nehme ich an?

So, eine Frage noch: Wenn ich die Kamera in einer abgeschlossenen Schublade in eben jenem Büro habe, und selber natürlich nicht anwesend bin sollte jawohl Versicherungsschutz bestehen, richtig?

Danke,
Niklas

PS: Sollte ich mein MacBook mitversichern gilt das Gleiche?
 
Besteht Versicherungsschutz , wenn die Kamera z.B während eine Videosdrehs kaputt geht.

z.B per Saugstativ an einem Auto befestigt und dieses löst sich?

Das hört sich schon ziemlich Abenteuerlich an, ich vermute das der Versicherer hier sicherlich grobe Fahrlässigkeit einwenden wird und entsprechende Abzüge macht.


Hi,
ich mache die Fotos für die Studentenzeitung bei uns an der Uni, und die Redaktion hat drei Räume in der Uni - leider alle ohne Schloss. Das Gebäude wird nachts, soweit ich weiß, abgeschlossen. Der Fotograf vor mir hat seine D4 und das Zeug immer in einem Schrank da gelassen, bevor ich das aber auch mache (immer die Tasche von der Wohnung hochschleppen muss ja nicht sein, wenn ich die Kamera zu Hause definitiv nicht brauche) möchte ich mich noch mal nach der Versicherung erkunden:

Wenn ich das alles richtig lese, besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl nur wenn das Gebäude abgeschlossen ist - auch wenn sich Personen noch innerhalb des Gebäudes befinden? Es sind nicht nur die Medien vertreten, sondern Angestellte arbeiten auch manchmal spät. Soweit ich weiß muss zwar jeder, der nach Mitternacht noch im Gebäude ist auf einer speziellen Liste stehen, aber ich selber war schon nach Mitternacht noch im Büro arbeiten, und stehe auf keiner Liste (wobei die Wachleute mich inzwischen auch kennen :lol:).

Tagsüber kann prinzipell hat prinzipiell jeder Student Zugang zu den Räumlichkeiten. Wenn die Kamera da einfach im Schrank liegt, besteht auch kein Versicherungsschutz, nehme ich an?

So, eine Frage noch: Wenn ich die Kamera in einer abgeschlossenen Schublade in eben jenem Büro habe, und selber natürlich nicht anwesend bin sollte jawohl Versicherungsschutz bestehen, richtig?

Danke,
Niklas

PS: Sollte ich mein MacBook mitversichern gilt das Gleiche?

Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht nur Versicherungsschutz wenn bei einem öffentlich zugänglichen Gebäude der Raum/die Wohnung in dem sich
die versicherte Ausrüstung befindet ordnungsgemäß verschlossen ist. Das einschließen in einen Schrank oder in einen Schreibtisch in einem ansonsten offenen Raum reicht also nicht aus.

Gruß
Sven
 
Hallo,

eine Frage zum Versichern von Zubehör. Kleinteile (Wert unter 100€) sind ja bekanntlich mit abgedeckt, wenn eine Rechnung nachweisbar ist.
Wie kann ich Teile, für die KEINE Rechnung vorhanden ist mit einbeziehen? Würde es genügen hier die Teile auf der Tageszeitung zu fotografieren? Muss in dem Fall für das versicherte Zubehör extra gezahlt werden?

Eine weitere Frage zum Ausschluss aus der Versicherung: Dies geht immer nur jährlich, oder? Auch im Fall eines Verkaufs von Ausrüstung? Falls dem nicht so sein sollte - wie ist der Verkauf nachzuweisen?

Und noch etwas zu einem Laptop, welcher ebenfalls versichert werden soll. Hier bezieht sich die Frage auf den zu versichernden Wert. Wenn ich einen Laptop in einer Basisversion kaufe und mehrere Komponenten (Arbeitsspeicher, Festplatte etc.) nachrüste. Wie uns was kann ich in diesem Fall versichern?

Danke schonmal für die Beantwortung meiner Fragen

FEEDBACK zur Versicherung:
Ich hatte dieses Jahr einen Versicherungsfall, welcher äußerst zügig und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgefertig wurde. Ich kann absolut nichts negatives bzgl. der Abwicklung äußern und kann es somit nur jedem weiterempfehlen! :top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nun ein Objektiv verkauft und gekauft.

Habe also nun zwei Änderungs-Anträge ausgefüllt. Kann ich euch diese
per Email schicken? Dann würde ich die Anträge zu den Fotos des neuen Objektivs hinzufügen.

MfG
 
Habe mit jetzt nicht die ganzen 96 Seiten reingezogen um zu recherchieren, ob die Versicherung bei folgendem Fall greift:
Ich stelle mich auch schon mal gerne in einen Bach um Wasserfälle und dergleichen abzulichten. Leider sind die Steine immer sehr glitschig. Wenn ich nun bei so einer Aktion meine Kamera versenke, wird sie dann ersetzt oder läuft das schon unter grob fahrlässig.

Noch ne Frage: ich stosse meine Linse an einem Fels an und sie weist einen Kratzer auf, der das Bild nur unwesentlich beieinflusst. Wie wird das gehandhabt?

Danke schon mal.
 
Hallo,

eine Frage zum Versichern von Zubehör. Kleinteile (Wert unter 100€) sind ja bekanntlich mit abgedeckt, wenn eine Rechnung nachweisbar ist.
Wie kann ich Teile, für die KEINE Rechnung vorhanden ist mit einbeziehen? Würde es genügen hier die Teile auf der Tageszeitung zu fotografieren? Muss in dem Fall für das versicherte Zubehör extra gezahlt werden?

Eine weitere Frage zum Ausschluss aus der Versicherung: Dies geht immer nur jährlich, oder? Auch im Fall eines Verkaufs von Ausrüstung? Falls dem nicht so sein sollte - wie ist der Verkauf nachzuweisen?

Und noch etwas zu einem Laptop, welcher ebenfalls versichert werden soll. Hier bezieht sich die Frage auf den zu versichernden Wert. Wenn ich einen Laptop in einer Basisversion kaufe und mehrere Komponenten (Arbeitsspeicher, Festplatte etc.) nachrüste. Wie uns was kann ich in diesem Fall versichern?

Danke schonmal für die Beantwortung meiner Fragen

FEEDBACK zur Versicherung:
Ich hatte dieses Jahr einen Versicherungsfall, welcher äußerst zügig und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgefertig wurde. Ich kann absolut nichts negatives bzgl. der Abwicklung äußern und kann es somit nur jedem weiterempfehlen! :top:

Hallo,

Kleinteile kannst Du auch durch Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung nachweisen, diese Bilder müssen uns allerdings VOR einem Schadenfall
vorliegen. Verkaufte Gegenstände kannst Du jederzeit aus dem Vertrag
ausschließen, Dinge die weiter in deinem Besitz verbleiben nur zur Hauptfälligkeit. Aufrüstungskosten bei Laptops kannst Du natürlich mitversichern, diese musst Du durch entsprechende Rechnungen belegen.

Schön das Du mit unserer Schadenabwicklung zufrieden bist, Danke fürs Lob !


Ich habe nun ein Objektiv verkauft und gekauft.

Habe also nun zwei Änderungs-Anträge ausgefüllt. Kann ich euch diese
per Email schicken? Dann würde ich die Anträge zu den Fotos des neuen Objektivs hinzufügen.

MfG

Gerne kannst Du uns die gescannten und unterschriebenen Änderungsanträge samt der Nachweisbilder per Mail übersenden !


Habe mit jetzt nicht die ganzen 96 Seiten reingezogen um zu recherchieren, ob die Versicherung bei folgendem Fall greift:
Ich stelle mich auch schon mal gerne in einen Bach um Wasserfälle und dergleichen abzulichten. Leider sind die Steine immer sehr glitschig. Wenn ich nun bei so einer Aktion meine Kamera versenke, wird sie dann ersetzt oder läuft das schon unter grob fahrlässig.

Noch ne Frage: ich stosse meine Linse an einem Fels an und sie weist einen Kratzer auf, der das Bild nur unwesentlich beieinflusst. Wie wird das gehandhabt?

Danke schon mal.

Das mit dem Fotografieren auf glatten Steinen im Flussbett hört sich sehr gewagt an, ich denke schon das der Versicherer hier eine grobe Fahrlässigkeit
sehen wird und entsprechende Abzüge macht.

Kratzer auf Linsen die, die Bildqualität sichtbar beeinträchtigen gelten versichert.

Gruß
Sven
 
Super, ich hatte einen wirtschaftlichen Totalschaden und habe wirklich alles anstandslos ersetzt bekommen !
Vielen Dank und ich möchte eine echt Empfehlung für Sie aussprechen.
Sehr netter und direkter Service.. auf eine Nachfrage per Email zu den erstatteten Beträgen wurde ich noch am gleichen Tag angerufen, wo auch direkt alles geklärt werden konnte.
Sogar der Kostenvoranschlag wurde auf mein Nachfragen bezahlt !!!

Vielen vielen Dank!!
Absolut zufrieden, mehr kann man sich garnicht wünschen =)

Grüße Patrick
 
Hallo!

Das liest man gerne - also nicht Deinen Schaden, sondern die anstandslose Abwicklung!
Ich hab' die Versicherung auch abgeschlossen - und hoffe, sie nie zu brauchen....

Grüße

Jochen
 
Das hört sich schon ziemlich Abenteuerlich an, ich vermute das der Versicherer hier sicherlich grobe Fahrlässigkeit einwenden wird und entsprechende Abzüge macht.


Das ist die Frage.
Es ist jetzt kein billiges Hama Stativ sonder etwas qualitativ Gutes.
Wenn man Filme/Videos dreht, ist das ein ganz normaler Einsatz mMn.
Genauso, als wenn man mit einem Schebestativ stolpert oder ein Fall von einem Kamerakran etc.
 
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